Im Gespräch: Tom Lausen (RKI-Protokolle und NS-Urteile)

Die RKI-Protokolle sind derzeit in aller Munde und sorgen zunehmend für Gesprächsstoff – sowohl die freigeklagten als auch die geleakten. Was sind die grundlegenden Erkenntnisse aus den Leaks? Finden sich dort womöglich Informationen, die besondere Aufmerksamkeit erfordern?

Diesen Fragen widmet sich der Datenanalyst und Programmierer Tom Lausen. Dieser ist in der Vergangenheit schon häufiger damit aufgefallen, indem er Politikeraussagen auf deren Wahrheitsgehalt überprüft und dabei herausgefunden hat, dass dazu nicht selten die Evidenz fehlt. So auch bei den Corona-Maßnahmen und der Verhängung des Lockdowns. „Eine wissenschaftliche Grundlage gab es zu keinem Zeitpunkt“, wie Lausen im Gespräch mit Markus Fiedler betont.

Ebenfalls spricht er über die Rolle von Christian Drosten, den er mit seinen „falschen Prognosen“ als „wichtigsten Lockdown-Vorbereiter“ bezeichnet.

Erfahren Sie zudem, was die aktuellen Gerichtsurteile gegen Ärzte mit dem Nationalsozialismus zu tun haben; wie es dazu kam, dass die Ungeimpften trotz Erwägungen nicht in Lager gesperrt wurden; und warum Tom Lausen appelliert, sich nicht in den Details der RKI-Protokolle zu verlieren und konsequent die wichtigen gesellschaftlichen Fragen im Blick zu behalten.

Inhaltsübersicht:

0:01:03 Was war vor den RKI-Leaks bereits bekannt?

0:07:35 Die Widersinnigkeit von Lockdowns

0:13:24 Verstecktes nationalsozialistisches Gedankengut in den Corona-Maßnahmen?

0:23:09 Die Rolle von Christian Drosten

0:36:40 Die Gentherapie Corona-Impfung

0:46:12 Gerichtsurteile gegen Ärzte auf Grundlage von NS-Rechtsprechung?

1:08:24 Schlusswort

 

Das Urteil des Reichsgerichts ( RG, 25.06.1940 – 1 D 762/39 ) im Volltext:

4402119_RGSt 74 229.pdf

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Kommentare (36)

36 Kommentare zu: “Im Gespräch: Tom Lausen (RKI-Protokolle und NS-Urteile)

  1. Mondzebra sagt:

    Dennoch stammt der Erreger nachweislich aus der Gain-of-function-Forschung – also aus der Biowaffenforschung. Wie kann es eigentlich sein, dass solche Forschung ungestraft betrieben werden darf und es keinen Aufschrei und breite Information in den MSM gibt?Bei jedem Dioxin-Ei gab es die mediale Welle…
    Eine massive Übersterblichkeit bleibt dagegen unhinterfragt.

  2. Mondzebra sagt:

    Dennoch stammt der Erreger nachweislich aus der Gain-of-function-Forschung – also aus der Biowaffenforschung. Wie kann es eigentlich sein, dass solche Forschung ungestraft betrieben werden darf und es keinen Aufschrei und breite Information in den MSM gibt?Bei jedem Dioxin-Ei gab es die mediale Welle…
    Eine massive Übersterblichkeit bleibt dagegen unhinterfragt.

  3. Mondzebra sagt:

    Dennoch stammt der Erreger nachweislich aus der Gain-of-function-Forschung – also aus der Biowaffenforschung. Wie kann es eigentlich sein, dass solche Forschung ungestraft betrieben werden darf und es keinen Aufschrei und breite Information in den MSM gibt?Bei jedem Dioxin-Ei gab es die mediale Welle…
    Eine massive Übersterblichkeit bleibt dagegen unhinterfragt.

  4. Mondzebra sagt:

    Dennoch stammt der Erreger nachweislich aus der Gain-of-function-Forschung – also aus der Biowaffenforschung. Wie kann es eigentlich sein, dass solche Forschung ungestraft betrieben werden darf und es keinen Aufschrei und breite Information in den MSM gibt?Bei jedem Dioxin-Ei gab es die mediale Welle…
    Eine massive Übersterblichkeit bleibt dagegen unhinterfragt.

  5. Mondzebra sagt:

    Dennoch stammt der Erreger nachweislich aus der Gain-of-function-Forschung – also aus der Biowaffenforschung. Wie kann es eigentlich sein, dass solche Forschung ungestraft betrieben werden darf und es keinen Aufschrei und breite Information in den MSM gibt?Bei jedem Dioxin-Ei gab es die mediale Welle…
    Eine massive Übersterblichkeit bleibt dagegen unhinterfragt.

  6. Mondzebra sagt:

    Dennoch stammt der Erreger nachweislich aus der Gain-of-function-Forschung – also aus der Biowaffenforschung. Wie kann es eigentlich sein, dass solche Forschung ungestraft betrieben werden darf und es keinen Aufschrei und breite Information in den MSM gibt?Bei jedem Dioxin-Ei gab es die mediale Welle…
    Eine massive Übersterblichkeit bleibt dagegen unhinterfragt.

  7. Kaeptn Welpe sagt:

    Erwähnt Tom Lausen DAS PARLAMENTARISCHE BEGLEITGREMIUM COVID-19 PANDEMIE des 19. BUNDESTAGES ?? DA war er ja als EINZEL-SACHVERSTÄNDIGER geladen…

    Seltsam das dies keiner kennt – selbst Baruckers Corona-protokolle dot net führt das NICHT unter "Gremien" auf.

    Nun gut: Prof. Dr. Martin Schwab (dieBasis…) und die MaiLab-Tante waren auch da.

    Da hätte man wohl besser Bibi mit den Schminktips eingeladen: DIE hätte WOCHENLANG content gemacht – was anziehen, wie die Haare schön, schminken natürlich und: SCHUHE …. FOLGE: JEDER HÄTTE DAS parlamentarische Begleitgremium Covid-19 Pandemie des 19. Bundestages gekannt.

    Dass das Wortprotokoll der 11. Sitzung erst NACH der Bundestagswahl veröffentlicht wurde – der EINZIGEN SITZUNG wo MONOKLONALE ANTIKÖRPERMTITEL ERWÄHNT wurden – "so ein Pech aber auch".

    So ein Pech aber auch das KEINER BERICHTET – die Herrschenden schmeissen sich weg vor Lachen…

  8. Daidalos sagt:

    @Jakob Himmelsbach
    Vielen Dank für die ausführlichen Erläuterungen zum Kontext dieses Gesetzes und auch zu der Haltung bei den Juristen, die tief blicken lässt und zum Teil auch aus der Geschichte hinreichend bekannt ist.

    Ich schließe mich aber nach all dem gelesenen weitgehend der Meinung von Tom Lausen an, Geschlechtskrankheiten sind eine Sache, körperliche Unversehrtheit eine andere und die ist im Grundgesetz verbürgt und daher auch nicht kassierbar. Wenn es irgendein Gesetz gäbe, was hier neben dem Grundgesetz noch relevant sein könnte, wäre es möglicherweise das Arbeitsrecht, wo man in ganz Europa dafür gekämpft hat, dass mit Masken besonnen umgegangen wird. Was in den letzten Jahren passiert ist, ist ein Angriff auf die menschliche Würde und sonst nichts. Masken sind nur da vorgeschrieben, wo bei bestimmten Arbeiten die Lunge vor Feinpartikeln geschützt werden soll. Das ist ihr gesundheitlicher Zweck und der wird natürlich hintertrieben, wenn Menschen aus einer Massenpsychose sich den ganzen Tag ein und dieselbe Maske überziehen, wird diese Vorsichtsmaßnahme ad absurdum geführt, denn hierdurch liegt eine ähnlich Schädigung vor. Der Staub oder Lackpartikel, vor dem die Lunge geschützt werden soll, ist ja nicht da, aber durch diesen Missbrauch gelangen Mikroplastikpartikel in die Lunge und sie wird diesmal durch das Tragen der Maske geschädigt!

    Wer aber glaubt, eine Maske schütze vor einer Vireninfektion, gehört in die Realschule 9. Klasse hinterste Reihe!

    Um dies alles zu wissen, muss man keinen Patienten körperlich untersuchen (das kann sich unsere Kassenunwesen auch gar nicht leisten).

    Um es kurz zu machen: Das Thema an sich beweist, dass hier dieses Gesetz gar nicht angewendet werden kann und völlig irrelevant ist (es ging nicht um eine Diagnose bei Verdacht auf eine Geschlechtskrankheit). Ebensowenig eignet es sich zur ideologischen Verfolgung von Ärzten, die gegen diese Auswüchse und Geschwüre in der deutschen Rechtsprechung das Genfer Gelöbnis hochhalten, was alle Ärzte hätten tun müssen, wollen sie sich nicht der Bestrafung in viel ernsteren Delikten schuldig machen, da sie kraft ihres Doktortitels nun mal für alle die Verantwortung übernehmen, die in ihrem Umfeld den Titel nicht haben!

    Kinder darf man gar nicht befehlen, eine Maske aufzusetzen, weil man ihnen damit eine Verantwortung aufbürdet, die sie noch gar nicht übernehmen können. Dass deutsche Richter sich zu Äußerungen hinreißen lassen, da müsse erst ein Kind unter der Maske ersticken, bis sie ihre (nicht maßgebliche) Meinung ändern, darauf erwidere ich nur, wenn er nicht so ignorant wäre, ist dieser Fall mehrmals in diesen Jahren vorgekommen. Das Modell bleibt wie immer Richter Dettmar, weil er hierzu Fachgutachten einholte!

    Seit der Treuhandaffäre schellen da bei mir auch die Glocken, wenn wieder Nazirechtsprechung bemüht werden muss! Das ist Vergangenheit und das Grundgesetz war die juristische Antwort darauf, oder wir haben hier die ancien régime Problematik (die bei Arendts Totalitarismusbegriff im Zentrum steht, denn sie bezog sich auf Marcel Proust). Damit wären wir wieder bei den Nazieliten in der Nachkriegszeit!

