Dr. Weikl, Deutschland und ein Schöffe gegen Corona | Von Walter Weber, Sophia-Maria Antonulas und Dirk Sattelmaier

Ein Kommentar von Walter Weber, Sophia-Maria Antonulas und Dirk Sattelmaier.

Drei Blicke in die Wochenzeitung Demokratischer Widerstand von Walter Weber, Sophia-Maria Antonulas und Dirk Sattelmaier

I.

Ein wirklicher Arzt

Laudatio auf Dr. med. Ronald Weikl von Walter Weber

Unser Staat verfolgt Ärzte, die sich entsprechend dem Nürnberger Kodex und dem Genfer Gelöbnis für die Menschlichkeit einsetzen, kriminalisiert sie und verurteilt sie wie Schwerverbrecher. Zitieren wir den Wochenblick aus Österreich: »Ärzte, die sich notfalls entgegen der Anordnungen der Obrigkeit für Menschlichkeit und Gesundheit einsetzen, wurden von der Corona-Diktatur gnadenlos verfolgt. Weil der Passauer Mut-Arzt Ronald Weikl Masken-Befreiungsatteste ausstellte, wurden sein Privathaus und seine Praxis stundenlang auf den Kopf gestellt und der Mediziner vor Gericht gezerrt. Das System machte keinen Hehl aus seinen Plänen: Es wollte den kritischen Arzt hinter Gittern sehen und ein Berufsverbot gegen ihn erwirken. Diese überschießende Strafe wurde es am Ende zwar nicht – aber auch das Urteil am heutigen Dienstag ist noch starker Tobak: Ein Jahr Haft auf Bewährung.«

Ärzte, die sich nach der Berufsordnung richten – zum Beispiel Paragraph 2 Absatz 4: »Ärztinnen und Ärzte dürfen hinsichtlich ihrer ärztlichen Entscheidungen keine Weisungen von Nichtärzten entgegennehmen«, werden von den Ärztekammern im Stich gelassen. So auch geschehen bei Dr. Ronald Weikl.

Der Passauer Frauenarzt ist seit 33 Jahren mit Uta verheiratet. Sie haben sechs zum Teil schon erwachsene Kinder. Er hört gerne Musik, liebt das Segeln mit Freunden und fühlt sich zu Griechenland hingezogen, wo er auch den Olymp bestiegen hat. Gemeinsam mit Professor Sucharit Bhakdi und anderen Wissenschaftlern hat er die Organisation »Mediziner und Wissenschaftler für Gesundheit, Freiheit und Demokratie« gegründet (mwgfd.de) und setzt sich unermüdlich für Menschlichkeit, Gerechtigkeit und Wahrheit in Medizin und in der Gesellschaft ein. Dr. Weikl hat sich nicht träumen lassen, dass ihn das System einst aufs Schärfste verfolgen würde und dem sympathischen Mediziner die Existenz rauben will. Er wird sich wehren und seine innere Einstellung nicht verraten. Danke, Ronnie!

Der Preis der Republik für Aufklärung, Courage, freie Debatte, Grundgesetz und Demokratie geht an Dr. med. Ronald Weikl. Die Auszeichnung wird seit dem 27. Juni 2020 vom Unterstützerverein der Wochenzeitung Demokratischer Widerstand in Form einer Medaille am Band vergeben. – Dr. med. Walter Weber ist Arzt in Hamburg, Gründer der Ärzte für Aufklärung, Buchautor und DW-Kolumnist.

II.

Immer wieder Deutschland

Von Sophia-Maria Antonulas

Wer zahlt freiwillig Höchtsbeträge an die WHO, schürt den PCR-Betrug und nimmt für mRNA-Gewinne Tote und Verletzte in Kauf? – Warum? Warum sind es wieder die Deutschen, die nicht wissen, wann es genug ist? Ja, auch das kleine Österreich soll hier nicht unerwähnt bleiben, es wollte dem großen Bruder nicht hinterherhinken, pudelte sich in alter Gewohnheit auf und führte gleich eine allgemeine Impfpflicht ein – mit einer Substanz, für die es keine Langzeitstudien gibt und bei der von vornherein klar war, dass es massive Langzeitfolgen und Tote geben wird.

