Finis Germania oder: Deutschlands Demokratie ist verloren – Teil 7

Warum wir zurück in der Zeit der Monarchien und der Aristokratie sind

von Jochen Mitschka.

Dies ist der siebte Teil einer Artikelserie, die Auszüge aus dem gleichnamigen E-Book(1) enthält. Im ersten Teil sprach ich über die Entstehung des Grundgesetzes und über „Die Würde des Menschen ist unantastbar“. Der zweite Teil handelt, logisch darauf aufbauend, über die „Verantwortung des Eigentums“, die im Grundgesetz gefordert wird. Im dritten Artikel beleuchte ich die angeblich vorhandene „Gleichheit vor dem Gesetz“, die ebenfalls ein wichtiger Teil des Geistes des Grundgesetzes ist. Und im vierten Artikel weise ich nach, dass einer der wichtigsten Forderungen des Grundgesetzes, dass von deutschem Boden kein Krieg mehr ausgehen darf, mit Füßen getreten wird. Im fünften Teil zeige ich auf, was aus der versprochenen Privatsphäre im Grundgesetz in der Praxis wurde und was aus dem Sinn von Verfassungen, den Bürger vor dem Staat zu schützen, im Jahr 2019 wurde. Im sechsten Teil beschreibe ich, mit welchen Versprechungen und Aussichten der Wiederaufbau Deutschlands angefeuert wurde, und was aus der Mitbestimmung und dann auch aus der Freiheit der Rede und der Meinung in Deutschland wurde. Und im heutigen siebten Teil werde ich darlegen, dass eine Renaissance des Grundgesetzes und seines Geistes im herrschend System Deutschlands nicht möglich sein wird.

Das Grundgesetz ist verloren

Wenn der Sinn des Grundgesetzes verloren gegangen ist, ist auch die Hoffnung Deutschlands verloren, die Ideen und den Geist des Grundgesetzes, den Auswirkungen der enthemmten Globalisierung entgegenzusetzen. Und dass der Geist des Grundgesetzes inzwischen von der Politik missachtet wird, erkennen sogar Dozenten an Bundeswehrhochschulen.(2)

„Die Präambel formuliert den Friedensauftrag eindeutig: Hier verpflichtet sich das deutsche Volk dazu, dem Frieden der Welt zu dienen. Diese Vorschrift findet ihre Fortsetzung in zwei weiteren Artikeln: Da wäre zum einen Artikel 25, welcher den Vorrang des Völkerrechts vor den Bundesgesetzen festschreibt. Während das Völkerrecht in seiner klassischen Phase den Krieg lediglich hegen sollte und daher keine Friedenskraft im eigentlichen Sinne darstellte, erhebt es in seiner modernen Phase, die Pflicht zur Erhaltung des Friedens [zur] Grundnorm der gesamten Völkerrechtsordnung“ (Otto Kimminich/Stephan Hobe) (Herv. im Original). Zum anderen verbietet Artikel 26 (Absatz 1) nicht nur den Angriffskrieg, sondern stellt bereits dessen Vorbereitung unter Strafandrohung. All diese Bestimmungen sind der Einfügung der Wehrverfassung von 1956 sowie der Notstandsgesetzgebung von 1968 zeitlich vorgängig und normativ vorrangig.“(3)

Wie selbstverständlich lesen wir, dass auch Angriffskriege verboten sein sollen, obwohl der Generalbundesanwalt doch sagte, dass Grundgesetz und der damalige §80 hätte nur die Vorbereitung eines Angriffskrieges unter Strafe gestellt.

Wenn Sie sich die Mühe machen, das ganze Papier von Frau Jaberg zu lesen und dann einen Blick in das Weißbuch der Bundeswehr(4) werfen, werden Sie erstaunt sein, wie weit sich die Politiker der staatstragenden Parteien schon vom Geist des Grundgesetzes entfernt haben. An dieser Stelle würde der Vergleich zwischen Anspruch im Grundgesetz und Wirklichkeit im Weißbuch den Rahmen sprengen. (5)

Wir werden wieder von einer Aristokratie beherrscht, in die man nicht automatisch hinein geboren wird, auch wenn die richtigen Eltern äußerst hilfreich sind, sondern in die man aus der Masse der Beherrschten, durch die richtige Schule, richtige Universität, Clubs aber vor allen Dingen der richtigen Partei, oder Zusammenarbeit mit einer oder mehrerer Parteien, hineinwächst.