  9. InesHa sagt:

    Viren kann man nicht herstellen oder züchten, weil es gar keine Viren gibt. Herr Fiedler hat keinen Wissensvorsprung sondern hängt in veralteten Vorstellungen.
    Es wurde lediglich eine normale Erkältungskrankheit umbenannt und die Menschen wurden mit einem sogenannten Test betrogen.

  10. Zum Thema "Unimpfbare in Lager stecken" und gegen das Vergessen des Wählers hier noch einmal meine Satire mit der Schilderung des, ebenfalls an NS-Zeiten erinnernden Vorgehens von Petra Köpping, früher Mitglied der
    SED-Mauermörder-Partei, jetzt mit SPD-Tarnkappe Bock im Garten des Sozialministeriums Sachsen, im April 2020:
    "Wer sich in Sachsen der Anordnung häuslicher Quarantäne verweigert, kann seit Donnerstag in einer psychiatrischen Klinik festgesetzt werden."
    Das berichtete am 10.04.2020 der MDR unter Berufung auf eine Anfrage beim Sozialministerium des Landes.
    Demnach hatte die Landesregierung in den psychiatrischen Kliniken Altscherbitz, Arnsdorf, Großschweidnitz und Rodewisch insgesamt 22 Zimmer freigeräumt, in denen etwaige Quarantäneverweigerer festgesetzt werden sollen.
    Deren Bewachung solle die Polizei übernehmen, denn die hatte zu der Zeit ja nix Besseres zu tun. Auf Demo-Omis eindreschen, Jugendliche überfahren, mit Wasserwerfern auf Familien und Kinder zielen, all das alles kam ja erst später.
    Petra Köpping bestätigte diese Pläne damals auf Anfrage des Senders
    und erklärte:
    „Es ist für unser aller Gesundheit und Leben wichtig, daß die Menschen sich an die Quarantäneanordnungen halten.“
    MP Kretschmer hatte die NS-artigen Pläne der Spät-Bolschewikin zwar rasch wieder einkassiert, "weil die Menschen sich sonst womöglich falsche Sorgen machen" könnten, doch konnte er den Shitstorm gegen Köpping,
    die den Untergang der DDR anscheinend verschlafen hat und nicht ahnte, daß das Pathologisieren und Wegsperren von Regierungskritikern erst später wieder Maxime des Handelns der FDGO-Crusher, ministeriellen Pharmavertreter und Maskendealer im Bundestag werden würde, nicht mehr verhindern.
    Köpping selber empfand den Shitstorm als "Verleumdungskampagne" und reagierte mit einem geharnischten:
    „Niemand hat die Absischt, Mensch´n in die Bsyschatrie einzuweiß´n!"

    Doch dann kam Gottseidank die Schwester mit den Medikamenten, schnürte ihr die Zwangsjacke wieder etwas enger und brachte die greinende Köpping – " … aber isch liebe doch älle Mensch´n! …“ – zurück in ihre Gummizelle. "

  11. Matthias R. sagt:

    Sehr geehrter Markus Fiedler,
    vielen Dank für dieses interessante Gespräch!

    Ich möchte hier das Gespräch von Min 32:36 bis 33:31 zitieren und anschließend gerne ein paar Anmerkungen machen.

    Tom Lausen:
    „Eine Sache, die amtlich auch in den RKI-Protokollen – ich glaube an 6 verschiedenen Stellen – steht, ist dass das RKI große Probleme hatte – und es auch nicht geschafft hat – das Corona-Virus, das hier besagtes SARS-CoV2 darstellen soll, anzuzüchten.
    Eine wissenschaftliche Instanz bzw. ein Institut, wie das RKI sollte dazu in der Lage sein.
    Wenn sie das also nicht können, dann muss ich natürlich selber als Analyst weiter fragen, ist dieses Virus überhaupt irgendwo mal angezüchtet worden.
    Aus den deutschen Papieren geht das jetzt so nicht für mich hervor. Sodass ich also auch nichts dazu sagen kann, ob es eine Furinspalte gibt aus dem Labor kam oder sonst irgend etwas"

    Markus Fiedler:
    "Aber es gibt in den RKI-Zusatzdateien gibt es doch eine Stelle, ein Foto, was Christian Drosten gepostet hat von einem Vortrag von seinem – ich glaub es war von seinem Kollegen Corman – glaub ich sogar, wo genau diese Furinspaltstelle drin vor kam“

    Leider wurde hier Hr. Lausen in seinem Gedankengang unterbrochen. Und er schaffte es im Gespräch auch nicht, den Faden an genau dieser Stelle wieder aufzunehmen.

    Ich möcht hierzu anmerken, dass die Tatsache, dass es zumindest dem RKI nicht gelang, dieses "Corona-Virus, das hier besagtes SARS-CoV2 darstellen soll" anzuzüchten, den Schluss nahe legt, dass es sich beim "Corona-Virus, das hier besagtes SARS-CoV2 darstellen soll" um ein reines Artefakt handelt, welches in der Realität nicht existiert! Ich glaube darauf wollte Herr Lausen auch hinweisen. Er wurde dabei allerdings jäh unterbrochen. Das finde ich sehr schade.

    Es scheint noch nicht hinreichend verstanden worden zu sein, dass es bei dieser ganzen "Viren-Thematik" 2 Ebenen gibt!
    Die eine Ebene ist die Realität – also, was kann ich zweifelsfrei im Menschen DIREKT nachweisen.
    Diese reale Ebene wird bei den sog. Viren von der wissenschaftlichen Seite überhaupt nicht bespielt.

    Die 2. Ebene ist die Ebene der Theorie oder die des Artefakts.
    Damit meine ich, das nie real existierende "Viren" eingesammelt und untersucht werden.
    Es werden immer Gewebe-Proben (also Stoffgemische; eine Trennung findet i.d.R. auch nur rechnerisch statt und nicht etwa real durch z.B. zentrifugieren) eingesammelt und diese werden dann erst im Labor verändert, bevor mithilfe von Computern sog. Genomstränge konstruiert werden.
    Diese sog. Genome haben aber mit der realen Natur nichts zu tun. Dass die Anzüchtung solcher Artefakte scheitert, ist für mich nur logisch und folgerichtig.
    Im Übrigen erzeugten beim "Corona-Virus, das hier besagtes SARS-CoV2 darstellen soll", 2 verschiedene Computer-Programme aus dem gleichen Ausgangsmaterial 2 verschiedene sog. virale Genomstränge. Man entschied sich kurzerhand für das deutlich längere der beiden. Das ist an Unwissenschaftlichkeit und Absurdität, für mich jedenfalls, nicht zu überbieten.

    Wir sollten alle verstehen, dass diese künstlich erzeugte Ebene die Basis sowohl der sog. Testverfahren als auch der daraus entwickelten sog. Therapeutika darstellt.
    Wir befinden uns also vollständig im Bereich der Fiktion und des Glaubens.

    Es spielt also überhaupt keine Rolle, ob Hr. Corman ein Foto von einem Enzym oder einer sog. Genomsequenz, die für ein solches Enzym codieren soll zeigt oder ein Foto seiner Mutter.

    Wobei seine Mutter ja wenigstens der realen Ebene entstammte und nicht dem Reich der wissenschaftlichen Phantasie.

    Möglicherweise sind ja sogar diese Furinspaltstellen real. Sie hätten dann aber immer noch überhaupt nichts mit einem "Corona-Virus, das hier besagtes SARS-CoV2 darstellen soll" zu tun.
    Das sollte endlich verstanden werden!

    Lassen Sie mich Ihnen den Rat geben, sich mit den Sequenzierttechniken zu beschäftigen und lesen Sie die sog. Virusbeschreibungen im Original.
    A new coronavirus associated with human respiratory disease in China (https://doi.org/10.1038/s41586-020-2008-3)

    Vielen Dank für Ihre wertvolle Arbeit.

    Freundliche Grüße

    • @Michel sagt:

      Der Autor Bernd Lukoschnik sprach hier auf Apolut vor gut zwei Jahren in einigen Standpunkten diese 'Probleme' der Virologie an und richtete sich darin auch an Herrn Fiedler. Bedauerlicherweise wurde darauf nicht weiter eingegangen. Ebenso verlief ja auch eine kleine Auseinandersetzung mit Frau Kämmerer. Und ein gewisser Herr Streeck behauptete gar den Virusnachweis in seinem Kühlschrank finden zu können. Es verläuft im Grunde leider immer gleich und zwar im Sande. Mit den Kritikern der Virustheorie will sich niemand an einen Tisch setzen… sehr bedauerlich.

    • Matthias R. sagt:

      @Michel

      "Es verläuft im Grunde leider immer gleich und zwar im Sande. Mit den Kritikern der Virustheorie will sich niemand an einen Tisch setzen… sehr bedauerlich."

      Lieber Michel,
      vielen Dank für Ihre Erwiderung.
      Mir waren die Artikel von Bernd Lukoschnik nicht entgangen.
      Ich bin mittlerweile bei diesem Thema (sog. krankmachende Viren) recht ernüchtert.
      Ich hatte während der 20er und 21er Jahre des öfteren Kontakt zu meinen örtlichen Entscheidungsträgern (Landkreis, Gesundheitsamt, Landesgesundheitsministerium) aufgenommen und hatte den Versuch eines sachlichen Austausches gemacht.
      Meiner Erfahrung nach verstand dort nicht ein einziger Mitarbeiter und auch keine einzige Mitarbeiterin den Unterschied der von mir beschriebenen Ebenen. (Der Vollständigkeit halber möchte ich noch ergänzen, dass die sog. klinische Symptomatik auch der realen Ebene zuzurechnen ist.)
      Selbst die mit Medizinern besetzte sog. medizinische Fachabteilung bei dem von mir kontaktierten Landesgesundheitsministerium und unsere Amtsärztin konnten die Unterscheidung der Ebenen nicht nachvollziehen.
      Ich muss hier also völlige Ignoranz oder schlicht Dummheit unterstellen. In jedem Fall unterstelle ich die Ungeeignetheit für die bekleideten Ämter. Sicher werde ich mich zukünftig an keine Anordnung aus diesen Häusern halten, wenn sie auf falschen und widerlegten Annahmen beruht.

      Ähnlich, wie bei den Juristen beschrieben, machen sich auch die wenigsten Mediziner oder insgesamt die wenigsten Menschen die Mühe einmal genau hinzuschauen und ihren eigenen Augen zu trauen.