Italien hat immerhin Hunderte Milliarden Euro erhalten und dann rechtzeitig die Kurve gekratzt. Nur Deutschland bleibt schon wieder übrig. Aber warum ist es immer wieder Deutschland, das an der Spitze des Verbrechens steht? Warum gedeiht der Faschismus am Rhein, an der Mosel, der Elbe und in der Spreemetropole so besonders gut? Warum diskriminieren die Deutschen mit derart großer Lust, Hingabe und Verbissenheit? Warum macht sie ihre Besessenheit, endlich einmal auf der richtigen Seite (gegen die Querdenker, gegen die Ungeimpften, gegen den Schmutz) zu stehen, so blindwütig?

Wie kann ihr Schuldgefühl so groß sein, dass die vermeintliche Buße sie wieder zu Schuldigen macht? Und einige beginnen, sich zu fragen, welche Rolle Deutschland in diesem agilen Welttheater eigentlich spielt. Wird es wieder die Hauptrolle? Können die anderen Staaten wieder mit dem Finger auf Berlin zeigen: »Seht her, sie sind schuld! Die Deutschen haben es wieder getan. Das müsst ihr uns glauben! Die ganze Welt ist auf den PCR-Test von Christian Drosten reingefallen. Schließlich fußte die gesamte Pandemiegeschichte auf diesem betrügerischen Test. Wir hatten keine Ahnung. Wir sind unschuldig, die Deutschen waren’s.«

Made in Germany

Und der internationale Chor der Selbstgerechten könnte einstimmen, dass nicht nur der PCR-Test selbst Betrug war, sondern auch die Begründung, warum so viele Tests gekauft und eingesetzt werden mussten. Denn schließlich sei man doch in Deutschland darauf gekommen, dass es bei diesem Corona-Virus asymptomatische Infektionen gäbe. So könnte die Rechtfertigung der Staaten lauten: »Erinnern Sie sich an die Chinesin, die in Bayern bei Webasto ein Meeting hatte, es hieß, sie hätte keine Symptome gehabt und trotzdem viele Menschen angesteckt.

Auch für die Ausgangssperren, Schulschließungen, Quarantäneverordnungen, Masken und Abstände, dafür können wir nichts. Alles nur, weil angeblich asymptomatische Ansteckung existiert. Deutschland wusste es besser! Und was hat die Charité eigentlich mit dem Tongji Medical College in Wuhan zu schaffen?« Warum zahlt Deutschland – also die deutschen Steuerzahler – die höchsten freiwilligen Beiträge an die Weltgesundheitsorganisation (WHO)? Möchte die internationale Gemeinschaft der Bundesrepublik auch daraus einen Strick drehen? Sie könnte erklären: »Mit diesen Zahlungen wollte Deutschland sicherstellen, dass die WHO die Pandemie ausruft und möglichst lange aufrechterhält. Der Firma BioNtech sollten hohe Gewinne und Deutschland hohe Steuereinnahmen beschert werden. Das sehen wir jetzt ganz deutlich.«

Wollte Deutschland eigentlich nur beweisen, dass es wieder »Verantwortung in der Welt« übernehmen könne, und ist dann vor lauter Aufregung blind übers Ziel hinausgeschossen? – Mit Deutschland in der Hauptrolle, wer führt die Regie? Werden sie sich diesmal zeigen?

Sollte es jemals eine Aufarbeitung der Geschehnisse seit März 2020 geben, dann mündet die hoffentlich in mehr als nur Schauprozessen. Sonst bleibt Deutschland Wiederholungstäter.

Sophia-Maria Antonulas ist Mitherausgeberin der Wochenzeitung Demokratischer Widerstand und Journalistin in Stockholm.

