Ein Richter in Weimar, der sich einer wahrhaftigen Rechtsprechung verschrieben hatte, bekam es in der Coronazeit mit neudeutscher Willkürjustiz zu tun.
Ein Standpunkt von Peter Frey.
Es gab in jener Zeit nicht wenige Menschen, die sich weder der allgemeinen Hysterie noch dem damit verbundenen Duckmäusertum und einer wachsenden Blockwartmentalität unterwarfen. Diese Menschen haben teilweise einen hohen Preis gezahlt. Diese Menschen haben es nicht verdient, vergessen zu werden. Das durch ein übergriffiges Regierungssystem forcierte Unrecht gegen diese Menschen ist auch nicht beendet. Weil dem so ist, müssen wir auch konstatieren, dass die Plandemie ebenfalls nicht beendet ist.*
Erinnern Sie sich?
„Amtsgericht Weimar, Beschluss vom 08.04.2021, (Laut) Az.: 9 F 148/21 hat das Amtsgericht Weimar durch (Richter Christian Dettmar) im Wege der einstweiligen Anordnung beschlossen:
I.
Den Leitungen und Lehrern der Schulen der Kinder A, geboren am …, und B, geboren am …, nämlich der Staatlichen Regelschule X, Weimar, und der Staatlichen Grundschule Y, Weimar, sowie den Vorgesetzten der Schulleitungen wird untersagt, für diese und alle weiteren an diesen Schulen unterrichteten Kinder und Schüler Folgendes anzuordnen oder vorzuschreiben:
1. im Unterricht und auf dem Schulgelände Gesichtsmasken aller Art, insbesondere Mund-Nasen-Bedeckungen, sogenannte qualifizierte Masken (OP-Maske oder FFP2-Maske) oder andere zu tragen,
2. Mindestabstände untereinander oder zu anderen Personen einzuhalten, die über das vor dem Jahr 2020 Gekannte hinausgehen,
3. an Schnelltests zur Feststellung des Virus SARS-CoV-2 teilzunehmen.
II.
Den Leitungen und Lehrern der Schulen der Kinder A, geboren am …, und B, geboren am …, nämlich der Staatlichen Regelschule X, Weimar, und der Staatlichen Grundschule Y, Weimar, sowie den Vorgesetzten der Schulleitungen wird geboten, für diese und alle weiteren an diesen Schulen unterrichteten Kinder und Schüler den Präsenzunterricht an der Schule aufrechtzuerhalten.
III.
Von der Erhebung von Gerichtskosten wird abgesehen. Die beteiligten Kinder tragen keine Kosten. Ihre außergerichtlichen Kosten tragen die Beteiligten selbst.
IV.
Die sofortige Wirksamkeit der Entscheidung wird angeordnet.“
Begründung
„(…) Für die im Tenor namentlich genannten Kinder hat deren Mutter, die mit dem Vater der Kinder gemeinsam sorgeberechtigt ist, mit Schriftsatz vom 13.03.2021 beim Amtsgericht — Familiengericht — Weimar ein ‚Kinderschutzverfahren gemäß § 1666 Abs. 1 und 4 BGB‘ angeregt. Die Kinder besuchen in Weimar die Staatliche Regelschule X und die Staatliche Grundschule Y, der ältere Sohn im Alter von 14 Jahren die achte Klasse, der jüngere Sohn im Alter von 8 Jahren die dritte Klasse. Ihre Mutter macht geltend, dass durch den für ihre Kinder in deren Schulen geltenden Zwang, eine Gesichtsmaske zu tragen und untereinander und zu anderen Personen Mindestabstände einzuhalten, das Wohl ihrer Kinder gefährdet sei.
Die Kinder würden physisch, psychisch und pädagogisch geschädigt, ohne dass dem ein Nutzen für die Kinder oder Dritte gegenüberstehe. Dadurch würden zugleich zahlreiche Rechte der Kinder und ihrer Eltern aus Gesetz, Verfassung und internationalen Konventionen verletzt.
Die Schulleitungen und Lehrer sollten nach § 1666 Absatz 4 BGB durch das Gericht ausdrücklich angewiesen werden, die entsprechenden Anordnungen aufzuheben.
Soweit diese Anordnungen auf Landesvorschriften wie etwa Rechtsverordnungen beruhten, könnten sich darauf die Schulleitungen und andere nicht berufen, da diese verfassungswidrig seien.
Die Pflicht in Artikel 100 Absatz 1 Grundgesetz, ein möglicherweise verfassungswidriges Gesetz dem Bundesverfassungsgericht oder einem Landesverfassungsgericht vorzulegen, gelte ausdrücklich nur für förmliche Gesetze des Bundes und der Länder, nicht aber für materielle Gesetze wie Rechtsverordnungen. Über deren Vereinbarkeit mit der Verfassung habe nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (grundlegend BVerfGE 1, 184 ((195 ff)) jedes Gericht selbst zu entscheiden, so auch schon AG Weimar, Urteil vom 11. Januar 2021 — 6 OWi — 523 Js 202518/20 —, juris“ (1).“
Übersetzen wir das juristische Vokabular in allgemein verständliches Deutsch. Der obige Gerichtsbeschluss verbietet es, Zwang gegen Menschen zum Tragen von Operations- beziehungsweise Staubschutzmasken und der Einhaltung sogenannter sozialer Distanzierung, einer normierten Einhaltung von Mindestabständen zwischen Menschen, auszuüben. Außerdem verbietet dieser Beschluss verpflichtende Tests auf den angeblichen Nachweis eines „neuartigen Virus“. Denn solch ein Vorgehen erfüllt den Tatbestand einer Zwangsbehandlung.
Der Beschluss wendet sich gegen den Rechtsbruch der Legislative, die sich auf ein fragwürdiges Gesetz, das Infektionsschutzgesetz (IfSG), beruft. Ein fragwürdiges Gesetz, dessen Anwendung in Bezug auf Zwangsmaßnahmen gegen die Bevölkerung nie mit den dafür erforderlichen Voraussetzungen begründet werden konnte. Das heißt, dass selbst das Heranziehen des IfSG innerhalb der PLandemie einen klaren Rechtsbruch darstellt.
Das ist aber nicht alles, denn der Beschluss des Richters aus Weimar weist jene, die beauftragt sind, Recht zu sprechen, ausdrücklich darauf hin, dass sie in der Verantwortung stehen, Rechtsverordnungen selbst auf Verhältnismäßigkeit, Anwendbarkeit, ja überhaupt deren Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland zu prüfen.
Richter, die blind Paragrafen anwenden, sind keine wirklichen Richter im Sinne eines Rechtsstaates, sondern lediglich Gehilfen der Macht. So solche Richter aktiv „Recht“ sprechen, gestatten, ja gebieten unsere unveräußerlichen Menschenrechte es uns, solche Urteile nicht anzuerkennen und sich den Konsequenzen zu entziehen, sich sogar diesen zu widersetzen. Nur so ist überhaupt ein funktionsfähiger, demokratischer Rechtsstaat lebensfähig.
Der Beschluss des Weimarer Richters betraf Zwangsmaßnahmen gegen Kinder. Die Sorgeberechtigten der Kinder hatten gegen ebendiese Zwangsmaßnahmen geklagt. Das ist ein wichtiger Sachverhalt, weil somit der Richter in seiner Berufung als Familienrichter auch juristisch befugt war, ein Urteil zu sprechen. Dass die Tragweite des Urteils weit über das der direkt und indirekt betroffenen Kinder hinausgeht, tut dabei nichts zu Sache.
„Gemessen an diesen allgemeinen Grundsätzen bewegen sich die (…) Entscheidungen verfahrensrechtlich klar im zulässigen Rahmen; offenbar waren die zuständigen Richter aufgrund der zum Zeitpunkt des Erlasses vorliegenden Feststellungen davon überzeugt, dass Wahrscheinlichkeit und zeitliche Nähe eines Schadenseintritts derart groß waren, dass sie sich nicht nur berechtigt, sondern sogar verpflichtet sahen, eine diesbezügliche einstweilige Anordnung zu erlassen“ (2).
Das Vorgehen des Familienrichters Christian Dettmar war nicht nur aus ethischen Gründen vorbildlich. Es war und ist auch vom Gesetz gedeckt. Es greift § 1666 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB):
„(1) Wird das körperliche, geistige oder seelische Wohl des Kindes oder sein Vermögen gefährdet und sind die Eltern nicht gewillt oder nicht in der Lage, die Gefahr abzuwenden, so hat das Familiengericht die Maßnahmen zu treffen, die zur Abwendung der Gefahr erforderlich sind.
(4) In Angelegenheiten der Personensorge kann das Gericht auch Maßnahmen mit Wirkung gegen einen Dritten treffen“ (3).
