Corona-Untersuchungsausschuss – Teil 3 | Von Jochen Mitschka (Podcast)

Majestätsbeleidigung oder notwendige Prüfung?

Ein Standpunkt von Jochen Mitschka.

In Teil 1 und 2 dieser Serie berichteten wir über das erste Hearing des Corona-Ausschusses, mit dem Titel “Lernen vom Untersuchungsausschuss Schweinegrippe” (1). Aber nach Darstellung der Geschichte und Entlarvung der ersten Pandemie, nachdem die WHO seine Definition über Pandemien anscheinend den offensichtlichen Wünschen der Pharmaindustrie angepasst hatte, ging die Anhörung von Dr. Wolfgang Wodarg auch über andere Themen, wie den Corona-Test zum Beispiel. Dies hier ist nun der erste Teil der Zusammenfassung der zweiten Anhörung zu dem Thema “Die Lage der Menschen in Pflegeheimen”. Fachleute und Betroffene werden zu ihren Erfahrungen während der Schließung der Heime befragt.

Bericht aus der Praxis

Der Ausschuss begann mit der Befragung von Adelheid von Stösser. Frau Stösser berichtete, dass sie von der Ausbildung her Krankenschwester ist und seit 50 Jahren in der Pflege arbeite. Sie ist außerdem Lehrerin für Pflegeberufe und hat die letzten Jahrzehnte Projekte an Unikliniken und anderen Einrichtungen geleitet, mit dem Ziel, individuelle, bedarfsgerechte Pflege zu gewährleisten. Sie ist Autorin von Büchern, insbesondere über Pflegestandards. Außerdem hatte sie an verschiedenen grundsätzlichen Projekten mitgearbeitet, welche versuchte, für die Entwicklung der Pflege in Deutschland bessere Standards zu entwickeln. Da Widerstand aus den Kostenträgern kam, die Standards umzusetzen “wechselte ich die Seite” (2). Sie wurde eine der Gründerinnen des Vereins Pflegeethik-Initiative (3).

Frau Stösser berichtete, dass sich die Pflegeheime während des Corona-Shutdowns als besonders gefährliche Orte herausgestellt hätten. Sie begründete ihre Aussage damit, dass die alten Menschen aufgrund von Alter und Vorerkrankungen besonders gefährdet sind, an einer Infektion zu versterben, und andererseits, weil erlebt wurde, wie Pflegeheime kurzerhand zu Gefängnissen wurden. “Der Staat verfügte für die rund 900.000 Menschen in Heimen quasi eine Sicherungsverwahrung”. Bewohner durften das Heim nicht verlassen, Angehörige durften es nicht betreten. Von Mitte März bis Mitte Mai bestand ein totales Besuchsverbot, nicht nur für die nächsten Angehörigen, sondern auch für rechtliche Vertreter, für Physiotherapeuten, Logopäden, Ergotherapeuten, Fußpflegerinnen, Friseure, ehrenamtliche Helfer. Auch Ärzte und Seelsorger sollten nur im Notfall die Heime betreten. Der Besuch von Zahnärzten und anderen Fachärzten war zwar nicht ausdrücklich verboten, wurde aber nur in dringenden Fällen erlaubt. Kontrollen [des Pflegezustandes] waren ebenfalls ausgesetzt.

Frau Stösser erklärt, dass das Besuchsverbot zunächst damit begründet wurde, dass Schutzkleidung für die Mitarbeiter fehlen würde. [Anmerkung: Offensichtlich war die Politik trotz der Warnungen im deutschen Bundestag im Jahr 2013 nicht vorbereitet, und musste deshalb so ihr Versagen vertuschen.] An zweiter Stelle sollte der Kontakt zu den Bewohnern auf ein Minimum begrenzt werden, um die Infektionsgefahr zu reduzieren. [Anmerkung des Autors: Mit anderen Worten: Durch das Versagen der Regierung, die nicht auf Warnungen im Bundestag über die Folgen einer Pandemie Maßnahmen ergriffen hatte, wurden hier 900.000 Bewohner nun wie Gefangene in Sicherheitsverwahrung behandelt!]

