Diskriminiert nach EU-Recht §21, Grundrechte-Charta?
Ein Kommentar von Bernhard Loyen.
Wir erleben in den zurückliegenden Monaten die völlige Umkehr bis dato selbstverständlicher Grundansätze gesellschaftlichen Daseins und dem daraus resultierenden Mit – und Nebeneinander von Menschen in diesem Land.
Die rein politisch motivierte Aberkennung verbriefter Grundrechte wird von der Mehrheit der Bevölkerung beeindruckend unkompliziert und mit beängstigendem Arrangement anstandslos in die individuelle Biografie übernommen. Das Alltagsleben, die Routine des Daseins wird ohne großes Murren den neuen Verhältnissen angepasst.
Der Bereitschaft nicht nur äußere Merkmale, also Ereignisse wie die weiterhin existierenden Einschränkungen in Form von Bildungsverboten, Berufsverboten, Kontaktverboten, Versammlungsverboten, Sport, also Bewegungsverboten, Verweilverboten, Reiseverboten und Aufenthaltsverboten zu akzeptieren, folgt nun der unmittelbare Angriff auf die individuelle physische Existenz in Form der sogenannten Impfdiskussion, der vermeintlichen Notwendigkeit einer Applikation von Wirkstoffen mit weiterhin unbekannten Kurz- wie Langzeitwirkungen.
Die aktuelle Wiedereröffnung der Außengastronomie und Teilen des Einzelhandels ist an Bedingungen geknüpft. Bei einem Spaziergang fiel mir ein Hinweisschild ins Auge. Kurz und knackig formuliert, den Vorgaben geschuldet. Der Text lautete:
Sitzplatz nur für geimpfte, genesene oder negativ getestete Gäste. Nachweispflicht.
Spontan entsann ich mich eines Nebensatzes von Dr. Wolfgang Wodarg in einem Interview von Anfang Mai, unter Führung des Journalisten und Kopf des ProMedia-Verlages in Wien, Dr. Hannes Hofbauer (1). Das Interview, unter Teilnahme von Prof. Sucharit Bhakdi, Dr. Claus Köhnlein und Dr. Peter Weish, beschäftige sich mit der zunehmenden Aufteilung der Gesellschaft in „Geimpfte und Ungeimpfte“, sowie den psychosozialen Folgen, die sich aus der gesellschaftlich verhärteten Impfdiskussion ergeben könnten.
Als es in dem Interview auf den nahenden digitalen Gesundheits – also Impfpass in den europäischen Ländern zu sprechen kam, erwähnte Dr. Wodarg einen bis dato recht unbeachteten Aspekt. In der Europäischen Verfassung existiert der Artikel 21 der Grundrechte-Charta. Er lautet schlicht – Nichtdiskriminierung.
Neben den eher bekannten Richtlinien, dem Verbot einer Diskriminierung wegen des Geschlechts, der Rasse, der Hautfarbe, der ethnischen oder sozialen Herkunft, der Sprache, der Religion oder Weltanschauung, der politischen oder sonstigen Anschauung, findet sich alleinig in diesem EU-Artikel der Zusatz, wegen der genetischen Merkmale (2).
Chronologie des Irrsinns
Wir leben in wahrlich beeindruckenden Zeiten. Manch einer nennt sie surreal, andere verorten dystopische Zustände. Eine Bekannte formulierte die Tage, sie fühle sich wie in einem schlechten Science-Fiction Film, ohne die Chance das Kino zu verlassen, den Kanal zu wechseln, die Pausentaste zu drücken oder die DVD auszutauschen.
Vor nicht einmal zwölf Monaten benötigte der Bürger eine Krankschreibung, nachvollziehbar und angebracht, um sein berufliches Umfeld oder seine Mitbürger bei entsprechender Symptomatik nicht zu gefährden.
Nun werden seit Monaten kerngesunde Menschen dazu genötigt aufgrund rein politisch initiierter Willkürentscheidungen ihre Gesundheit zu rechtfertigen. Also ihr normales ungefährliches Dasein. Schlimmer noch, es ist zu belegen. Beweise müssen her. Nachweispflicht.
Gesunde Menschen gelten weiterhin als potentielle Gefährder. Schlimmer noch, es erfolgen im künstlich geschaffenen Zusammenhang Zwangsmaßnahmen, die dem gesunden Status quo nachweislich schaden, nicht gut tun. Drei Stichworte von diversen Irritationen lauten Maskenzwang bei Jung wie Alt. Massive Bewegungseinschränkungen. Kontaktreduzierung.