Das ist kein Nebenaspekt, denn an dieser Stelle hat die Legislative den Vorwand konstruiert, um den Richter kaltzustellen und dessen Urteil rückgängig zu machen.
Jener Richter, der einen Rechtsbruch aufdeckte und per Gerichtsbeschluss rückgängig machte, wurde nun über einen weiteren Rechtsbruch nicht nur „überstimmt“. Nein, er wurde mit weiteren Rechtsbrüchen sanktioniert, suspendiert und wegen „Rechtsbeugung“ vor Gericht gezerrt (4). So man den demokratischen Rechtsstaat als solchen ernst nimmt, ist das ein ungeheuerlicher Vorgang
Ein Vorgang, der durch eine die Füße der Macht hingebungsvoll küssende Jubelpresse parteiisch begleitet wurde und wird. Denn es ist, wie schon gesagt, längst nicht vorbei (5, 6). So wie diese Medien selbst kuschen, finden sie es als universelles Prinzip völlig normal, Verantwortung abzugeben:
„Es fehle an einer Regelungskompetenz des Familiengerichtes, zum Schutz der Kinder schulinterne Maßnahmen, wie die Anordnung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes und die Abstandsregeln, außer Kraft zu setzen und die Rechtmäßigkeit der diesen Anordnungen zugrundeliegenden Vorschriften zu überprüfen, so das OLG. Im Rahmen des schulrechtlichen Sonderstatusverhältnisses seien die zuständigen Behörden an die das Kindeswohl schützenden Grundrechte gebunden. Die gerichtliche Kontrolle dieses Behördenhandelns — auch hinsichtlich von Gesundheitsschutzmaßnahmen in den jeweiligen Schulen — obliege allein den Verwaltungsgerichten“ (7).
Schauen Sie, wie man sich vor Verantwortung drückt. Geht es hier wirklich um die Sache, also um die Kinder? Auch wenn sich der Artikel der im Folgenden zitierten Plattform insgesamt um Sachlichkeit bemüht, lässt er die wesentliche Sache aus dem Spiel. In dessen hervorgehobener Einleitung, der wirkmächtigsten Stelle, um Botschaften zu vermitteln, argumentiert er mit „Die anderen haben es ja auch gemacht“ („ähnlich entschieden“). Das ist einfach die diebische Flucht vor der Verantwortung der Medien für die eigene Berichterstattung:
„Das Bildungsministerium in Erfurt hat Beschwerde gegen den umstrittenen Beschluss des Weimarer Familienrichters eingelegt. Und der Staatsanwaltschaft liegen drei Strafanzeigen vor. Derweil hat ein anderes AG (Amtsgericht) ähnlich entschieden“ (8).
Juristen hatten umgehend darauf hingewiesen, dass die Beschwerde des Ministeriums unzulässig sei, zumal dieses auch noch mit einem angeblichen „Scheinbeschluss“ des Familienrichters argumentierte (8i).
Bereits einen Monat später, im Juni 2021, stellte das Bundesverwaltungsgericht Leipzig in einem Beschluss klar, dass Familiengerichte sehr wohl für Verfahren nach Paragraph 1666 BGB, bei denen es um sogenannte Kindesgefährdung geht, zuständig sind. Auch wenn sie familiengerichtliche Anordnungen gegenüber Behörden davon ausnahmen (9).
Das ficht ARD und Co. auch heute noch nicht an. Stattdessen erklärten sie im Juni 2023, als es wirklich jeder wissen konnte, der das ehrlich wollte, dass die „Hygienekonzepte“ der Landesregierungen Rechtsbrüche erster Güte darstellten:
„Damit verstieß er (Familienrichter Christian Dettmar) gegen das geltende Hygienekonzept des Bildungsministeriums“ (4i).
Allein der Begriff Hygienekonzept ist die pure Manipulation, denn mit Hygiene hatte der ganze irrsinnige Schwachsinn der sogenannten Coronamaßnahmen rein gar nichts zu tun. Bis heute gibt sich die öffentlich-rechtliche Anstalt ARD als Verblödungssender in der Berichterstattung über einen fiktiven oder realen Erreger und dessen vorgebliche Bekämpfung. Der Richter verstieß also gar nicht gegen ein Hygienekonzept. Er „verstieß“, seinem Amt verpflichtet, gegen Exzesse von Regierung und Behörden.
Man wälzt sich in Formalien und drückt sich vor eigenen Entscheidungen. Doch den entscheidenden Aspekt des Ganzen will man nicht sehen, schiebt man mit bemerkenswerter Renitenz beiseite: das Kindeswohl. Und wir reden bei diesem Kindeswohl von einem unveräußerlichen, quasi natürlichen Menschenrecht, dem auf Selbstbestimmung und Unversehrtheit, letztlich dem der Menschenwürde.
Bekannt gewordene Vorfälle wie der folgende verpflichteten den Weimarer Familienrichter, Recht im Namen der betroffenen Kinder, ja der Kinder überhaupt, zu sprechen:
„Der Beteiligte zu 1) habe am 22.03.2021 ein Maskenattest vorgelegt. Daraufhin sei er von seiner Lehrerin diskriminiert und beleidigt worden. Er habe sich in die hintere Ecke des Unterrichtsraumes setzen müssen und sei nicht mehr mit Namen angeredet worden, sondern nur noch mit „Du ohne Maske“. Am 23.03.2021 habe daraufhin der Schulleiter die Eltern des Beteiligten zu 1) angerufen. Er habe ihnen mitgeteilt, dass das Attest des Beteiligten zu 1) zwar zur Kenntnis genommen worden sei, ihn aber in der Schule nicht von der Maskenpflicht befreie. Die Erteilung einer Maskenbefreiung obliege dem Schulleiter, so der Schulleiter weiter. Nach Aussage des Schulleiters könne ein Arzt den Beteiligten zu 1) nicht befreien, nur dem Schulleiter obliege es, dies zu tun. Nach dem Schulleiter müssten alle Schüler ab der 7. Klasse eine sogenannte qualifizierte Maske tragen“ (1i).
Allein die hier angezeigten Rechtsbrüche sind so elementar, dass man Juristerei nicht studiert haben muss, um sie erkennen zu können. Ein inkompetenter, für das Sachgebiet nicht zuständiger Mensch wurde von den Behörden beauftragt und gedeckt, um eine eben nicht durch das Recht gedeckte Maßnahme durchzusetzen. Eine Maßnahme, die im Sinne eines Gesundheitsschutzes schlicht idiotisch war und außerdem die Gesundheit und Würde der Betroffenen gefährdete. Bis heute ist in dieser Sache eine ehrliche Aufarbeitung ausgeblieben.
Man hat Christian Dettmar vor Gericht gezerrt, angestrengt von der Thüringer Landesregierung — also ganz klar politisch motiviert — und im Kern mit dieser Begründung:
„Die Staatsanwaltschaft sieht laut eigener Mitteilung Anhaltspunkte dafür, dass der Richter ‚willkürlich seine Zuständigkeit angenommen hat, obwohl es sich um eine verwaltungsrechtliche Angelegenheit handelte, für die ausschließlich der Verwaltungsrechtsweg eröffnet ist‘“ (7i).
Der politische Antrieb des Ganzen ist unübersehbar: Man möchte seitens der Legislative (der politischen Entscheidungsträger) die Judikative (das Rechtswesen) kontrollieren und steuern. Dabei bedient man sich juristischer Kniffe und lässt wohlbedacht eines außen vor: die Sache selbst. Und die ist brisant, weil sie doch zeigt, dass hier seitens Regierung(en), Juristen und — nicht zu vergessen — der Medien systematisch Grundrechte gebrochen werden.
Die Rolle des Thüringer Bildungsministeriums wird bewusst kleingeschrieben. Das Ministerium war es, welches die Staatsanwaltschaft „beauftragte“, gegen die Entscheidungen des Richters und ihn selbst aktiv zu werden. Dazu passt, dass ansonsten Amtsgerichte die Corona-Exzesse der Regierenden mindestens zuließen. Mit ihrer Passivität erweckten sie den Eindruck, dass alles nach rechtsstaatlichen Dingen, ganz im Sinne einer funktionierenden Demokratie, zugehen würde. Allein das Aussitzen zeigte ihr Versagen in der Masse.