Auf Nachfrage erklärte Frau Stösser, dass ca. ein Drittel der Pflegedürftigen in Heimen und zwei Drittel in heimischer Pflege betreut werden.

Aus dem Ausschuss kam die Frage, ob Frau Stösser wüsste, ob sich jemand Gedanken über Artikel 104 Grundgesetz gemacht hätte, nach dem man unverzüglich, wenn eine solche Maßnahme verhängt wird, eine richterliche Maßnahme brauche. Frau Stösser erklärte, dass es verschiedene Stellungnahmen von Juristen dazu gäbe, die den Freiheitsentzug damit begründet hätten, dass das Risiko höher zu bewerten wäre. Eine richterliche Anweisung ist nicht bekannt.

Aus dem Ausschuss wurde geäußert, dass es ja extra im Grundgesetz festgehalten worden wäre, dass Freiheitsentzug dieser Art nur mit richterlicher Anordnung erlaubt ist, DAMIT nicht einfach jemand sagen könne, dass es ein höherwertiges Gut gäbe, weshalb der Freiheitsentzug gerechtfertigt wäre.

In dem ursprünglichen Video wurde dann wohl der Ausschnitt eines Berichtes gezeigt, über den diskutiert werden sollte. Die aktuelle Version enthält diesen Ausschnitt nicht.

Im zweiten Video wird zunächst erklärt, dass YouTube das erste Video aus urheberrechtlichen Gründen gesperrt hätte, und ein Mitglied des Ausschusses erklärt die Hintergründe und begründete, dass dieses Verbot nicht rechtmäßig war. Der Ausschuss setzte sich mit Berichten auseinander, weshalb die Sperrung unrechtmäßig erfolgte. Und wenn dieses Verhalten von YouTube anhalten würde, wäre man gezwungen sich juristisch damit auseinander zu setzen. (Es scheint einen Kleinkrieg gegen Aufklärung der Corona-Krise zu geben.) Dann wurde mit der Anhörung von Frau Stösser weiter gemacht.

Sie wurde dann zu dem Video (das nicht mehr vorhanden war) befragt, und welche Konsequenzen daraus zu erkennen wären.

Das Video, so Frau Stoesser, hätte aufgezeigt, wie die Auswirkungen für die Bewohner von Pflegeheimen wären, in denen sie eingesperrt sind, und wie die Angehörigen vor dem Heim stehen. Auch wenn es auf Seiten der Bewohner und der Angehörigen Verständnis gegeben hätte, wäre die Situation für manche absolut desolat gewesen, da sie total abgeschnitten wurden. Das Video hatte aufgezeigt, dass der Großteil der Bewohner überhaupt keinen Kontakt zur Außenwelt hatte. Wie die Bewohner darunter gelitten hatten, hätte man aufgrund der Kontaktaufnahmen von Angehörigen bei dem Verein von Frau Stösser erfahren. Sie erklärte, nie so viele verzweifelte, auch weinende Menschen in so kurzer Zeit gesehen zu haben. Und man hätte ihnen nicht helfen können.

Einige Angehörige hätten versucht, rechtlich gegen den Freiheitsentzug auf Grund von Corona vorzugehen, allerdings ohne Erfolg. Das Infektionsschutzgesetz hätte angeblich alle anderen Rechte aufgehoben.

Aufgrund des Einwandes aus dem Ausschuss, dass dies im Infektionsschutzgesetz nicht explizit genannt worden war, wurde geklärt, dass es zunächst einen Beschluss auf Bundes-, dann auf Landesebene gegeben hätte. Auf Landesebene wäre es immer absurder geworden, was die Hygieneverordnungen vorgeschrieben hätten. Was später noch mal im Detail dargelegt werden sollte.

