Ein Kommentar von Bernhard Loyen.
Es war die 210. Sitzung des Deutschen Bundestages. Am Freitag, den 12. Februar 2021, kamen die sehr wenigen Abgeordneten zusammen, um sich in einer ersten Lesung mit dem Gesetzesentwurf von CDU/CSU und SPD zum Thema: „Fortgeltung der die epidemische Lage von nationaler Tragweite betreffenden Regelungen“ zu befassen.
Die Abgeordnete Karin Maag von der CDU erläuterte einführend den Anwesenden im Plenarsaal die vermeintliche Notwendigkeit. Die Abgeordneten wollen zukünftig alle drei Monate im Parlament über das Fortbestehen der epidemischen Lage entscheiden. Alle für den Pandemiefall notwendigen Regelungen sollen ausschließlich an diese Beschlüsse geknüpft werden. Sollte in drei Monaten die epidemische Lage nicht mehr festgestellt werden, müssten alle für die Pandemie relevanten Verordnungsermächtigungen und Rechtsverordnungen aufgehoben werden (1).
Das klingt vielversprechend, aber wie so oft sollte der berühmte Teufel und das Detail nicht vergessen, bzw. übersehen werden. Theoretisch endet die aktuelle Sondergesetzeslage mit Ablauf des 31. März 2021. So beschlossen in der Drucksache 19/24387, eher bekannt als Drittes Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite.
Zur Erinnerung, warum seit dem 18. November 2020 abermillionen Menschen in diesem Land einer sehr ungewissen Zukunft entgegen schauen, warum Millionen Biografien ob der Entwicklung im Kindesalter oder einer generellen Irritation des Daseins in Mitleidenschaft gezogen werden, noch einmal die Begründung des damaligen Bundestagsbeschlusses, Zitat:
..Mit dem vom Deutschen Bundestag am 18. November 2020 beschlossenen Entwurf eines Dritten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite werden…die Voraussetzungen für die Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite durch den Deutschen Bundestag ausdrücklich definiert. Eine epidemische Lage von nationaler Tragweite liegt nach § 5 Absatz 1 Satz 4 des InfektionsschutzPgesetzes (neu) vor, wenn eine ernsthafte Gefahr für die öffentliche Gesundheit in der gesamten Bundesrepublik Deutschland besteht, weil
- 1. die Weltgesundheitsorganisation eine gesundheitliche Notlage von internationaler Tragweite ausgerufen hat und die Einschleppung einer bedrohlichen übertragbaren Krankheit in die Bundesrepublik Deutschland droht
- oder 2. eine dynamische Ausbreitung einer bedrohlichen übertragbaren Krankheit über mehrere Länder in der Bundesrepublik Deutschland droht oder stattfindet (2).
Auch daran sei erinnert. Dieser Freischein wurde an einem einzigen Tag vom Bundestag, Bundesrat und dem Bundespräsidenten durchgewunken (3). Bundesrepublikanische Neu-Realitäten.
Drei Monate später hat sich die Corona-Lage nachweislich wesentlich entspannt, was jedoch seitens der Politik nicht erkannt und bestätigt werden möchte. Stichworte – Virus-Mutationen und Dritte Welle.
In § 5 Absatz 4 des Infektionsschutzgesetzes findet sich die entscheidende aktuelle Formulierung. Zitat: Eine auf Grund des Absatzes 2 oder § 5a Absatz 2 erlassene Rechtsverordnung tritt mit Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite außer Kraft, ansonsten spätestens mit Ablauf des 31. März 2021 (2).
Dieser Termin wäre in knapp vier Wochen. Für die Politik heißt es daher, sich dementsprechend vorzubereiten. Millionen Bürger, unabhängig denen, den dieses Datum überhaupt bekannt ist, hoffen auf die baldige Rückkehr in die Normalität. Das bedeutet je nach Bedürfnissen zuerst Bildung und Beruf. Öffnung von geschlossenen Einrichtungen quer durch die gesellschaftlichen Bereiche. Kultur, Sport, Freizeit. Individuelle Freiheiten. Existenzsicherung.
Erweitert, die Beendigung der Corona-Schutzmaßnahmen wie Maskenzwang, regelmäßige PCR-Testungen. Eine kontrollierte sinnvolle Impfdiskussion. Ein Ende der permanenten Mahnungen und Drangsalierungen, der Verbote und Bestrafungen durch entsprechende Behörden. Drinnen wie draußen.