Was völlig aus der Berichterstattung genommen wurde, war die exzellente fachliche Aufarbeitung des Themas durch tatsächliche Experten, welche der Weimarer Richter hinzuzog, um ein qualifiziertes Urteil zu sprechen. Er ging damit über die Rolle des „juristischen Fachidioten“ hinaus und nahm eine für die Beurteilung der Sache unbedingt erforderliche, größere Perspektive ein. Man ahnte von Beginn an, dass ein Angriff auf den fachlichen Inhalt des Urteils umgehend auf die Angreifer selbst, also die Behörden und die dahinterstehende politische Klasse, zurückschlagen würde. Eine wahrhaftige und auch noch öffentliche Diskussion zum gesundheitlichen Nutzen und Schaden der sogenannten Coronamaßnahmen und damit der Verlust über die Hoheit im Informationsraum hätte gedroht.
Das unterscheidet sich grundlegend von den Pauschalaussagen, mittels derer sich die meisten deutschen Richter auf Informationen aus dem Robert Koch-Institut beriefen, um einen angeblichen gesundheitlichen Nutzen massiver Grundrechtseinschränkungen zur Grundlage ihrer richterlichen Entscheidungen zu machen.
Aber was erwarten wir denn von Richtern, die brav den Gesslerhut — als Zeichen ihrer Unterwürfigkeit unter medizinisch völlig sinnfreie Verordnungen — in die Gerichtssäle trugen (10)?! In der PLandemie wurde eben auch sichtbar, dass unsere Justiz als Ganzes nicht unabhängig ist. Im Falle der PLandemie: Dass die dort Arbeitenden in ihrer Mehrzahl nicht Verantwortung für ihr Tun übernahmen, sondern mit Mischungen aus Opportunismus, Angst, Überhebung und Karrierismus ihrerseits das Recht brachen (und es noch immer tun), ist allerdings nicht deren Alleinstellungsmerkmal. Diese Erscheinungen ziehen sich leider in großer Massivität durch das gesamte Spektrum der Gesellschaft.
Was bleibt da noch zu sagen?
Die Menschen verdrängen gern. Sie wünschen sich so sehr ihr normales Leben (zurück). Das mag so bieder sein, wie es legitim ist. Daher kommt auch unser aller Hang zum Opportunismus, zur oftmaligen Wahl des geringsten Widerstandes oder auch Aufwandes. Das macht uns allerdings lenkbar, was gerade in Machtsystemen fatale Auswirkungen haben kann. Und wir leben nun einmal in einem Machtsystem. Was diesbezüglich die Justiz betrifft, stellte in einem lesenswerten Gastbeitrag im Cicero der Rechtsanwalt Sebastian Lucenti fest (Hervorhebungen durch Autor):
„Bei greifbaren Anhaltspunkten für fachliche Mängel beziehungsweise deren Unverwertbarkeit muss schlicht nach den einschlägigen prozessualen Vorschriften eine andere gutachterliche Expertise eingeholt werden. An dieser neuralgischen Stelle vernebelten vor allem die Autoritätsgläubigkeit gegenüber behördlichen Informationen, die mediale Corona-Berichterstattung und die Angst vor einer tödlichen Virusinfektion den richterlichen Blick auf die Tatsachenbehauptungen, Zahlenwerke und Annahmen des Staates als Partei des Rechtsstreits. Daran scheiterte zumeist die verfassungsrechtliche Überprüfung von Coronamaßnahmen durch die Gerichte in systematischer Weise“ (10i).
Heben wir es noch einmal deutlich heraus: Bei greifbaren Anhaltspunkten für fachliche Mängel beziehungsweise deren Unverwertbarkeit muss schlicht nach den einschlägigen prozessualen Vorschriften eine andere gutachterliche Expertise eingeholt werden.
Genau das ist vorbildliches richterliches Handeln, und genau das tat Christian Dettmar, der Richter in Weimar. Er verließ sich nicht auf die Sprechblasen von Behörden, sondern holte eine fachliche Expertise ein. Die zu Rate gezogenen Fachleute waren keine Virologen, denen die „Qualitätsmedien“ an den Lippen hingen. Es waren die Ärztin Ines Kappstein, die Biologin Ulrike Kämmerer sowie der Psychologe (zugleich Statistiker) Christof Kuhbandner.
Diese drei Experten haben auf insgesamt 140 Seiten fachlich schlüssig begründet, warum die angewendeten Maßnahmen die Gesundheit der Betroffenen — in diesem Falle der Kinder — schädigen und warum die vorhandene Datenlage völlig ungeeignet war und ist, um solche Maßnahmen als Abwehr einer Pandemie begründen zu können. Dem Leser sei wärmstens empfohlen, diese fachliche Expertise auf den Seiten 21 bis 163 des richterlichen Beschlusses selbst zu studieren (1ii).
Die von der Thüringer Landesregierung auf das Gericht losgelassene Staatsanwaltschaft „belohnte“ die Expertise der Fachleute auf ganz eigene Art. Sie ließ eine Hausdurchsuchung bei Ulrike Kämmerer durchführen, sowohl in deren Büro als auch in der Privatwohnung, und beschlagnahmte ihren Computer und ihr Telefon. Eine klare Aussage, nach was bei ihr gesucht würde, bekam sie von den Beamten nicht (9i). Ähnliches widerfuhr den beiden anderen Gutachtern (11).
Darf man Vergleiche gegenwärtiger Prozesse mit solchen im Dritten Reich ziehen? Man muss es sogar! In einem richterlichen Beschluss zur Verurteilung des Arztes Heinrich Habig, der seinen Patienten Atteste ausstellte, welche sie von der Zwangsbehandlung „Corona-Impfung“ sozusagen freistellte (12), heißt es unter anderem:
„Ob es sich wirklich um eine Schutzimpfung handelt, ist irrelevant, da der Gesetzgeber die Impfung als solche bezeichnet und einordnet“ (13).
Gegen eine medizinisch unsinnige Zwangsbehandlung, welche grob das Grundgesetz des Landes und die nicht verhandelbaren Grundrechte von Menschen verletzt, hatte dieselbe Richterschaft nichts einzuwenden. Welch ein Zynismus, wenn man dann im gerade erwähnten richterlichen Beschluss auch noch liest:
„Die Patienten hätten den Rechtsweg beschreiten können“ (13i).
Der Zynismus besteht darin, dass den zur Spritze getriebenen Menschen ein solcher Rechtsweg — einer, der die Wahrung ihrer Menschenrechte auf körperliche Unversehrtheit unterstützt — im praktischen, akuten Sinne überhaupt nicht offenstand!
Das sind jene Leute in Roben, die, „wenn es wieder einmal anders kommen sollte“, wenn der ganze Schmutz der PLandemie doch noch öffentlich verarbeitet werden sollte, behaupten werden, sie hätten doch nur ihre Arbeit getan. Wie charakterisiert man solche Menschen? Nun, es ist die Gruppe der Schreibtischtäter, die sich in jedes Bett legt, egal mit welchem System es unterlegt ist; die Unrecht in ihrer juristischen Praxis machtdienlich zum Recht uminterpretiert, mit Paragrafen jongliert, um auch für sich selbst die Welt als in Ordnung aussehen zu lassen.
Nein, diese Menschen sprechen kein Recht. Sie selbst geben uns damit das Recht zum Widerstand, mindestens aber zum nicht mehr Mitmachen.
Bitte bleiben Sie achtsam, liebe Leser.
Quellen und Anmerkungen
(Allgemein) Dieser Artikel von Peds Ansichten ist unter einer (Creative Commons-Lizenz) (https://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/4.0/deed.de) (Namensnennung — Nicht kommerziell — Keine Bearbeitungen 4.0 International) lizenziert. Unter Einhaltung der Lizenzbedingungen — insbesondere der deutlich sichtbaren Verlinkung zum Blog des Autors — kann er gern weiterverbreitet und vervielfältigt werden. Bei internen Verlinkungen auf weitere Artikel von Peds Ansichten finden Sie dort auch die externen Quellen, mit denen die Aussagen im aktuellen Text belegt werden.
(1 bis 1ii) 2020News; Amtsgericht Weimar; Beschluss vom 8. April 2021; https://2020news.de/wp-content/uploads/2021/04/Amtsgericht-Weimar-9-F-148-21-EAO-Beschluss-anonym-2021-04-08_online.pdf; (1i) auf Seite 10
(2) 27. April 2021; KRiStA; Aufsatz: Corona-Maßnahmen vor dem Familiengericht — eine ungewöhnliche Entwicklung; https://netzwerkkrista.de/2021/04/27/aufsatz-corona-massnahmen-vor-dem-familiengericht-eine-ungewoehnliche-entwicklung/
(3) 16. April 2021; KRiStA; Matthias Guericke, Thomas Barisic und Jürg Vollenweider; Aufsatz: Corona-Maßnahmen vor dem Familiengericht — eine ungewöhnliche Entwicklung; https://netzwerkkrista.de/2023/04/16/die-anklage-der-staatsanwaltschaft-erfurt/
(4, 4i) 15. Juni 2023; ARD, MDR; Masken-Prozess: Weimarer Amtsrichter gibt fast einstündige Erklärung ab; https://www.mdr.de/nachrichten/thueringen/mitte-thueringen/weimar/amtsrichter-masken-prozess-corona-100.html
(5) 26. Juni 2023; ARD-Tagesschau; https://www.tagesschau.de/inland/regional/thueringen/mdr-der-maskenrichter-von-weimar-100.html; Zitat aus dem Teaser zum verlinkten Podcast: „Der Richter erklärt, Schüler müssten trotz Pandemie keine Masken in der Schule tragen.“ Allein das ist bereits eine Lüge, denn der Richter erklärte, dass die Schüler im Interesse des Kindeswohls, im Rahmen ihrer unveräußerlichen Menschenrechte keine Maske tragen müssen. Aber außerdem: Von welcher Pandemie reden diese Propagandisten?