Was hat das alles nun mit dem Artikel 21 der Grundrechte-Charta zu tun? Es geht um die aktuell forcierte Steigerung die Menschen zu manipulieren, zu konditionieren, zu disziplinieren, aber nicht im ursprünglichen Sinne der Erschaffer dieses Artikels.
Rückblick in das Jahr 2002. Die Bundesregierung veröffentlicht das Ergebnis einer eingerichteten „Enquete-Kommission „Recht und Ethik der modernen Medizin“. 280 Seiten wollen Sicherheit schaffen (3), Zitat:
Wissen und Können der heutigen Biomedizin wachsen mit atemberaubender Geschwindigkeit. In Grenzsituationen menschlicher Existenz, in denen man sich früher nur in der Hand des Schicksals, des Zufalls oder der Allmacht Gottes wusste (Zeugung, Geburt und Sterben, Krankheit und Behinderung), sind heute gestaltende Eingriffe möglich. Das löst Hoffnung aus, aber auch Erschrecken.
Wo von den neuen Erkenntnissen Gutes zu erwarten ist und wo Gefahren lauern, muss unterschieden werden. Kriterien dafür liefert dem Einzelnen die Ethik, der Gemeinschaft das Recht. Zwischen beiden besteht keine Identität, aber eine enge Verbindung. Am deutlichsten wird dies im Grundrechtskatalog unserer Verfassung. Recht kann nur dann mit freiwilliger Gefolgschaft rechnen, wenn es gemeinschaftsdienlichen Werten entspricht und darum plausibel und richtig erscheint.
Zeilen aus einer anderen Zeit, einem anderen politischen Anspruch und entsprechender Wahrnehmung.
Auf Seite 134 des Schlussberichts der Enquete-Kommission folgende Definitionsgrundlage, Zitat:
Schutz vor Diskriminierung. Unter „genetischer Diskriminierung“ ist eine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung von Menschen aufgrund ihrer genetischen Ausstattung zu verstehen. Genetische Diskriminierung bezieht sich auf tatsächliche oder vermutete genetische Unterschiede von Einzelpersonen und deren Angehörigen, die gesund sind oder nur milde, durch ihre genetische Konstitution bedingte Symptome zeigen, so dass ihre Gesundheit und Funktionstüchtigkeit nicht eingeschränkt ist.
Der Ausdruck „genetische Diskriminierung“ fasst eine Ungleichbehandlung von Personen bzw. deren Angehörigen aufgrund ihrer tatsächlichen oder vermeintlichen genotypischen Eigenschaften zusammen und hebt sich insofern von einem Begriff der Diskriminierung ab, der auf phänotypische Unterschiede referiert, die die Leistungs- und Funktionsfähigkeit von Menschen verändern können (3).
Warum sprach Dr. Wodarg diesen Punkt im Interview bewusst an? Er saß für die SPD 2002 in genau dieser Enquete-Kommission. Im erwähnten Interview nennt er die aktuellen Covid-Impfungen einen gentechnischen Eingriff. In der nun anzuwendenden Umkehr-Logik der Gegenwart ergibt sich daher die überraschende Frage, wie die Begrifflichkeiten der geno – wie phänotypischen Unterschiede bei einem Menschen in der gegenwärtigen Diskussion betrachtet werden könnten. Müssten?
Der Genotyp (altgriechisch „Gattung, Geschlecht“, auch „Gestalt, Abbild, Muster“) ist die Gesamtheit der Gene eines Organismus oder auch das Erbbild eines Lebewesens. Er repräsentiert dessen exakte genetische Ausstattung, die sämtliche in diesem Individuum vorhandenen Erbanlagen umfasst (4).
Wäre es daher eher provokativ oder eigentlich selbstverständlich, bzw. sinnvoll in der Betrachtung der Dynamik der Ereignisse, die Tatsache, also Situation der genetischen Ausgangssituation seit Geburt in die Impfdiskussion und den existierenden und noch zu erwartenden Vorenthaltungen von Grundrechten mit einzubringen? Der natürliche Status quo eines Ungeimpften gegenüber der neugeschaffenen Realität, also Geimpfter mit applizierter mRNA-Wirksubstanz?