      Ich kann jedem nur empfehlen sich diese Mühe zu machen, denn man wird belohnt mit der Befreiung von der Angst vor sog. krankmachenden Viren.
      Zumindest kann ich das für mich behaupten.

      Ich würde auch behaupten, dass der Ursprung für den Zwang zur Aufrechterhaltung der Lüge(n), das privat kontrollierte Schuldgeldsystem ist. Ohne die Erpressung durch finanzielle Belastungen wären sicher sehr viel mehr Menschen bereit einmal genauer hinzuschauen – nicht nur bei der Virenfrage.

      Ihnen alles Gute und freundliche Grüße

  12. "Ein Untersuchungsausschuss ist unvermeidlich."
    Wer noch an die ‚kapitalistische Demokratie‘ und ihre Spielregeln ausschließlich zu Gunsten der Machteliten, die das Ganze verbrochen haben

    – und dies ist nicht ein einmaliger Vorgang, es geht ja weiter (Ukrainekrieg, Gaza, Vorbereitung der neuen P(l)andemie, die WHO-Diktatur.. ) eben der „The Great Reset“

    glaubt, hat schon verloren.

    Innerhalb der sogenannten ‚parlamentarischen Demokratie´ wird es keine Aufklärung geben erst Recht keine mit politisch angemessenen Konsequenzen – nicht nur Rücktritte, sondern mindestens eine grundlegende Änderung des Gesundheitssystems weg vom Profitzwang des Kapitals – also Vergesellschaftung.

    Aber dem Neoliberalismus mit seiner Privatisierungs- und Kapitalisierungswut aller gesellschaftlichen und geographischen Bereiche wird mit Samthandschuhen nicht beizukommen sein.

    „Kritischer Geist ist gut“ aber bitte auch bei der realistischen Einschätzung der vermeindlichen Wirksamkeit eines „Untersuchungsausschusses“ parlamentarischer Machart.

    Wie sagte George W. Bush sinngemäß:
    ‚Lasst sie doch untersuchen, in der Zwischenzeit sind wir schon längst wieder weiter.‘

  13. Bodo Schiffmann meint – nach seiner anscheinend professionellen Analyse- dass die geleakten RKI-Files vor der Veröffentlichung gefiltert und verändert wurden, also viele Files keine Originale sind, dass wichtige Dokumente (pdf's), auf die in den Protokollen verwiesen wird, fehlen.

    Er nennt es "Datenmüll" und wundert sich auch, dass niemand strafrechtlich verfolgt wird
    – den Whistleblower hätte man in ein paar Tagen, da es jemand ist, der in den letzten Monaten das RKI verlassen hat nach Aya Velázque selbst (so viel zum Quellenschutz)
    u.a. wegen Geheimnisverrats, Verstoß gegen Datenschutz etc., dass das RKI nichts bestätigt oder leugnet und dass die Mainstreamlei(d)medien das Ganze nicht ‚framen', bei der Herausgeberin Aya Velázque hätten sie massive Angriffspunkte etc.

    Die geleakten Protokolle ergäben keine zusätzlichen Informationen als schon die von Paul Schreier (multipolar) freigeklagten. Er selbst hat diese in einem Buch ausführlich kommentiert und dabei wohl alle durchgearbeitet.

    Er vermutet, dass weitere interne Erkenntnisse des RKI auf diesem Wege vertuscht werden sollen, insbesondere zu den tatsächlichen Wirkungen der gentechnischen "Impfstoffe" – das ganze also eine ‚konzertierte Vertuschungsaktion' ist.

    Bodo Schiffmann veröffentlicht unter anderem auf Telegram.

    Ich bin selbst auch dafür, dass Paul Schreier die restlichen RKI-Dokumente bis zum offiziellen Ende der P(l)andemie herausklagen sollte (man sollte ihn dabei finanziell unterstützen), damit man eine wirklich offizielle Version hat und man auf der Basis dann arbeiten und insbesondere fundierte rechtliche Schritte eingehen kann.

    Bodo Schiffmann hat massive begründete Bedenken gegen die Seriösität vpn Aya Velázque.
    WER IM GLASHAUS SITZT. SOLLTE NICHT MIT SCHWEINEN WERFEN – AAM O6.O8.2024
    https://old.bitchute.com/video/zKNRrmA5cDDD/

    RKI-Leak?! Teil 5 Bodo Schiffmann & Roger Bittel 29.07.24
    https://odysee.com/@K%C3%B6lnerKarneval:c/2_5278362417049394349:4

    RKI-Leak Teil4?
    https://www.youtube.com/watch?v=mgiXP4y3cIk

    RKI – Leak Roger und Bodo – 25.7.2024 – Teil 3
    https://www.youtube.com/watch?v=FfByV_4l0lo

    Fake RKI Leak? Teil 2 (25.07.24) – Bodo Schiffmann & Roger Bittel
    https://odysee.com/@K%C3%B6lnerKarneval:c/2_5265001658554800066:e

    Echter oder falscher RKI-Leak? Bodo Schiffmann & Roger Bittel 24.07.2024
    https://odysee.com/@K%C3%B6lnerKarneval:c/VID_20240724_221104_787:8

    • _Box sagt:

      Zu den RKI Files:

      RKI-Protokolle und Leak: Offene Fragen

      Stefan Homburg und Paul Schreyer schildern in einem gemeinsamen Beitrag, was aus den Protokollen folgt, wie diese teils kurz vor Freigabe vom RKI redigiert wurden, warum Multipolar seine gerichtlichen Klagen fortführt – und weshalb ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss unvermeidlich ist.
      STEFAN HOMBURG UND PAUL SCHREYER, 9. August 2024

      Das auf einer Pressekonferenz am 23. Juli in Berlin veröffentlichte Material eines anonymen Informanten aus dem Robert Koch-Institut (RKI) ist auf enorme Resonanz gestoßen, sowohl in den sozialen als auch in den traditionellen Medien. Das sogenannte RKI-Leak umfasst alle ungeschwärzten Protokolle und den gesamten Emailverkehr zum Thema Corona, außerdem Präsentationen, Briefe, Kalkulationsblätter und vieles mehr, insgesamt rund 10 Gigabyte an Daten. Die Dokumente vollständig seriös auszuwerten wird Jahre dauern und die Mitarbeit vieler Helfer erfordern. Dieser Prozess hat begonnen und fördert ständig neue Erkenntnisse zutage. Freilich wurden schon kurz nach der Pressekonferenz zum RKI-Leak berechtigte Fragen nach der Authentizität des Materials laut, die in diesem Artikel ebenfalls thematisiert werden sollen.

      Die wichtigste Information hierzu vorab: In einer kürzlich aktualisierten Stellungnahme missbilligt das RKI zwar die Weitergabe der Daten, bestreitet aber nicht deren Authentizität. Dies ist von Bedeutung, weil das geleakte Material viele Beteiligte, insbesondere den früheren Bundesgesundheitsminister Jens Spahn und seinen Nachfolger Karl Lauterbach, stark beschädigt.
      (…)
      Ein nachträglich redigiertes Protokoll

      Dessen ungeachtet verbleiben unserer Ansicht nach Zweifel, ob die geleakten Protokolle vollständig wiedergeben, was zum jeweiligen Zeitpunkt im RKI besprochen wurde. Diese Zweifel gelten aber erst recht für die geschwärzten und unvollständigen Protokolle, die das RKI im Zuge des von Multipolar angestrengten Gerichtsverfahrens herausgab. Wir wollen unsere Zweifel im Folgenden begründen und damit zugleich einen Anstoß für weitere Nachforschungen und Ermittlungen geben.
      (…)
      Relevanz bekommt der gelöschte Satz, den Lockdownkritiker unterschreiben würden, durch folgende Feststellung im Protokoll: „ARE Und ILI Raten bei Grippeweb sind deutlich zurückgegangen“, also sowohl die leichten Erkältungskrankheiten (ARE) als auch die schweren (ILI). Mit anderen Worten war dem RKI schon am 25. März 2020, dem dritten Tag des Lockdowns, bekannt, dass die saisonale Erkältungswelle auslief. Infolge der Inkubationszeit und des Meldeverzugs konnte das unmöglich mit dem Lockdown zusammenhängen. Nach außen hin stützte das RKI aber nicht nur diesen Lockdown, sondern auch den folgenden, der im November 2020 begann, sechs Monate dauerte und durch eine Ausgangssperre verschärft wurde.
      Geschönte Protokollversionen

      Im RKI-Protokoll vom 25. März 2020 wurde also ein Satz, der die Lockdownpolitik infrage stellte, vor der Herausgabe im Gerichtsverfahren entfernt. Diesen Satz haben wir zufällig entdeckt, weil sich in einem wohl vergessenen Unterordner das ursprüngliche Protokoll befand. Da das RKI keine Dokumentationssoftware verwendet, die jede Protokollversion mit Zeitstempel und unveränderbar speichert, sondern WORD-Dateien, wird es schwierig bis unmöglich sein, den ursprünglichen Protokollstand vollständig zu rekonstruieren. Ohne den Whistleblower indes wäre die Schönung des fraglichen Protokolls nicht herausgekommen und hätten die vom RKI geschönten Versionen als authentisch gegolten.

      Anders gesagt: Die Dokumente aus dem RKI-Leak erlauben, mathematisch ausgedrückt, eine „untere Abschätzung“ der tatsächlichen Ereignisse und Diskussionen, das heißt, die Wahrheit kann zwar schlimmer sein, aber nicht weniger schlimm. Doch bereits das erlangte Material widerlegt die offizielle Darstellung in wesentlichen Punkten: Es war keineswegs so, dass die Politik auf Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse handelte. Vielmehr hat sie autonom entschieden und dem RKI diktiert, die beschlossenen Maßnahmen in der Bevölkerung zu popularisieren.