(6) 26. Januar 2023; RT deutsch; Susan Bonath; Weil er Schüler von der Maskenpflicht befreien wollte: Gericht suspendiert Weimarer Familienrichter; https://test.rtde.tech/inland/160954-weil-er-schueler-von-maskenpflicht/
(7, 7i) 19. Mai 2021; Legal Tribune Online; Tatjana Podolski; Familienrichter war unzuständig; https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/olg-thueringen-1-uf-136-21-beschluss-familienrichter-weimar-aufgehoben/
(8, 8i) 13. April 2021; Legal Tribune Online; Tatjana Podolski; Beschwerde gegen Amtsrichter-Beschluss; https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/ag-weimar-9-f-148-21-familienrichter-schule-corona-rechtsmittel/
(9, 9i) 30. Juni 2021; The Epoch Times; Susanne Ausic; Handy weg, Laptop weg — Hausdurchsuchung bei dieBasis-Spitzenkandidaten und Weimarer Richter; https://www.epochtimes.de/blaulicht/handy-weg-laptop-weg-hausdurchsuchung-bei-diebasis-spitzenkandidaten-und-weimarer-richter-a3546961.html
(10) 13. August 2023; Cicero; Sebastian Lucenti; Der verlorene Kompass in der Corona-Krise; siehe Titelbild; https://www.cicero.de/innenpolitik/der-verlorene-kompass-in-der-corona-krise
(11) 30. Juni 2021; dieBasis; Hausdurchsuchungen bei Bundestagskandidaten von dieBasis in Thüringen; https://diebasis-partei.de/2021/06/hausdurchsuchungen-bei-bundestagskandidaten-von-diebasis-in-thueringen/
(12) Plädoyer von Heinrich Habig vor seiner Verurteilung vor dem Landgericht Bochum wegen der Ausstellung von „Impfattesten“; Übernahme des PDFs von reitschuster.de (geskriptet von Kathrin Muthesius); 27. Juni 2023; https://reitschuster.de/post/patientin-flehte-ich-will-nicht-dass-mein-sohn-stirbt/
(13, 13i) 29. Juni 2023; Corona-Blog; 1. Gerichtsurteil zu Impfbescheingungen: Dr. Habig sitzt seit 13 Monaten in U-Haft, heute wurde er zu 2 Jahren und 10 Monaten verurteilt; https://corona-blog.net/2023/06/29/1-gerichtsurteil-zu-impfbescheingungen-dr-habig-sitzt-seit-13-monaten-in-u-haft-heute-wurde-er-zu-2-jahren-und-10-monaten-verurteilt/
Wir danken dem Autor für das Recht zur Veröffentlichung dieses Beitrags.
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Dieser Beitrag erschien zuerst unter dem Titel „Ein Richter in Weimar hat das Wort“ bei Peds Ansichten und am 07. September 2023 bei manova.news.
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Bildquelle: sabthai / shutterstock
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Wo so ein EKLAT wie gegen einen Richter mit solchen abstrusen Begleiterscheinungen wie im Falle Dettmer auftreten koennen, ist jeder auch nur Anschein von Rechtstaatlichkeit verwirkt.
Bei uns herrschen Verhaeltnisse weit untragbarer als in einem Dschungel, in welchem zumindest meist noch wenigstens Naturgesetzlichkeit angenommen werden kann.
Vernichtend!.
Ich konnte eher zufaellig sattsam Autobioggrafisches einsammeln, um zur Ursache solcher Fehlentwicklungen zu kommen: es ist die Aufspaltung der ins Groteske verzerrten Geldmachtanhaeufung in wenigen Haenden gegen den kompletten Rest der Nichtshaber. Das fegt alles weg ins Absurde.
Deshalb kenne ich ich auch den zwar problematischen aber auch gangbaren Weg da wieder raus. Oder es wird unser aller Untergang,
Bitte, entschuldigt das bloede Doppel-ich im vorletzten Satz.
Die Loesung ist aber praktikabel und es liegen bereits riesengrosse Erfahrungen damit vor.
Richter Christian Dettmar. Wurde er rehabilitiert und bekam er seinen Schaden erstattet?
heute für mich unfassbar:
https://www.nachdenkseiten.de/?p=103641
Das Kafkaeske an dem Fall des Familienrichters ist, daß dessen straftrechtliche Verurteilung wegen angeblicher Rechtsbeugung selbst einen skandalösen Fall von Amtsmißbrauch und Rechtsbeugung darstellt. Der Haß der "Zeugen Coronas" gegen (in ihrem Verständnis) Ungläubige wird deutlich durch das widerliche Verhalten der Staatsanwaltschaft, der die 2 Jahre nicht weit genug gingen. Man will den Richter nicht nur wirtschaftlich vernichten, er soll dazu noch in den Kerker.
Ein Richter kann auch mal ein Fehlurteil aussprechen.
Normalerweise werden Fehlurteile in einem Rechtsstaat durch eine höhere Instanz aufgehoben. Aber ein Richter wird deshalb niemals selbst Opfer einer Anklage. Wenn jetzt eine höhere Instanz zugunsten des Weimaer Richters entscheidet muß dann wiederum der Richter der Richter verurteilt hat wegen Rechtsbeugung in den Knast und bekommt die Pension gestrichen?
Wohin soll sowas führen?
Richter sind in ihren Entscheidungen frei, sie müßen nur im Rahmen der Gesetze und Vorschriften liegen und das war hier der Fall.
Die Altersversorgung entziehen ist auch nicht rechtsstaatlich da es die Menschenwürde verletzt. Mitte der 70er vergangen Jahrhunderts wurde von Gerichten, die man noch als solche Bezeichnen konnte, zu recht erkannt das der Entzug der Firmenrente bei einer Entlassung ein Unrecht darstellt. "Das Arbeitsleben kann nicht wiederholt werden" war die Begründung, dabei ist eine Firmenrente nur eine kleine Zusatzrente die ohnehin nicht die Lebensgrundlage im Alter darstellt. Dennoch wurden die Arbeitgeber verpflichtet eine Teilrente zu zahlen sofern die Fristen, im dazu extra neu geschaffenen "Betriebsrentengesetz (BetrAVG) erfüllt sind. Die "gesetzliche Unverfallbarkeit von Firmenrenten" war geboren. Das war 1974, also vor 49 Jahren. Selbst bei solch eher kleinen Zahlungen hat man den Schutz hochgehalten.
Bei diesem Fall allerdings ging der Staatsanwaltschaft selbst die unehrenhafte Entlassung aus dem Staatsdienst, i.V.m. dem Verbrechen des Entzug der Altersversorgung nicht weit genug. Sie will mit aller Macht den Mann obendrein noch hinter Gitter sitzen sehen.
Dabei hieß es doch früher im Volksmund "eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus".
Wieso kann ein Beamter eigentlich seine Pension verlieren, ein Politiker aber nicht? Man denke da an Scheuer und den Schaden den der angerichtet hat. Bei Scheuer wäre es jedoch noch immerhin Schadensersatz wobei man den Schaden den er anrichtete ziemlich genau beziffert werden kann. Oder andererseits man stelle sich vor das Jedem der irgendwie strafrechtlich zu 2 Jahren oder mehr verurteilt wurde (z.B. wegen einem Straßenverkehrsdelikt oder Einbruch) die Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung gestrichen wird.
Das zeigt den Haß und die mittlerweile total verhärteten Fronten im PLandemiekrieg. Es wird jeglicher Rahmen von Rechtsstaatlichkeit verlassen. Ich halte diese Regelung im Beamtenrecht die Altersversorgung entziehen zu können ohnehin für verfassungswidrig. Zumindest müßte es dort eine Fristenregelung mit Unverfallbarkeit geben. Die Pension ist eine Gegenleistung für das GESAMTE Arbeitsleben und sollte
deshalb, auch bei Fehlverhalten, nicht so mir nix Dir nix wegen eines einzelnen Ereignisses gestrichen werden können.