Dabei wird akribisch darauf geachtet, dass man die richtige Einstellung hat und vertritt. Insofern hat Claus Kleber vollkommen Recht, wenn er sagt, dass er keine Befehle aus dem Kanzleramt erhält. Er wäre nie auf seine Position gekommen, wenn er nicht automatisch von sich aus wüsste, was die richtige Einstellung, die „Wahrheit“ ist, die er verkünden muss. So wie einst die Aristokratie einerseits den Monarchen stützte, andererseits ihn auch erschuf, so gibt es wieder eine neue Schicht der Bevölkerung, die die Untertanen anleitet, belehrt, „nur das Beste“ für sie will, während sie ihre Privilegien genießt und voller Unverständnis auf die dumme Bevölkerung hinunter schaut.

Und da ein großer Teil des Establishments aus der Führung der politischen Parteien besteht und diese alle Einheiten des Staates beherrschen, ist keine Veränderung auf freiwilliger Basis zu erwarten.

Die drei Säulen des Staates, Exekutive, Legislative und Judikative. Wir haben gesehen, dass sie zusammen gewachsen sind, dass eine gegenseitige Kontrolle nicht mehr existiert. Und die vierte Gewalt im Staat, die nach der Jahrhundertwende zum 19. Jahrhundert noch die größte Herausforderung der Herrscher war, die Presse, wurde inzwischen zum Sprachrohr der unterschiedlichen Fraktionen der neuen Aristokratie.

Die Wirtschaft, die in Form der bürgerlichen Revolution den absolutistischen Herrschern Stück für Stück Freiheit abrang, bestimmen heute in Form der „Märkte“ die globale Politik. Und die Parteien in Deutschland haben nichts getan, um diesen Einfluss zugunsten der Menschen ihres Landes einzugrenzen.

Nichts ist verräterischer, als der immer wieder erschallende Ruf nach „Reformen“, die im Prinzip nichts anderes bedeuten als

  • Einschränkung der Rechte der Arbeitnehmer
  • oder Verkauf von Gesellschaftseigentum – also Post, Bahn, Krankenhäuser, Telefon, Straßen, Brücken, Schulen, Wasserwerke, Elektrizitätswerke usw.

Womit angeblich mehr „Effizienz“ erzeugt werden soll, aber in Wirklichkeit nur höherer Druck auf Arbeitnehmer und höherer Profit für die Investoren bezweckt wird. Und dies bei letztendlich höheren Preisen für den Verbraucher, der das früher einmal mit seinen Steuern aufgebaut hatte. Hervorragend zu erkennen an dem maroden Zustand der britischen Eisenbahnen bei extrem hohen Preisen.(6)

Es sind nicht nur höhere Preise als im Rest Europas und schlechtere Qualität, sondern auch die geringere Sicherheit(7), die die Menschen auf Wieder-Verstaatlichung der Eisenbahnen hoffen lässt. Was mit Sicherheit einen neuen Gewinn für die Eigentümer entstehen lassen wird.

Und es sind nicht nur die britischen Eisenbahnen, oder deutsche Wasserwerke, an denen man erkennen kann, was nach einigen Jahren der Privatisierung zu erwarten ist.

Kaum jemand erinnert sich daran, als die Post ein Monopol des Staates war. Der Zusteller war ein Postbeamter. Man kannte ihn und respektierte ihn. Er verdiente genug, um in Urlaub zu fahren, eine Familie zu ernähren und ein Auto zu kaufen. Und die Pension im Alter erlaubte ihm einen ruhigen und beschaulichen Lebensabend. Die Post arbeitete kostendeckend, Verluste deckten Steuern ab, Gewinne kamen dem Staat, also der Allgemeinheit zugute.