      Diese Wahrheit wird durch das Protokoll vom 29. Juni 2020 eindrücklich illustriert: Am Tag des Erhalts der sachfremden Weisung, die Risikostufe im Sommer trotz minimaler Erkältungen und PCR-Zahlen auf „hoch“ zu halten, beschloss das RKI, den Tagesordnungspunkt „Neue wissenschaftliche Erkenntnisse“ dauerhaft von der Tagesordnung zu entfernen. Derartige Erkenntnisse waren offenbar zu diesem Zeitpunkt nicht mehr gefragt. Besonders bitter und für manche fatal erwies sich solche Willkür im Hinblick auf die Impfpolitik, zu der das Protokoll vom 3. Dezember 2021 lakonisch vermerkt:

      „Politischer Entschluss ist schon längst gefasst, oberste Priorität so viele Leute so schnell wie möglich impfen.“

      Klagen werden fortgeführt, Urteil steht aus

      Multipolar führt seine Klagen auf Freigabe aller Protokolle in ungeschwärzter Form weiter. Zuletzt erklärten die RKI-Anwälte gegenüber dem Gericht, die Papiere seien ja nun geleakt worden und verwiesen auf das entsprechende X-Posting von Aya Velazquez, die das Material veröffentlicht hatte. Das Leak entbindet das RKI jedoch nicht von seiner Verpflichtung nach dem Informationsfreiheitsgesetz, die Papiere amtlich und offiziell vorzulegen. Dies teilte Christoph Partsch, der Anwalt, der Multipolar juristisch vertritt, nun auch dem Verwaltungsgericht Berlin mit. Gegenüber Multipolar führt Partsch aus:

      „Das Verhalten des RKI ist unwissenschaftlich, das seiner Anwälte unseriös – statt Transparenz und Erfüllung eines gesetzlichen Anspruchs wird im Verfahren getrickst und getäuscht. Eine Erledigung des Rechtsstreits tritt nicht durch den Verweis auf den Downloadlink einer dritten Partei ein.“

      Die Verkündung des anstehenden Urteils war vom Richter eigentlich für Ende Juli angekündigt worden, verzögert sich aber derzeit aus unklaren Gründen. Auf Nachfrage weigert sich die Pressestelle des Gerichtes, dazu Stellung zu nehmen.

      Der Ball liegt nun im Spielfeld von Politik und breiter Öffentlichkeit. Formate wie eine Enquete-Kommission oder ein Bürgerrat dürften in ihrer Unverbindlichkeit kaum mehr ausreichen, den Sachverhalt, dessen Abgründe sich mit jedem Tag und jeder Woche weiter vertiefen, angemessen aufzuklären. Ein Untersuchungsausschuss ist unvermeidlich.

      https://multipolar-magazin.de/artikel/rki-protokolle-und-leak-offene-fragen

      Kritischer Geist ist gut, bitte auch bei Bodo Schiffmann und Reiner Füllmich Spezi Roger Bittel bewahren.

  14. Ein sehr interessantes Interview, vielen Dank dafür. Mit seiner Einschätzung des Reichsgerichtsurteils zur Strafbarkeit der Ausstellung unrichtiger Gesundheitszeugnisse und den daraus gezogenen Schlussfolgerungen liegt Herr Lausen, so wie ich das sehe, allerdings falsch:

    Herr Lausen wirft den Strafgerichten vor, sie hätten sich in der Corona-Zeit auf ein Urteil des Reichsgerichts aus dem Jahr 1940 bezogen und dadurch nationalsozialistisches Gedankengut erkennen lassen. Kritikern dieses Vorwurfs, zu denen auch ich gehöre, entgegnet er, sie hätten das Urteil nicht gelesen. Das mag auf einige zutreffen. Dieser Mangel kann leicht behoben werden; das Urteil lässt sich unter Angabe der Fundstelle RGSt 74, 229 ergoogeln und als PDF-Dokument herunterladen. Worum ging es damals? Lassen wir das Gericht selbst zu Wort kommen:

    "Nach einer in der Stadt D. geltenden Vorschrift muss jede weibliche Person, die dort gewerbsmäßig Unzucht betreibt, im Besitz eines von der Gesundheitsbehörde ausgestellten Ausweises, eines sog. 'Kontrollbuches' sein. Ferner wird in D. auf Grund des § 4 des Gesetzes zur Bekämpfung von Geschlechtskrankheiten" jeder einzelnen Dirne von dem Gesundheitsamt aufgegeben, sich jeden siebenten Tag einer ärztlichen Untersuchung durch einen Arzt für Haut- und Geschlechtskrankheiten zu unterziehen. … Mit den Ärzten, die derartige Untersuchungen vornehmen, (bestehen) Vereinbarungen des Gesundheitsamtes, nach denen der Arzt jedesmal eine Bescheinigung auszustellen und dem Gesundheitsamt einzureichen hat des Inhaltes, dass er die in der Bescheinigung angegebene Dirne an einem bestimmten Tag untersucht und welchen Befund die Untersuchung gehabt habe; ferner hat der Arzt in das Kontrollbuch, das an die Dirne zurückzugeben ist, gegebenenfalls den Stempel 'kein krankhafter Befund' einzudrücken." Der Angeklagte, ein in D. tätiger Arzt für Haut- und Geschlechtskrankheiten, habe "in einer ganzen Anzahl von Einzelfällen Bescheinigungen in Dirnenkontrollbüchern und auch die Bescheinigungen für das Gesundheitsamt ausgestellt und hinausgehen lassen, ohne die Dirnen an diesem Tag untersucht zu haben." Dafür war der Arzt in der Vorinstanz vom Landgericht zu acht Monaten Gefängnis verurteilt worden, und zwar – das ist wichtig – "wegen fortgesetzter Ausstellung unrichtiger Gesundheitszeugnisse (§ 278 StGB) in Tateinheit mit einem Vergehen der Verletzung von Maßregeln gegen ansteckende Krankheiten (§ 327 StGB)." Die Verurteilung bezog sich also auf zwei Straftaten.

    Die dagegen gerichtete Revision zum Reichsgericht griff die Verurteilung wegen § 278 StGB (Ausstellung unrichtiger Gesundheitszeugnisse) damit an, dass "kein Fall festgestellt worden sei, in dem im Widerspruche gegen die bescheinigte Abwesenheit eines krankhaften Befundes eine Geschlechtskrankheit bestanden hätte, und weil dem Angeklagten nicht widerlegt worden sei, dass er an die von ihm bescheinigte Gesundheit jeweils geglaubt habe." Dieser Ansicht erteilte das Reichsgericht mit folgender Begründung eine Absage:

    "Die ausgestellten Bescheinigungen und auch die Eintragungen in die Kontrollbücher waren Zeugnisse über den Gesundheitszustand eines Menschen, und sie waren i.S.d. § 278 StGB schon deshalb falsch, weil sie einen ganz bestimmten ärztlichen Befund bezeugten, während der Angeklagte ohne Untersuchung überhaupt keinen Befund haben konnte. Ob sich im Falle der Untersuchung Gesundheit oder eine Krankheit herausgestellt hätte, kann dahingestellt bleiben. Denn die Vorschrift des § 278 StGB soll die Beweiskraft ärztlicher Zeugnisse für Behörden – im vorliegenden Falle für das Städtische Gesundheitsamt – und Versicherungsgesellschaften sichern; ein Zeugnis aber, das ein Arzt ohne Untersuchung ausstellt, ist als Beweismittel ebenso wertlos wie ein Zeugnis, das nach Untersuchung den hierbei festgestellten Gesundheitszustand unrichtig darstellt. Nach Lage der Sache musste dem Angeklagten auch bekannt gewesen sein, dass er einen Befund bescheinigte, den er mangels Untersuchung gar nicht erhoben hatte. Daher fehlt auch nicht der innere Tatbestand zur Verurteilung nach dem § 278 StGB. Sollte der Angeklagte die Bescheinigungen deshalb nicht für unrichtig im Sinne dieser Strafvorschrift gehalten haben, weil er auch ohne Untersuchung überzeugt gewesen wäre, dass die Dirne nicht erkrankt sei, so hätte er sich in einem für den Schuldspruch rechtlich belanglosen, übrigens äußerst leichtfertigen, Rechtsirrtume befunden."

    That's it. Weitere Ausführungen zur Strafbarkeit wegen der Ausstellung unrichtiger Gesundheitszeugnisse enthält das Urteil nicht. Vielmehr wendet sich das Reichsgericht jetzt der Frage zu, ob der Arzt durch sein Verhalten noch eine weitere Straftat begangen hat, nämlich, wie schon erwähnt, ein "Vergehen der Verletzung von Maßregeln gegen ansteckende Krankheiten (§ 327 StGB)." (Nebenbei: Diese Vorschrift gibt es nicht mehr; § 327 StGB befasst sich heute mit dem unerlaubten Betreiben kerntechnischer Anlagen.) Der zweite Teil des Urteils, wesentlich länger als der dem § 278 StGB gewidmete, besteht hauptsächlich aus recht komplizierten Ausführungen dazu, wie sich § 327 StGB zum damaligen "Gesetz zur Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten " (GeschlKrG) aus dem Jahr 1927 verhält. Wen es interessiert: Es ging darum, ob § 327 StGB bei Geschlechtskrankheiten überhaupt anwendbar war oder ob diese Krankheiten abschließend durch das GeschlKrG geregelt wurden. Erst gegen Ende dieser Ausführungen kommt das von Herrn Lausen beanstandete "nationalsozialistische Gedankengut" als zusätzliche Erwägung ins Spiel:

    "Es hat nach den vorhandenen Unterlagen allerdings den Anschein, als ob bei der Ausarbeitung des GeschlKrG, auch im Reichstage, die daran Beteiligten keine bestimmte Absicht über das Verhältnis zwischen diesem Gesetz und dem § 327 StGB gewonnen hätten; das kann aber nicht gegen die Anwendung des § 327 StGB sprechen. Es mögen auch innerhalb des Reichstags, namentlich bei den links gerichteten Parteien (!), Bestrebungen vorhanden gewesen sein, die von dem Gesetzentwurfe betroffenen Kreise noch schonender zu behandeln, als es nach dem Entwurfe geschehen sollte; diese Strömungen können jetzt nicht mehr beachtet werden, nachdem durch die Wendung zu nationalsozialistischen Grundlagen das Verhältnis zwischen der Bewertung der Belange einzelner – sicherlich nicht der Besten (!) – und der Bewertung der Volksgesundheit grundlegend verändert worden ist."