Hallo,
"Das Kafkaeske an dem Fall des Familienrichters ist, daß dessen straftrechtliche Verurteilung wegen angeblicher Rechtsbeugung selbst einen skandalösen Fall von Amtsmißbrauch und Rechtsbeugung darstellt. Der Haß der "Zeugen Coronas" gegen (in ihrem Verständnis) Ungläubige … "
Exakt!
Justizia wird mit verbundenen Augen dargestellt, aber diese Blindheit der Mehrheit der deutschen Richter – und besonders dieser Erfurter RichterIn, die Dettmar verurteilte – ist blinder Hass.
Hallo,
das ist für mich kein Mut, sondern eine Selbstverständlichkeit.
Denn es ist das Wesen eines Rechtsstaates, dass die Richter die Regierungspolitiker in die Schranken des Rechts verweisen, das ist selbstverständlich.
Um so unfassbarer ist, was in der BRD passiert.
Und zwar nicht der Totalitarismus an sich, der ist, was er ist – sondern wie so getan wird, als ob das hier ein Rechtsstaat sei, als ob es hier Gewaltenteilung gäbe, diese psychopathische Verlogenheit …
Übrigens finde ich nicht, dass Richter Dettmar gefallen ist, sondern aufgestiegen, denn sollte jemals wieder Vernunft einkehren, wird er in den Geschichtsbüchern stehen als Beispiel für rechtsstaatliches Wirken unter totalitären Bedingungen.
wie ich hörte, begründet der Rechtsstaat sein Urteil gg. Dettmer auch damit, dass er sich die "Fälle" der 2 genannten Kinder "gesucht" habe, sie aber NICHT dem VERTEILUNGSPLAN des Gerichts entsprächen.
Beispiel: Anfangsbuchstaben Kläger
A-D / Richter x
E-H / Richter y
Zudem habe Richter Dettmer über NICHT gefragte Kinder der gesamten Schule geurteilt.
Das erfülle dann den Straftatbestand der RECHTSBEUGUNG, so der so genannte Rechtsstaat.
Die Softpower und das Individuum
Obwohl der Artikel die bewundernswerte Haltung jenes Richters hervorhebt und damit auszeichnet, macht er dem Leser letztendlich Angst. Angesichts der Strafen, die einzelnen Widerständlern drohen bzw. bereits umgesetzt wurden, überlegt man es sich zweimal, ob man öffentlich, z.B. in sozialen Netzwerken Stellung bezieht, indem man so redet oder schreibt, wie man empfindet.
Ich als der Unterschicht zugehöriger Bürgergeldempfänger muß mir da wohl noch keine Sorgen machen, denn viel tiefer könnte ich sowieso nicht mehr fallen. Dennoch steht zu befürchten, daß in naher Zukunft auch Leute wie ich sanktioniert – z.B. vom Sozialtransfer abgeschnitten – werden, wenn sie sich zu weit aus dem Fenster lehnen.
Mut ist meiner Überzeugung nach nur dann notwendig, wenn man vor einer Entscheidung, Handlung oder Situation Angst hat. Daß ich mir meiner diesbezüglichen Ängste weitgehend bewußt bin, macht mir jedoch nicht wirklich Mut, mich stärker zu engagieren und z.B. meine private Homepage deutlicher zu gestalten. Oft hält man sich für mutig, wenn man sich bestehenden Tendenzen zum Besseren anschließt. So schließen sich z.B. viele Länder den BRICS an, nachdem die dortigen Entscheider festgestellt haben, daß man sich gegen den US-Hegemon wehren kann. Viele Menschen trauen sich erst dann zu äußern, wenn sie weniger zu befürchten haben. Ob das Mut ist oder nur eine Masche, sich als »gut und richtig« fühlen zu können, läßt sich meist nicht wirklich beurteilen. Es geht ja auch in die andere Richtung: Handlungen wie Denunziation, die zuvor verpönt und gesellschaftlich geächtet waren, werden nun plötzlich gesellschaftsfähig, vermitteln den Handelnden das gute Gefühl, einer guten Bewegung anzugehören, mutig zu sein, sich zu engagieren usw. Doch letztlich ist das nichts weiter als Gruppennarzißmus, wie ich weiter unten bereits dargelegt habe. (1)
Meiner Beobachtung oder wohl eher Vermutung nach ist die Anzahl jener Menschen, die in sich selbst einen gewissen Widerstand gegen repressive Maßnahmen von Regierungen und anderen Organisationen wahrnehmen, weitaus höher als gewöhnlich angegeben wird. Nur fehlt ihnen wohl Mut, allzu viel zu riskieren, indem sie sich ihren wahren Befindlichkeiten entsprechend äußern. Das ist angesichts der öffentlich verbreiteten Fälle von Bestrafung jener, die sich gegen unmenschliche Praktiken positionieren, auch nicht weiter verwunderlich, denn in einer solchen Situation sind die Betroffenen weitgehend allein. Da kommt keiner und schützt sie vor staatlichen Übergriffen; sie werden öffentlichkeitswirksam herausgepickt und ihrer Strafe zugeführt, siehe Ballweg. Das entmutigt all jene, die bereits mit dem Gedanken spielten, ebenfalls öffentlich Stellung zu nehmen, nachhaltig. Softpower eben.
Leider sind diejenigen, die den Ton angeben, immer besser vernetzt als die einfachen Bürger, die sich oft gegenseitig nicht trauen. Das führt dazu, daß die Schlagkraft der sogenannten Eliten die der einfachen Menschen bei weitem übertrifft. Die stärkste Waffe der »Eliten« ist die mediale Einflußnahme, das dafür unentbehrlichste Medium ist das Fernsehen, gefolgt vom Internet. Was heißt das für die Suche nach Möglichkeiten, das Ruder doch noch herumreißen zu können?
Medieninhalte werden nicht wahllos veröffentlicht. Die Entscheider an den entsprechenden Stellen bestimmen, wann was gesendet wird. Dahinter stehen ganz bestimmte Interessen. Die Wirkung der Medien hängt aber stark davon ab, wie viele Zuschauer, Zuhörer, Leser, kurz: Rezipienten diese Medien aufweisen. Die Leute lassen sich darauf ein und schauen, hören, lesen das, was sie vorfinden, zu genau dem Zeitpunkt, an dem sie es wahrnehmen sollen. Mit anderen Worten: Sie gehorchen; sie stellen die Lauscher auf, wenn – angeblich wichtige – Menschen Reden schwingen, Geschichten erzählen, Lügen verbreiten usw. Warum tun sie das? Ich vermute, weil sie einerseits Angst haben, etwas zu verpassen, und weil sie gelernt haben, daß man solche Nachrichten mitkriegen muß, will man auf dem Laufenden sein. Zudem erfüllen Neuigkeiten eine wichtige soziale Funktion: Man hat etwas miteinander zu reden, hat ein Thema, kann sich anhand der dargebotenen Meinungen orientieren und empfindet wohl auch Anerkennung und Zugehörigkeitsgefühl, wenn man sieht, daß die anderen über dasselbe reden. Man muß also, um dabeisein zu können, über aktuelle Entwicklungen, über Tagesthemen informiert sein, ansonsten gilt man schnell als Außenseiter, als absonderlich, und wird eher gemieden. Was da jeweils »diskutiert« wird, bestimmen jedoch die Medienbetreiber.
Wie wäre es also, zumindest mal Fernseher und Radio zu entsorgen, um sich dieser – von den meisten Menschen wohl kaum wahrgenommenen – Manipulation endgültig zu entziehen? Selbst habe ich seit über 35 Jahren keine Rundfunkgeräte mehr und lese in der Zeit, die ich sonst mit Fernsehen totgeschlagen hätte, lieber seriöse Fachbücher. Man bekommt ja durch Massenmedien keinen brauchbaren Überblick zum aktuellen Geschehen, sondern liest, hört und sieht das Dargebotene immer mit dem entsprechenden Framing. Frame ist ein englischer Begriff, der übersetzt soviel wie Rahmen bedeutet. Damit ist der Rahmen gemeint, in welchem das Gesagte zu gelten hat. Über diesen Rahmen hinaus soll der Rezipient nicht denken können; der Rahmen gibt vor, wie der Medieninhalt zu verstehen ist, wie man ihn einzuordnen hat.
Bücher tun das im Grunde auch, doch bei seriösen Autoren erkennt man schnell, daß sie das in einem viel größeren Rahmen tun und, wenn sie ganz aufrichtig sind, immer wieder betonen, daß sie sich auch irren könnten und sich somit nicht als der Weisheit letzter Schluß sehen.