Dann kam die Privatisierung. Alles sollte billiger, schneller, günstiger für den Kunden werden. Heute fahren fünf halbleere Diesel-Lieferfahrzeuge bei den gleichen Häusern vor, die Zusteller (vielleicht außer im Fall von DHL, dem Post-Nachfolger) erhalten ein so geringes Gehalt, dass sie kaum davon in der Lage sein werden, eine ausreichende Rente damit aufzubauen. Und ist etwas billiger geworden? Nur für Großkunden, nicht aber für den ehemaligen Postkunden, der sich heute beim Aufgeben einer etwas ungewöhnlichen Sendung mit einer schlecht bezahlten Mindestlohnaushilfe herumschlagen muss, die keine Ahnung hat, was sie mit dem Kunden anfangen soll.

Der Fortschritt besteht darin, dass die Investoren in die Zustellorganisationen die Mitarbeiter so ausbeuten, dass sie einen Profit erwirtschaften.

„Die sog. Bahn- und die sog. Postreform belegen, dass Hauptnutznießer der (Teil-)Privatisierung beider Bundesunternehmen die neuen Aktionäre sind. Beschäftigten und Kunden der vormaligen Staatsunternehmen bescherte der Privatisierungsprozeß hingeben vornehmlich gravierende Nachteile“ (8)

Butterwegge weist in seinem Buch nach, dass nicht nur der Kunde Nachteile erleidet und, wie oben offensichtlich wird, die Privatisierungen oft gravierende Umweltsünden verursachen, sondern auch ein Verzicht der Verantwortung des Gemeinwesens für sozial Schwächere.

„Durch die Verlagerung von Kompetenzen, Regulierungsfunktionen und Kontrollbefugnissen auf den Privatbereich trug die liberal-konservative Bundesregierung dazu bei, die öffentliche Sphäre zu schwächen und alle Lebensbereich prinzipiell für Markt-, Preis- bzw. Konkurrenzmechanismen zu öffnen, auch solche, die bisher dem Zugriff kommerzieller Betreiber aus guten Gründen entzogen worden waren.“(9)

Und am Ende wundern sich die Parteien, warum die Transferzahlungen explodieren, die Politikverdrossenheit zunimmt und die Vermögens- und Einkommensschere immer weiter auseinander klafft.

Obwohl die Feststellungen von Butterwegge durch zahlreiche, aber selten veröffentlichte Untersuchungen belegt werden, soll es immer weiter gehen mit der Privatisierung, während in Großbritannien die Labour-Regierung vielleicht die nächsten Wahlen mit der Ankündigung gewinnen wird, die Eisenbahnen des Landes wieder zu vergesellschaftlichen.

Dass sogar die Bundeskanzlerin Angela Merkel sich ganz offen nicht am Grundgesetz orientiert, wird durch widersprüchliche Aussagen deutlich. Sie erklärte auf der CDU-Regionalkonferenz in Berlin-Brandenburg im Jahr 2010:

Wir fühlen uns dem christlichen Menschenbild verbunden, das ist das, was uns ausmacht. Wer das nicht akzeptiere, der ist bei uns fehl am Platz.“(10)

Im Grundgesetz steht nur nichts vom christlichen Menschenbild. Dort sind humanistische Werte und solche aus den Menschenrechten genannt. Die NachDenkSeiten veröffentlichen auch eine Liste der GG-Artikel, die das Menschenbild definieren.(11)

„In der Präambel sprechen die Gründungsväter und eine Gründungsmutter davon, dass sich das Deutsche Volk das Grundgesetz in seiner Verantwortung vor Gott gegeben habe, doch diese Anrufungsformel bezieht sich nicht auf den Gott des Christentums und schon gar nicht auf einen bestimmten konfessionellen Gottesbegriff. Sonst wären etwa auch die Anhänger jüdischen Glaubens bei uns fehl am Platze.“(12)

Das Grundgesetz spricht sogar ausdrücklich von Religionsfreiheit, und diese Äußerung der Kanzlerin wäre eine deutliche Verletzung der Glaubensfreiheit.

