Diplom-Biomathematikerin Jeanette Bahr ist seit 2002 an der Universitätsmedizin Greifswald beschäftigt. Sie befasst sich in ihrer Arbeit mit der Auswertung klinischer Studien. Im Februar 2022 wurde sie aufgrund zweier Reden auf maßnahmenkritischen Demos von ihrem Arbeitgeber außerordentlich gekündigt. Nun bestätigt ein Arbeitsgericht die Kündigung und unterstellt Frau Bahr die Aufstellung falscher Tatsachen, darunter ihre Behauptung, die Covid-19 Impfungen seien “neuartig und nicht ausreichend getestet.”
Ein Standpunkt von Bastian Barucker.
Die Universitätsmedizin Greifswald (UG), ehemaliger Arbeitgeber von Frau Bahr, spielt in der Corona-Politik des Landes Mecklenburg-Vorpommern eine wichtige Rolle, da zwei der vier Experten, die die Landesregierung beraten, dort angestellt sind. Der Leiter des Institus für Hygiene und Umweltmedizin, Prof. Dr. med. Nils-Olaf Hübner und Prof. Dr. Lars Kaderali, Leiter des Instituts für Bioinformatik sitzen im Corona-Expertenrat des Bundeslandes, welches in den letzten 2,5 Jahren oftmals die härtesten Maßnahmen umsetzte.
Grund für die Kündigung waren Bahrs Aussagen auf maßnahmenkritischen Demos Anfang 2022 in Greifswald und Wolgast, in welchen Sie anzweifelte, dass der PCR-Test das Sars-Cov2 Virus nachweisen kann, darauf hinwies, dass die Corona-Impfung “neuartig und wenig erforscht” ist und die Impfnebenwirkungen untererfasst sind. Sie forderte einen sofortigen Impfstopp und verurteilte den Impfdruck, der auf Mitarbeiter der Universitätsmedizin ausgeübt wird. In einem Interview mit dem Autor hatte Frau Bahr Ende März den Hergang der Kündigung ausführlich beschrieben. Bahr hat Klage gegen die Kündidung erhoben, da sie ihre Aussagen als von der Meinungsfreiheit geschützt erachtet.
Die UG hatte Frau Bahr ebenfalls darum gebeten eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben, in der sie versichere die Aussagen, die sie auf den Demos tätigte, nicht zu wiederholen. Frau Bahr äußerte sich in einer Stellungnahme dazu wie folgt:
“Während der Gerichtsverhandlung hatten wir uns soweit geeinigt, dass das Arbeitsverhältnis durch betriebsbedingte Kündigung zum 30.09.2022 beendet werden soll. Jedoch sollte ich eine unbefristete Unterlassungserklärung unterschreiben. Also keine Äußerungen zu tätigen wie, Universitätsmedizin im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie und Impfstoffen. Nach Einwenden meines Anwaltes bezüglich der Unbefristung, legte dann die Universitätsmedizin das Datum 30.06.2023 fest. Bis zum 30.09.2022 war ich bereit die Unterlassungserklärung zu unterschrieben. Somit kam keine Einigung zustande. Der Sinn der Unterlassungserklärung über den 30.09.2022 hinaus, ist für mich nicht plausibel.”
Das Arbeitsgericht Stralsund hat am 15.06.2022 (4 Ca 39/22) die Klage von Frau abgewiesen und die fristlose Kündigung als rechtens bewertet. Das Gericht begründete die Rechtmäßigkeit der fristlosen Kündigung wie folgt:
“Die Beklagte meint, die Klägerin habe in den zwei Reden in Greifswald und Wolgast ihre Rücksichtnahme- und Loyalitätspflicht gegenüber der Beklagten in erheblichem Maße verletzt. Dieses würde einen wichtigen Grund für eine fristlose Kündigung darstellen. Darüber hinaus sei es unter der gebotenen Interessenabwägung unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls für die Beklagte nicht zumutbar, das Arbeitsverhältnis bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist weiter zu beschäftigen. Die Klägerin habe keine eigene subjektive Meinungsbildung wiedergegeben, sondern unwahre Tatsachenbehauptungen aufgestellt. Die Klägerin könne sich nicht auf den Schutz der Meinungsfreiheit nach Art. 5 Abs. 1 GG berufen. Dieses würde sich nur auf Meinungs- und Werturteile, nicht jedoch auf unwahre Tatsachenbehauptungen beziehen. Die von der Klägerin wiedergegebene Meinungsäußerungen seien pflichtwidrig erfolgt. Die Klägerin habe durch Benennung (der Universitätsmedizin) sich ausdrücklich auf ihre Arbeitgeberin, die Universitätsmedizin Greifswald bezogen. Dies sei bei den Reden in Greifswald und Wolgast offensichtlich, da es in dieser Region lediglich eine „Universitätsmedizin“ geben würde. Eine einschlägige Abmahnung sei ebenfalls nicht erforderlich gewesen. Der Personalrat sei ordnungsgemäß beteiligt gewesen.”