Aus dem Ausschuss wurde eingeworfen, dass der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichtes, Hans Jürgen Papier mehrfach, und auf ausdrückliche Nachfrage, darauf hingewiesen hätte, dass es zumindest große Zweifel daran gäbe, dass die ganzen Maßnahmen, und diese hier im Besonderen, überhaupt rechtmäßig sind.

Frau Stösser wies darauf hin, dass viele Heime schon vor der Verkündung des Besuchsverbotes gravierende Maßnahmen zur Unterbindung von Kontakten eingeführt hätten. Bei Markus Lanz hätte es am 19. Juli eine Heimleiterin gegeben, die das auch so geschildert habe. In fast allen Fällen gäbe es aber eine Absprache mit der Bewohnervertretung.

Frau Stösser erzählte dann, dass es eine Vielzahl von Meldungen in diesem Zeitraum gab. Sie erwähnte den Bericht einer Psychologin, die in einer Einrichtung mit mehrfach behinderten Menschen arbeite. Einige konnten nur mit Hilfe eines Computers kommunizieren. Die Erzählungen, was während des Shutdowns dort passierte wäre haarsträubend gewesen. Während der Anhörung wurde dann eine Telefonverbindung zu ihr aufgebaut, damit sie selbst aussagen konnte.

Bericht aus einem Pflegeheim unter Shutdown

Frau Hermann berichtete dann Beispiele aus einem Heim mit vorwiegend körperbehinderten Menschen, von denen einige kognitiv behindert sind. Sie berichtet: Als der Lockdown erfolgte, fielen sämtliche Therapien weg. Es waren alles Therapien, welche diese Menschen dringend brauchten. Einige sind spastisch behindert, andere querschnittsgelähmt. Wenn diese Menschen nicht bewegt werden entstehen dauerhafte körperliche Schäden. Sehnen verkürzen, Muskeln verhärten. Verbunden mit Schmerzen.

Folge waren außerdem allgemeine körperliche Rückschritte und in vielen Fällen schwere psychische Fehlentwicklungen. Bei den kognitiv bewussten Menschen war die Angst sehr groß. Von einen Tag auf den Anderen war der gesamte Rhythmus unterbrochen. Sie durften nicht mehr zum Einkaufen gehen oder fahren, hatten keine Alltagsbegleitung mehr, Arztbesuche wurden abgesagt. Und die Angst hätte sich ausgebreitet, dass alle sterben müssten. Auch Angehörige und Freunde durften nicht mehr zu Besuch kommen. Die meisten Bewohner konnten auf Grund körperlicher Begrenzungen nicht selbständig telefonieren.

In der Telefonschaltung wurde dann berichtet, dass einige Mitarbeiter selbst auch erst mal verunsichert gewesen, und zu Hause geblieben wären. Was dann zu einem zusätzlichen Pflegeproblem führte.

Die Psyche der Klienten, die teilweise ihre Zimmer nicht mehr verlassen durfte, entwickelte sich katastrophal. Teilweise wäre es zu sehr verzweifelten Situationen gekommen, zum Beispiel als der Vater eines Bewohners verstarb, ohne irgendeine Beziehung zu Corona, aber der Pflegeheimbewohner nicht zur Beerdigung durfte.

Das Testverhalten der Ämter wäre undurchsichtig gewesen. Zunächst wurde niemand getestet, auch wenn der Symptome gezeigt hatte. Die Begründung war, dass nur Menschen getestet würden, die in irgendwelchen Krisengebieten waren. Nach mehreren Wochen wurde dann die ganze Einrichtung getestet.

Es gab Verdachtsfälle, und daraufhin wurden Zwangstests vorgeschrieben. Diese Massentests ergaben dann bei einem Bewohner und vier Mitarbeitern ein positives Testergebnis. Aber keiner der fünf Menschen hatte irgendwelche Symptome. Trotzdem wurde ein ganzes Haus zwei Wochen unter Quarantäne gestellt. Die Bewohner saßen nur in ihren Zimmern, durften das nicht verlassen. Niemand durfte in die Zimmer [außer Pflegepersonal in Schutzkleidung, die nur nötigste Maßnahmen ergreifen konnte]. Die Bewohner fühlten sich wie im Gefängnis [Einzelhaft], vollkommen ausgeliefert.

