Hier erhalten Sie die Presseerklärung der Gesellschaft “Mediziner und Wissenschaftler für Gesundheit, Freiheit und Demokratie” (MWGFD) zum Rundschreiben der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg bzgl. des Ausschlusses von Ungeimpften von der ärztlichen Behandlung.
Wir dürfen ein Flugblatt anfügen, welches der am Wochenende gestarteten bundesweiten Aktion gegen die Menschenjagd auf Ungeimpfte, zugrundeliegt.
Die vollständige Pressemitteilung finden Sie hier.
Das Flugblatt zum Download finden Sie hier.
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Bildquelle: © MWGD; PopTika / shutterstock
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Die Arbeit der Aerztegruppe ist, ich glaube bei Lancet als wissenschaftliche Arbeit veroeffentlicht und durchlief einer sog. peer review.
Damit hat der Inhalt gerichtliches Gewicht als wissenschaftliches Gutachten, was jeder Spritzenzwangsbedrohte vor Gericht verwerten koennen muesste.
Das, zusammen mit der gesetzlich vorgeschriebenen "Aufklaerung" und Verweigerung vor jeder Injektion reicht hin, jeden Injektionsverlanger des Noetigungsversuchs mit Androhung auf Leib und Leben anzuzeigen, womoeglich plus arglistigem Taeuschungsversuch. Plus aerztlichem Verstoss gegen Aufklarungspflicht, wenn nicht auf diese Veroeffentlichung hingewiesen wurde. Ich empfehle, jeden spritzwilligen Arzt in diese Falle laufen zu lassen. Ist Meinung, bin Laie aber entschiedener Gegner jeden Verbrechens von Seiten der Nomenklatura und miesen Aertzten.
No Chance mehr auf Zwang.
Ich habe mir das Schreiben der Kassenärztlichen Vereinigung auf der Seite https://www.mwgfd.de angesehen und bin nun richtig, ehrlich verwirrt.
Darin sprechen die Verfasser, dass Ärzte kein Recht haben die Aussage eines Patienten, dass er geimpft ist, nachzuprüfen- Zitat: Sie können die Patienten nach deren Impfstatus fragen, haben aber kein Recht auf eine wahr-
heitsgemäße Antwort oder gar einen entsprechenden Nachweis.
Wieso haben dann Arbeitgeber, Disko-Betreiber, Retaurant-Betreiber und wer weiß ich noch alles ein Recht diesen Nachweis zu fordern? Ein Arzt aht eine Schweigepflicht ein Arbeitgeber nicht…
Danke für eine Antwort….
"Wieso haben dann Arbeitgeber, Disko-Betreiber, Retaurant-Betreiber und wer weiß ich noch alles ein Recht diesen Nachweis zu fordern? Ein Arzt aht eine Schweigepflicht ein Arbeitgeber nicht…
Danke für eine Antwort…."
Das haben sie NICHT. Stichwort Dattenschutz und Drittwirkung der Grundrechtte.
Arbeitsgeber, die sich dieser rechtswidrigen Gesetzeswillkür beugen, begehen einen Rechtsbruch, wobei die DSGVO (Art. 9, Abschnitte 2 und 3) hier eindeutig Lücken läßt, die vom BDSG (§22) noch weiter aufgerissen werden.
#Karsten Tamm:
Koennte man solchen Geschaeften, Veranstaltern nicht auch einen Anzeigestrick drehen etwa wie arglistige Befoerderung zur Schaedigung des Kundenimmunsystems?