In der Urteilsbegründung des Arbeitsgericht Stralsund heißt es:
“Die Klägerin hat in beiden Reden Tatsachenbehauptungen aufgestellt, die unwahr sind. Darüber hinaus sind diese Behauptungen geeignet, das Ansehen und dem Ruf der Beklagten nachhaltig zu schaden. Die nicht nur durch die Beklagte getätigte Auffassung, dass die PCR-Test geeignet sind, den SARS-COV 2-Virus nachzuweisen, hat die Klägerin nicht ansatzweise widerlegt, sondern lediglich behauptet: „Ich verstehe nicht, wie Wissenschaftler einen PCR-Test befürworten, welche kein Virus nachweist.“ Unter Berücksichtigung der seit ca. 2 Jahren anhaltenden Corona-Epidemie, die mit erheblichen Einschnitten in das tägliche Leben in die Freiheitsbewegungen der Bürgerinnen und Bürger sowie in betriebliche Ablaufgeschehen eingreift, hat die Klägerin nicht nur fahrlässig, sondern bewusst vorsätzlich falsche Tatsachen aufgestellt. Die bewusst vorbereitete und mehrfache Teilnahme an den öffentlichen Kundgebungen ist anders zu bewerten, als ein wissenschaftliches Streitgespräch unter Fachleuten über die Wirksamkeit oder Nichtwirksamkeit von verschiedenen medizinischen Tests. Die Klägerin hat bewusst Unruhe, Unsicherheit und Misstrauen gegenüber ihrer Arbeitgeberin durch diese Äußerung getätigt. Damit hat die Klägerin, die bei der Beklagten tätigen Wissenschaftler und die Beklagte selbst diskreditiert
.… Darüber hinaus ist die Behauptung der Klägerin, dass die Ärzte der Beklagten einen „neuartigen nicht ausreichend getesteten Impfstoff einsetzen“ eine unwahre Tatsachenbehauptung. Die Beklagte verwendet ausschließlich zugelassene Impfstoffe. Besonders schwerwiegend ist die erhebliche Diskreditierung und Beleidigung der auch bei der Beklagten beschäftigten Impfärzte, sie würden wegschauen und hätten „lediglich Dollarzeichen in den Augen“ und würden „ohne nachzufragen Menschen todspritzen“ bzw. „erhebliche negative Nebenwirkungen in Kauf nehmen“. Dieses unterstellt, dass Ärzte der Beklagten bewusst Menschen durch gesetzlich zugelassene Impfungen töten würden. Dies ist nicht nur erheblich rufschädigend für die Beklagte, sondern eine nicht zu duldende Diskriminierung der bei der Beklagten beschäftigten Ärzte, die durch keinerlei Tatsachen untermauert sind.“
Der letzte Absatz der Begründung bezog sich auf folgende Äußerung von Frau Bahr bei einer Rede am 26. Januar 2022 in Wolgast:
“Noch ein paar Worte an die Impfärzte: Bitte informiert euch, es gibt auch andere Sender als ARD und ZDF. Lest die Publikationen der Studien kritisch und hinterfragt. Wenn ihr Impfärzte jetzt noch ein Gewissen habt, ein gesundes Herz und nicht nur Dollarzeichen in den Augen, dann müsst ihr euch zwei Fragen stellen: Wie viele Menschen habe ich totgespritzt? Wie vielen Menschen habe ich schwere Nebenwirkungen zugefügt?”
Die Rede von Jeanette Bahr in Wolgast am 26. Januar 2022 lautet im Wortlaut:
„Moin Wolgast,
einige kennen mich ja schon. Also ich bin seit 30 Jahren im Gesundheitswesen tätig und ich möchte jetzt einfach mal ein paar Worte an die Wissenschaftler und Ärzte richten.
