Ministerien befehlen Corona-Tests an Schülern mit Tests ohne Zulassung | Von Peter Haisenko (Podcast)

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Von Peter Haisenko.

Der Vorgang ist der Aufmerksamkeit eines verantwortungsvollen Vaters zu verdanken. Er hat aufgedeckt, dass in Schulen Corona-Tests durchgeführt werden mit Tests, die ausdrücklich nicht für Kinder unter elf Jahren zugelassen sind. Wie weit geht dieser Skandal?

Eltern müssen zustimmen, wenn an ihren Kindern medizinische Handlungen vorgenommen werden sollen. Abgesehen davon, dass nur wenige Eltern ihre Kinder Diskriminierungen aussetzen wollen und so eher ungeprüft den Schul-Testungen zustimmen, machen sich die wenigsten die Mühe, genauer hinzusehen. Die Mühe würde sich lohnen, wie jetzt in Meck-Pom dokumentiert wurde. Auf Nachfrage wurde dem besorgten Vater eines Neunjährigen das Datenblatt für den angeordneten Schnelltest zugestellt. In diesem „Waschzettel“ ist unzweifelhaft zu lesen: „Laut Gebrauchstauglichkeitsstudie ist dieser Test durch Erwachsene und Kinder ab 11 Jahren unbedenklich anwendbar.“ Die Hervorhebung durch Fettdruck ist genau so im Original ausgeführt. Es ist also wichtig. Es handelt sich um den „AMP Rapid Test SARS-CoV-2 Ag“ mit befristeter Sonderzulassung BfArM Az. 5640-S-062/21. Der Download des Originals als PDF findet sich Schriftartikel

Bei all den Ungereimtheiten während des gesamten Corona-Wahnsinns frage ich mich nicht zum ersten Mal, ob die politischen Entscheidungsträger des Lesens mächtig sind. Man sollte annehmen, dass auch ein Bankkaufmann oder Schuldirektor diese Kunst einst erlernt hat. Wenn sie das nicht gänzlich verlernt haben, also für diesen Vorgang keine teuer eingekauften Berater benötigen, dann müssen sie sich den Vorwurf grob fahrlässigen oder gar vorsätzlichen Verhaltens gefallen lassen. Wie sonst kann es sein, dass ein Testverfahren für Schulkinder angeordnet wird, das ausdrücklich nicht für Kinder geeignet ist?

Der Produzent des Tests ist nicht feststellbar

Die Sache hat Methode. Es wird zwar immer penetrant auf die wissenschaftsbasierte Vorgehensweise hingewiesen, aber wenn die “falschen“ Wissenschaftler Einwände haben oder gar der Hersteller einer Testapparatur unzweideutige Einschränkungen publiziert, wird das einfach ignoriert. Das beginnt mit den PCR-Tests. In der Gebrauchsanweisung der Hersteller steht ausdrücklich, dass diese Tests nicht geeignet sind, eine Infektion nachzuweisen. Das müsste in seiner Klarheit auch ein Bankkaufmann verstehen können. Jetzt hat ganz frisch ein Wissenschaftskonsortium veröffentlicht, dass das Tragen von Masken im Freien nicht nur wirkungslos ist, sondern eher schädlich. Die Reaktionen der Coronatoren? Natürlich keine. Ach ja, geht ja gar nicht. Es liegen immer noch zu viele Maulkörbe auf Halde und die müssen vom Steuerzahler bezahlt werden, damit für die Hersteller keine Verluste entstehen.

Bezüglich des hier beschriebenen „Rapid Test“ war es mir nicht möglich, Kontakt zur Aufklärung mit dem Hersteller oder der „AMEDA Labordiagnostik GmbH“ aufzunehmen. Unter der angegebenen Nummer in Österreich geht niemand ans Telefon. Eine kurze Recherche offenbart einen Sumpf. Offensichtlich handelt es sich um eine Briefkastenfirma in Graz. Die gehört aber der Firma PANDANO VENTURES S.R.L. mit Sitz in einer Industriebrache in Cluj, Rumänien. Beide Geschäftsführer der AMEDA Labordiagnostik GmbH, Frau C. Herfort und Herr Dipl.- Ing. Gerald Herfort verfügen nicht über eine medizinische Qualifikation. Das wiederum bedeutet, dass im Regressfall niemand wirklich angesprochen werden kann und bei einer GmbH ist die Haftung sowieso beschränkt, letztlich auf 25.000,- Euro. So ist nicht feststellbar, wer diesen Test produziert hat, woher er kommt. Und natürlich auch nicht, wer sich letztlich mit diesem Konstrukt die Taschen füllt. Produkthaftung? Natürlich nicht, denn man hat sich ja abgesichert mit der Alterseinschränkung für den Gebrauch und als GmbH.

