Geht´s noch dreister? | Von Thomas Röper

Spiegel: „Bestechung von Abgeordneten soll künftig als Verbrechen gelten“ – Selten so gelacht!

Ein Standpunkt von Thomas Röper.

Der Spiegel und andere “Qualitätsmedien” haben vor einer Woche gemeldet, dass der Bundestag ein Gesetz beschlossen hat, das Bestechung von Abgeordneten nun strafbar macht. Was da von Politik und Medien veranstaltet wird, ist mit “Ver***ung” noch ausgesprochen nett umschrieben.

Wir erinnern uns an die Maskenaffäre, bei der sich einige CDU-Abgeordnete die Taschen gefüllt haben, indem sie Maskengeschäfte gegen Provisionen an Ministerien vermittelt haben. Das ist per Definition Korruption, wie ich immer wieder ausgeführt habe. Nur ist – das habe ich dabei immer mit den entsprechenden Paragrafen belegt – die Bestechung von Abgeordneten in Deutschland legal.

Schon im Juni 2020 habe ich im Zuge des Falls Amthor aufgezeigt, wie Politiker Korruption bei sich selbst legalisiert haben, den Artikel finden Sie hier. Im Zuge der Maskenaffäre habe ich das Thema immer wieder aufgegriffen, ein paar Beispiele aus den Monaten März und April 2021 finden Sie hier, hier und hier.

All das haben die Gegner des Anti-Spiegel natürlich für meine krude Fantasie gehalten, aber als die Maskenaffäre weitgehend vergessen war, hat die Süddeutsche Zeitung verschämt berichtet, dass ich recht hatte. So hat sie es natürlich nicht formuliert, sie hat aber exakt über die Paragrafen des Strafgesetzbuches berichtet, über die ich schon lange berichte, und ganz überrascht festgestellt, dass sich die betroffenen CDU-Abgeordneten nicht nur nicht strafbar gemacht haben, sondern die Korruptions-Millionen sogar behalten dürfen. Da kann ich nur sagen: Überraschung! Die Redakteure der Süddeutschen Zeitung sollten vielleicht öfter mal den Anti-Spiegel lesen…

Legalisierte Korruption für deutsche Politiker

In meinem Artikel über Amthor vom Juni 2020 habe ich ausgeführt, dass im deutschen Strafgesetzbuch (StGB) für Normalsterbliche bei Korruption folgende Paragrafen gelten: 331 (Vorteilsnahme), 332 (Bestechlichkeit), 333 (Vorteilsgewährung), 334 (Bestechung) und 335 (besonders schwere Fälle). Für Abgeordnete gilt jedoch der Paragraf 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern). Der Paragraf 108e StGB lautet:

„(1) Wer als Mitglied einer Volksvertretung des Bundes oder der Länder einen ungerechtfertigten Vorteil für sich oder einen Dritten als Gegenleistung dafür fordert, sich versprechen lässt oder annimmt, dass er bei der Wahrnehmung seines Mandates eine Handlung im Auftrag oder auf Weisung vornehme oder unterlasse, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer einem Mitglied einer Volksvertretung des Bundes oder der Länder einen ungerechtfertigten Vorteil für dieses Mitglied oder einen Dritten als Gegenleistung dafür anbietet, verspricht oder gewährt, dass es bei der Wahrnehmung seines Mandates eine Handlung im Auftrag oder auf Weisung vornehme oder unterlasse.“

Die Zauberworte sind „ungerechtfertigter Vorteil“ und die Frage ist, was ist gerechtfertigt und was ist ungerechtfertigt. Das wird in den Richtlinien der Parlamente oder im Abgeordnetengesetz geregelt. Und dort heißt es, dass Abgeordnete Nebeneinkünfte haben dürfen, also Geld annehmen dürfen, wenn sie das nur den Richtlinien des Parlaments entsprechend melden. Damit ist der Vorteil, also die Annahmen von (Bestechungs-)Geld, erlaubt. Natürlich muss das angenommene Schmiergeld dann noch versteuert werden, sonst droht eine Anklage wegen Steuerhinterziehung. Aber die Annahme von Schmiergeld ist für Abgeordnete in Deutschland vollkommen legal.