Ich habe Dr. Wodarg kontaktiert. Die Frage an ihn lautete, ob bezugnehmend der aktuellen Betrachtungen die Definitionsauslegung des Artikel 21 dahingehend erweitert werden sollte, dass ausgehend der Diskussion über die Tatsache ungeimpfter Bürger mit daraus resultierenden Grundrechtseinschränkungen, sehr wohl nun auch der Status: “genetisches Merkmal” bei ungeimpften Bürgern argumentativ als Diskreminierungsgrundlage verwendet werden könnte?
Seine Einschätzung, also Antwort lautet, Zitat;
Die Überlegungen zur Einführung eines Diskriminierungsschutzes, der die genetischen Merkmale einbezieht sind nur noch historisch zu verstehen. Sie sind Folge der Ende vorigen Jahrhunderts aufkommenden und sich rasch auswachsenden Möglichkeiten der Gendiagnostik.
Gene kann man aber heute wohl sinnvollerweise eher als molekulare Kommunikationsmittel sehen, deren Bedeutung mit wechselnden Umweltherausforderungen bzw. epigenetischen Faktoren variiert.
Derzeit werden vielfältige (einfältige) Versuche unternommen, der Natur ins Handwerk zu pfuschen. Die Möglichkeiten explodieren und durch Patentanreize ist alles Geschäft und deshalb wenig transparent.
Der EUGH (Europäischer Gerichtshof) und der EMRGH werden mit dieser Lage angesichts der schon etwas antiquierten rechtlichen Vorgaben und angesichts der Biotech-Industrie und deren faktischer Definitionsmacht sicher überfordert sein.
Wenn also gentechnische Veränderungen als Kriterien für rechtliche Vor- oder Nachteile dienen sollten (humane GMOs, also gentechnisch veränderte Organismen), so besteht wohl derzeit eine große -von der Industrie gewollt herbeigeführte- regulatorische Lücke und ich traue mir keine Vorhersage in dieser Sache zu.
Die nüchterne Zahlenbetrachtung und – Auswertung in Bezug der sogenannten „Epidemische Lage von nationaler Tragweite“ zeigt weiterhin eine völlig überzogene und inakzeptable Maßnahmen-Politik. Nach bekannten und breit diskutierten Grundrechtseinschränkungen erfolgt nun der unmittelbare Angriff auf den menschlichen Organismus. Nach den psychischen Herausforderungen, nun die nachweislich gesellschaftsspaltende Diskussion um eine vermeintlich notwendige Impfverpflichtung von Millionen gesunden Bürgern.
In einer gelebten Dystopie heißt es zu lernen um die Ecke zu denken.
Die mehrheitliche Normalität, das gesunde Ich als Mensch, stellt die vermeintliche Gefahr dar.
Die Gefährdung, die Nötigung, die Einschüchterung, die Manipulation der Menschen wird als der einzige Lösungsweg aus der künstlichen Krise propagiert. Es stellt das vermeintlich Gute dar.
Herr Wodarg empfahl mir die Lektüre einer Schrift von Thomas Lemke, (Professor für Soziologie; Schwerpunkt Biotechnologie, Natur und Gesellschaft) mit dem Titel: »Die Polizei der Gene« – Genetische Diskriminierung und die Fallstricke der Kritik aus dem Jahre 2005 (5).
Die aktuelle Situation, bzw. Impf-Diskussion kann meiner Meinung nach in Ansätzen schon mit den damaligen Überlegungen hinsichtlich Artikel 21, bzw. entsprechenden Analysen verglichen werden. Es werden von Prof. Lemke zwei Fallbeispiele genannt (5, Seite 12).
Fall 1: Einer Lehrerin wurde im August 2003 die Einstellung als Beamtin auf Probe in den hessischen Schuldienst verweigert. Die junge Frau hatte auf Nachfrage der Amtsärztin angegeben, dass ihr Vater an einer unheilbaren erblichen Erkrankung des Gehirns leide. Das amtsärztliche Gutachten kam zwar zu dem Ergebnis, dass zum gegenwärtigen Zeitpunkt eine gesundheitliche Eignung der Bewerberin vorliege; die Verbeamtung wurde dennoch mit der Begründung abgelehnt, dass eine erhöhte Wahrscheinlichkeit bestehe, dass sie in absehbarer Zukunft erkranken und dauerhaft dienstunfähig werde.
Fall 2: Ein junger Mann wurde ebenfalls in Hessen aus dem Beamtenverhältnis auf Probe entlassen, da er nach Ansicht seines Dienstherrn mit 120 kg Körpergewicht gesundheitlich nicht für eine Laufbahn in der allgemeinen Verwaltung geeignet sei.