Ich verstehe die Wissenschaftler nicht, die eine PCR befürworten, welche kein Virus nachweist, also keine Infektion. Die PCR beruht auf einem Virusgenom, welches am Computer erstellt wurde. Verfahrenstechnisch geht’s ja auch gar nicht anders. Deswegen gehört die PCR für die Virusinfektion in den Forschungsbereich, aber nicht in die Medizin.
Ich verstehe die Ärzte nicht, die den Einsatz eines neuartigen, nicht ausreichend getesteten Impfstoffes zustimmen und ihn einsetzen. Wir befinden uns in einer klinischen Phase Studie 3, wo die Pflicht besteht, Nebenwirkungen zu melden. Dies erfolgt aber nicht! Warum schauen die Ärzte weg? Es gibt Todesfälle und schwere Nebenwirkungen nach der Impfung.
Ich fordere die Ärzte auf, sich für ein sofortigen Impfstopp einzusetzen. Ich verurteile, dass eine universitäre Einrichtung an einer Versammlung teilnimmt, wo Angst vermittelt und für Impfungen geworben wird. Ich verurteile den Impfdruck, welche auf die Mitarbeiter ausgeübt wird. Ich denke, das ist nicht Aufgabe einer Universitätsmedizin. Nach zwei Jahren Pandemie muss doch nun jedem klar sein, dass es hier nicht um Besonnenheit, sondern um eine politische Pandemie geht, welche auf den Rücken der Klägerin ausgetragen wird. Ich wünsche mir ein Aufwachen der Ärzte und Wissenschaftler der Universitätsmedizin mit der Bitte, erheb eure Stimmen für unsere Kinder, für demokratische Verhältnisse und ein humanes Gesundheitswesen.
Noch ein paar Worte an die Impfärzte: Bitte informiert euch, es gibt auch andere Sender als ARD und ZDF. Lest die Publikationen der Studien kritisch und hinterfragt. Wenn ihr Impfärzte jetzt noch ein Gewissen habt, ein gesundes Herz und nicht nur Dollarzeichen in den Augen, dann müsst ihr euch zwei Fragen stellen: Wie viele Menschen habe ich totgespritzt? Wie vielen Menschen habe ich schwere Nebenwirkungen zugefügt? Und jetzt ein paar Worte an die Ärzte, die die Impfungen nicht durchführen. Ich bin dankbar, dass es solche Ärzte gibt, die nachdenken und nicht dem kranken System folgen.
Vielen Dank!“
Der Autor fragte bei der Universitätsmedizin nach, um herauszufinden, inwiefern die angewandten PCR-Tests eindeutig das Sars-Cov2 Virus nachweisen können, welche Zulassung die angewandten Covid-19 Impfstoffe haben und inwiefern Nebenwirkungen gemeldet werden. Laut europäischer Arzneimittelagentur (EMA) muss z.B. der von Pfizer entwickelte Impfstoff “Comirnaty” “besonders beobachtet (monitored) werden“, da er nur über eine bedingte Zulassung verfügt. Die Universitätsmedizin Greifswald lieferte keine Antworten auf diese Fragen und verwies auf das Gerichtsurteil, zu welchem es nichts hinzuzufügen hätte.
Auf Anfrage des Autors teilte der Direktor des Arbeitsgericht Stralsund mit, dass er “keine Kenntnisse darüber habe, welcher Auffassung die erkennende Kammer des Arbeitsgericht hinsichtlich der von ihnen aufgeworfenen Fragen ist und wie sie zu dieser Auffassung gelangt ist.” Der hauptamtliche Richter in dem Verfahren berief sich während eines Telefonats mit dem Autor bzgl. der Beurteilung, dass Frau Bahr hinsichtlich des Impfstoffes eine unwahre Tatsachenbehauptung geäußert hatte, auf das Beratungsgeheimnis, welches während der Absprachen mit den beiden ehrenamtlichen Richtern gelte. Wie die Richter darauf kommen, dass es unwahr ist zu behaupten, der Impfstoff sei neuartig und wenig erforscht, bleibt ungeklärt. Eine mögliche Argumentation läßt sich in einer Einschätzung des Präsidenten des Paul-Ehrlich-Instituts, Klaus Cituchek finden, der die Art der Zulassung der Covid-19-Impfstoffe wie folgt bewertet: “Es handelt sich um eine rechtsgültige Zulassung.”