Dann wieder, ein paar Jahre später erklärt Merkel sinngemäß das Gegenteil, indem sie sagt: „Das Volk ist jeder, der in diesem Land lebt“.(13)

Die unverdächtige Neue Zürcher Zeitung schreibt dazu:

„Vom deutschen Volk zu sprechen ist immer noch nicht frei von historischem Ballast und wird es eventuell nie sein. Angela Merkel versucht seit geraumer Zeit eine Ära des Post-Nationalismus einzuläuten (etwa auch, indem man das Fußball-Nationalteam als Die Mannschaft bezeichnet; man denke außerdem an das Fähnchen-Video (14), das in sozialen Medien als Symbol für ihre antideutsche Gesinnung steht).“(15)

Nun deckt sich rein staatsphilosophisch der Begriff des Staatsvolkes nicht unbedingt mit dem Inhalt der Definition, wer Deutscher ist, den man in Artikel 116 des Grundgesetzes findet. Trotzdem wäre es naheliegend gewesen, diesen bei der Beschreibung eines „Deutschen“ heranzuziehen.

„Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat.“ (16)

Ausblick

Im achten Teil der Artikelserie werde ich fragen, wie die Umverteilung von unten nach oben mit dem Geist des Grundgesetzes vereinbar ist.

Quellen und Anmerkungen:

(2) Jaberg, Sabine, Auslandseinsätze der Bundeswehr: Jenseits der grundgesetzlichen Friedensnorm? In: Thomas Nielebock/Simon Meisch/Volker Harms (Hg.): Zivilklauseln für Forschung, Lehre und Studium. Hochschulen zum Frieden verpflichtet. Theodor-Eschenburg-Vorlesungen 6, Baden-Baden 2012.

(8) Butterwegge, Christoph, Wohlfahrtsstaat im Wandel, Probleme und Perspektiven der Sozialpolitik, Leske + Budrich, Opladen 1999, Seite 113,

(9) Ebd. Seite 113-114.

(11) https://www.nachdenkseiten.de/?p=7119

Die Würde des Menschen ist unantastbar“ (Art. I Abs. 1, Satz 1 GG)

„Sie (die unantastbare Würde des Menschen) zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt“ (I 1, 2 GG)

„Die Freiheit der Person ist unverletzlich“ (II 2, 2 GG)

„Jeder hat das Recht auf Leben und die körperliche Unversehrtheit“ (II 2, 1 GG)

„Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt“ (II 1 GG)

„Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu den unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt“ (I 2 GG).

(12) Ebd.

(16) https://dejure.org/gesetze/GG/116.html

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Kommentare (1)

Ein Kommentar zu: “Finis Germania oder: Deutschlands Demokratie ist verloren – Teil 7

  1. Ursprung sagt:

    Die Post war ein Uebelbeispiel eines sich so vorkommendem Hoheitsbetriebes. Eine Pakettransportdiversifizerung gabs bei der Bahn. Es haette hingereicht, die Hauszustellungserweiterungen am Endast oder fuer eingestellte Bahnstrecken zu privatisieren, um Effizienzdruck auszuueben. Es gab sogar einen effizienten Express per Lokfuehrer.
    Ansonsten stimme ich Ihrer Analyse des impertinenten Ausverkaufes von Buergereigentum durch damals bereits korrumpierte Politverbrecher zu.
    Das ist unumkehrbare history, richtig.
    Das GG ist noch rettbar, nominell ists noch immer geltendes Recht. Es koennte jederzeit durch Volksabstimmung neu aktiviert werden, juristisch einwandfrei und bestimmungsgemaess, begleitet durch politungebundene Staatsanwaltschaft. Da sind wir noch den meisten Gegenden in der Welt zum sofortigen Start voraus.
    Ein schneller Zusammenbruch des jetzt broeckelig gewordenen Polit- und Wirtschaftssystems koennte das bevoerdern. Ein ganz anders verlaufender Reset als vom WEF geplant kann noch immer passieren.
    Im Gegenteil: sobald die Mehrheit den beabsichtigten globalen Voelkermord bei uns (und in den USA) erkennt, umso eher kann die Gegenreaktion kommen. Insofern kann Russland noch Ausloeser werden und die Impulse von Afrika und Lateinamerika dann ausgehen, dann USA (wo die Bevoelkerung hoechstrichterlich gerade bestaetigt) ihre Waffen behalten wird.

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