Mit Corona gilt: Was nicht passt, wird passend gemacht

Mittlerweile gab es wohl mehrere Anfragen wegen der Altersbeschränkung des AMP-Tests. So teilte die Schulleiterin dem Vater mit, dass sie die Tests durchführen muss und hängt ein Schreiben der Leiterin der Abteilung Schulaufsicht und berufliche Bildung Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur an:

Betreff: Statement AMP-Selbsttests
Priorität: Hoch

Sehr geehrte Schulamtsleiterinnen und Schulamtsleiter, sehr geehrter Herr …., 

ich bitte darum, dass alle Schulen Ihres Zuständigkeitsbereiches kurzfristig wie folgt informiert werden:
“Die Schulen haben Selbsttests von unterschiedlichen Herstellern erhalten, die auf die gleiche Art und Weise angewendet werden. Wir haben beim Innenministerium, das generell für alle zentralen Beschaffungen der Landesverwaltung zuständig ist, Selbsttests für Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte zur Beschaffung angemeldet. Wir sind sehr froh, dass diese Selbsttests in sehr kurzer Zeit beschafft werden konnten, weil sie auf dem Markt derzeit sehr gefragt sind.

Zu den gelieferten Selbsttests gehören unter anderem die AMP Rapid Tests. Nach schriftlicher Auskunft des Herstellers sind der AMP Rapid Test SARS CoV 2 Ag und der AMP Rapid Test SARS CoV 2 Sputum für Kinder ab dem 11. Lebensjahr unbedenklich zur Eigenanwendung zugelassen. Daher empfiehlt der Hersteller den Test ab 11 Jahren zur Eigenanwendung bzw. hat aufgrund seiner Testperformance, gepaart mit der einfachen Anweisung, die Sonderzulassung ab 11 Jahren zur selbständigen Testdurchführung erhalten. Der Test kann auch für jüngere Kinder genutzt werden.

Unter 11 Jahren empfiehlt der Hersteller die Testdurchführung unter Aufsicht von Lehrkräften, Erziehungsberechtigten oder sonstigem Personal, das zusätzlich die Sicherheit der Kinder gewährleistet. Da in Mecklenburg-Vorpommern die Selbsttests im Klassen- bzw. Kursverband im Klassenraum unter Anleitung der Lehrkräfte durchgeführt werden, ist diese Aufsicht sichergestellt. Einer Testung mit AMP-Tests steht damit nichts entgegen.” 

Dieses Vorgehen erinnert doch stark an den Impfstoff von AstraZeneca. Zunächst hieß es, er sei nur für Personen unter 65 zugelassen. Dann haben sich die Probleme und Todesfälle gehäuft und was ist die Reaktion? Jetzt wird A-Z vor allem an über 65-jährige verimpft. Gab es da ein ordentliches Zulassungsverfahren? Dafür reichte die Zeit gar nicht. Mit Corona gilt offensichtlich: Was nicht passt, wird passend gemacht.

Merkel will den Föderalismus aushebeln

Zu obigem Amtsschreiben sei angemerkt, dass die Anweisung AMP-Tests für Jüngere nur unter Aufsicht durchzuführen sei, nach wie vor nicht im Waschzettel enthalten ist. Dem Endverbraucher ist diese Information also nicht ohne weiteres zugänglich. Zudem ist das Amtsschreiben nicht glaubwürdig, denn der Hersteller ist nicht AMP. AMP stellt diese Tests nicht her, sie vermarkten die nur. Wie kann also AMP eine solche Freigabe unter Aufsicht erteilen? Ist es folglich eher eine selbstherrliche Anweisung des Ministeriums selbst? Und wie soll diese Aufsicht aussehen, mit einer Lehrerin und dreißig Schülern? Kann die verhindern, dass es ein Gerangel gibt und so dem Kind die Testsonde ins Kleinhirn gerammt wird? Es gibt ja die eher ungefährlichen Spucktests. Warum beschränkt man sich nicht auf diese für Kinder?

Es ist festzustellen: Gerichte kippen reihenweise Corona-Verordnungen und Demonstrationsverbote. Zumeist wegen Unverhältnismäßigkeit. Was macht Merkel? Sie zündet Stufe zwei der Corona-Ermächtigungsgesetze. Sie will den Föderalismus aushebeln, um dann ihre Ziele durchsetzen zu können, ohne Kontrollmechanismus. Exemplarisch sei hier noch auf das jüngste Urteil eines Gerichts in Thüringen verwiesen, das den gesamten Corona-Wahnsinn in zwei Schulen verbietet. Die Reaktion der Politik? Wir ignorieren dieses Urteil einfach. Ist das noch ein Rechtsstaat? (Am 13. April hat ein Gericht in Weilheim/Bayern ein Urteil mit demselben Ergebnis gefällt.)

