„Das ist verfassungswidrig.“
Diese klare Aussage von Gerhard Baum (1978-1982 Bundesinnenminister, FDP) über „Corona“-Verordnungen in Deutschland seit 23. März 2020 mahnt an das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland. Also auch den Schutz der dort garantierten Grundrechte.
Mit ein Grund für die Leutkircher Bürger Hartmut Krattenmacher und Julian Aicher, am 5. Mai 2020 beim Ordnungsamt der „Großen Kreisstadt Leutkirch“ eine Kundgebung für die Grundrechte am Tag der Befreiung, 8. Mai 2020, neben dem Rathaus Leutkirch an zu melden. In einem freundlichen, etwa einstündigen Gespräch mit dieser Behörde mit den Veranstaltern bei der Polizei Leutkirch am 7. Mai 2020 hatten die Amtsleute die Teilnehmerzahl auf 40 beschränkt.
Außerdem sollten 8 Ordnerinnen/Ordner die Veranstaltung absichern. Dazu erklärten sich mehr als acht Personen bereit. Die Organisatoren erfuhren außerdem weiteren schnellen Zuspruch etlicher Aktiver, zum Beispiel von Tontechniker Jonas Notz und von einem örtlichen Sicherheitsdienst.
Nächster Termin:
Corona Kundgebung für die Wahrung der im Grundgesetz verankerten Grundrechte:
Freitag 15. Mai – 18:00 Uhr bis 19:30 Uhr Uhram Gänsbühl (neben Kornhausplatz) in Leutkirch
Unser Anliegen ist der Aufruf zu einer kritischen Auseinandersetzung mit der Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit der Corona-Verordnungen, sowie deren Vereinbarkeit mit dem deutschen Grundgesetz.
Dies bezieht sich auch auf eventuell bleibende Maßnahmen über die Pandemie hinaus (wie z.B. eineeventuelle Impfpflicht, bleibende Einschränkung derVersammlungsfreiheit, zunehmende Überwachung….).
Veranstalter: Hartmut Krattenmacher & Julian Aicher
Wir verstehen die Veranstaltung als überparteilich und distanzieren uns von jedweden rechts- oder linksradikalen und sonstigen verfassungsfeindlichen Gruppierungen.
Wir bitten die Teilnehmer: Halten Sie auch diesmal den Abstand ein.
Vielen Dank. Wir freuen uns auf zahlreiche Begegnung und Austausch!
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Danke an den Autor für das Recht zur Veröffentlichung.
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Bildquelle: Foto: privat
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