Viele Menschen mit schweren Spastiken, die zwei- bis dreimal wöchentlich Krankengymnastik erhielten, damit die Schmerzen erträglich bleiben, erhielten nun über Wochen keinerlei Hilfe. Eine Bewohnerin, die ihren Rollstuhl nur mit dem Mund steuern konnte, erhielt dreimal in der Woche Krankengymnastik, um das Kiefergelenk zu lockern, weil sie alles nur mit dem Mund machen kann. Diese Frau bekam furchtbare Schmerzen im Kiefer, als die Behandlung wegen des Shutdowns ausgesetzt wurde. Hinzu kamen dann noch Kopfschmerzen.

Frau Hermann berichtete dann, dass auch Rollstühle nicht repariert wurden, was die Beweglichkeit der Bewohner weiter eingeschränkt hatte.

Als das Kontaktverbot gelockert wurde, achtete das Heim strikt auf die Einhaltung der Distanzregeln. Die Angehörigen durften die Klienten nicht berühren. Bewohner mussten mit Zwang davon abgehalten werden, ihre Verwandten zu begrüßen.

Da die Pflegegradfeststellung längere Zeit benötigt, ist noch nicht abzusehen, welche Auswirkungen der Shutdown auf den langfristigen Zustand der Bewohner hatte.

Die Heimpsychologin erklärte dann, dass nicht verstanden wurde, wie die Maßnahmen in Einklang stehen konnten mit dem BTG, dem Bundesteilhabegesetz und damit, dass die Selbstbestimmung in den letzten Jahren einen immer höheren Stellenwert erhalten hatte. Und von einen auf den anderen Tag hätte es keine Selbstbestimmung mehr gegeben.

Sie erklärte dann, wie Angehörige und Mitarbeiter des Heims immer wieder unter Angst gesetzt wurden, mit dem stillschweigenden Hinweis, wenn sie sich nicht an die “Hygieneregeln” halten würden, könnten alle in dem Heim sterben. Aus dem Ausschuss wurde dann eingeworfen, dass die Aussagen in dem Panikpapier des Innenministeriums erkannt würden, was Frau Hermann bestätigte. Sie erklärte auch, dass die Mitarbeiter im Lauf der Zeit gespalten wurden zwischen Befürwortern des Shutdowns aus Angst und anderen, welche die Maßnahmen so ansehen, dass sie größeren Schaden verursachen, als das Corona-Virus hätte verursachen können.

Dann berichtete sie von Problemen behinderter Menschen, welche mit dem Zwang des Maskentragens nicht zurecht kommen. Sie wies darauf hin, dass z.B. Autisten aufgrund der Maskenverbreitung gezwungen waren, in die Psychiatrie zu wechseln. Dabei wurde auf Nachfrage bemerkt, dass es keine angemessene personelle Möglichkeit gibt, um die angewachsenen Zahlen der psychiatrisch und psychologisch zu betreuenden Menschen, angemessen zu versorgen. Normale Wartezeiten zur Behandlung durch einen Psychotherapeuten betragen in der Region des Heims bereits vor dem Shutdown ungefähr ein Jahr.

Aus dem Ausschuss wurde bemerkt, dass Berichte bekannt geworden sind, dass in einigen Krankenhäusern die Geronto-Psychiatrischen Abteilungen der Häuser geschlossen wurden, um dafür Corona-Betten zur Verfügung zu stellen. Wodurch noch einmal Kapazität in diesem wichtigen Mangelbereich abgebaut wurde.

Frau Hermann berichtete, dass zwar Suizidgespräche mit ihr geführt worden waren, aber in dem Heim keine Suizidversuche bekannt geworden sind. Sie berichtete dann über weitere Auswirkungen der Angst bei den Bewohnern.