Nun ist interessierten Bürgern inzwischen bekannt, wie die Regierenden in jüngster Zeit mit konträren Stimmungen im Lande umgehen. Es interessiert sie nicht wirklich, sie beschimpfen und bekämpfen vorgebrachte Kritik, bzw. ausgesuchte Darsteller aus Politik und zuarbeitender Wissenschaft appellieren über die Multiplikatoren der sympathisierenden Medienlandschaft an die Vernunft der Menschen. Sie möchten begeistern für die Entscheidungen aus dem hohen Hause. Sie erwarten Verständnis für die Maßnahmen, auch wenn diese nicht immer heilen, sondern auch töten. Zerstören.
Als Beispiel sei ein Tweet der Haus – und Regierungsvirologin der Stunde, Melanie Brinkmann zitiert. Sie schrieb hinsichtlich eines Gastartikels am 24. Februar folgende Zeilen (4): Wir gewinnen oder wir verlieren zusammen. Ein Resümee über ein Jahr der SARS-CoV2 Pandemie von mir…in der Berliner Zeitung. Es klingt wie eine Drohung, soll es eine darstellen?
Was sind nun die anvisierten neuen Pläne der Bundesregierung? Wie schon in dem Entwurf des Vorjahres die Einteilung in Schwerpunktbetrachtungen (5). A – Problem und Ziel. B – Lösung. C – Alternativen. D – Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand. E – Erfüllungsaufwand und F – Weitere Kosten.
Unter dem Punkt Problem und Ziel Formulierungen, die fast zynischen Charakter tragen, Zitat: Der Deutsche Bundestag hat am 25. März 2020 mit Wirkung zum 28. März 2020 eine epidemische Lage von nationaler Tragweite…und am 18. November 2020 deren Fortbestehen festgestellt, wodurch die Bundesregierung und das Bundesministerium für Gesundheit (…) ermächtigt wurden, durch Anordnung oder Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates verschiedene Maßnahmen zu treffen. Davon wurde bislang umfassend Gebrauch gemacht (5, Seite 1). Umfassend Gebrauch, eine wahrlich treffende Formulierung.
Verschiedene Rechtsverordnungen seien jedoch bis zum 31. März 2021 befristet. Dies gelte insbesondere für die Coronavirus-Testverordnung, die Coronavirus-Impfverordnung und die Coronavirus-Einreiseverordnung.
Die Regierung sieht anscheinend wohl Bedarf bei der Neuregulierung genannter Druckverordnungen. Als Begründung dient eine vermeintlich weiterhin kritische Phase, im Papier so umschrieben: angesichts einer dynamischen Lage im Hinblick auf die Verbreitung, vor allem der neuen Mutationen des Coronavirus SARS-CoV-2 und der hierdurch verursachten Krankheit COVID-19.
Es sei daher notwendig die Geltung der gegenwärtigen Regelungen und Maßnahmen über den 31. März 2021 hinaus zu verlängern. Der Zusatz lässt aufhorchen, Zitat: und zugleich für künftige pandemische Lagen die geschaffenen rechtlichen Grundlagen zu erhalten (5, Seite 1).
Durchatmen. Solche Formulierungen, mit den Erfahrungswerten der zurückliegenden Monate, lässt kritische Bürger annähernd zusammenzucken.
Nähern wir uns dem drohenden neuen Ungemach über Punkt B – Lösungen. Nicht überraschend, die Regelungen zu den Anordnungen und zum Erlass von Rechtsverordnungen im Rahmen der epidemischen Lage von nationaler Tragweite in § 5 Absatz 2 bis 5 IfSG sollen nicht aufgehoben werden. Man könne sich ja gegebenenfalls in drei Monaten wieder zusammensetzen. Die Leopoldina soll, wie schon zurückliegend, der Regierung in der aktuellen wie auch kommenden Phasen der epidemischen Lage beratend zur Seite stehen. Auch das verheißt rückblickend absolut nichts Gutes für die Menschen in diesem Land.
Nun kommt aber der Supergau für die Bürger, das sogenannte Worst Case Szenario. Eine externe wissenschaftliche Evaluation der Regelungsgesamtheit zur epidemischen Lage wäre seitens des Bundesministeriums für Gesundheit in Auftrag zu geben, eben über die Deutsche Akademie der Naturforscher Leopoldina e. V. Der Irrsinn, der so in diesem Papier formuliert und vorzufinden ist, ist der zeitlich anvisierte Ablauf der gewünschte Bewertung und Einschätzung. Das Ergebnis des gewünschten Papiers soll bis zum – 31. Dezember 2021 zuerst der Bundesregierung vorgelegt werden (5, Seite 2). Das bedeutet, voraussichtlich weitere neun Monate politische Willkür ertragen.