    Fazit: Wenn jemand das Urteil des Reichsgerichts nicht bzw. nicht richtig gelesen hat, ist das Herr Lausen. Jedenfalls gibt er den Inhalt verkürzt und irreführend wieder. Die "Volksgesundheit" diente eben nicht als Begründung dafür, dass ein Gesundheitszeugnis schon dann falsch ist, wenn keine Untersuchung stattgefunden hat. Die dafür angegebene Begründung – Sicherung der Beweiskraft ärztlicher Zeugnisse für Behörden – mag man für richtig halten oder nicht. Sie ist jedenfalls vollkommen unpolitisch und als Nazikeule für Urteile aus der Coronazeit ungeeignet.

    In dieser unsäglichen Zeit haben zahlreiche Gerichte, so meine Meinung, schwere Schuld auf sich geladen. Ihre Urteile waren zum Teil geprägt von einem Untertanengeist, der in vielem an die frühere unsägliche Zeit erinnert. Da lässt sich so manches finden, das an "nationalsozialistisches Gedankengut" anknüpft, allem voran die Rechtfertigung des mittelbaren, einrichtungsbezogen auch unmittelbaren Zwangs nur "Behandlung" mit einem praktisch ungetesteten Präparat. Die unredliche Munitionierung dieses einen Reichsgerichtsgerichtsurteils halte ich jedoch für einen Fehler.

    • Hallo, zwar bin ich kein Jurist, kann Ihrer Argumentation gut folgen.
      Nun mein aber: Der Schlusssatz mag zwar nicht zur Urteilsbegründung gehören, allerdings stellt sich mir die Frage ob die Gesinnung dieser Richter nicht doch eine Rolle spielt.
      Warum sonst schreibt man sowas?
      Auch frage ich mich, wieso Urteile aus der NS Zeit überhaupt als Grundlage zu Urteilen in der BRD herangezogen werden dürfen.
      So muss ich doch nun davon ausgehen, dass wohl nie eine Entnazifizierung stattfand und jederzeit, auch heute noch, alle anderen NS. Urteile zu Begründungen genommen werden können? Was für ein schrecklicher Gedanke.
      Ich Herrn Lausen insofern Recht geben, dass hier Naziurteile eingebunden sind. Im übrigen habe ich ihn nicht sagen hören, dass das Gericht dies in der Begründung schreibt. Er sagte, es steht am Ende auf Seite 9 von 9.
      Trotzdem danke für Ihren Kommentar. Er war sehr aufschlussreich.

    • @Fritzi-Auguste: Der von Herrn Lausen zitierte Satz (das ist nicht der Schlusssatz, er steht nur eher am Ende des Urteils) gehörte schon zur Urteilsbegründung. Aber damit wurde eben nicht die Verurteilung wegen des Ausstellens unrichtiger Gesundheitszeugnisse (§ 278 StGB) begründet, sondern die Verurteilung wegen der Verletzung von Maßregeln gegen ansteckende Krankheiten (§ 327 StGB). Auch dafür war es nur eine zusätzliche Erwägung zur Beantwortung der Frage, ob § 327 StGB auf den Fall überhaupt anwendbar war. Vielleicht noch zur Klarstellung: § 278 StGB ist bis heute die "Hausnummer" für die Gesundheitszeugnisse, § 327 StGB regelt jetzt eine ganz andere Straftat. (Unerlaubtes Betreiben kerntechnischer Anlagen – nichts darf man.)

      Spielte die Gesinnung dieser Richter eine Rolle für die Verurteilung wegen § 278 StGB? Das kann niemand wissen. Es geht aber aus dem Urteil auch nicht hervor. Die Richter waren halt der Meinung, dass ein Arzt, der eine Prostituierte nicht körperlich untersucht hat, auch nicht bescheinigen kann, dass sie keine Geschlechtskrankheit hat. Dagegen lässt sich wenig einwenden. Das Reichsgericht hat ja nicht einmal gesagt, dass ein Gesundheitszeugnis immer und überall falsch ist, wenn keine körperliche Untersuchung vorausgegangen ist. Es hat sich nur auf den zu beurteilenden Fall bezogen. Die Verallgemeinerung kam dann erst später; insofern haben also die Gerichte in der Corona-Zeit das Reichsgerichtsurteil auch noch falsch zitiert. Und natürlich hätten diese Gerichte auch Folgendes sagen können (oder vielmehr müssen): "Anders als in dem vom Reichsgericht behandelten Fall ist die ärztliche Einschätzung, dass Masken für sich genommen schädlich sind, auch ohne körperliche Untersuchung im Einzelfall anzuerkennen." Haben sie aber nicht gemacht. Und das war viel schlimmer als das Zitieren des Reichsgerichtsurteils.

      Sie fragen: Warum sonst schreibt man sowas? Zur Beantwortung dieser Frage muss man sich vielleicht einmal in die Lage eines den Nationalsozialismus ablehnenden Richters – die gab es natürlich, wenn auch viel zu wenige! – hineinversetzen, der nach der "Machtergreifung" vor der Wahl stand, das Land zu verlassen, eingesperrt oder umgebracht zu werden oder weiterzumachen, so gut es eben ging. Wer sich für die dritte Möglichkeit entschied, musste wohl ab und zu, vor allem an Stellen, wo es keine Rolle spielte, "nationalsozialistisches Gedankengut" erkennen lassen, um nicht aufzufallen. Das würde ganz gut zu unserem Fall passen, denn die Nummer mit der Volksgesundheit war ja, wie gesagt, keineswegs die tragende Erwägung für die Verurteilung wegen § 327 StGB, sondern lediglich ein nicht einmal wesentlicher Zusatzgesichtspunkt. Wohlgemerkt: Wir können nicht wissen, ob das in diesem Fall so war, aber es ist eine Möglichkeit – auch wenn die Richter, die 1941 noch am Reichsgericht waren, wahrscheinlich alle linientreu gewesen sein dürften.

      Sie fragen sich, wieso Urteile aus der NS Zeit überhaupt als Grundlage zu Urteilen in der BRD herangezogen werden dürfen. Nun – mit dem Verhältnis der Justiz in der Nazizeit zur Justiz der Bundesrepublik ist das so eine Sache. Viele Urteile hatten keinen spezifisch nationalsozialistischen Inhalt. Ich sehe eigentlich keinen Grund, warum man so tun sollte, als hätte es sie nie gegeben. Ähnlich verhält es sich mit Gesetzen und Verordnungen: Die heute noch gültige Straßenverkehrsordnung z.B. wurde am 28. Mai 1934 erlassen. (Wer weiß – vielleicht ist deshalb "so weit wie möglich rechts zu fahren"?) Diebstahl war auch damals Diebstahl, der entsprechende Paragraph (242 Absatz 1) ist sogar seit Inkrafttreten des Strafgesetzbuches im Jahr 1871 mehr oder weniger unverändert. Wenn ein Gericht im Dritten Reich dazu etwas Wesentliches – Unpolitisches! – beizutragen hatte, warum sollte man das heute nicht mehr berücksichtigen? Und wenn wir schon dabei sind: Der Mordparagraph 211 in seiner heutigen Fassung wurde überhaupt erst 1941 eingeführt, nicht zuletzt auf Betreiben eines gewissen Roland Freisler. Aus diesem heute noch maßgeblichen Text und der damaligen Begründung für die Neufassung spricht weitaus mehr nationalsozialistisches Gedankengut als aus dem hier besprochen RG-Urteil (mehr dazu auf Wikipedia zum Thema "Mord"). Trotzdem wird § 211 StGB nach wie vor bedenkenlos angewandt und interpretiert, wobei auch auf Urteile aus der Nazizeit zurückgegriffen wird. Das wiederum finde ich bedenklich. Und natürlich hat keine richtige Entnazifizierung stattgefunden, schon allein deshalb, weil man glaubte, den Justizapperat auch für den neuen Staat zu brauchen. Das finde ich ebenfalls bedenklich. Aber pauschal die gesamte Justiz des Dritten Reichs einfach zu ignorieren, ist auch keine Lösung.

    • Daidalos sagt:

      Die Bemerkung mit der Nazikeule finde ich einigermaßen entlarvend, da Sie ja die Verstrickung der Nachkriegsjuristen auch zugeben. Die Nazikeule haben aber die Kollegen ausgepackt, die sich auf dieses Gesetz bezogen haben, dass in diesem speziellen Fall zur Sache nichts beizutragen hat (hierzu mehr in meinem vorausgehenden Kommentar).

      Für mich ist es völlig klar, dass sie sie mit voller Wucht ins Gesicht bekommen werden und da ist noch nicht das letzte Wort gesprochen. Die deutschen Juristen haben unserem Land einen noch größeren Schaden zugefügt als die unsägliche Staatspropaganda, die an Primitivität und Denkfaulheit ihresgleichen sucht.

      Es wird am Ende alles unsäglich schäbig aussehen, das ist klar!

  15. triple-delta sagt:

    Markus Fiedler hat die wichtigste Lüge immer noch nicht begriffen. Das Coronavirus selbst.
    Dazu muss man sich nur auf pubmed die Publikation der Erstbeschreibung durchlesen, um zu erkennen, dass hier alles mögliche gemacht wurde, aber kein Virusnachweis. Was dann alles mit der Labortheorie und der Furinspaltstelle erfunden wurde, dient nur der Aufrechterhaltung des Pandemienarrativs. Aber wie Tom Lausen ja ausführte, hat es nie eine Pandemie gegeben. Warum sollte sich jemand die Mühe machen und das Risiko eingehen, ein aerogenes Virus zu basteln? Dazu war doch der PCR-Test da, damit die notwendigen Zahlen für Inzidenzen etc. kreiert werden konnten.

  16. Nevyn sagt:

    Danke, Herr Lausen!
    Wie immer von Ihnen fachlich fundiert, stringent in der Argumtentation und verständlich wie unterhaltsam vorgetragen.
    Wir bräuchten mehr Leute wie Sie in diesem Land.

  17. Nach dem 20ten mal IMPFUNG musste ich abbrechen.
    Wir wussten doch 2020 schon das es keine ist und noch niemals war.