Frau Bahr hat sich aufgrund der hohen Kosten und der ihrer Meinung nach geringen Erfolgschancen gegen die Fortführung ihres Rechtsstreits an einer höheren Instanz entscheiden. Ihr persönliches Fazit lautet: “Die Arbeitsgerichte in Deutschland funktionieren nicht mehr. Auch hier ist die Demokratie ausgehebelt.”
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Dank an den Autor für das Recht zur Veröffentlichung des Beitrags.
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Dieser Beitrag erschien zuerst am 8.9.2022 auf dem Blog von Bastian Barucker.
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Bildquelle: shutterstock / Sergii Gnatiuk
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" . . . Die Gesellschaft vertraut darauf, dass die Entscheidungen (der Richter) unter Berücksichtigung der maßgeblichen Fakten gefällt werden. . . ."
Wenn das mal nicht 'ne falsche Tatsachenbehauptung ist . . .
das war eigentlich für braso, aber es geht uns ja alle an, denn wir sind die Gesellschaft.
Oh, welch ein Schmarn !
Was genau soll das SARS-COV-2 Virus überhaupt sein ? Wenn man die Ausführungen von Sona PEKOVA (> Grand Jury 3) versteht, muß einem doch klar sein, daß der DROSTEN 'Test' designed wurde, um die Wuhan Variante NICHT zu unterscheiden.
Aber um Argumente geht's ja schon lange nicht mehr, aber für wen sollte die Freiheit von Forschung und Lehre gelten, wenn nicht für Wissenschaftler ? Die NAZOs sind überall, die Staatsfeinde sitzen in seinen Organen.
Die Delegitimierer eines illegitimen Systems absolvieren unentrinnbar in ihrem Wahn, was immer kommt, wenn man wie wahnsinnig versucht, das Auto immer schneller zu fahren, um dem eigenen Auspuff zu entkommen. So ein System ist irreal.
Ob man nun ein Selenski ist, ein rechtsbeugender Richter, Habeck oder Mr. Global: Masslosigkeit ist das Kriterium des jeweiligen Unterganges.
Solche Richterentscheidungen laeuten das Ende einer Phase ein. Hier das eines bisher die Gesellschaft begruendendens Konsenses ueber rechtliches Zusammenleben.
Die Geschichte wiederholt sich nicht ,aber sie gleicht sich zunehmend.
In diesem Zusammenhang sollte man niemals vergessen ,dass die Die Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei
(NSDAP) im Pateienspektrum ein linker Verein war.
Truman sagt: 10. September 2022 um 05:07 Uhr.
"… , je mehr Doofköppe sich zu Tode spritzen lassen, desto besser. …"
:-)
Ganze Horden von gut ausgebildeten Akademikern unter den Behinderten haben sich die "Impf"plörre verabreichen und andere Behinderte genötigt, sich die "Impf"plörre geben zu lassen.
Hätten sich ebenfalls hinreichend informieren können, dass diese "Impf"plörre ihnen, den Behinderten, die sowieso zumeist einen fragilen körperlichen Zustand aufweisen, gesundheitlich eben nicht zuträglich ist. Sorry, wer von den Behinderten diesen gesundheitlich gefährdenden und gesundheitlich gefährlichen "Impf"quatsch bisher mitgemacht hat und in Zukunft immer wieder sein nacktes Ärmchen den "Impf"plörrespritzern hinreckt und sich immer wieder die "Impf"plörre in den eigenen Körper reindrücken lässt, ist in meinen Augen kein "Impf"opfer, sondern ein Täter und hat es rechtlich und gesellschaftlich verwirkt, bei dann bei ihm eingetretenen "Impf"schäden staatlich, gesellschaftlich entschädigt zu werden.