Im Anschluss, so im Papier angedacht, übersendet dann die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag bis zum 31. März 2022 das Ergebnis der Evaluierung sowie eine Stellungnahme der Regierung zu neuesten Vorgaben aus dem Hause Leopoldina. Also nochmals vier Monate Freiraum und Freispiel für die Politik. Dazwischen vier Jahreszeiten und eine noch anvisierte, also geplante Bundestagswahl. Das bärtige Orakel des ZDF, Harald Lesch, hat schon mal die erste Nebelkerze dahingehend gezündet. In der gestrigen Illner-Talk-Show durfte er zugeschaltet seine Gedankenwelt darlegen. Wenn es nach ihm ginge, ja dann, Zitat: „Es wäre besser, bei der Covid-Behandlung, wir hätten keine Wahlen in diesem Jahr“ (6, Min. 27:28). Gab es Reaktionen, Einwände oder Protest der anwesenden Gäste, seitens der Moderatorin? Nein.
Zeit, Platz und Spielraum für sehr viele Neuerungen in der weiteren Demontage dieses Landes.
Darf man das alles Irrsinn nennen?
Es kommt noch schlimmer. Pandemierelevante Verordnungsermächtigungen und Rechtsverordnungen knüpfen zukünftig nur noch an die Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite an, so im Papier vorformuliert. Vorgaben, also zeitliche Limitierungen, wie der vom 31. März 2021, treten spätestens mit Ablauf des 31. März 2022 außer Kraft (5, Seite 2 Punkt B).
Punkt C – Alternativen: Keine.
Dieses Papier, welches momentan noch als Entwurf gekennzeichnet und behandelt wird, wird auch diesmal seinen Weg durch die Instanzen finden. Zwei Drittel des Plenarsaals waren am 12. Februar leer (7). Warum bei der ersten Lesung, also der Vorstellung, keinerlei Aufschrei im hohen Hause zu vernehmen war, kann mehrere Gründe mit sich bringen.
Die Volksvertreter haben es vorher nicht wirklich gelesen, es interessiert sie nicht, sie arrangieren sich mit den aktuellen Zuständen in diesem Land. Schlimmer noch, sie sympathisieren und unterstützen die sich anbahnenden Pläne, ausgehend vom Bundesministeriums für Gesundheit, über die Bundesregierung bis hin zum Bundespräsidenten. Haben die gewählten Volksvertreter den epochalen Bruch mit dem Grundgesetz vom 18. November des Vorjahres schon verdrängt?
Am 22. Februar fanden die weiteren Beratungen zum Papier im Gesundheitsausschuss statt. Wurde dort das Kleingedruckte wahrgenommen? Die im Schriftartikel verlinkte Liste zeigt die Anwesenheit von 24 Sachverständigen zur öffentlichen Anhörung (8). Das Ergebnis, für die drangsalierten Menschen in diesem Land ernüchternd. Die geplante Neufassung wurde von den anwesenden Sozial, Rechts – und Gesundheitsexperten eindeutig begrüßt (9). Bedeutet, es läuft für die Bundesregierung alles nach Plan.
Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege erklärte sich in einer ersten Stellungnahme auch schon mal begeistert, Zitat: Die Verbände der BAGFW begrüßen, dass die Leopoldina mit einer externen Evaluation zu den Auswirkungen der pandemiebedingten Änderungen des IfSG beauftragt wird (10). Kein Wort zu den anvisierten zeitlichen Abläufen. Kein Rückblick auf verpasste Chancen und verbrannte Gesellschaftsfelder. Läuft.
Für die Protagonisten aus Politik und Wissenschaft herrscht wenig Druck auf dem Dasein. Alles in trockenen Tüchern. Millionen Bürgern in diesem Land rennt jedoch die Zeit weg, um den schwachen Schimmer von Licht am Ende des sehr langen und dunklen Tunnels erahnen zu können. Not macht die Menschen gefügig. Die Medien im Verbund mit der Wissenschaft und der Politik vollziehen ihre Aufgabe der permanenten Angstmache. Geben ihren Anteil, die Bürger verzweifeln zu lassen. Alles mit sich machen zu lassen.
Das RKI ließ jüngst wissen, dass 36,5 Millionen Menschen in Deutschland ein erhöhtes Risiko besitzen würden, schwer an Covid-19 zu erkranken. 21,6 Millionen Menschen zählten laut neuester Studie zur Hochrisikogruppe. So lancierte die ZEIT neueste Angstphobien (11).
Die aktuelle Regierungslinie basiert auf drei Schlagwörter: Dritte Welle, Virus-Mutationen, Inzidenz-Zahlen. Alle drei beliebig zu deuten und sehr dehnbar. Wie werden sich die Impfregelungen mit Beschluss der kommenden Erweiterung darstellen? Jens Spahn echauffierte sich noch am 18. November 2020, bei der letzten Debatte zur Verlängerung seiner Machtbefugnisse, dass soziale Medien Lügen verbreiten würden. Er gab den Anwesenden sein Wort, dass es in dieser Pandemie keine Impfpflicht geben würde (12).