    • Helmut Edelhaeusser – Auch andere regen sich oft über den Begriff "Impfung" auf für ein zum Morden und Krankmachen entwickeltes Gift.
      Ich bin trotzdem dafür, ihn immer wieder zu verwenden, so daß die Menschen den Begriff "Impfung" von jetzt an für alle Zeiten unauflöslich mit dem Grauen, den Toten, den Schmerzen und Qualen verbindet, die allein die letzte Impfkampagne so vielen von ihnen gebracht hat, die aber letztlich ALLE Impfstoffe schon seit zehn Generationen in die Welt bringen.
      Uns lügen die Pharmafiosi vor, ihre satanischen Impfrituale und medikamentösen Giftmischungen hätten die Lebenserwartung der Menschen verdoppelt.
      In Wirklichkeit haben sie sie fast halbiert:
      www.spektrum.de/news/lebenserwartung-menschen-koennten-bis-zu-150-jahre-alt-werden/1880155
      (Und in Einzelfällen natürlich auch noch älter, auch wenn das im engen „Spektrum der Wissenschaft“ bisher nicht vorkommt)
      Der uralte Hütchenspielertrick derer, die sich am menschlichen Leiden dumm und dämlich verdienen, denen es umso besser geht, je kränker wir sind und die deshalb seit zehn Generationen die Menschheit zu Immunkrüppeln impfen und zu Tode therapieren.
      Ihr Rechentrick:
      100 Menschen, denen es „Pi mal Daumen“ an nichts fehlte, wurden 70 Jahre alt, 100 Kinder unter den damals teils extrem schlechten Lebensbedingungen starben im Alter von 2 Jahren – voilà: Lebenserwartung „früher“ nur 36 Jahre.
      Dabei gab es immer auch Menschen, die schon damals – und zwar bei bester Gesundheit – über hundert Jahre alt geworden sind bzw. auch heute noch werden:
      www.nationalgeographic.de/geschichte-und-kultur/2020/10/zu-besuch-in-japans-dorf-der-hundertjaehrigen.
      Die Lebenserwartung der westlichen Bevölkerung begann zu sinken, nachdem Rockefeller die medizinischen Universitäten damals bestochen und gezwungen hat, ihre Lehren ausschließlich den Bedürfnissen der Pharmaindustrie anzupassen – also dem Bedürfnis der dortigen Schlangenölmultis nach schamloser Gewinnmaximierung, versteht sich .
      Inzwischen wurde die Schulmedizin zur Todesursache Nr. 1, wenn man alle direkten und indirekten, alle mittel- und unmittelbaren Folgen auch „an den Kindern bis ins dritte und vierte Glied“ derer einpreist, die nur die "Götter in Weiß“ anbeten.
      Corona war nicht der erste Versuch der Schlangenölscheichs zur Gewinnmaximierung über die Erzeugung von Krankheit und Siechtum, aber hoffentlich jetzt der letzte:
      tkp.at/2024/08/14/impfquoten-sinken-weltweit-angesichts-haeufiger-impfschaeden/
      Auszug: „Mit der Corona Impfkampagne hat die Pharmabranche überzogen.
      Zu massiv und offensichtlich sind die Impfverletzungen und Impftodesfälle.
      Die Folge war, dass auch bei anderen Impfstoffen nun genauer hingeschaut wird, insbesondere bei Kindern.
      Unterschiede zwischen religiösen Gruppen wie den Amischen oder ultraothodoxen Juden zeigen gravierende Unterschiede etwa im Auftreten von Autismus – Null gegenüber 1 von 35 geimpften Kindern, Tendenz steigend.“
      Mehr dazu in
      media1.jpc.de/image/w468/front/0/9783864459696.jpg
      Robert F. Kennedy Jr., Brian Hooker
      Geimpft versus ungeimpft

      Impfung ist Mord und das war sie schon immer.
      Erst wenn sich niemand mehr impfen läßt kann die Menschheit langsam wieder genesen und das Alter erreichen, welches ihr vom "Menschheitsmacher" zugedacht war.

  18. _Box sagt:

    Demokratie als einzig wirksames Werkzeug zur Einhegung von illegitimer Macht:

    Volkssouveränität als Fernziel

    Jede demokratische Widerstandsbewegung sollte ihre Bemühungen in der Tradition der emanzipativen Bewegungen wie etwa der Radikalaufklärung des 18. Jahrhunderts oder der sozialistischen Bewegungen des 19. und 20. Jahrhunderts sehen. Wie diese Strömungen sollte sie ihr langfristiges Ziel in der Sicherung von Freiheit von Fremdbestimmung für maximal viele Menschen erblicken. Es ist durch die düstersten Kapitel der Menschheitsgeschichte sehr gut belegt, dass die Autonomie von Menschen mit größerer Wahrscheinlichkeit in solchen Situationen beträchtlich beschädigt wird, in denen große Machtungleichgewichte herrschen. Man kann es als historische Konstante verbuchen, dass Macht in den Händen Weniger dazu tendiert, sich immer stärker bei immer kleineren Personenkreisen zu konzentrieren und in immer ungezügelterem Ausmaß zur Interessensicherung der Mächtigen eingesetzt zu werden. Die geschichtlich nahezu ununterbrochene Blutspur von ethnischen Säuberungen, Angriffskriegen oder Völkermorden ist ein beredtes Zeugnis dieser Konstante (9).

    Die Radikalaufklärung gewann die Einsicht, dass extreme Machtasymmetrien, die freiheitszerstörend für die Mehrheitsbevölkerung wirken, zu vermeiden sind, indem Macht vergesellschaftet wird. Diese Grundidee entfaltete sich am konsequentesten in den Demokratiekonzepten, wie sie am Ende des 18. Jahrhunderts von Jean-Jacques Rousseau und Immanuel Kant entwickelt worden sind.

    Die Grundgestalt dieser Konzepte lässt sich kursorisch wie folgt umreißen:

    Der Kern eines demokratisch verfassten System besteht im Gegensatz zwischen dem Volk einerseits und den das Gewaltenmonopol innehabenden Staatsapparaten wie der ausführenden (Exekutive) und der rechtssprechenden Gewalt (Judikative) andererseits.

    Das Volk ist dabei rein funktional bestimmt als Gesamtheit aller Personen, die im System keine Funktionäre darstellen, das heißt keine politischen Ämter bekleiden. Die Gegensatzbeziehung zwischen Volk und Staatsapparaten kann in folgenden Punkten zusammengefasst werden (10,11, 12, 13):

    1. Funktionale Gewaltenteilung. Das Volk hat alle, aber auch nur, die verfassungs- und gesetzgebende Gewalt inne. Demgegenüber sind Exekutive und Judikative auf die Ausübung des Gewaltmonopols beschränkt. Die jeweiligen Gewaltfunktionen werden von den Gewalten jeweils ungeteilt ausgeübt. Somit hat in Sonderheit die Judikative keinen Zugriff auf die Gesetz- oder Verfassungsgebung. Dies steht im krassen Gegensatz zur bundesrepublikanischen Realität, in der das Bundesverfassungsgericht durch Rechtsnormkontrolle an Prozessen der Gesetzgebung und Verfassungsänderung wesentlichen Anteil hat.

    2. Vertikale Gewaltenteilung. Gemäß den Demokratiekonzepten Rousseaus und Kants impliziert Demokratie ein striktes Rechtsstaatsprinzip. Danach sind alle Handlungen der das Gewaltmonopol innehabenden Gewalten vollständig bestimmt durch Gesetze, die die Legislative, und also das Volk, produziert.

    3. Vollpositivierung von Gesetz und Verfassung. Da das Volk voll und ganz über die Verfassungs- und Gesetzgebung gebietet, kann es jederzeit, ohne Rechtfertigungszwang, jedes beliebige einmal beschlossene Gesetz und jede einmal beschlossene Verfassung vollständig zurücknehmen und durch andere Rechtsprodukte ersetzen. Ein Gesetz oder eine Verfassung hat danach nur solange Gültigkeit, wie es oder sie noch nicht vom Gesetzgeber, dem Volk, suspendiert worden ist. Die jeweils geltende Verfassung und das jeweils geltende Gesetz binden nicht den Gesetzgeber, sondern Exekutive und Judikative.

    4. Prozesscharakter von Verfassung und Gesetz. Demokratische Gesetze sind nicht, wie es bis heute die herrschende juristische Methodenlehre vertritt, dadurch legitim, dass sie einer objektiven demokratischen Rechtsordnung entsprechen. Vielmehr gewinnen Normen dadurch Gesetzescharakter, dass sie im Rahmen bestimmter formaler Prozesse durch die Legislative erzeugt werden. Diese Prozesse müssen dabei jene Eigenschaften selber aufweisen, die das demokratische Gesetzesprodukt charakterisieren. Dazu gehören Prozessbedingungen wie Herrschaftsfreiheit des gesetzgeberischen Diskurses oder die Gleichheit aller Diskursbeteiligten hinsichtlich des Zugangs zu relevanten Informationen et cetera. Die Prozessbedingungen selber sind in der Verfassung niedergelegt. Verfassungen sind im referierten Demokratiemodell somit keine Kataloge inhaltlicher Grundnormen. Insofern sind im dargestellten Demokratiemodell justizförmige Grundrechtsentscheidungen ausgeschlossen, wie sie das Bundesverfassungsgericht seit Beginn seines Bestehens betreibt. Diese Art von gerichtlicher „Grundrechtsklärung“ setzt nämlich voraus, dass das Grundgesetz eine Kollektion von vorentschiedenen Norminhalten ist, aus denen Antworten auf alle Grundrechtsfragen durch geeignete „Gerechtigkeitsexpertokraten“ (Ingeborg Maus) des Richterstandes abgeleitet werden können.

    Die Realisierung dieser Konzeption von Demokratie ist es, was jede demokratische Widerstandsbewegung als Mittel zur Freiheitssicherung anstreben sollte. Der Kern dieses Konzeptes ist, dass das Volk ungeteilt die Gesetzgebungsfunktion ausübt. In der Aufklärungstradition wurde dieser Kern als Volkssouveränität angesprochen. Das adäquate Fernziel von demokratischen Emanzipationsbewegungen kann somit auch so gefasst werden: Es soll ein Zustand der Volkssouveränität erreicht werden.