Wer sich ausreichend mit seriöser Sachliteratur befaßt, ist nicht mehr so leicht hinter's Licht zu führen. Er kann Nachrichten, News, Erzählungen usw. viel besser, d.h. näher an der Wirklichkeit einordnen. Damit erreicht man für sich selbst, nicht mehr so leicht manipuliert, nicht mehr so einfach aufgehetzt und damit ein Stück weit autonomer, selbstbestimmer werden zu können.
(1) https://staging.apolut.net/mut-kommt-vor-dem-fall-von-peter-frey/#comment-273592
Warum wundert mich das alles nicht?
Weil ich in der DDR Staatsbürgerkunde hatte und alles Wichtige über die Struktur und das Wesen des Kapitalismus gelernt habe. Ich warte seit 1990 wie es mit dem Kapitalismus weitergeht. Es gab ja immer mal die Illussion vom demokratischen Weg aus selbigen. Diese ist nun Geschichte. Wir wissen jetzt, dass das was 1933 passierte nur die Generalprobe für eine globale faschistische Diktatur war, die man gerade errichten will und die das einzig mögliche Endstadium darstellt. Die Mechanismen sind die Gleiche, nur modernisiert und besser getarnt. Auch die Bevölkerungsschicht, die am meisten mitmacht und profitiert ist die Selbe wie '33, das Kleinbürgertum. Dieses hatte man zwar nach '45 in Mittelschicht umbenannt, aber der Charakter ist der Gleiche geblieben.
"… Auch die Bevölkerungsschicht, die am meisten mitmacht und profitiert ist die Selbe wie '33, das Kleinbürgertum…" ?
Bekommen Sie gerade von dem aktuellen Zeitgeschehen nichts mit, was mit der so genannten Mittelschicht geschieht?
Meiner Ansicht nach sollte man mit schwammigen Begriffen wie Mittelschicht, Gesellschaft usw. sehr vorsichtig umgehen. Schwammig bzw. nebelhaft sind sie deswegen, weil sich jeder, der sie verwendet, etwas anderes darunter vorstellt. So zählt sich manch einfacher Millionäre zur Oberschicht, ist angesichts von Multimillionären oder gar Milliardären eher der Mittelschicht zuzurechnen. Oder der Elitenbegriff, bei dem sich einfache Redakteure oder sogar mancher Journalist als zur Elite zugehörig betrachtet. Mit anderen Worten: Es gibt keine fest abgesteckten Grenzen, um zwischen den einzelnen Gesellschaftsschichten zu trennen. Und sogar wenn es sie gäbe, wären sie willkürlich festgelegt.
Es geht ja auch nicht wirklich um Schichtzugehörigkeit, sondern um Haltungen, Einstellungen, Auffassungen, Bildungsniveau usw., also um Denkstrukturen, die bei den allermeisten Leute, egal welcher Schicht sie angehören, eher unveränderlich, fix, fest »verdrahtet« sind. Wir alle sind mehr oder weniger »Systemlinge«, egal ob wir jetzt mitlaufen oder uns beim einen oder anderen Punkt widersetzen. Und dennoch wollen die allermeisten Menschen keinen unnötigen Streß, keine ständige Kontrolle, keinen Rechtfertigungsdruck, kein schlechtes Gewissen und letztlich keine seelische Not erleben. Unnötiger Streß ist gegeben, wenn ich einen gegebenen Handlungsdruck nicht konstruktiv in entsprechende Handlungen transformieren kann, ohne mir noch mehr Streß zu verschaffen. Z.B. befreit das Maskentragen vielleicht von gesellschaftlichem Druck, schützt eventuell vor der Gefahr, dumm angemacht oder gar körperlich angegangen zu werden, macht aber dennoch wiederum Streß, weil man dabei nicht richtig Luft bekommt, weil der Austausch verbrauchter Luft nicht richtig funktioniert und man sich nach und nach mit Kohlendioxyd vergiftet. Mir selbst ist damals häufig schwindlig geworden beim Einkaufen, und ich hab dann die Maske, ohne die man gar nicht erst in den Laden reinkam, drinnen unter die Nase, über die ich einatmete, geschoben. Meistens wurde ich deswegen eher nicht behelligt, manchmal mußte ich sie dann kurzzeitig wieder über die Nase ziehen.
Man kann meistens nicht so recht beurteilen, wie die »Meute« um einen herum drauf ist. Oft war es nur einer oder nur zwei, drei, die sich lautstark über »Maskenfehlverhalten« beschwert haben, offenbar in der Hoffnung, Zustimmung vom Rest der Anwesenden zu erfahren, um sich so in ihrer künstlichen Selbstwahrnehmung kurzfristig erhöht zu fühlen. Wirklich wissen kann ich es aber nicht, und würde ich konkret nachfragen, würde man mir wohl kaum wahrheitsgetreu anworten.
Das von Ihnen angesprochene »Kleinbürgertum«, von dem u.a. Erich Fromm in seinen Schriften sprach, bestand zumeist aus nach »oben« strebenden Kleinunternehmern und Angestellten, die einen bescheidenen Wohlstand halten konnten und große Angst davor hatten, diesen zu verlieren. In Fromm's Buch ANATOMIE DER MENSCHLICHEN DESTRUKTIVITÄT (1) läßt der Autor auf Seite 158 einen gewissen S. L. Washburn zu Wort kommen:
—– Zitat-Anfang —–
Bis zu welchem Grade die biologischen Grundlagen des Tötens der menschlichen Psychologie einverleibt sind, kann man daran ermessen, wie leicht man Jungen für die Jagd, das Fischen, das Kämpfen und für Kriegsspiele interessieren kann. Es ist nicht so, als ob diese Verhaltensweisen unvermeidlich wären, aber sie sind leicht zu erlernen, gewähren Befriedigung und werden in den meisten Kulturen sozial honoriert. Die Geschicklichkeit im Töten und die Lust daran werden normalerweise im Spiel entwickelt, und die Verhaltensmuster des Spiels bereiten die Kinder für ihre Rollen als Erwachsene vor (S. L. Washburn und C. S. Lancaster, 1968, S. 300).
—– Zitat-Ende —–
Worauf Fromm erwidert:
—– Zitat-Anfang —–
Washburns Behauptung, viele Menschen hätten Freude am Töten und an der Grausamkeit, stimmt bis zu einem gewissen Grad, doch bedeutet es nichts weiter, als dass es sadistische Personen und sadistische Kulturen gibt; aber es gibt auch andere, die nicht sadistisch sind. So wird man zum Beispiel feststellen, dass Sadismus sehr viel häufiger bei frustrierten Menschen und in sozialen Klassen anzutreffen ist, die sich machtlos fühlen und wenig Freude am Leben haben, wie dies beispielsweise bei der untersten Klasse in Rom der Fall war, die für ihre materielle Armut und soziale Ohnmacht mit sadistischen Schauspielen entschädigt wurde, oder auch beim Kleinbürgertum in Deutschland, aus dessen Reihen sich Hitlers fanatischste Gefolgsleute rekrutierten. Auf Sadismus trifft man auch bei herrschenden Klassen, wenn sie sich in ihrer beherrschenden Stellung und ihrem Besitz bedroht fühlen, oder bei unterdrückten Gruppen, die nach Rache dürsten. Die Vorstellung, das Jagen erzeuge die Lust am Quälen, ist unbegründet und wenig einleuchtend. Jägern macht in der Regel das Leiden des Tieres keine Freude, und in Wirklichkeit würde ein Sadist, der an Quälereien Gefallen findet, einen schlechten Jäger abgeben. Es trifft auch in der Regel nicht zu, dass Angler sich der von Washburn erwähnten Praktiken bedienen. Ebenso wenig gibt es Hinweise darauf, dass die primitiven Jäger die Jagd aus sadistischen oder destruktiven Motiven betrieben haben. Im Gegenteil spricht manches dafür, dass die Empfindungen den getöteten Tieren gegenüber liebevolle waren und die Jäger möglicherweise wegen des Tötens ein Gefühl der Schuld hatten. Die paläolithischen Jäger redeten den Bären oft mit „Großvater“ an, oder sie sahen in ihm den mythischen Ahnherrn der Menschheit. Wenn der Bär getötet war, wurde er um Verzeihung gebeten. Bevor er verzehrt wurde, fand ein heiliges Mahl statt, bei dem der Bär „Ehrengast“ war, dem die besten Speisen vorgesetzt wurden; zum Schluss wurde der Bär feierlich beigesetzt (J. Mahringer, 1952).
