Richterin vermutet Nazis
Ein Meinungsbeitrag von Uli Gellermann.
Pater Theo, der Gründer der Ekklesia Corona, einer aufklärenden Satire-Show gegen das Corona-Regime, wurde in der zweiten Instanz von einem Berliner Gericht freigesprochen. Frei von was? Vom Vorwurf, er habe „Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen verbreitet“. Der Darsteller hätte, so ein Gericht ohne Kunstverstand, aber mit dem festen Willen, den Schauspieler Jean-Theo Jost zu verurteilen, öffentlich den Hitlergruß gezeigt. Das hätte den Kämpfer für demokratische Freiheiten vor fast einem Jahr bis zu drei Jahren Gefängnis kosten können.
„Heil Spritze“
Pater Theos Gruß hieß „Heil Spritze“ und karikierte den medialen Hype um jene Corona-Spritzen, von denen man heute weiß, dass sie auf keinen Fall vor dem Virus schützen, allerdings ein erstklassiges Geschäft für die Pharma-Industrie auslösten. Inzwischen rudern die Vertreter der heiligen Spritze überall zurück: Selbst der kranke Gesundheitsminister Lauterbach äußert inzwischen leise Zweifel am diktatorischen Vorgehen des Regimes. Auch die auf den Regierungskurs eingeschworene Justiz gerät ins Grübeln.
Beratung zur Urteilsfindung dauerte
Wohl wegen dieses Grübelns dauerte die Beratung zur Urteilsfindung ungewöhnlich lange: Hatten sich die Geschworenen, die ja nicht dem Justizapparat angehören, quergelegt? Sollte sich rumgesprochen haben, dass die Freiheit der Kunst Teil des Grundgesetzes ist? Es ist eher zu vermuten, dass die Justiz nicht dogmatisch erscheinen wollte, wenn die bekannten Impfschäden öffentlich belegen, wie gefährlich und unsinnig die amtliche Unterstützung der mörderischen Profit-Industrie ist.
Richterin diffamiert Bewegung
Bis zur Richterin hatte sich der neue Kurs noch nicht herumgesprochen. Sie behauptete gegen Ende der Verhandlung wirklich, dass viele der Demonstranten gegen das Corona-Regime den Hitlergruß begrüßt hätten. Als es im Publikum daraufhin Unmutsäußerungen gab, schob sie tatsächlich noch nach, dass sie ja wohl ihre Meinung sagen dürfe. Die Dame hat eine „Meinung“, die sich zufällig mit der „Meinung“ von Politik und Medien deckt, die der Demokratiebewegung rechtes Gedankengut unterschieben wollen.
Justiz-Karriere macht abhängig
So verkam eine Gerichtsverhandlung, die immerhin einen Freispruch verkündete, doch noch zur miesen Propaganda-Bühne. Zwar steht im Artikel 97 des Grundgesetzes „Die Richter sind unabhängig und nur dem Gesetze unterworfen“. Aber die Richterin im Fall Pater Theo hat ihre Voreingenommenheit hinlänglich bewiesen. Wer Karriere im Apparat machen will, ist eben doch abhängig.
8.100 Euro Soli-Spenden
Auch diese Verhandlung hat dem Angeklagten Kosten verursacht. Doch die Solidarität in der Demokratiebewegung ist groß. Im Ergebnis eines Spendenaufrufs der RATIONALGALERIE kamen 8.100 Euro zusammen. Dafür bedankt sich Jean-Theo Jost bei all seinen Unterstützern ganz herzlich und wird mit den Spenden wie folgt verfahren: Wenn die bereits beglichenen Auslagen zurückerstattet wurden, wird er die Spendengelder zurück überweisen, es sei denn, es ist ausdrücklich von den Spendern ein anderer Verwendungszweck gerwünscht.
Etappen-Sieg lässt hoffen
Der Freispruch für Pater Theo, für eine Symbolfigur der Demokratiebewegung, ist ein Etappensieg. Ein Durchatmen ist möglich. Aber die gesellschaftliche Wirklichkeit verlangt die Fortführung des Kampfes für unsere Grundrechte: Freiheit für Michael Ballweg!
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Apolut berichtete bereits über den Fall in zwei Artikeln von Uli Gellermann:
Im Kampf für die Freiheit: https://staging.apolut.net/im-kampf-fuer-die-freiheit/
Grenzen der Freiheit: https://staging.apolut.net/grenzen-der-freiheit/
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Dieser Beitrag wurde zuerst am 2.2.2023 auf dem Portal Rationalgalerie veröffentlicht.
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Wir danken dem Autor für das Recht zur Veröffentlichung dieses Beitrags.
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Unsaeglich, was sich hier abspielt. Alptraumhafte Distopie in weit ueber 50 % aller Menschen.
Wir haben es nicht mit Verrueckten Coronahoerigen, Staatshoerigen zu tun, hirnlosen Nachplappermaeulern, sondern mit den leibhaftigen Reinkarnationen des Typus goethischen Mephistos bis mordbereiten Kz-Aufsehers, der auf "Befehl von oben" wie ein Fleischerhund mit ausgeschalteter Hundeethik ueber die ihm unterstellten Wehrlosen herfaellt.