    Aus:
    Die Rückkehr des Ungehorsams | Von Kollektiv GUI
    Effektiver demokratischer Widerstand benötigt vernünftige emanzipatorische Ziele, etwa mehr Mitsprache der Bürgerinnen und Bürger sowie die Möglichkeit einer öffentlichen Debatte.
    Ein Standpunkt des Kollektiv GUI.

    https://web.archive.org/web/20210529213536/kenfm.de/die-rueckkehr-des-ungehorsams-von-kollektiv-gui/

    Und wie es üblicherweise durch von oben eingesetzte Expertokraten, so auch jetzt, gehandhabt wird:

    Welche Rolle Juristen traditionell in der Rechtswirklichkeit spielen, hat vor 150 Jahren schon der französische Soziologe Alexis de Toqueville anschaulich beschrieben. Er hat das innige, oft komplizenhafte Verhältnis zwischen Juristen und Staatsmacht (heute sind weitere mächtige Gruppen hinzugekommen) auf den Begriff gebracht:
    »In allen zivilisierten Ländern findet sich neben einem Despoten, der befiehlt, fast immer ein Rechtsgelehrter, der dessen willkürliche und unzusammenhängende Willensakte in eine Ordnung und Übereinstimmung bringt. Die allgemeine und unbestimmte Liebe zur Macht (…) ergänzen sie [die Rechtsgelehrten; H.K.] durch die Freude an der Methode, über die sie selbstverständlich verfügen. Die einen liefern die Macht, die anderen das Recht. Jene gelangen durch Willkür zur höchsten Macht, diese durch Legalität. Wer nur an den Fürsten denkt, nicht an den Juristen, kennt nur die eine Seite der Tyrannei. Um das Ganze zu erfassen, muß man aber beide zugleich im Auge haben.«
    Angesprochen ist damit die den Juristen von oben zugedachte Funktion der Legalitätsbeschaffung. Am Beispiel der NS-Justiz läßt sich das besonders gut veranschaulichen: Die Richter des Dritten Reiches sind zu ihren furchtbaren Ergebnissen nicht trotz ihrer rechtstechnisch soliden Ausbildung, sondern mit Hilfe der erlernten Rechtstechniken gekommen. Sie waren unkritische Diener der Macht. Unter dem Einsatz ihres reichhaltigen juristischen Methodeninstrumentariums verrechtlichten sie das Unrecht, errichteten vor dem Terror eine Legalitätsfassade. Und: Indem sie ihre Entscheidungen mit dem Schein juristischer Korrektheit versahen, unterstützten sie die Machthaber weitaus wirksamer als mit einer offensichtlich von oben gesteuerten Entscheidungspraxis.
    Solche Funktionszusammenhänge aus den Jahren 1933-1945 darf man heute sogar unter Mainstream-Juristen thematisieren und nach den Ursachen dafür fragen, daß Juristen mit einer oftmals hervorragenden Ausbildung ab 1933 zu Mördern in der Robe wurden. Unangenehm wird es freilich dann, wenn man versucht, die Sprache auf die Gegenwart zu bringen oder auch nur nach Parallelen in der Justizgeschichte der Bundesrepublik zu fragen.
    (…)
    Um zu dem Wort von Alexis de Toqueville zurückzukehren: An reflektierten sich der Gefahren ihres Berufes bewußten Juristen sind die an den Schaltstellen der Macht Sitzenden nicht interessiert. Im Sinne der Machtpolitik funktioniert Recht als Rahmen und Mittel moderner Herrschaft nämlich nur so lange, als die Juristen die ihrer Praxis zugrunde liegenden Mechanismen nicht durchschauen. Hier liegt wohl auch der Grund dafür, daß die meisten Juristen ihr Selbstbild eines unpolitischen Expertentums nicht in Frage stellen lassen wollen. Und hier haben wir auch eine Erklärung dafür, daß Rechtsgeschichte, Rechtsphilosophie und Sozialwissenschaften in den letzten Jahren noch stärker als früher aus der Juristenausbildung verbannt sind.
    (Helmut Kramer, Verweigerte Selbstaufklärung der Justiz, Tabus der bundesdeutschen Geschichte, Hrsgb. Eckart Spoo, Verlag Ossietzky, S. 47-48/50)

  19. Latentium sagt:

    Ausgezeichneter Beitrag. Klare Ansage. Die Bevölkerung wurde und wird immer noch belogen. Die Schäden an Staat, Wirtschaft und Menschen waren nicht notwendig.

    Herunterladen und Verbreiten !

    Notfalls die Internetadresse auf Aufklebern drücken und verteilen

    • annivin sagt:

      Ich befürchte, dass Ihr Vorschlag, so gut dieser auch gemeint ist, nicht wirkt. Was ich mitbekomme ist, dass der Großteil der Bevölkerung immer noch an das Narrativ glaubt (glauben möchte).
      Es gibt oftmals keine Bereitschaft dazu sich selbständig zu informieren. Wenn es einen vorgekauten Bericht auf RTL2 und Co. geben würde, wären viele sicherlich erschüttert. Das wird aber sicherlich nicht passieren. Brot und Spiele haben schon damals funktioniert.
      Es gibt so viele gute Filme, Interviews, Artikel, Bücher,…. denen man nur zuhören müsste – aber das ist anscheinend zu unbequem für die Masse. Immer noch höre ich, dass die Bundesregierung damals ihr Bestes getan hat, dass diese es ja auch nicht besser wissen konnten,…. Und immer noch rennen die Menschen zur Corona-Impfung (grad die Älteren, die in Angst und Schrecken versetzt wurden). Und immer noch, grad aktuell, gehen die Menschen mit Maske in den Supermarkt oder in die U-Bahn, um "sich und andere zu schützen".

      Das Narrativ hat sich so eingebrannt.

      Was kann man also tun? Diejenigen, die sich diese Interviews ansehen, sind sowieso schon Querdenker. Aber es gilt ja die zu erreichen, die noch "Grade denken" und zwar im Sinne des Narrativs.

      Gern würde ich mich mit dem Matthias R. schriftlich auseinandersetzen, da ich doch einige Fragen zu seinem Kommentar habe, diese aber als Kommentar zu weit führen würden.

  20. zurfall sagt:

    Volksverblödung at it's best. Trau keinem Arzt oder Juristen. Diese sogenannten Ehrenberufler sind die größte Gefahr für ein friedliches Zusammenleben. Höckewird von Juristen verurteilt weil er einen SA Spruch rausgehauen hat. Leute werden heute belästigt unter Bezugnahme auf ein NS Urteil. Warte jetzt nur noch darauf dass die deutsche sprache verboten wird weil A.H. auch deutsch gesprochen hat. Deutschland mutiert zum Irrenhaus.

  21. Der Zivilist sagt:

    Bekannt ist ja auch, daß Drostens beide Professuren an der Charité von einer süddeutschen Unternehmerfamilie (nicht Webasto) bezahlt werden.

    Was mich in jüngster Zeit wieder sehr interessiert, ich aber leider nicht archiviert habe: Die erste Meldung einer 'neurtigen Lungenentzündung' kam aus China, Wuhan? aus welchem Krankenhaus ? Und es gab ein Röntgenbild, mit unten dunkler Lunge. Was war da so neuartig? Nach meinem Verständnis ist das besondere an dem Covid Virus, daß es ein respiratorisches Virus ist, daß großen Schaden anrichtet in den Blutgefäßen, wo es aber normalerweise gar nicht hin kommt, nur bei vorgeschädigter Lunge, durch intubieren und durch Spritze.

    Es gibt ja auch zahlreiche Hinweise, daß das Spezialvirus schon geraume Zeit unterwegs war. Aber China mußte auf eine solche Meldung natürlich heftig regieren, weil zuvor bereits zwei mal ganze Tierpopulationen durch neuartige Viren vernichtet worden waren und in den USA nachgekauft werden mußten.

  22. Der Zivilist sagt:

    Drosten hat auch das Deutsche Krankenhaus in Wuhan besucht, welches näher am Wet Market liegt, als das virologische Labor und es liegt auf derselben Seite des Flusses.

    Später wußte Drosten erstaunlich gut Bescheid über den Gesundheitszustand einer Chinesin, welche von Wuhan das Webasto Stammwerk in Süddeutschland besuchte. Man muß dazu wissen, daß damals gerade schon das größte Webasto Werk in Betrieb war und zwar in Wuhan. Die Firma ist im Eigentum zweier Brüder.

  23. Menschenkind sagt:

    soweit ich es verstanden habe, beziehen sie sich auf ein Urteil von 1940. in diesem Urteil wurde doch zu Recht geurteilt. wer die Frauen nicht untersucht, ob sie Geschlechtskrankheiten haben und trotzdem Ateste ausstellt, sie wären Krankheitsfrei. Doch ich verstehe die Problematik, da es in diesem maroden Gesundheitssystem den Ärzten nicht mehr möglich ist, zu Untersuchen und sie sich auf die Aussagen der Patienten verlassen müssen. es ist ein Hohn, dieses alte Urteil nun zu verwenden, wir alle wissen doch, besonders in der Corona Zeit brauchte man nur den Arzt anrufen und hat seine Krankschreibung für was auch immer bekommen.

    • Der Auftrag der Alliierten, nach 1945/1949 war, sinngemäß, gerichtet an die Deutsche Regierung (Adenauer) an das Parlament und vor allem an die gesamte Justiz, ALLE Nazigesetze zu streichen (Entnazifizierung) und gegebenenfalls unter dem neuen Grundgesetz neu zu formulieren (Demokratisierung).
      https://de.wikipedia.org/wiki/Grundgesetz_für_die_Bundesrepublik_Deutschland
      https://de.wikipedia.org/wiki/Entnazifizierung#:~:text=Ziel%20war%20die%20Neubesetzung%20von,und%20zur%20Wiedergutmachung%20zu%20verpflichten.

      Heute wissen wir, man hat sich nur schwer dazu überwinden können.

    • Der Zivilist sagt:

      Nicht ganz, der Arzt hatte sich vertraglich verpflichtet, zu untersuchen und hat diesen Vertrag gebrochen, seine Atteste waren falsch im Sinne dieses Vertrages.