—– Zitat-Ende —–
Damit will ich sagen, daß man mit den oben erwähnten schwammigen und vernebelnden Begriffen kaum die Wirklichkeit streift, ja sie im Gegenteil sogar vor sich selbst und dem jeweiligen Empfänger der Worte eher verbirgt. Mir geht es hier und bei vielen anderen Gelegenheiten mehr um die eigentliche Dynamik des Geschehens, um die Struktur des gesellschaftlich erzeugten Handlungsdrucks, um die Abhängigkeiten der einzelnen Gesellschaftsmitglieder sowie darum, daß letztlich fehlendes Bewußtsein der eigenen Motive, Intentionen dazu führt, daß man gewissermaßen blind um sich schlägt. Letzten Endes geht es darum, zu erkennen, daß man die Haltung anderer Menschen zwar kritisieren kann, sie aber nicht nachhaltig zu verändern vermag. Doch durch die Art der Betrachtung, die ich soeben angeregt zu haben hoffe, kann man sich des eigenen Fehlverhaltens bewußt werden, indem man nach und nach die wahren Motive erkennt, die den eigenen Handlungen zugrundeliegen. Nur da kann ich wirklich etwas verändern.
Fromm schrieb im selben Buch auch über Gruppennarzißmus im sogenannten Kleinbürgertum:
—– Zitat-Anfang —–
Der Gruppennarzissmus hat wichtige Funktionen. Vor allem fördert er die Solidarität und den inneren Zusammenhalt der Gruppe und erleichtert ihre Manipulation, da er an narzisstische Vorurteile appelliert. Zweitens ist er außerordentlich wichtig als ein Element, das den Mitgliedern der Gruppe Befriedigung verschafft, vor allem jenen unter ihnen, die an sich wenig Grund hätten, sich stolz und schätzenswert zu finden. Wenn man das armseligste, ärmste und am wenigsten respektierte Mitglied einer Gruppe ist, wird man für seinen elenden Zustand durch das Gefühl entschädigt: „Ich bin ein Teil der wundervollsten Gruppe der Welt. Ich, der ich in Wirklichkeit ein armseliger Wurm bin, werde zum Riesen dadurch, dass ich zu dieser Gruppe gehöre.“ Folglich entspricht der Grad des Gruppennarzissmus dem Mangel an wirklicher Befriedigung im Leben. Jene sozialen Klassen, die ihr Leben mehr genießen, sind weniger fanatisch (Fanatismus ist eine charakteristische Eigenschaft des Gruppennarzissmus) als die, welche wie das Kleinbürgertum an einem Mangel auf allen materiellen und kulturellen Gebieten leiden und ein Leben führen, das unerträglich langweilig ist. (S. 237)
—– Zitat-Ende —–
Diese Art und Weise, sich selbst durch Zugehörigkeit zu einer als maßgeblich wahrgenommenen Gruppe erhöht und gestärkt, ja sogar bedeutend zu fühlen, findet man überall, z.B. im Fußball, in politischen Parteien, auch schon in der Schule, im Beruf, im Studium usw. Fromm verweist auf das, was wir heute Softpower nennen, womit die Leute – von ihnen nahezu unbemerkt – gesteuert werden:
—– Zitat-Anfang —–
Gleichzeitig ist es vom Standpunkt des Sozialbudgets aus sehr billig, den Gruppennarzissmus zu fördern. Tatsächlich kostet er fast nichts, verglichen mit den Sozialausgaben, die nötig wären, den Lebensstandard zu erhöhen. Die Gesellschaft braucht nur die Ideologen zu bezahlen, die die Schlagworte formulieren, welche den gesellschaftlichen Narzissmus erzeugen. Viele soziale Funktionäre, wie Lehrer, Journalisten, Pfarrer und Professoren, sind zur Mitarbeit bereit, ohne dafür bezahlt zu werden, wenigstens was das Geld anbetrifft. Ihre Belohnung besteht darin, dass sie sich stolz und befriedigt fühlen, einer würdigen Sache zu dienen – und dass ihr Prestige und ihre Aufstiegsmöglichkeiten steigen.
Diejenigen, deren Narzissmus mehr ihre Gruppe als sie selbst betrifft, sind ebenso empfindlich wie individuelle Narzissten, und sie reagieren wütend auf jede wirkliche oder eingebildete Beleidigung, die ihrer Gruppe angetan wird. Sie reagieren womöglich nur noch intensiver und ganz gewiss bewusster darauf. Ein einzelner wird, wenn er nicht gerade geisteskrank ist, wenigstens manchmal einige Zweifel in Bezug auf sein narzisstisches Selbst-Image hegen. Das Mitglied einer Gruppe kennt solche Zweifel nicht, da die Mehrheit seinen Narzissmus teilt. Im Falle eines Konfliktes zwischen verschiedenen Gruppen, die ihren kollektiven Narzissmus gegenseitig herausfordern, ruft diese Herausforderung eine intensive wechselseitige Feindschaft hervor. Das narzisstische Image der eigenen Gruppe wird aufs Höchste gesteigert, während man die feindliche Gruppe möglichst herabsetzt. Die eigene Gruppe wird zum Verteidiger der menschlichen Würde, des Anstandes, der Moral und des Rechts. Die andere Gruppe wird verteufelt. Sie ist betrügerisch, skrupellos, grausam und von Grund auf unmenschlich. Die Beleidigung eines Symbols des Gruppennarzissmus – zum Beispiel der Fahne oder der Person des Kaisers, des Präsidenten oder eines Gesandten – ruft als Reaktion beim Volk eine so intensive Wut und Aggression hervor, dass es sogar bereit ist, seine Führer in ihrer Kriegspolitik zu unterstützen.
—– Zitat-Ende —–
Gruppennarzißmus ist nach Fromm eine der wichtigsten Quellen menschlicher Aggression und gleichzeitig eine – wenn auch etwas privitive – Reaktion auf einen Angriff auf »vitale Interessen«; das sind Interesse an lebensnotwendigen Um- und Gegenständen, z.B. an sauberem Wasser, guten Lebensmitteln, guten Sozialkontakten, gesellschaftlichen und beruflichen Aufstiegsmöglichkeiten usw. Für Fromm und ebenso für mich ist Narzißmus grundlegend als pathologisch zu bewerten, als psychisch krankhafte Reaktion auf ansonsten unerträgliche Umstände.
Wenn Sie einmal ein solches Buch aufmerksam gelesen haben, könnte Ihnen Vieles, das Sie bislang nicht so recht nachvollziehen konnten, leichter verständlich werden.
(1) http://irwish.de/PDF/Psychologie/Fromm/Fromm-Anatomie_der_menschlichen_Destruktivitaet.pdf
Der Fehler wurde – wie so oft – durch die Akzeptanz der Verantwortungsweitergabe begangen.
Die Eltern hätten sich persönlich, unmittelbar, unbürokratisch für den Schutz ihres Kindes einsetzen müssen und die "Ich befolge nur Befehle" Ausrede ignorieren müssen.
Dies ist und war in einem Zwiegespräch, in dem man die Konsequenz aufzeigt, die entstehen sollte es jemals wieder zu einem Übergriff kommen, möglich.
Im Idealfall ist dies nicht mal nötig da die Abwägung ob man ein Kind drangsalieren möchte immer von jenen Konsequenzen abhängt, die die Befehlsempfänger immer scheuen.
Die opportunistischen Günstlinge der Herren schmücken sich zu allen Zeiten gerne mit den wenigen couragierten historischen Vorbildern, denen die Integrität gebot sich maßvoll zu verhalten. Ist die Zeit dann da, übt man sich selbst in ergebener Anpassung und Abgefeimtheit. Zumindest sehr viele. Nicht wenige die standhielten bezahlten ihren Einsatz auch mit dem Leben. Und dennoch inspiriert ihr untilgbares Bsp. weit über ihre Zeit hinaus wieder tausende andere. Ein Mensch, ein bekanntes Bild daß das sehr gut transportiert:
Vater August Landmesser wird wegen "Rassenschande" ins Moorlager geschickt
http://www.fasena.de/courage/deutsch/5a.htm
Ein schließendes Wort:
Der Feige stirbt schon vielmal, eh' er stirbt,
Die Tapfern kosten einmal nur den Tod.
Von allen Wundern, die ich je gehört,
Scheint mir das größte, daß sich Menschen fürchten,
Da sie doch sehn, der Tod, das Schicksal aller,
Kommt, wann er kommen soll.
– William Shakespeare, Julius Cäsar, Zweiter Aufzug, 2. Szene.