Ich habe keinen von denen vergessen.
Nicht Spahn, nicht dieses Merkelschreckgespenst, nicht die Weisskittel, nicht den Aldi-Schichtfuehrer und gehe in keine der noch existenten Kneipen und Laeden, die mal ohne Maske nicht bedienen wollten.
Denn ich traute meinen Augen und Ohren nicht, hinter scheinbar menschlich daherkommenden Antlitzen solche Fratzen erkennen zu muessen. Um nicht wieder in eine Bahn zu muessen, bin ich vom Fahrrad wieder aufs Auto zurueckgestiegen, konsequent. Durch mit dem Verbrecherteil der Bevoelkerung.
Die Lockerung der Corona-Zügel erfolgt durch den Chef, das sind nun mal die USA. Ebenso wie auch das Corona-Regime vor 3 Jahren auf höhere Weisung holterdipolter über die Welt hereinbrach und die Merkelregierung zu einer 180-Grad-Wende nötigte, hatte man doch das neue Virus kurz zuvor noch als harmlos deklariert. Die verblödeten Deutschen, doch nicht nur die, haben die mit der ausgerufenen Panik verbundenen Verrücktheiten brav mitgemacht. Das war Solidarität. Für die Funktionselite, und die Richterschaft ist ein Teil von ihr, sind Wendemanöver immer sehr stressig, weil sie Ängste ums Eigene auslösen. Zurecht. Vasallen fehlt die Planungssicherheit. Das ist ihr Los.
Es hätte niemals ein Strafverfahren gegen Herrn Jost geben dürfen, und schon gar nicht eine Verurteilung in erster Instanz, da Herr Jost keine Straftat begangen hat und die Staatsanwälte und die Strafrichter dies hätten wissen müssen.
A. Insbesondere kommt eine Verbreitung von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen aus mindestens 3 Gründen nicht in Betracht.
1. Und zwar deswegen, weil sich Herr Jost im Rahmen von Kunst damit auseinandersetzte.
2. Zudem deswegen, weil er durch den Spruch „Heil Spritze“ den ursprünglichen Spruch extrem veränderte/modifizierte.
3. Außerdem deswegen, weil durch diese Modifikation der Heilsgruß bewusst negativ besetzt wurde, indem er mit der gefährlichen und indirekt aufgenötigten Spritze in Verbindung gebracht wurde. Ein derart modifizierter Heilsgruß ist vergleichbar mit einem durchgestrichenen Hitlerkreuz. Eine solche Negierung/Verneinung des ursprünglichen Heilsgrußes ist aber gerade kein Heilsgruß.
B. Auch hat sich Herr Jost aus mindestens 5 Gründen nicht der Verharmlosung des NS-Regimes schuldig gemacht.
1. Weil in der Kunst Übertreibungen (nichthorizontalen Vergleiche) üblich sind und eine Übertreibung bedeutet, dass beide Gegenstände gerade nicht auf dieselbe Stufe gestellt werden, sodass das NS-System durch diesen nichthorizontalen Vergleich auch nicht verharmlost wurde.
2. Weil selbst dann, wenn man einmal unterstellen würde, dass Herr Jost das NS-System und die Spritze (angeblich) auf eine Stufe gestellt hätte, er dann nicht das NS-System verharmlost, sondern allenfalls den durch die Spritze verursachten Schaden möglicherweise aufgebauscht hätte.
3. Das NS-System zeichnete sich u.a. durch die unmenschlichen Zwangsversuche an Juden aus. Während der Coronakrise wurde öffentlich (entgegen dem Nürnberger Kodex) eine allgemeine Impfpflicht oder gar Impfzwang gefordert. Ungeimpfte wurden indirekt zur Impfung gezwungen (etwa dadurch, dass sie andernfalls ihren Arbeitsplatz verloren hätten). Wenn daher das NS-Regime und die Coronakrise partiell verglichen worden sein sollten, dann wäre dies noch von der Meinungs- und Kunstfreiheit gedeckt.
4. Die Schäden, die durch die Impfungen verursacht worden sind, sind schwer feststellbar. Möglicherweise haben die Impfungen Millionen Todesfälle verursacht, wenn man Schwangerschaftsabbrüche mitzählt. Dies wäre ggf. zwar weniger als die Menschen, die vom NS-Regime umgebracht wurden und man kann die Morde des NS-Regimes auch nicht mit den nicht beabsichtigten Impftoten vergleichen, jedoch sind von der Meinungs- und Kunstfreiheit auch übertreibende und partielle/hinkende Vergleiche gedeckt.
5. Dessen ungeachtet weil Herr Jost evidentermaßen jedenfalls keinen auf die Verharmlosung des NS-Regimes gerichteten Vorsatz hatte.
Unterdessen wurde keiner von den Menschen, die eine allgemeine Impfpflicht gefordert hatten, wegen versuchter öffentlicher Aufforderung („Anstiftung“) zum Totschlag (gem. §§ 212, 111, 30 Abs. 1 StGB) angeklagt.