III.

Ein Schöffe gegen Corona

Neues aus dem Gerichtssaal von Rechtsanwalt Dirk Sattelmaier

In dieser Woche ergab es sich, dass gleich noch einmal ein deutsches Oberlandesgericht eine interessante Entscheidung traf. Diesmal betraf sie die Meinungs-und Versammlungsfreiheit der Artikel 5 und 8 Grundgesetz. Und die wurde von dem Oberlandesgericht Zweibrücken doch tatsächlich hochgehalten.

Zum Fall: Ich vertrete einen Mandanten, der sich des Vorwurfs gegen Paragraph 26 Nummer 2 Versammlungsgesetz in gleich drei Fällen ausgesetzt sieht. Zur Erinnerung: Der § 26 Nr. 2 VersG bestraft diejenigen, die bei nicht angemeldeten Demonstrationen den sogenannten »faktischen Leiter« der Versammlung mimen. Auf den Corona-Protesten des vergangenen Winters war die Polizei fast schon verzweifelt auf der Suche nach dem »faktischen Versammlungsleiter« bei unangemeldeten Demos. In nahezu all meinen Fällen wurde bisher noch kein Mandant dafür belangt. Das Verfahren gegen den hier genannten Mandanten steht noch aus.

Dumm ist nur, dass der Mandant seit geraumer Zeit als Schöffe bei dem Amtsgericht tätig ist, vor dem er jetzt wegen dieser drei Taten angeklagt ist. Was leider immer wieder untergeht: Schöffen besitzen als sogenannte Laienrichter formal das gleiche Stimmrecht wie die hauptamtlichen Richter.

Die Kammer eines Schöffengerichts am Amtsgericht ist mit zwei Schöffen und einem »Profirichter« besetzt. Das bedeutet, dass die beiden Schöffen den hauptamtlichen Richter überstimmen können, was tatsächlich auch hin und wieder vorkommt. Durch die Schöffen – ähnlich der Geschworenen im angelsächsischen Verfahren – soll das Volk Einzug in die Entscheidungsfindung der Strafgerichte halten. Dabei ist dasSchöffenamt ein Ehrenamt und unterliegt natürlich auch gesetzlichen Regeln. Eine dieser Regeln ist, dass der Schöffe dann aus dem Amt enthoben werden kann, wenn dieser eine »gröbliche Amtspflichtverletzung» begangen hat. Im Amt sind das zum Beispiel ständiges Verspäten oder gar vollständiges unentschuldigtes Ausbleiben. Soweit nachvollziehbar. Aber auch ausserhalb des Amtes kann eine solche Verletzung begangen werden, wenn man zum Beispiel die Freiheitlich-Demokratische Grundordnung vollständig ablehnt. Und unter anderem genau dies wurde dem Mandanten vorgeworfen, da er ja unangemeldete»Corona-Proteste« geleitet haben soll.

Deshalb haben der hauptamtliche Richter und die Generalstaatsanwaltschaft beim Oberlandesgericht Zweibrücken mit diesem Verweis auch die Entfernung des Mandanten aus dem Schöffenamt beantragt. Doch dem hat das Gericht einen Riegel vorgeschoben und sich klar pro Meinungs- und Versammlungsfreiheit ausgesprochen. Allein die Teilnahme an einer Corona-Protestversammlung sei noch kein Beleg dafür, dass man die Freiheitlich-Demokratische Grundordnung ablehne. Im Gegenteil, der Mandant nimmt lediglich seine Rechte aus Artikel 5 und 8 Grundgesetz wahr und verbleibt daher im Amt. Dem ist im Sinne einer sachlichen und gesinnungsfreien Rechtsprechung nichts hinzuzufügen. Chapeau!

Dirk Sattelmaier ist Rechtsanwalt in Köln, Vorsitzender der Anwälte für Aufklärung und Kolumnist der Wochenzeitung Demokratischer Widerstand, demokratischerwiderstand.de

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Wir danken den Autoren für das Recht zur Veröffentlichung des Beitrags.