Dazu gehörte, dass nach der positiven Testung von fünf Fällen in dem Heim, einige Mitarbeiter sich geweigert hätten zu arbeiten, aus Angst vor dem tödlichen Virus. Dadurch war die Pflege noch schwieriger geworden, als sowieso bereits ohne den Shutdown. Es war schon kaum mehr möglich überhaupt die Grundpflege sicher zu stellen. Weggefallen war natürlich die ganze Tagesstruktur. Die Werkstätten waren geschlossen worden. So dass praktisch überall nur noch der Fernseher lief, in dem dann von morgens bis abends die Horrornachrichten über Corona verbreitet wurden, was die psychische Belastung weiter erhöhte.

In dem Gespräch wurde herausgearbeitet, dass die Heimleitung wohl vermutlich im Gespräch mit dem Ministerium gewesen war, welches für den Shutdown des Heimes die Anweisungen gegeben hatte, dieses aber wohl keinerlei Anstalten gemacht hatte, etwas zu verändern. “An Stelle von Diskussion, Nachfragen trat die Panik”.

Der Konformitätsdruck

Frau Stösser berichtete dann, dass sie den Eindruck hatte, dass jedes Bundesland noch sicherer sein wollte als das andere, und immer noch etwas mehr Einschränkungen vorschrieb. Und dass die Heime dann noch einmal, quasi in vorauseilenden Gehorsam nochmal etwas schärfer agierten, um ja nicht dafür verantwortlich gemacht zu werden, dass Menschen zu Schaden kommen.
“Es interessierte nicht, wie es den Leuten ging, Hauptsache war, ‘wir kriegen hier kein Corona'”

Frau Stösser erklärte an einem Beispiel die katastrophale Wirkung der Quarantäne-Bestimmungen. Ein Heim war nicht mehr in der Lage, die Bewohner zu versorgen und hatte Hilferufe an alle umliegenden Heime geschickt, doch bitte Pflegekräfte auszuleihen. Am Schluss wurde notdürftig eine Versorgung ermöglicht, aber ohne irgendwelche Kenntnisse der Bewohner, deren Erkrankungen, notwendigen Medikamente usw. [Was natürlich schriftlich verfügbar war, aber eben nicht im Bewusstsein der Helfer.]

Aus dem Ausschuss wurde das Beispiel dann noch einmal klargestellt. Es gab Corona-Verdachtsfälle, worauf die Personen nach Hause in Quarantäne geschickt wurden [bzw. ins Krankenhaus, wenn es Bewohner waren.] Von 130 Bewohnern waren ungefähr 70 positiv getestet worden.

Frau Stösser berichtete, dass es in der Vergangenheit immer wieder Fälle gab, dass sich Norovirus, oder Influenza-Viren in einem Heim verbreitet hatten, niemals vorher wären so drastische Maßnahmen angeordnet worden. Aber im Fall von Corona musste jeder, der irgendwie einmal Kontakt mit einem Menschen hatte, der positiv auf Corona-Molekülfragmente geprüft worden war, sofort in Quarantäne. Vollkommen unabhängig davon ob es irgendwelche Symptome gibt.

Aus dem Ausschuss wurde dann eingeworfen, dass es noch ein Hearing mit italienischen Beobachtern der Heimszene geben werde, welche bereits im Vorfeld berichtet hatten, dass in vielen Heimen in Italien die ausländischen Arbeitskräfte panikartig das Land verlassen hatten. Dort starben teilweise die Bewohner, weil sie nicht mehr betreut wurden, zum Beispiel durch Dehydration.

Frau Stösser berichtete, dass es auch früher schon Wellen von Infektionen gegeben hätte, während denen im Verlaufe von zwei Wochen vielleicht zwanzig Bewohner verstarben. Aber niemand hatte das als Besonderheit angesehen, und nie wären in der Phase Mitarbeiter nach Hause geschickt worden. Heute herrscht sofort absolute Panik, und wenn nur ein Bewohner positiv getestet wird, muss man damit rechnen, dass vielleicht das ganze Haus wieder zu gemacht wird.