Der Spiegel: „Bestechung von Abgeordneten soll künftig als Verbrechen gelten“

Am 11. Juni hat der Spiegel einen Jubel-Artikel mit der Überschrift „Bundestag reagiert auf Maskenaffäre – Bestechung von Abgeordneten soll künftig als Verbrechen gelten“ veröffentlicht, der die ganze Absurdität der Spiegel-„Berichterstattung“ aufzeigt. Wenn wir die Überschrift ernst nehmen wollen, hätte der Spiegel doch sofort in seinem Artikel die Frage stellen müssen: „Wie jetzt? War Bestechung von Abgeordneten bisher etwa kein Verbrechen???“

Aber selbst solche „kritischen“ Fragen, auf die eigentlich jedes Vorschulkind kommen müsste, fallen der Spiegel-Redaktion nicht ein. Und offensichtlich bemerken auch die Spiegel-Leser so etwas nicht. Ich frage mich immer wieder, wie sehr man sein Gehirn sedieren muss, um nicht auf die ständigen Widersprüche und offenen Unsinnigkeiten zu stoßen, die man im Spiegel präsentiert bekommt.

In dem Artikel geht es dann um eine Gesetzesänderung, die angeblich mit der in Deutschland legalen Unsitte der Abgeordnetenbestechung aufräumen soll. Also habe ich gedacht, der Bundestag hätte den Paragrafen 108e StGB endlich abgeschafft.

Nein, das war natürlich ein Scherz, das habe ich keine Sekunde lang gedacht. Ich habe mich vielmehr gefragt, was die sich im Bundestag dieses Mal haben einfallen lassen, um dem dummen Volk Sand in die Augen zu streuen.

Wieder ein netter Trick

Der Spiegel erinnert in seinem Artikel an die Maskenaffäre und freut sich, dass sowas nun angeblich nicht mehr möglich ist:

„Mit der Reform wird im Strafgesetzbuch das Strafmaß für Abgeordnete, die sich bestechen lassen, oder für Personen, die Abgeordnete bestechen, auf mindestens ein Jahr hochgesetzt. Damit gilt Abgeordnetenbestechung künftig als Verbrechen. Vorher galt es als Vergehen. Durch die Änderung werde schon der Versuch strafbar, sagte der CDU-Abgeordnete Patrick Schnieder in der Debatte.“

Das klingt gut, oder? Ist aber Augenwischerei.

Bisher betrug die in Paragraf 108e StGB angedrohte Freiheitsstrafe, um die es hier geht, sechs Monate, nun wird es ein Jahr.

Aber was bringt das, wenn an dem Kernproblem nichts geändert und der Inhalt von Paragraf 108e StGB nicht verändert wird? Was nützt eine angedrohte Haftstrafe für die Annahme von Vorteilen, wenn sie in der Praxis nicht zum Tragen kommt, weil es erlaubt ist, dass Abgeordnete Geld für Gegenleistungen annehmen, sich also bestechen lassen dürfen?

Der Spiegel schreibt ganz begeistert darüber und beruft sich auf die Maskenaffäre als Grund für die „Reform im Strafgesetzbuch„, verschweigt aber, dass die Vorgänge der Maskenaffäre auch nach dieser tollen „Reform“ weiterhin vollkommen legal wären.

Auch gegen Lobbyismus wird angeblich vorgegangen

Außerdem ist der Spiegel in dem Artikel ganz begeistert, dass nun auch schärfe Regelungen gegen Lobbyismus eingeführt werden und schreibt darüber in vielen schönen Worten.

Für einen Laien ist es schwierig, sich in dem Wust von Drucksachen zurecht zu finden, die der Bundestag im Zuge einer solchen Gesetzesänderung produziert. Da kam es mir zu Hilfe, dass es einen Bundestagsabgeordneten der Linken gibt, dessen Büro mich immer mal wieder mit interessanten Antworten der Bundesregierung auf kleine Anfragen vor allem zum Thema Ukraine „versorgt“, die mir ansonsten vielleicht entgangen wären. Bisher habe ich darüber noch nicht explizit berichtet, aber es sind sehr nützliche Detailinformationen, die beim Verständnis der Politik der deutschen Bundesregierung helfen.

Ich habe das Büro des Bundestagsabgeordneten angeschrieben und um Hilfe beim Verständnis dessen gebeten, was da im Bundestag in Sachen Abgeordnetenbestechung beschlossen wurde und man war dort so nett, mir die entsprechenden Drucksachen zu schicken. Das Ergebnis ist ernüchternd.

Filz wohin man schaut

Der Kern der Gesetzesänderungen liegt im Abgeordnetengesetz (AbgG) und dort werden nun tatsächlich eine ganze Menge Einschränkungen für Nebentätigkeiten aufgelistet, die gut klingen. Aber es ist wie bei Paragraf 108e StGB: Was gut klingt, ist nicht unbedingt auch gut, wenn es nicht bestraft wird. Der Kern ist Paragraf 55 AbgG (Verfahren bei Verstößen). Dort wird im Grund festgelegt, dass das Bundestagspräsidium darüber entscheidet, wann ein Verstoß vorliegt und wie schwer er ist.