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Bildquelle: r.classen/ shutterstock

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Kommentare (9)

9 Kommentare zu: “Dr. Weikl, Deutschland und ein Schöffe gegen Corona | Von Walter Weber, Sophia-Maria Antonulas und Dirk Sattelmaier

  1. Out-law sagt:

    Mit "Immer wieder Deutschland " findet hier eine Verallgemeinerung statt ,welche doch sehr anzuzweifeln wäre. Viel mehr sind es doch charakterschwache Niederträchtigkeiten ,welche mit politischem Amtsmissbrauch gegen demokratische Regeln verstoßen und es inzwischen auch sehr anzuzweifeln ist ,nachdem sich das Berliner Wahldebakel nun bestätigt , diese durch fragwürdige Wahlen in Ämter hiefen lassen ,welche weniger Interessen des DeutschenVolkes vertreten ,als viel mehr ihrer machthungrigen Gier ,sowie dem atlantischen System dienen ,um mit schwer verdienten Geldern des Volkes die Weltinteressen von amerikanischer Machtpolitik zu unterstützen und das Volk zu manipulieren .Es verwundert so auch nicht ,dass die fleißigen Deutschen immer als Verlierer zurückbleiben und dies gerade nach 45 harten Arbeitsjahren auch zu spüren bekommen ,da man hinter seiner Rente hinterherschauen darf. Die schimmlige Rechts- Instanz ,welche natürlich politisch bestimmt und inzwischen plandemische Auswirkungen hat ,wirkt dabei Eu -übergreifend auf das Brüsseler Zentralsystem,welches immer mehr undemokratische Anweisungen für die EU-Völkerstaaten vorgibt ,und sämtliche Rechtstaatlichkeiten in untersten Schubladen verschwinden lässt.Somit wurde auch mein Betrieb nach 30 Jahren rechtswidrig geschlossen und enteignet,mit einer richterlichen Dummbegründung ,dass es hier nicht um Recht ginge ,sondern wie ich zahlen werde. Das Coronaunrechtsystem war nur ein Anfang von Staatsgewalten ,welche von der EU gestützt und zum Zwecke zukünftiger antichinesischer Seidenpolitik die europäischen Leistungsvölker in Konkurrenzstatus bringen soll,damit Amerika nicht ganz so schnell von der Weltbühne verschwindet. Die Angst der miserablen politischen Abgehobenheiten ,ist damit begründet und wird auch seine noch unübersichtlichen ,aber unausweichlichen Folgen für diese tragen. Dumm,wenn man aus Geschichte nichts gelernt hat ,als nur dem Mammon zu dienen ,wovor schon Jesaja und manch andere Bibelstelle warnte : Wehe denen, die das Böse gut nennen und das Gute böse; die Finsternis zu Licht machen und Licht zu Finsternis; die Bitteres zu Süßem machen und Süßes zu Bitterem! (5Mo 25,1; Spr 4,17; Jes 32,5; Hes 13,19; Am 5,7; Mi 3,2)
    Somit trägt jeder einmal für sich selbst Verantwortung für sein Handeln ,und es bleibt zu loben ,wenn sich noch Ärzte für ihren Kodex der Menschlichkeit einsetzen und Rückgrat zeigen ,was leider im Deutschen politischen System nicht oder nur selten zu finden ist . Interessant ist aber ,dass in biblischen "Endzeiten " Europa keine Rolle spielt und praktisch unerwähnt bleibt .Für den Gottesfürchtigen sollte das zu denken geben .

  2. zurfall sagt:

    Jeder, der sich in Deutschland mit den Räuberbaronen anlegt und nicht deren versch….Anu…küsst bekommt Probleme. Der Bürger spielt dabei keine Rolle. Er dient lediglich als Subjekt welches man abkassieren kann um seine eigenen Privilegien zu finanzieren oder finanzieren zu lassen.