Laut Frau Stösser gab es keine Auffälligkeit in der Sterbehäufigkeit. Gegenüber 2018 hätte es sogar einen deutlich milderen Verlauf gegeben. In Heimen sterben täglich ungefähr 900 Menschen. Weshalb die Tote aufgrund von Corona in der Statistik kaum auffällig sind. Wobei noch hinzu komme, dass jeder, der einmal positiv getestet wurde, und dann verstirbt, als Corona-Toter gewertet wird.

Ein Pfleger, der lieber anonym bleiben möchte, hätte eine Sprachaufzeichnung hinterlassen, über eine Geschichte, die man kaum glauben wollte. Es hätte Fälle auch in Deutschland gegeben, in denen einfach gar keine Pflege mehr stattgefunden hätte, auf Grund der Tatsache, dass PflegerInnen in Quarantäne mussten. In diesem Haus verstarben dann mehr Menschen als normal, welche dann als Corona-Tote dargestellt worden wären. Und durch eine schnelle Einäscherung war es unmöglich, durch eine Autopsie die Wahrheit zu ermitteln.

Frau Stösser erklärte, dass schon vor der Corona-Krise ein Pflegenotstand bestanden hätte. Es wäre mehr oder weniger Standard, dass eine Pflegekraft für 50 Bewohner in der Nachtschicht zuständig wäre. Auch wenn unter den Bewohnern schwerkranke oder sterbende Menschen wären. Der Personalschlüssel wäre schon vor Corona in keiner Weise den Anforderungen gerecht geworden. In vielen Fällen würden die Menschen über Medikamente so eingestellt, dass sie von abends bis zum nächsten Morgen schlafen. Die Ruhigstellung mit Arzneimitteln dürfte sich, so Frau Stösser, noch weiter verbreitet haben, da zum Beispiel ein Demenzkranker unmöglich dazu angehalten werden kann, sein Zimmer nicht zu verlassen.

Vom Ausschuss wurde angemerkt, dass unter normalen Bedingungen jede Beschränkung der Freiheit, wie Fesseln ans Bett, eine richterliche Begutachtung des Falles benötigt.

Frau Stösser berichtete, wie anfangs panisch alles aus dem Heim fern gehalten wurde, seien es abgegebene Erdbeeren oder Flaschen mit Getränken. Sie sprach von gefängnisähnlichen Situationen, nachdem die ersten Lockerungen eingeführt wurden, und wieder Besuche von Familienangehörigen erlaubt waren.

Aus dem Ausschuss wurde eingeworfen, dass die Insassen von Gefängnissen einen entscheidenden Vorteil hätten. Ihre Situation war durch einen Richter überprüft worden. Weshalb die Insassen von Pflegeheimen somit noch schlechter behandelt wurden als Gefängnisinsassen, da niemand die individuelle Situation beurteilte.

Frau Stösser berichtete dann, dass Heimleitungen sehr unterschiedlich agiert hätten. Manche wären individuell auf die Bedürfnisse und Situationen eingegangen, teilweise unter Beiseitelassen der Zwangsmaßnahmen, welche von den Ministerien verhängt worden waren, andere waren so rigoros, dass nicht einmal Sterbenden erlaubt wurde, ihre Angehörigen zum Abschied noch einmal zu sehen.

Obwohl für solche Situationen durch die ministeriellen Erlasse Ausnahmen möglich waren, entschieden viele Heime, niemanden ins Heim zu lassen, um in jedem Fall zu verhindern, dass irgendein Risiko entsteht, für welches man das Heim später verantwortlich machen könnte. Auch in Krankenhäusern hätte man Ähnliches beobachten können. Frau Stösser berichtete dann verschiedene Beispiele.