    • _Box sagt:

      Den Oligarchen der Alliierten und der Achse ging es nach dem Gemetzel mit Sicherheit am allerwenigsten um eine Demokratisierung der Verhältnisse, denn das würde eine Beschneidung ihrer eignen Macht bedeutet haben:

      Panzer, Maschinengewehre und Bajonette gegen protestierende Arbeiter in Stuttgart

      Ein frühes Zentrum der Proteste, die zum Generalstreik führten, war die Stuttgarter Industrieregion. Dort war es am 28. Oktober 1948 nach Streiks und Protesten für Preisregulierung, Lohnerhöhung und politische Mitbestimmung zu schweren Unruhen gekommen, die die US-Besatzungstruppen niederschlugen. Laut einem damaligen Bericht der New York Times kamen dabei zwölf schussbereite Panzer und eine mit Maschinengewehren und Tränengas ausgerüstete Kompanie der US-Streitkräfte zum Einsatz. Auf beiden Seiten gab es Verletzte.

      Die Losungen bei den Protesten in Stuttgart lauteten unter anderem „Wir wollen leben, nicht vegetieren!“ und „Fort mit Professor Erhard!“. Die Demonstranten trugen zudem einen Galgen, an dem ein Schild befestigt war mit der kaum verhohlenen Drohung: „Weg mit dem Preiswucher – oder …!“ Der Stuttgarter Gewerkschaftsvorsitzende Hans Stetter hielt die einzige Rede auf der Protestveranstaltung und erklärte:

      „Was wir verlangen, ist eine planmäßig gelenkte Wirtschaft mit staatlich kontrollierten Preisen. Wir fragen, wo bleibt der demokratische Gedanke, wenn die amerikanische Besatzungsmacht die Außerkraftsetzung der Bestimmungen über das Mitbestimmungsrecht in wirtschaftlichen Fragen anordnet.“

      Der Militärgouverneur der US-amerikanischen Besatzungszone, General Lucius Clay, verhängte in Reaktion auf die Vorfälle umgehend eine Ausgangssperre und sprach von einer „kommunistischen Verschwörung.“ Presseberichte der damaligen Zeit sprechen von 50.000 bis 90.000 Teilnehmern an den Protesten.

      In der CDU-Zeitung Neue Zeit vom 29. Oktober 1948 heißt es dazu:

      „Den amerikanischen Militärpolizisten gelang es mit aufgepflanztem Seitengewehr und Tränengas, die Stuttgarter Einkaufsmeile bis 17 Uhr zu räumen. Dabei kam es wiederholt zu tätlichen Angriffen. Militärgouverneur Clay hatte sich, als er anordnete, mit Panzern gegen die Demonstranten in Stuttgart vorzugehen, zu einem außerordentlichen, bis dahin für Westdeutschland beispiellosen Vorgehen entschlossen.“

      Die Räumung des ebenfalls von Arbeitern besetzten Bahnhofsvorplatzes in Stuttgart traf auf noch mehr Widerstand. Dabei sollen vereinzelt auch US-Soldaten aus der Menge heraus niedergestochen worden sein. Hier setzten die US-Amerikaner neben Panzern und Tränengas zusätzlich noch eine Kavallerieeinheit ein.

      Die Stuttgarter Nachrichten berichten am 30. Oktober 1948 von einer „unbefristeten Ausgangssperre“:

      „General Clay ließ für Stuttgart eine zeitlich unbefristete Ausgangssperre von 21 Uhr bis 4 Uhr morgens verhängen. Die war ernst gemeint. Drei Tage nach den „Vorfällen“ hatten sich 38 Personen vor dem Schnellgericht der amerikanischen Militärregierung zu verantworten.“

      Im Falle des 17. Juni hatten die sowjetischen Truppen, im Gegensatz zu den US-Besatzern, zunächst eine Woche die Entwicklungen und Unruhen abgewartet, bevor die Panzer zum Einsatz kamen. Dann allerdings mit zahlreichen Todesopfern, die es in dieser Form nach aktuellem Wissenstand bei der Niederschlagung in der Westzone nicht gab.

      Hintergrund der Proteste und des Generalstreiks in der Westzone

      Im Zuge der Wirtschafts- und Währungsreform vom 20. Juni 1948 unter Leitung von Ludwig Ehrhard (damals Leiter des Wirtschafts- und Verwaltungsrats der Westzone) kam es zu massiven Preiserhöhungen von bis 200 Prozent, bei Lebensmitteln wie Eiern erreichte die Steigerungsrate sogar 2.000 Prozent. Diese führte in Folge zu einer stark gesunkenen Lohnquote. So kam es nach verschiedenen Gewerkschaftsaufrufen im Jahr 1948 fortlaufend zu mehreren großen Demonstrationen in vielen Städten der sogenannten Bizone Deutschlands (britisches und US-amerikanisches Besatzungsgebiet). Endgültige Planungen für einen Generalstreik begannen am 26. Oktober 1948. Als Starttermin einigte man sich auf den 12. November 1948.

      Dies führte in Folge zu einem beachtlichen Treppenwitz der deutschen Nachkriegsgeschichte. Es waren die Protestierenden und Gewerkschaften im Westen, die nun vehement im Zuge des Generalstreiks Verstaatlichung und Demokratisierung der Betriebe sowie Etablierung einer Planwirtschaft forderten:

      Die Forderungen umfassten unter anderem folgende Punkte:

      Planung und Lenkung im gewerblich-industriellen Sektor, insbesondere für Rohstoffe, Energie und Kredite sowie für den Außenhandel und den Großverkehr.
      Überführung der Grundstoffindustrie und Kreditinstitute in Gemeineigentum.
      Demokratisierung der Wirtschaft und gleichberechtigte Mitwirkung der Gewerkschaften in allen Organen der wirtschaftlichen Selbstverwaltung.

      Über neun Millionen Teilnehmer am Generalstreik

      Insgesamt nahmen an dem Generalstreik über 9,2 Millionen Arbeitnehmer aus Industrie, Handwerk, Handel und Verkehrswesen teil. Dies entsprach 79 Prozent der damals 11,7 Millionen Beschäftigten in der US-amerikanischen und britischen Besatzungszone.

      Und während man 1953 in der DDR von „westlichen und faschistischen Agenten“ sprach, verkündete das US-Oberkommando in Frankfurt am Main, ähnlich wie bei den Vorfällen im Oktober in Stuttgart, hinter der Protestwelle ständen „kommunistische Elemente“.

      In der französischen Besatzungszone wurde nicht gestreikt. Doch dies geschah nicht etwa, weil sich die dortigen Gewerkschaften und Arbeiter dagegen ausgesprochen hätten, sondern weil der französische Militärgouverneur unter Androhung drakonischer Strafen jede Form von Streik verboten hatte.

      Weitere niedergeschlagene Proteste in der Westzone

      Der Generalstreik von 1948 hatte zudem einige Vorläufer, über die in der westdeutschen Geschichtsschreibung ebenso wenig zu lesen ist.

      Ein Jahr zuvor war ein großer Bergarbeiterstreik in der Bizone mit der zentralen Forderung nach Enteignung der „Kohlebarone“ beendet worden, indem man den Streikenden mitten im Hungerjahr 1947 die Lebensmittelrationen um die Hälfte kürzte.

      In Hessen waren auf dem Höhepunkt der sogenannten Hungerkrise im Frühjahr 1947 Streiks und Proteste von der US-amerikanischen Militärregierung unter Androhung der Todesstrafe unterdrückt und verboten worden. Ähnlich die Situation in Niedersachsen, dort setzten die britischen Besatzer umgehend gepanzerte Fahrzeuge gegen die Protestierenden ein.

      Nicht zu vergessen ist der damalige Zeitgeist in der „Westzone“, bei dem selbst das Ahlener Programm der CDU, und das schon nach US-Intervention abgeschwächt, mit den Worten begann:

      „Das kapitalistische Wirtschaftssystem ist den staatlichen und sozialen Lebensinteressen des deutschen Volkes nicht gerecht geworden.“

      US-Besatzungsdekret gegen demokratische Wahlentscheidungen

      Die engen Grenzen der demokratischen Mitbestimmung auch im Westsektor zeigt beispielhaft der Fall der hessischen Verfassung auf. 1946 wollten die hessischen Abgeordneten die Verstaatlichung aller Schlüsselindustrien in ihre Verfassung schreiben, doch war dies nicht im Interesse Washingtons.

      Nach anfänglichen Überlegungen, dieses Vorhaben generell zu verbieten, ging man zu einer subtileren Taktik über. Der fragliche Paragraf 41 wurde auf Druck der USA aus der Verfassung herausgelöst und getrennt zur Abstimmung vorgelegt, in der Absicht, dass dieser dann die nötige Mehrheit verfehlt. Jedoch stimmten 70 Prozent für diesen „Verstaatlichungs-Paragrafen”.

      Daraufhin wurde die von den Wählern mit großer Mehrheit beschlossene Verstaatlichung für den Montansektor, nun weniger subtil, per Besatzerdekret verboten.

      Dieser massive Eingriff der US-Amerikaner in eine demokratische Grundsatzentscheidung findet sich genauso wenig in deutschen Schul- und Geschichtsbüchern wieder wie der zuvor genannte Generalstreik und die Niederschlagung der Arbeiterproteste in Stuttgart. Stattdessen verbleibt man bei einer schwarz-weißen Geschichtsschreibung, in der es Repression von Protesten und massive politische Einflussnahme durch die Besatzungsmacht nur im Osten Deutschlands gegeben haben soll.

      Aus:
      Der 17. Juni und die vergessene Unterdrückung von Streiks und Volksaufständen im Westen Deutschlands
      Florian Warweg
      17. Juni 2024 um 15:30

      Bund und Länder erinnern auch in diesem Jahr mit Kranzniederlegungen, Konferenzen und Ausstellungen an den „Arbeiteraufstand des 17. Juni 1953“ und dessen Niederschlagung durch sowjetische Truppen. Doch auch in der westlichen Besatzungszone schickten Briten und US-Amerikaner Panzer bei Protesten und Streiks. Nur fand dies bis heute kaum Eingang in die Geschichtsbücher und ist somit aus der bundesdeutschen Erinnerungskultur gelöscht. Von Florian Warweg.

      https://www.nachdenkseiten.de/?p=116807

      In disem Zusammenhang darf man das sog. Grundgesetz gerne als Placebo betrachten, denn auch die zuvor international großzügig geförderten Faschisten wurden in den Anschlußregimen ausgiebig weiterverwendet.

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