Damit sitzen die Abgeordneten quasi über sich selbst „zu Gericht“ und außerdem birgt das – nach meinem Verständnis – das Risiko von Willkür, wenn das Bundestagspräsidium bei „Freunden“ ein Auge zudrücken, bei Gegnern aber volle Strenge walten lassen kann. Der Paragraf 55 AbgG umfasst fast eine Din-A4-Seite.

Wenig überraschend ist, dass auch die Parteien (zum Beispiel die AfD) in ihren Anträgen zu der Gesetzesänderung nicht die Abschaffung von Paragraf 108e StGB gefordert haben, der das eigentliche Problem ist, weil er die Bestechung von Abgeordneten legalisiert. Wenn man den Paragrafen abschaffen und Abgeordnete mit Beamten gleichstellen würde, wäre das Problem gelöst.

Aber wer will schon ein „Problem“ lösen, an dem man sich so herrlich legal durch Korruption bereichern kann?

Korruption in der deutschen Politik bleibt legal

Einzig die Fraktion die Linke hat auf ihrer Webseite die Abschaffung von Paragraf 108e StGB gefordert. Über die Sitzung des Bundestages, auf der die vom Spiegel gefeierten Gesetzesänderungen behandelt wurden, schreibt die Linke:

„TOP 47 Änderungsantrag zum Gesetzentwurf zur Änderung des Abgeordnetengesetzes – Verbesserung der Transparenzregeln für die Mitglieder des Deutschen Bundestages, Drs. 19/…
Die Koalitionsfraktionen haben sich darauf beschränkt, bei § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) den Strafrahmen anzuheben. Dies ändert an der geringen Wirksamkeit des Straftatbestandes nichts; es muss auch der objektiven Tatbestand des § 108e StGB zu präzisiert werden. Nur dann ist auch die vorgeschlagene Strafrahmenanhebung sinnvoll.“

Aber Spiegel-Leser wissen davon nichts, denn:

Spiegel-Leser wissen weniger!

Anmerkung in eigener Sache: Bekanntermaßen bin ich kein Anhänger irgendeiner Partei in Deutschland. Wenn ich in vielen Artikeln darauf hinweise, wie unfair die Medien zum Beispiel mit der AfD umgehen, bedeutet das nicht, dass ich die AfD gut finde. Mir geht es nur um das, was die „Qualitätsmedien“ als „Berichterstattung“ bezeichnen, was aber mit Berichterstattung meist wenig zu tun hat. Ich würde sogar die Grünen verteidigen, wenn die Medien mit ihnen unfair umgehen würden, aber darüber müssen sich die Grünen keine Sorgen machen, denn die Medien lassen ihnen so ziemlich alles durchgehen, wie ich zum Beispiel hier schon vor langer Zeit aufgezeigt habe.

Mich freut auch, dass man mich offensichtlich politisch schwer einordnen kann, denn meine Kritiker bezeichnen mich wahlweise als „rechten AfD-Anhänger“ oder als „Kommunistenschwein“. Die sollten sich mal zusammensetzen und sich einigen, finde ich.

Mir geht es um Sachthemen und nicht um Parteien oder die sinnlose Frage von „rechts und links“ (warum ich die Links-Rechts-Debatte blödsinnig finde, habe ich hier erklärt). Daher freue ich mich, dass zum Beispiel ein Abgeordneter der Linken meine Arbeit zu schätzen weiß, obwohl ich ganz sicher vieles schreibe, was einem Bundestagsabgeordneten der Linken nicht gefallen dürfte. Das gibt mir die Hoffnung, dass man vielleicht tatsächlich sachlich über Themen reden kann, anstatt Diskussionen mit Kampfbegriffen und Pauschalisierungen abzuwürgen.

Übrigens habe ich eine Email an die Fraktion der AfD geschrieben und gefragt, warum die AfD sich bei der Gelegenheit nicht für die Abschaffung von Paragraf 108e StGB eingesetzt hat. Eine Antwort habe ich nicht bekommen. Das ist auch eine Antwort…

In meinem neuen Buch „Abhängig beschäftigt – Wie Deutschlands führende Politiker im Interesse der wirklich Mächtigen handeln“ habe ich mich sehr intensiv mit weiteren Themen rund um die komplexen Zusammenhänge der gesteuertern Politik im Westen und deren brisanten Verstrickungen mit einer ganzen Reihe von Organisationen beschäftigt und dabei einiges zu Tage gefördert.

Das Buch ist aktuell in diesem Monat erschienen und ausschließlich hier direkt über den J.K. Fischer Verlag bestellbar.

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Dieser Beitrag erschien am 17. Juni 2021 auf dem Blog anti-spiegel

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Danke an den Autor für das Recht zur Veröffentlichung des Beitrags.

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Bildquelle: Wolfgang Zwanzger / shutterstock

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