Der Ausschuss definierte dann gemeinsam mit Frau Stösser, dass eine hypothetische Gefahr eingetauscht wurde, gegen tatsächlich eintretendes Leid. Obwohl Gesundheitsexperten schon am Anfang gegen den totalen Shutdown aufgetreten waren, wurde ganz offensichtlich keine ausreichende Risiko-Nutzen Prüfung und Abwägung möglicher Kollateralschäden vorgenommen. Und dies, obwohl das Bundesverfassungsgericht festgelegt hatte, dass permanent eine solche Abwägung stattfinden müsse.

Frau Stösser berichtete, dass sie alle Ministerien und Behörden angeschrieben hätte, dass Hygiene etwas anderes bedeute, als der totale Shutdown. Die meisten hätten geantwortet, weitgehend gleichlautend. “Wegen der Gefahr” und “zum Schutz”. Offensichtlich hatte es Abteilungen gegeben, welche speziell dafür abgestellt worden waren, ausführliche Standardantworten mit Verweis auf Verordnungen und Links, auf Anforderungen zu erteilen. Niemand setzte sich mit Einwänden wirklich auseinander.

Laut Stösser ist kein Fall bekannt, bei dem durch Besucher eine Corona-Infektionskette in Heimen ausgelöst worden wäre, und dies, obwohl der Shutdown ja erst NACH dem Höhepunkt der Infektionen in Kraft getreten war. Vielmehr sind die dann bekannt gewordenen Fälle mit höchster Wahrscheinlichkeit (denn es gab ja den Shutdown) durch Pflegekräfte verbreitet worden.

Frau Stösser berichtete, dass es viele positive Testungen gegeben hätte, ohne dass Symptome aufgetreten wären. Aber es hätte auch Heime mit vielen Toten gegeben, wobei unbekannt ist, was letztlich die Todesursache war: fehlende oder falsche Pflege, insbesondere auf Grund des Shutdowns, oder das Virus.

Frau Stösser führte dann aus, dass einige, aber nicht wenige Heime sehr zurückhaltend mit der Durchführung der Lockerungen wären. Man könnte vermuten, dass sie befürchten, dass bekannt werden könnte, was während des Shutdowns passiert war. Tatsächlich, so die Feststellung des Ausschusses, wird man die Folgen des Shutdowns erst in Monaten verstehen.

Bis heute bestehen offiziell noch ein physisches Kontaktverbot und Maskenpflicht. Wobei einige Heime davon absehen, das mit einem Mitarbeiter als Beobachter durchzusetzen.

Dann wurde darüber diskutiert, wie Krankenhäuser Betten freigehalten hatten, Mitarbeiter freigesetzt bzw. in Kurzarbeit geschickt hatten, während wichtige Behandlungen eben unterlassen wurden.

Im Verlaufe der Diskussion wurde festgestellt, dass immer wieder das Gespräch auf den Test kam. Ohne dass überhaupt klar wäre, was der Test feststellt, werden alleine auf dieser Basis Entscheidungen getroffen, die oft katastrophale Folgen haben.

Demnächst:

Im zweiten Teil des Berichtes über das zweite Ausschusshearing wird ein professioneller Betreuer zu Wort kommen, der über Fälle aus seiner Arbeit mit schwer pflegebedürftigen Menschen berichten wird, sowie eine Angehörige.

Hinweise:

https://corona-ausschuss.de/sitzung2/

Adelheid von Stösser stellt das Scheitern erarbeiteter erweiterter Grundsätzen ethischer Pflege in Zusammenhang mit der Weigerung der Kostenträger, diese zu finanzieren. Was den Ausschlag für sie gegeben hätte, auf die Seite der Pflegebedürftigen zu wechseln. In Wikipedia findet sich eine Kritik an ihren Standards welche zum Beispiel fehlendes “fachsprachliches Niveau” und “Übernahme tradierten Wissens” bemängelt. Wobei man wissen muss, dass Pflege eben noch keine akademische Ausbildung ist, und Standards auch ohne “fachsprachliches Niveau” verständlich sein sollten.

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Bildquelle: OvalMedia

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