"Impf"fanatiker bei den Behinderten (Auswahl aus hierzu Presseveröffentlichungen seit dem Jahre 20202):
https://raul.de/unfassbares/offener-brief-an-dilek-kalayci-senatorin-fuer-gesundheit-pflege-und-gleichstellung-zur-impf-priorisierung-von-menschen-mit-behinderungen-in-berlin/
Dominik Peter: Der Verein und die Berliner Behindertenzeitung, die ja ein Wirtschaftsunternehmen ist, sind gut gerüstet. Zum Einen wegen toller Unterstützung aus der Behindertenbewegung. Andererseits durch die Corona-Hilfen, die haben auch uns geholfen. Darüber bin ich sehr, sehr dankbar. Es kann aber nicht sein, dass große Teile der Bevölkerung derartig unsolidarisch sind und wir wegen den Ungeimpften diese vierte Welle ausbaden müssen. Unsere Gesellschaft ist auf Solidarität aufgebaut, dies darf aber keine Einbahnstraße sein. Daher bin ich entschieden für eine Impfpflicht, übrigens seit langem. Wofür ich kein Verständnis habe, dass wir genügend Impfstoff haben, doch es gelingt uns nicht, diesen schnell zu verabreichen. Wir haben eine Notlage, warum können dann nicht auch Apotheker und Zahnärzte piksen. Die Zahnärzte fordern bereits seit längerem, eingebunden zu werden. Hier ärgere ich mich über die Unbeweglichkeit der Politik. Es war sehr leicht vorhersehbar, dass die Impfquote nicht ausreichen wird. Unsere Gesellschaft tickt leider immer weniger solidarisch. Dies zeigen doch bereits die niedrigen Zahlen jener, die einen Organspendeausweis in der Tasche haben. …", siehe https://berliner-behindertenzeitung.de/2022/01/02/behindertenpolitik-im-land-berlin/
https://kobinet-nachrichten.org/2022/03/23/lebenshilfe-plaediert-fuer-allgemeine-corona-impfpflicht/
https://kobinet-nachrichten.org/2022/02/17/lebenshilfe-allgemeine-impfpflicht-bedeutet-teilhabe/
https://kobinet-nachrichten.org/2022/03/22/mehr-hilfe-zum-selbstschutz-fuer-vulnerable-gruppen-gefordert/
https://kobinet-nachrichten.org/2022/02/24/impfpflicht-im-privathaushalt/
"…
Zurück zu 3G im Sport
Posted on 6. März 2022
3G: geimpft, genesen, getestet by pixabay.com Mit Inkrafttreten der letzten Überarbeitung der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung am 4. März 2022 haben endlich auch wieder Erleichterungen für den Sport Einzug gehalten.
Ab sofort gilt in den Sportstätten wieder die 3G-Regelung. Teilnehmen an unseren Sportangeboten kann also wieder jeder, der einen
Impfnachweis (wobei seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung mindestens 14 Tage vergangen sein müssen) oder einen
Genesenennachweis (dessen nachweisbarer PCR-Test mindestens 28 Tage sowie maximal 90 Tage zurückliegt) oder einen
Testnachweis (der im Rahmen einer betrieblichen Testung im Sinne des Arbeitsschutzes oder durch einem Leistungserbringer nach § 6 Absatz 1 der Coronavirus–
Testverordnung vorgenommen oder überwacht wurde)
vorweisen kann. Wenngleich wir die Informationen zum Impfstatus bei uns vermerken, solltet Ihr die entsprechenden Impfnachweise trotzdem stets mit Euch führen.
Unabhängig der 3G-Regelung gilt weiterhin FFP2-Maskenpflicht bis zur Umkleide bzw. den Sanitärbereich und die Pflicht zum gruppenweisen Betreten und Verlassen der Sportstätte bzw. deren Umkleiden nach Anweisung des zuständigen Übungsleiters. …", siehe https://www.bfv-ascota.de/
In der Nazizeit in Deutschland 1933 bis 1945 gab es (das ist forschungsbezogen inzwischen sehr gut ermittelt und publiziert worden) die faschistischen Sport- und Interessenverbände der Gehör"losen" und Sehbeeinträchtigten, die ihre gesundheitlich Gleichbetroffenen den Nazis ans Messer geliefert und zum Beispiel die Sterilisationsaktionen der Naziärzte bereitwillig mitgetragen und mit gefördert haben. Und jetzt machen die Behinderten eben den in jeder Hinsicht gesundheitsschädlichen "Corona-Fanatismus mit.
Und viele weitere Einträge im Internet.
"…
Das ist der BRD-Rechtsstaat, wie er leibt und lebt: politische Willkür-Justiz und Unterdrückung.
Ausdruck eines parasitären und verfaulenden politischen Systems: das ist die BRD heute.