Beide Parteien klagten. In Fall 1 gewann die Lehrerin, da nach Ansicht des Gerichts die Schulbehörde die gesundheitliche Eignung der Beamtenanwärterin falsch beurteilt hatte, da sie das Erkrankungsrisiko von 50 Prozent als »überwiegende Wahrscheinlichkeit« einer dauerhaften Dienstunfähigkeit bewertet habe. In Fall 2 verlor der Kläger. Die Entlassung sei rechtmäßig, da der Dienstherr dem Risiko vorbeugen dürfe, für spätere dauerhafte Gesundheitsschäden aufkommen zu müssen (5).
Es ist wieder an der Zeit, um die Ecke zu denken. Wäre ein ungeimpfter Bürger eher dem Fall 1 zuzuordnen? Sein genetisches Merkmal der Natürlichkeit dürfte daher nicht einer rein spekulativen Erkrankungserwartung zugeordnet werden. Dem gegenüber der geimpfte Bürger, dem durch die Applikation eines Medikaments mit weiterhin unbekannten Kurz – wie Langzeitwirkungen das theoretische Risiko einer dauerhafter Gesundheitsschädigung drohen könnte.
Das Irre der Gegenwart, die Thematik des Artikel 21 hat sich in individueller Betrachtung um 360 Grad umgekehrt. Prof. Lemke resümierte 2005, dass das Vorgehen im Ergebnis zu einer Rechtslage führt, in der Menschen mit positiven genetischen Diagnosen mehr Schutz vor Diskriminierung und Datenmissbrauch genießen als solche, deren Untersuchungsbefund sich auf nichtgenetischen Nachweisverfahren stützt (5).
2021 erleben wir daher die Umkehrsituation, dass die nichtgenetische Irritation, also die nachweisliche Normalität eindeutig mehr Schutz vor Diskriminierung und Datenmissbrauch benötigt, als Menschen mit genetischen Diagnosen.
Prof. Lemke abschließend im Jahr 2005, Zitat: Sonst besteht die Gefahr, dass die Unterscheidung genetisch / nicht genetisch die übergeordnete Frage ausblendet, in welcher Weise (prädiktive) medizinische Informationen allgemein eingesetzt werden, um Menschen zu kategorisieren, ihnen Charakteristika und Merkmale zuzuschreiben und sie von bestimmten Leistungen auszuschließen (5, Seite15).
2021 droht weiterhin der digitale Impfpass in Deutschland. Merkel will ihn, Spahn fordert ihn. Beide werden ihn durchdrücken. Er bedeutet neben massiver Datensammlung, u.a. auch individuelle Reisefreiheit, Konsumfreiheit, Genußfreiheit. Der Nichtbesitz manifestiert daher Einschränkungen im Dasein. Er separatisiert den betroffenen Nichtbesitzer. Er erniedrigt. Er bringt Menschen in die psychische Ausnahmesituation gegebenenfalls gegen die Vernunft zu entscheiden, um einer Gemeinschaft anzugehören. Nicht alleine zu sein. Nicht gewertet zu werden?
Die Impfdiskussion und vorherige Entscheidungsprozesse spalten Familien, trennen Partner. Zerstören Freundschaften. Wirken auf diese unsere Gesellschaft.
Am 25. Januar 2021 veröffentlichte die Bundesregierung die Ausarbeitung aktueller Fragen zur verfassungsrechtlichen Zulässigkeit von Ungleichbehandlungen von geimpften gegenüber ungeimpften Personen (6).
Auf Seite 4 heißt es dazu, Zitat: Die Frage nach „Sonderrechten“ oder „Privilegierungen“ für geimpfte Personen ist daher untrennbar mit der Frage verknüpft, inwieweit die Aufrechterhaltung grundrechtseinschränkender Maßnahmen zum Infektionsschutz gegenüber geimpften Personen überhaupt verfassungsrechtlich zulässig ist. Letztere Frage wiederum ist insbesondere davon abhängig, ob von geimpften Personen weiterhin eine Gefahr ausgeht, den Krankheitserreger weitergeben zu können.
