Im allgemeinen Entsetzen über die Wahl Trumps in den USA ist ein ungeheuerlicher Skandal in unserem Land untergegangen: die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Klage der Opposition auf Herausgabe der Selektorenliste im Geheimdienstskandal.
Meinung von Rainer Rupp.
Selbst die wenigen Medien, die den technischen und juristischen Details des jüngsten höchstgerichtlichen Beschlusses etwas mehr an Zeit und Platz gewidmet hatten, haben die eigentliche Schande, die in dieser Entscheidung liegt, völlig ausgeblendet.
Das Bundesverfassungsgericht hat am gestrigen Mittwoch entschieden, dass das Schutzbedürfnis des US-Geheimdienstes NSA, in dessen illegale Aktivitäten in Deutschland derzeit ein Untersuchungsausschuss des Bundestages Licht bringen soll, hinsichtlich seiner Interessen über den Schutzinteressen des deutschen Volkes stehe. Um den Skandal auf die Spitze zu treiben, begrüßten die Regierungsparteien CDU und SPD diesen Beschluss auch noch ausdrücklich.
Im Detail handelt es sich bei den Elementen der so genannten “Selektorenliste” des US-Geheimdienstes NSA um wichtige Suchmerkmale wie Telefonnummern, E-Mail- oder IP-Adressen aus Deutschland. Unbestritten ist, dass die NSA diese Liste dem Bundesnachrichtendienst BND übergeben hat. Dieser hat anschließend als “Subunternehmer” für die Amerikaner auf der Basis der ihm übermittelten Selektoren deutsche Bürger, Politiker, Wissenschaftler, Unternehmen usw. elektronisch ausspioniert und die Ergebnisse an seine US-Auftraggeber weitergegeben.
Angeblich hat der BND die auf dieser Grundlage gewonnenen Ergebnisse und Daten deutscher Internet- und Telefonbenutzer in “rohem” Zustand, also ungesehen, nicht aufgearbeitet und nicht analysiert, an den ausländischen Dienst übergeben. Dies dürfte mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Schutzbehauptung sein, denn wenn der BND etwas anderes zugegeben hätte, dann hätte er damit eine strafbare Handlung eingestanden. Seine Tätigkeit darf nämlich von Gesetzes wegen nur gegen ausländische Ziele gerichtet sein und nicht gegen solche im Inland.
Es waren die Bundestagsfraktionen von Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen, die gegen diese geheimdienstliche Mauschelei geklagt haben, im Zuge derer der BND Handlangerdienste für die USA-Spionage geleistet hat, nicht nur gegen Bürger und Firmen in Deutschland, sondern auch auf der Ebene der EU. Entsprechend groß sind das Unverständnis und die Empörung über die Entscheidung des Verfassungsgerichts. Dieses hat im Kern wie folgt argumentiert:
Die Bundesregierung muss die geheime Liste mit den NSA-Spionagezielen in Deutschland nicht an den NSA-Untersuchungsausschuss herausgeben. Eine Herausgabe ohne Einverständnis vonseiten der USA könnte die Funktionsfähigkeit der Nachrichtendienste und damit die außen- und sicherheitspolitische Handlungsfähigkeit Deutschlands beeinträchtigen. Das Geheimhaltungsinteresse der Regierung überwiege daher das Informationsinteresse des Bundestagsausschusses.
Was ist eigentlich los in unserem Land? Inzwischen ist doch auch unbestritten, dass mittels der NSA-Selektorenliste gar keine “Terrorismusbekämpfung” betrieben wurde. Vielmehr waren Bürger, Politiker, Wissenschaftler und Unternehmen im Visier der Dienste, gegen die von US-amerikanischer Seite Industrie- und Politspionage getrieben wurde. Für den Normalbürger ist dabei völlig unverständlich, dass der BND den USA dabei auch noch geholfen hat und dafür von den Regierungsparteien CDU und SPD sowie jetzt sogar auch noch vom Verfassungsgericht Rückendeckung bekommen hat. Sogar der CDU-Vorsitzende des Bundestagsuntersuchungsausschusses, der den BND-NSA-Skandal aufklären soll, begrüßte den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts.
Man muss keine ausgeprägte Affinität zu so genannten “Verschwörungstheoretikern” aufweisen, um sich in Anbetracht dieses Sachverhalts Fragen zu stellen:
Hat all das womöglich damit zu tun, dass wir in Deutschland zwar ein Verfassungsgericht haben, aber keine Verfassung, sondern nur ein Grundgesetz? Das noch dazu damals hinter dem Vorhang von den West-Alliierten geschrieben wurde? Es ist auch inzwischen bekannt, dass es etliche Vorbehaltsrechte vonseiten der West-Alliierten gab, insbesondere den USA, die diesen weitreichende Befugnisse und Eingriffsmöglichkeiten in der BRD eingeräumt haben, vor allem, wenn es um die Sicherheitsbelange Washingtons ging. Diese standen im Zweifelsfall auch über den Garantien des Grundgesetzes, die deutsche Staatsorgane in ihren Rechten gegenüber den Bürgern einschränken sollten.
Angesichts der Tatsache, dass die NSA bis hinauf zur Kanzlerin auch die gesamte Bundesregierung abgehört hat und das vermutlich immer noch tut, drängt sich die Frage auf, ob der Beschluss des Verfassungsgerichts und das Verhalten der Bundesregierung nicht nahelegen, dass die Amerikaner nach wie vor der deutschen Souveränität enge Grenzen setzen? Hinsichtlich dieser Frage ist es übrigens völlig egal, ob die ominöse und umstrittene, so genannte “Kanzlerakte” aus dem Jahr 1949, die durch diverse Alternativmedien geistert, nun tatsächlich ein Fake war oder nicht.
Klar ist: Ein Land, dessen Verfassungsgericht die Schutzbedürfnisse eines ausländischen Nachrichtendienstes, der die eigene Bevölkerung und Industrie ausspioniert, über die Schutz- und Informationsbedürfnisse des eigenen Volkes stellt, und dessen Regierung und regierende Parteien dazu auch noch Beifall klatschen, ist weder souverän noch demokratisch.
Früher, zu Zeiten der absoluten Dominanz des US-Bananenimport-Konzerns “United Fruit Company” über Lateinamerika, konnte man in den unterwürfigen Vasallenstaaten ein ähnliches Verhalten beobachten. Auf dieses Niveau ist nun auch die Bananen-Republik Deutschland (BRD) herabgesunken.
Dieser Artikel erschien am 16.11.2016 bei RT-Deutsch.
Hier der link zum Beitrag von Rainer Rupp: Bananen-Republik Deutschland (…)
Fotohinweis: wikimedia.commons.org, Author: Elkawe, Lizenz CC BY-SA 3.0
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