Erneut versammelten sich am Samstag, den 25. April 2020, über 1.000 Menschen in Berlin am Rosa-Luxemburg-Platz, um das Grundgesetz in Zeiten der Corona-Maßnahmen, friedlich zu verteidigen. Die Demonstranten übten ihr Recht auf Versammlungsfreiheit aus. Die Polizei versuchte die neuen staatlich beschlossenen Maßnahmen zur Einschränkung der Bürgerrechte durchzusetzen.
Entstanden sind skurrile Bilder und Szenen, in denen die Absurdität der verhängten „Eindämmungsverordnung“ deutlich werden.
Die Polizisten des Landes müssen sich fragen: Wo ist die Grenze des Gehorsams erreicht? Wie weit bin ich bereit zu gehen, um die Maßnahmen des Staates durchzusetzen? Was passiert, wenn ein Schießbefehl gegen Menschen erlassen würde, die mit den Corona-Maßnahmen nicht einverstanden sind, weil sie die Grundrechte missachtet sehen? Ab wann wird Gehorsamsverweigerung auch – und besonders – bei der Polizei zur Pflicht?
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Anselm Lenz Art. 20 Abs. 4 GG Art. 8 GG Ausgangssperre Bundesverfassungsgericht Bundesverfassungsgerichtsgesetz Corona Corona Bußgeld Corona-Krise Corona-Verordnungen COVID-19 demonstration Demonstrationsrecht Drosten Greenpeace Grundgesetz Grundgesetz-Verstoß Heinsberg Murswiek Nicht ohne uns Pandemie RKI Robert-Koch-Institut Schiffmann Strafgesetzbuch Strafverfolgungsbehörden Streeck Uli Gellermann Verletzung der Grundrechte Versammlungsfreiheit Virus WHO Widerstand2020 Wodarg
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