Und weiter auf Seite 6, Zitat: Fraglich ist, ob es verfassungsrechtlich zulässig sein kann, Geimpfte und Ungeimpfte hinsichtlich der infektionsschutzrechtlichen Maßnahmen unterschiedlich zu behandeln. In Betracht käme eine Verletzung des allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatzes aus Art. 3 Abs. 1 GG. Dieser lautet: Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
Das finale Fazit des Papiers weist darauf hin, dass der Maßstab für die Rechtfertigung einer Ungleichbehandlung von Geimpften gegenüber Ungeimpften von der Auswirkung der jeweiligen infektionsschutzrechtlichen Maßnahme abhängig sei. Decodiert – die Bürger müssen politisch beliebige Definitionshoheiten und Maßnahmen-Willkür solange ertragen, wie die Politik diese vorgibt und bestimmt. Bestimmen will. Aktuell z.B. durch Minister Spahns Mitteilung, also Maßnahme „Neue Zielmarke – Inzidenzwert 20”. Die Realität lautet, der Verstetigungseffekt existiert (7).
Wie perfide dabei die Politik taktisch vorgeht zeigt sich jetzt schon am Beispiel USA. Die US-Regierung hat sich u.a. mit dem US-amerikanischen Motorsportverband NASCAR, der NFL, der Major League Baseball, Country-Musik-Organisationen, McDonalds, Uber und Lyft, dem Telefonanbieter AT&T und Target zusammengetan, um exklusive Vergünstigungen für Geimpfte zu offerieren (8).
Bei Amazon erhalten Mitarbeiter, die einen Impfnachweis vorlegen, einen Bonus von 80 Dollar. Neue Mitarbeiter erhalten 100 Dollar, wenn sie geimpft sind. Colleges verteilen Werbegeschenke und Geschenkgutscheine, T-Shirts, kostenlose Kurse, Unterkünfte und Bargeld für Studenten, die eine COVID-Impfung vorweisen können (9).
Nun startet eine weitere Kooperation und zwar mit neun sogenannten Dating-Apps. Um die Scheu vor der Impfung zu überwinden, werden u.a. die Anbieter Match, Tinder, Hinge, OKCupid, Bumble und Badoo geimpften Nutzern Zugang zu Premium-Inhalten ermöglichen, zudem spezielle Sticker offerieren, die auf dem User-Profil angezeigt werden und darüber anzeigen – ich bin geimpft, also eine sichere Nummer (10).
Der Mensch ist und war immer schon käuflich, weil die Bequemlichkeit obsiegt. Zu viele, also Millionen mental träge, desinteressiert. Was kümmert mich meine Gesundheit in zehn, zwanzig Jahren? I hope i die before i get old 2.0 ?
Die Politikwissenschaftlerin Ulrike Guérot brachte es im Februar diesen Jahres schlicht auf den Punkt, Zitat: „Eine Demokratie kann nur grundsätzlich funktionieren, wenn wir uns darauf einigen, dass für alle der sogenannte allgemeine politische Gleichheitsgrundsatz gilt. Das ist die Grundlage jeder Demokratie, dass alle Bürger und Bürgerinnen gleichen Rechtes sind…Alles andere wäre ein Tabubruch.“(11)
Ein Verfassungs-Kommentar vom 11. Mai des letzten Jahres prognostizierte schon sehr fokussiert, Zitat: Und genau das ist es, wovor wir uns fürchten sollten: eine Spaltung der Gesellschaft zwischen Statusinhabern und Statuslosen, Immunen und Nicht-Immunen, bei der die rechtliche Differenzierung als symbolisierte und damit sichtbare! Trennlinie fungiert (12). Die befürchtete Trennlinie entwickelt sich mittlerweile zur gesellschaftlichen Tiefebene.
Der mündige Erwachsene kann im Bestfalle für sich alleine entscheiden. Kinder und Jugendliche werden für eine pharmagesteuerte Impfkampagne in verbrecherischer Koalition mit rückratlosen politischen Steigbügelhaltern für einen einzigen Grund, dem der Milliarden-Gewinne, mutwillig missbraucht.
Es gibt jedoch dezente Hoffnung. Die ständige Impfdiskussion STIKO ist von einer Empfehlung für Kinder-Impfungen überraschend wieder abgerückt. Die Tagesschau vermeldete ihren Millionen Zuschauern, Zitat: Ein Mitglied der Ständigen Impfkommission (STIKO) hat sich skeptisch zu möglichen Massenimpfungen von Kindern und Jugendlichen geäußert. Eine allgemeine Impfempfehlung der STIKO für Kinder und Jugendliche halte er für unwahrscheinlich, sagte Kommissionsmitglied Rüdiger von Kries im rbb. Grund dafür sei das unklare Risiko einer Corona-Impfung bei Kindern (13)
Beeindruckt das die Politik, nein. Der unsägliche Karl Lauterbach ließ gestern vermelden, er würde die Impfung für über Zwölfjährige sogar ausdrücklich empfehlen (14). Seine Begründung lautet, er fände es „enttäuschend“, wenn die STIKO keine grundsätzliche Empfehlung zur Impfung der Kinder ausspräche und die Verantwortung damit auf die Eltern und die Ärzte abschöbe.