Was bleibt als Quintessenz? Die Justiz selbst hat sich in eine kriminelle Vereinigung verwandelt, dessen einzelne Mitglieder sich aktiv gegen ein demokratisch geschaffenes Rechtssystem stellen und statt dessen eine Willkürherrschaft außerhalb jeglicher Legitimation erschaffen. Möglich ist dies aber nur, da sich hier mehrere Teile des Staates zu einer organisierten, bandemäßig agierenden Clique zusammengeschlossen haben, um gegen die eigene Gesellschaft zu handeln :-(
@ Querdenker Hallo,
"Die Justiz selbst hat sich in eine kriminelle Vereinigung verwandelt"
Im Prinzip ja, nur handeln Kriminelle absichtlich kriminell, während ich bei der Mehrheit der deutschen Juristen, speziell bei der Mehrheit der deutschen Richter den Eindruck habe, dass denen gar nicht bewusst ist, was sie tun.
Was ist passiert;
Menschen die sich exponiert gegen den REGIERUNGSWILLEN gestellt haben wurden vom SYSTEM ruiniert.
Einige der BESTEN bekommen hier auf Apolut einen Nachruf.
Alle Richter die im Sinne der Regierung gegen den Gesetzestext geurteilt haben, haben die Situation korrekt eingeschätzt und werden das beim nächsten wieder so machen. Sie haben es damals vermutet und heute wissen sie das ihnen tatsächlich der bürgerlich Tod erwartet, wenn sie aufrecht handeln.
Getreu der Formel; Bestrafe einen erziehe 100.
Die KoronaGewinnler (freie Wortschöpfung in Anlehnung an den Kriegsgewinnler) durften ihren LOHN behalten.
Die Situation beim zweiten Mal wird also schlimmer sein als zuvor.
Der Richter ist ein GUTER. Hat Herr Frey oder jemand von Apolut mal nach einem Interview nachgefragt?
Jetzt wo er kein Richter mehr ist und seine Pension verloren hat, kann er doch frei reden. Vielleicht können wir ihn unterstützen, finanziell erher nicht aber ihr versteht schon.
Sehr geehrter Herr Frey, Sie haben sich da viel Arbeit gemacht. Ich fürchte allerdings, das wird kaum jemanden wirklich interessieren. Unser Grundgesetz ist eine schöne Absichtserklärung, die man jedoch, wenn es darauf ankommt, in der Praxis nicht anwenden kann. Mich würde einmal interessieren, wie die Verfassung , die Gesetzlichkeit, die Justiz und insbesondere die Richter der VR China hinsichtlich der dortigen Corona-Maßnahmen reagiert haben. Ich war 2021 noch etwas schläfrig und dachte, als ich die Bilder aus China mit dem Maskentragen und den Lockdowns sah – okay, typisch zentralistische kommunistische Diktatur eben. Bei uns wird sowas nie kommen. Wie ja auch bis einen Tag vorher von unseren Experten und Politikern dargestellt.
Mich hat dann verwundert, wie von einem Tag auf den anderen bei uns(fast) alle mitgemacht haben.
Meiner Meinung nach liegt der Schlüssel in unserem Erziehungssystem, vom Kindergarten, Schule, bis hoch zu den Universitäten. Es ist ein boot-camp light. Niemand, der später ein Studium machen oder überhaupt die Schule erfolgreich beenden will kommt darum herum, die Lehrmeinung zu lernen und in den Prüfungen wiederzugeben. Dito mit der Disziplin. Schon im Kindergarten tragen alle kleine Warnwesten und gehen in Reihe und Abstand. Als Erwachsene eben dann Masken und Abstand im Supermarkt. Das erfolgt als Gewohnheit, aus dem Unterbewusstsein heraus, was 95 Prozent unserer täglichen Handlungen steuert. Arno Gruen hat sich mit der Gehorsamsproblematik bei den Nazis beschäftigt und ist heute noch sehr aktuell. Wir haben inzwischen in der Gesellschaft das allgemeine Gehorsamsniveau einer Diktatur erreicht. Die Leute halten das für normal. Die 5 Prozent verbleibender Gehirnkapazität werden vernebelt: Vertraut der Wissenschaft, Anarchie ist Chaos, Hippies waren Blumenkinder, Homöopathie ist unwissenschaftlich, die Justiz ist unabhängig, Fliegenpilze sind für Menschen tödlich ( obwohl sie in Lappland vom Weihnachtsmann verteilt wurden ), 0,04 Prozent Kohlendioxid in der Luft versauen das Klima total…….. das glauben die Menschen in der großen Mehrheit.
Wie man dagegen anschreiben kann, weiß ich nicht.
Es wäre wahrscheinlich nutzbringender, positive Alternativen, eine völlig andere Zukunft, ein Aufwachsen von Kindern ohne Erziehung , Anarchie ( regiert von Empathie) als Gesellschaftsform, eine Welt ohne Geld zu beschreiben.
Das würde eventuell noch eher interessieren. Die Beteiligten in der Justiz außer dem Richter aus Weimar haben zum großen Teil im Grunde ihres Herzens ein schlechtes Gewissen. Und die Hausärztin einer vertrauenswürdigen Bekannten sagte ihrem Personal, sie wären jetzt so eine Art kleine Mengeles. Natürlich mussten alle dort mit Masken herumlaufen und es wurde fleißig geimpft.
Niemand kann so moralisch verwahrlosen wie ein Akademiker. Deshalb hassen viele von Ihnen auch die einzelnen Kollegen, die das nicht sind.
Da Sie die PRC ansprechen.
Insider wußten genau, was in der Pipeline ist > Dr David Martin, zuletzt @ EU Parlament im Mai.
Jeder dieser Insider konnte also die Lawine lostreten, zu welchem Zwecke auch immer (Bioattacke gegen die PRC, Impfstoff Profite, Bevölkerungsreduktion, Menschheits Kontroll Experiment, NWO etc pp)
Die PRC hat reagiert, wie sie nach (mindestens 2) Bioattacken auf das Vieh (> Larry Romanoff aus Shanghai) reagieren mußte, sie hat den Angriff pariert und zwar exzellent.
Im letzen Moment hat dann das Deutsche Regime begonnen, mit den Maßnahmen die Menschen in die Giftspritze zu treiben. Dazu mißbrauchte Drosten die Chinesin, welche Webasto in Süddeutschland besuchte. Woher kannte Drosten überhaupt ihre Gesundheits etc Daten ?
Näher am wet market als das BioLab und auf derselben Seite des Flusses liregt das Deutsche Krankenhaus in Wuhan, Drosten und Merkel hatten es zuvor besucht. Damals war das größte Webasto Werk bereits in Betrieb: In Wuhan. Webato ist im Besitz zweier Süddeutscher Unternehmer und Drosten wird bekanntlich nicht von der Charite bezahlt, sondern von Quandt. V d Leyens Mann ist (fast hätte ich geschrieben 'arbeitet') bei einem US Pharma Unternehmen in leitender Position.
Selbstverständlich waren die chinesischen Maßnahmen zur Abwehr der Attacke hervorragend geeignet, die Deutschen in die Giftspritze zu treiben.
Viel Spaß beim Nachdenken
Was eine mögliche Bio-Attacke auf die VR China anbelangt, so würde ich empfehlen, einmal in David Icke " Das Ich -Phantom" nachzulesen, was er dort über Bill Gates und das Impfen im allgemeinen schreibt. Das Buch kam 2018 etwa heraus, und dort werden die Grundlagen der Plandemie exakt beschrieben. Meinen Sie nicht, dass die Welt von einer Stelle aus regiert wird ?
GUTER ARTIKEL
In dem Fall muss man wirklich hartnäckig bleiben.
Richter Christian Dettmar hat absolut recht und sich dazu nahezu als einziger als unbestechlich herausgestellt.
Das werden auch hundert Heuchler nicht ändern.
Das ist die moderne willkürliche Justiz neuer Prägung seit März 2020 in Bezug auf Hausdurchsuchungen. Denn man hofft auf auswertbare "Zufallsfunde", die mit dem offiziellen Ziel der Hausdurchsuchung nichts gemein haben.
"Sie sind ja ein schäbiger Lump!“ fällt mir irgenwie spontan dazu ein …
Hut ab vor den Chinesen, die haben sich aus den 'ungleichen Verträgen' herausgearbeitet, die Deutschen stecken mangels Rückgrates noch immer bis über den Hals in der Sche… Was war denn der Frieden nach WWI, für dessen Akzeptanz Hunderttausende verhungert wurden und die in wesentluchen Teilen geheime Ordnung nach dem WWII, für dessen Akzeptanz mehrere Millionen verhungert wurden ?
Hier nur mal so als Einstieg
https://www.unz.com/runz/american-pravda-post-war-france-and-post-war-germany/
oder gleich in media res
https://redice.tv/red-ice-radio/other-losses-death-of-millions-of-german-prisoners-after-world-war-ii
Und bei Ron Unz' Unz Review gibt's noch mehr interessante Sachen, der Bursche hat auch digitalisiert, aber wichtigere Sachen als das Projekt Gutenberg von Gates' ehemaligem Nachrichtenmagazin.