…und – wieder – nur noch fassungslos. Wir benötigen dringend ein klares Konzept zur Rettung unserer Zukunft, für den
Übergang und für das Danach. Ohne das wird die Angst nicht weichen. Wir brauchen doch alle eine fassbare Vision einer gesunden Gesellschaft, die zu Gutem fähig ist. Dazu brauchen wir endlich öffentlich- rechtliche Medien. Wir haben die guten, klugen und emphatischen Leute: Prof. Mausfeld (…bei ihm ist doch alles gesagt!), Ken Jebsen, Dirk Pohlmann und Tausende andere mehr. WIR könnten sofort eine Regierung bilden, denn WIR haben keinen Fachkräftemangel, den haben die da oben! Die Probleme sind ALLE bekannt und lösbar. Das sind keine Krisen, das sind unmenschlichsten Strategien des aufziehenden (Finanz-) Faschismus. Wehret den Anfängen. Laßt uns Zukunft diskutieren und formulieren. Es wird äußerst kompliziert, aber es bleibt kaum noch Zeit. Über den herrschenden Irrsinn ist doch wirklich alles gesagt.
"Unsere" Gerichte sind nur noch das Grausen … Diese Urteilsbegründung wird (hoffentlich) in Zukunft in Lehrbüchern erscheinen, um zu zeigen, wie genau es NICHT geht.
Liebe (Pseudo)Richter .. lest doch mal selber was ihr da schreibt, und denkt darüber nach .. OK, werdet ihr nicht machen, schon klar …
Als Richter ist man in einer verantwortungsvollen Position. Die Gesellschaft vertraut darauf, dass die Entscheidungen unter Berücksichtigung der maßgeblichen Fakten gefällt werden. Wenn ich nur sage, ein Medikament ist zugelassen und daher sei jede Kritik an der Vergabe des Medikaments eine falsche Tatsachenbehauptung, würde ich die Richtigkeit eine Tatsachenbehauptung in die Hände der Zulassungsbehörde geben. Wir haben aber gerade in Deutschland ein System der Gewaltenteilung im Judikative, Exekutive und Legislative. Und die Judikative muss selbst frei entscheiden. Nach der Argumentation der Richter wäre also jegliche Kritik an Tamiflu und anderen Medikamenten zum Zeitpunkt ihrerZulassung bei der Schweinegrippe eine falsche Tatsachenbehauptung.
Zudem muss sich die Judikative mit allen relevanten Fakten befassen. Bei mehreren Millionen Impfschädenbehandlungen und jedenfalls laut dem Paul Ehrlich Institut mehr als 70 mit der Impfung kausal in Zusammenhang stehenden Impftoten und … (hier wäre noch viel Fleißarbeit nötig) muss man richterseits die Aussage, dass Kritik an der Verimpfung von Coronamedikamenten eine falsche Tatsachenbehauptung ist nachvollziehbar stützen. Sonst macht man als Richter schnell eine falsche Tatsachenbehauptung. Und das wäre strafbare Rechtsbeugung oder grosse Dummheit. Beides gleich schlecht für die aus meiner Sicht bewundernswerte Wissenschaftlerin. Vielen Dank für den tollen Artikel an den Verfasser und für die anderen tollen Artikel an Apolut auch!
Neben den Universitäten der Geschwätzwissenschaften fallen nun auch bisher geachtete Studien wie Medizin unter das Diktat von Ideologie und Machtinteressen.
Und je stärker die Wissenschaft von den Machthabern verachtet wird umso radikaler wird die Diktatur, die die Bezeichnung Wissenschaft für ihre Ideologie vereinnahmt.
Entweder du jodelst im Chor mit oder wirst weggebissen. Die Pharma will Geld verdienen und jetzt kommt der Herbst. Die NGO's wirds freuen. Das philantropische Geldvermehrungsmodell funktioniert unter Zuhilfenahme der (unabhängigen!) Justiz. Alles nur eine Frage des (…ich glaube an….).
Wer nicht begreifen WILL, dass die Meinungsfreiheit beendet ist, ist einfach nur doof! Unter Adolf dem Braunen verurteilte die Justiz auch Menschen wegen "Rassenschande". Die Justiz wird auch weiter jedes politisch gewünschte Urteil aussprechen.
Für was soll man sich opfern? Für eine Herde von gutgläubigen Blödmännern ( und Fauen ) , die sich noch über solche Unruhestifter empören und das gar nicht haben will, sondern Ihre Fernsehgötter anbeten?
Darwin schlägt hier voll zu, je mehr Doofköppe sich zu Tode spritzen lassen, desto besser. Denen tut das wenig weh und der Rest ist einige Blödheit im Genpool los. Nachdem wir Darwin medizinisch weitgehend ausser Kraft gesetzt haben, überleben nun nur die im Gehirn Fittesten.
Papst Urban.8 hat gerade angerufen und will seinen Prozess gegen G.Galilei wieder haben!