Die Verantwortung einer Entscheidung in reflektierter Absprache durch eine ehrliche, ungezwungene, aufrichtige und eindeutige Aufklärung zwischen ausführenden Ärzten und Kindeseltern sei eine zu hohe Bürde? Vertraut der Politik, die ist vollkommen unabhängig in der Lösungsfindung und will nur euer Bestes? Vertraut, liebe Mitbürger, lieber Herrn Spahn, Herrn Wieler, Herrn Drosten und ganz wichtig Herrn Lauterbach? Bizarrer Größenwahn eines Hinterbänklers.
Der Virologe Alexander Kekulé teilte am 25. Mai in einem MDR-Podcast seine Sicht den verdutzten Hörer mit (15). Er hält es nicht für notwendig, alle Kinder “auf Teufel komm raus” gegen Covid-19 zu impfen. Die Eltern müssten selbst entscheiden können, was sie machen wollten. Dann überraschende Sätze, Zitat:
Der Forscher wies zugleich darauf hin, dass es für die aktuelle Situation keine Erfahrungswerte gibt. Noch nie habe man eine Pandemie durch Impfung beendet und einen neuen Impfstoff, der auf einem neuen Wirkprinzip beruhe, global in allen Altersgruppen eingesetzt. Kekulé betonte:
“Das ist ein Weltexperiment, ein historisches Experiment seit Entstehung des Homo Sapiens.“
In einem Telefonat mit Uli Gellermann diskutierten wir über die Wahrnehmung der Menschen in aktuellen Zeiten. Gellermann ist Jahrgang 1945. Ein Satz schwingt nach. Seine Mutter hätte zu ihm gesagt, warum er kritische Wach – und Aufmerksamkeit in Krisenzeiten pflegen sollte. Sie lehrte ihn, bezogen auf ihre eigene Biografie:
“Die Diktatur konnten nur die richtig erkennen, die sich damals gewehrt hatten”.
Quellen:
- https://respekt.plus/moralischer-polsprung/
- https://fra.europa.eu/de/eu-charter/article/21-nichtdiskriminierung
- https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/14/090/1409020.pdf
- https://de.wikipedia.org/wiki/Genotyp
- https://www.nomos-elibrary.de/10.5771/0038-6073-2005-1-53/die-polizei-der-gene-genetische-diskriminierung-und-die-fallstricke-der-kritik-jahrgang-56-2005-heft-1
- https://www.bundestag.de/resource/blob/817546/f6116e700eff33433cb8123198852d11/WD-3-001-21-pdf-data.pdf
- https://www.welt.de/politik/deutschland/plus231390899/Corona-Regeln-Wir-haben-jetzt-den-befuerchteten-Verstetigungseffekt.html?
- https://childrenshealthdefense.org/defender/dating-apps-partner-white-house-boost-vaccine-rates/
- https://www.vox.com/coronavirus-covid19/22444414/covid-19-vaccine-incentives-amazon-target-mcdonalds
- https://www.forbes.com/sites/siladityaray/2021/05/21/swipe-right-for-vaccines-white-house-partners-with-popular-dating-apps-to-promote-covid-19-shots/?sh=752c0d6e7ebc
- https://www.deutschlandfunkkultur.de/ulrike-guerot-ueber-sonderrechte-fuer-geimpfte-warnung-vor.2950.de.html?dram:article_id=491986
- https://verfassungsblog.de/immunitaet-als-status/
- https://www.tagesschau.de/inland/corona-impfung-kinder-103.html
- https://www.welt.de/politik/deutschland/article231391859/Lauterbach-wuerde-Impfung-fuer-Jugendliche-ausdruecklich-empfehlen.html
- https://www.mdr.de/nachrichten/deutschland/panorama/corona-virologe-kekule-kinder-impfung-nicht-zwingend-notwendig-100.html
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Danke an den Autor für das Recht zur Veröffentlichung des Beitrags.
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Bildquelle: ©B.Loyen21
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