Wir leiden nicht unter Corona, sondern unter den Maßnahmen dagegen

Sowieso halte ich es für abwegig, wenn sich subjektiv und objektiv Gesunde erst einem Test unterziehen müssen, um am Leben teilnehmen zu dürfen. Vergessen wir nicht, welch gigantische Datensammlung dabei erstellt wird. Und, wie Herr Spahn ja so nett vor einiger Zeit gesagt hat, sollten wir nicht durch überflüssige Tests unser Land stilllegen, die zu viele (falsch-)positive Ergebnisse haben.

Weihnachten und Ostern haben ja gezeigt, dass die „Inzidenzzahlen“ sofort zurückgehen, wenn weniger getestet wird und gleichzeitig ist kein sprunghafter Anstieg bei Bettenbelegung und echt Erkrankten zu erkennen. Ja, es gab überhaupt keine sichtbare Änderung, ob getestet wird, oder nicht. Nur in den Inzidenzzahlen. So wiederhole ich, was echte Fachleute von Anfang an gesagt haben: Hätten wir nichts getestet, hätten wir nichts bemerkt (von Corona).

Jetzt aber werden die Inzidenzzahlen hochgefahren, mit Zwangstests für Kinder. Da wurde schon gemeldet, dass jetzt vermehrt Infektionen bei Kindern und Jugendlichen auftreten. Nein, ihr Coronatoren, nicht die Infektionszahlen steigen, nur die (falsch-)positiven Testergebnisse. Und nein, wir leiden nicht unter Corona, sondern unter den Maßnahmen, die im Namen von Corona befohlen werden. Nicht Corona hat unser Land stillgelegt, die Merkelbande war es, mit ihren letztlich willkürlichen Maßnahmen, die nicht einmal Rücksicht auf das Wohl unserer Kinder nehmen. Hauptsache, die Macht bleibt erhalten, (Partei-)Genossen können sich bereichern und das Land wird an die Wand gefahren.

Nachtrag: Wenn Sie „BfArM Az. 5640-S-062/21“ in Ihre Suchmaschine eingeben, erhalten Sie einen Treffer beim Bundesministerium. Das hilft aber nicht wirklich weiter, denn wenn man die Akten einsehen will, die zu der Sonderzulassung gehören, muss man erst einen Antrag auf Einsicht stellen und das kann dauern.

Wie naiv, geradezu fahrlässig mit den Sonderzulassungen und willkürlichen „Erweiterungen“ seitens des Ministeriums umgegangen wird, belegt die weiterführende Korrespondenz des besorgten Vaters. Das zuständige Amt hatte sich um die deutlich erkennbare Alters-Einschränkung bislang überhaupt nicht gekümmert. Hier zwei Ausschnitte aus der Korrespondenz:

Sehr geehrter Herr Dr. Xxx,

ich bedanke mich ebenfalls für das Telefonat.

Zum Thema „Mindestalter für Selbsttestung“ mit Antigen-Schnelltests liegt mir im Fachbereich Medizinprodukterecht (Überwachung von MP) eine Anfrage/Beschwerde vor. Bisher wäre aus meiner Sicht die Angabe des Herstellers/Inverkehrbringers maßgeblich. Dennoch werden wir vor der Stellungnahme die Sachlage genauer prüfen und weitere Hintergründe recherchieren.

(Zu den anderen relevanten Abteilungen im LAGuS kann ich keine Aussage treffen.)

Für weitere Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
gez. Ulf Xxx

Landesamt für Gesundheit und Soziales
Abteilung 5
Grundsatzdezernat Arbeitsschutz und technische Sicherheit
Friedrich-Engels-Platz 5-8
18055 Rostock

Die Antwort des Vaters bringt das ganze auf den Punkt:

Danke Herr Xxx,

diese Position hatte nach Rücksprache heute auch das BfArM, da die Sonderzulassung auf Grundlage der konkreten Testbeschreibung/Gebrauchsanweisung des Herstellers erteilt wurde.

Eine Erweiterung bzw. Änderung würde eine neue Zulassung des Herstellers bedingen.

Hinsichtlich einer eventuellen Neuzulassung werden wir den Hersteller Ameda Labordiagnostik GmbH kontaktieren, werde Ihnen gern berichten.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Xxx

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Dieser Beitrag erschien am 14. April 2021 auf dem Blog AnderWeltOnline

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Danke an den Autor für das Recht zur Veröffentlichung des Beitrags.

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Bildquelle:       Jan von nebenan/ shutterstock

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