Gut drei Monate später, das gleiche Land, die gleiche Regierung. „Die Pandemie ist erst besiegt, wenn alle Menschen auf der Welt geimpft sind“, erklärte Bundeskanzlerin Merkel am 19. Februar, nach der Videokonferenz mit den Staats- und Regierungschefs der G7 (13).
Recherchieren sie, wenn motiviert, die Begrifflichkeiten „Grüner Pass“, “Corona-Impfausweis“, „elektronische Patientenakte (ePA)“ und „Sonderbehandlung für Geimpfte“. Das sind alles keine Begriffe aus dem Reich der Verschwörungsmythen, sondern inzwischen nüchterne Realitäten der Gegenwart. Zumindest das Lachen ist vielen Corona-Verstehern abhanden gekommen. Die mit Häme titulierten Covidioten hatten nun doch in sehr vielen Punkten nicht nur ansatzweise Recht, sondern lagen bedauerlicherweise schon letztes Jahr mit ihren Prognosen sehr nah am heutigen Status quo.
Es ging diesen sogenannten Corona-Leugnern aber nicht um billige Rechthaberei, sondern um Befürchtungen, Mahnungen und dem unbedingten Willen, sich dieses Land und diese Gesellschaft nicht zerstören zu lassen. Für die Menschen, im Besonderen für die Kinder, zu kämpfen und auf die Straße zu gehen.
Es sollte langsam dem Großteil der Menschen in diesem Land dämmern, es geht aktuell nicht um ein Virusproblem. Es geht um das Problem der Neudefinition unseres Grundgesetzes. Dem epochalen Umbau unseres Daseins.
Die nächsten Wochen und Monate werden zeigen, ob die Mehrheit die alte Freiheit, auch Grundrechte genannt, zurückerkämpfen will oder die neuen Realitäten, vordefinierte kleine Freiheiten als Zuckerl für unreflektierten Gehorsams als akzeptable Variante favorisieren, also sich kritik- und kampflos den neuen Verhältnissen beugen.
Quellen:
- https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2021/kw06-de-epidemische-lage-821310
- http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/19/243/1924387.pdf
- https://www.zdf.de/nachrichten/politik/corona-infektionsschutzgesetz-aenderung-bundestag-100.html
- https://twitter.com/BrinkmannLab/status/1364466176437411844
- https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/265/1926545.pdf
- https://www.zdf.de/politik/maybrit-illner/lockern-aber-sicher-geht-das-sendung–vom-25-februar-2021-100.html
- https://www.youtube.com/watch?v=gv9B0zHVmbM
- https://www.bundestag.de/resource/blob/823178/e7dcc7c5e09d7d1f0df1b3cb3d743754/SV-Liste_BevSchG-data.pdf
- https://www.bundestag.de/ausschuesse/a14/anhoerungen#url=L2F1c3NjaHVlc3NlL2ExNC9hbmhvZXJ1bmdlbi84MjE4MDYtODIxODA2&mod=mod795762
- http://infothek.paritaet.org/pid/fachinfos.nsf/0/3fb1d285876adfb2c12586810032334e/$FILE/2021-02-18%20Stellungnahme%20Epilage.pdf
- https://www.zeit.de/wissen/2021-02/rki-studie-covid-19-risiko-erkrankung-gefahr?wt_zmc=sm.int.zonaudev.twitter.ref.zeitde.redpost.link.x&utm_medium=sm&utm_source=twitter_zonaudev_int&utm_campaign=ref&utm_content=zeitde_redpost_link_x
- https://www.facebook.com/watch/?v=3795781337150631
- https://www.bundeskanzlerin.de/bkin-de/mediathek/videos/pressekonferenz-von-kanzlerin-merkel-nach-der-g7-videokonferenz-1860056!mediathek?query=
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Bildquelle: ©BLoyen21
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§ 1 Infektionsschutzgesetz § 28 Abs. 1 Satz 1 IfSG CDU Videokonferenz Corona "dritte Welle" Corona-Impfausweis Corona-Lage Corona-Mutationen Corona-Schutzmaßnahmen Drucksache 19/24387 Drucksache 19/26545 elektronische Patientenakte ePa Gesundheitsausschuss Grüner Pass Harald Lesch Hochrisikogruppe IfSG Impfpass Impfzwang Infektionsschutzgesetz Maskenzwang Melanie Brinkmann Pandemische Lage PCR-Testungen Verordnungsermächtigungen Videokonferenz Virus-Mutationen
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