Rechtsbelehrung für den Juristen im Außenamt.
von Ulrich Gellermann.
Dem deutschen Außenminister Heiko Maas, der so vollmundig den Raketen-Terror-Angriff auf Syrien zu einem “angemessenen und notwendigen Signal” erklären mochte, fiel zur jüngsten Inhaftierung eines deutsch-türkischen Staatsbürgers in der Türkei durch die Erdogan-Polizei einfach nichts ein. Kein gespitzter Mund war zu sehen, kein Einwand, war aus dem Auswärtigen Amt zu hören, nur bestätigen mochte das Außenministerium die Verhaftung von Adil Demirci aus Köln, der seine krebskranke Mutter in die Türkei begleitet hatte. Die „Reporter ohne Grenzen“ waren in der Lage, gegen den Willkürakt des Diktators aus Beyoğlu zu protestieren. Heiko, der Volljurist, schwieg und schweigt eisern. Denn bald sind Wahlen in der Türkei. Da will Mass offenkundig nicht störend im Weg stehen. Am 24. Juni will Recep Tayyip Erdogan sich mal wieder zum totalen Präsidenten der Türkei wählen lassen. In einer Türkei mit Gefängnissen voller Oppositioneller und einer verängstigten Medienlandschaft. Schon jetzt weiß man, dass Teile dieses Wahlkampfes der türkischen Diktatur erneut in Deutschland stattfinden werden: Pöbelnde Erdogan-Minister werden in deutschen Hallen wieder auf ihre Wähler einbrüllen und damit deutsche Gesetze verletzen.
Macht nichts, signalisiert Heiko, der Sozialdemokrat und gelernte Messdiener aus Saarlouis durch sein Schweigen. Und zeigt sich so nicht nur als Helfer der Diktatur, sondern gibt auch noch der AfD frisches Futter für ihre Agitation. Das wird die SPD-Umfrage-Prozente weiter zu Gunsten der AfD drücken. Dabei gibt es im deutschen Recht ein juristisches Instrumentarium, das Auftritte ausländischer Diktatur-Vertreter verbietet. Man müsste es nur anwenden. Bereits der Artikel 9 des Grundgesetzes sagt im Absatz 2 deutlich: ‘Vereinigungen, deren Zwecke oder deren Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder die sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richten, sind verboten’. Und die Schlächterei dreier türkischer Panzerverbände im syrischen Distrikt Afrin hat mit Völkerverständigung nur insofern zu tun, als dort deutsche Panzer kurdische Zivilisten auf syrischem Boden platt machen. Vielleicht stellt sich Heiko Maas so Multi-Kulti vor. Beim Bund der Katholischem Jugend kann er das nicht gelernt haben, da galt eigentlich das Gebot ‘Du sollst nicht töten’. Und auch die Beihilfe zum Mord ist den Christen ja offiziell ein Gräuel.
Im türkischen Wahlkampf auf deutschem Boden werden wieder Tarn-Vereine der türkischen Regierungspartei AKP auftreten. Wie die ‘Union Europäisch-Türkischer Demokraten’, die demokratisch angestrichen sind und sich sich schon im letzten Wahlkampf als Helfer des Diktators unrühmlich hervorgetan haben. Da der Mal-so-Mal-so-Jurist Maas offenkundig dringend Rechtshilfe benötigt, wird man ihm den § 14 Absatz 2 des Vereinsgesetzes in Erinnerung rufen müssen: Solche Tarnvereine können verboten werden, “soweit ihr Zweck oder ihre Tätigkeit 1. die politische Willensbildung in der Bundesrepublik Deutschland oder das friedliche Zusammenleben von Deutschen und Ausländern oder von verschiedenen Ausländergruppen im Bundesgebiet, die öffentliche Sicherheit oder Ordnung oder sonstige erhebliche Interessen der Bundesrepublik Deutschland beeinträchtigt oder gefährdet, 2. den völkerrechtlichen Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland zuwiderläuft, 3. Bestrebungen außerhalb des Bundesgebiets fördert, deren Ziele oder Mittel mit den Grundwerten einer die Würde des Menschen achtenden staatlichen Ordnung unvereinbar sind, 4. Gewaltanwendung als Mittel zur Durchsetzung politischer, religiöser oder sonstiger Belange unterstützt, befürwortet oder hervorrufen soll oder 5. Vereinigungen innerhalb oder außerhalb des Bundesgebiets unterstützt, die Anschläge gegen Personen oder Sachen veranlassen, befürworten oder androhen.”
Wäre Maas nicht der rechtsblinde Karrierist im Amt, der er ist, müsste man ihm dieses Gesetz nicht erläutern. Denn natürlich gefährdet der Kurden-Hass der Erdogan-Hilfstruppen das “friedliche Zusammenleben” in der Bundesrepublik ganz erheblich. Und selbstverständlich läuft die Unterstützung der türkischen Militäraktionen den völkerrechtlichen Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland zuwider. Doch der stramme NATO-Liebhaber Maas wird sicher seinem Generalsekretär zustimmen. Jens Stoltenberg wusste auf der Münchner Sicherheitskonferenz zur türkischen Aggression in Syrien nur zu sagen, es gäbe ein Recht der Türkei zur Verteidigung ihrer Grenzen. Die türkische Reaktion in Afrin sei “angemessen und maßvoll” gewesen. Angemessen und maßvoll: Das sind die Adjektive, die in den Textbüchern der Bundesregierung immer wieder auftauchen. Wo denn die Grenzen der Türkei in Syrien verlaufen, mochte uns die NATO bisher nicht genau erklären. Nicht auszuschließen ist, dass Erdogan die Grenzen des osmanischen Reiches von 1920 meint, als neben Bulgarien und Griechenland auch Teile des heutigen Norden Syriens und Iraks noch unter der schweren Hand des Sultans vächzten.
Mit Schweigen und Wegsehen fängt jener Rechts-Nihilismus an, der die Völker immer wieder in Krieg und Elend stürzt. Dass der kleine Profilneurotiker im Aussenministerium von internationalem Recht und Gesetz nichts wissen will, ist spätestens bei seiner Stellungnahme zum US-Angriff auf Syrien klar. Ob der Mann sich wenigstens an nationales Recht halten wird, muss bezweifelt werden.
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