  3. Noch mehr Gründe, warum das Urteil falsch war:

    1. „Falsch“ kann nur eine reine „Tatsache“ sein, nicht hingegen eine „Meinung“ oder eine Verpflechtung von Tatsachen und Meinungen. Ein solches Maskenattest, das zu dem Ergebnis gelangt, dass dem Patienten das Tragen einer Maske aus gesundheitlichen Gründen nicht oder nur schwer möglich oder medizinisch nicht zumutbar wäre, enthält jedoch eine Verpflechtung von (abweichenden) alternativen wissenschaftlichen (medizinischen) Meinungen und darunter subsumierte Tatsachen. Zumal eine Bestrafung einer „falschen“ Meinung eine unzulässige Gesinnungsjustiz darstellen würde.

    2. Geschützt werden soll der Rechtsverkehr, aber auch das Vermögen. § 278 StGB wurde ja insbesondere anlässlich von falschen Attesten, die dem Rentenbetrug dienten, erlassen. Nicht geschützt werden soll damit die allgemeine Volksgesundheit bzw. die Menschheit vor Menschen, die keine Masken tragen (sog. teleologische Auslegung des § 278 StGB), abgesehen davon, dass die Masken vor nichts schützen.

    • Im Rahmen der teleologischen Auslegung des § 278 StGB ist (inzident) zu berücksichtigen, dass Masken untauglich wären bzw. das Nichttragen einer Masken aufgrund eines „falschen“ Attests nicht schädlich wäre.

    • Verfassungswidrigkeit der Maskenpflicht:

      1. Wenn die Masken tauglich wären, dann würde es ausreichen, dass sich ängstliche Menschen damit freiwillig schützen. Nicht erforderlich wäre dann, dass auch Maskengegner eine Maske tragen, sodass die Maskentragungspflicht nicht erforderlich und somit verfassungswidrig wäre.
      2. Da es keine Viren gibt, jedenfalls nicht das Coronavirus.
      3. Weil die Masken zu porös wären.
      4. Weil wir von unzähligen anderen Lebewesen, die keine Masken tragen, umringt sind, sodass die Masken ohnehin nicht ausreichen würden.

    • Inzident hätte daher m.E. auch berücksichtigt werden müssen, dass die Maskentragungspflicht verfassungswidrig ist. und somit diese „falschen“ Atteste lediglich zu einem Verstoß gegen eine unzulässige/rechtswidrige Maskentragungspflicht führen, d.h. letztendlich zu keiner Rechtsgutverletzung führen.

    • Coronavirus unwahrscheinlicher als ein Lottogewinn:

      Ein Vergleich: Wenn ich im Sand einen Satz geschrieben sehe, d.h. ein artifizielles Muster, dann ist es absolut unwahrscheinlich, dass die Natur (in diesem Fall der Wind) diesen Satz in den Sand geschrieben hat. Genauso unwahrscheinlich ist es, dass das Erbgut des Coronavirus ein artifizielles Muster enthält und zum Teil mit dem Erbgut des angeblichen Aidsvirus identisch ist.

  4. Verfassungswidrigkeit des § 278 StGB

    § 278 StGB sieht nur eine Bestrafung von Ärzten vor, und nicht auch von Mitgliedern anderer Berufsgruppen. Damit verstößt er gegen den Gleichheitsgrundsatz gemäß Art 3 GG und ist verfassungswidrig.
    Es werden ja z.B. auch keine Gutachter, Arbeitgeber, Lehrer, Beamte, Notare, Rechtsanwälte, Journalisten für das Verfassen von „falschen“ Gutachten, Zeugnissen, Urkunden und Nachrichten bestraft.

  5. cumbb sagt:

    Bissl Schützenhilfe: "Corona"-Impfschadensopfer-Seite:
    Nebenher: "Verdachts"-Fälle" sind solange "echte" "Schadensfälle", bis ihre Klärung stattgefunden hat!
    https://www.direktdemokratisch.jetzt/impfopfer-archiv/

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