Stuttgart/07.04.2021 Richter und Richterinnen, insbesondere die des Bundesverfassungsgerichtes (BVG), haben dafür Sorge zu tragen, dass sie in einer Verfahrenssache kein persönliches Interesse an dessen Ausgang haben. Seit mindestens 1984 legt das BVG die Befangenheitsvorschriften für die Richter viel zu großzügig aus. Bei möglicher Befangenheit eines Richters oder einer Richterin des BVG hat der Senat seit 1993 die Möglichkeit, eine Beschwerde ohne Begründung schlichtweg nicht zuzulassen. Damit wird möglicherweise ein höchst umstrittener oder gar befangener Richter praktisch willkürlich geschützt. Wir sehen bei einem Richter am BVG einen Interessenskonflikt und fordern ihn zum Rücktritt auf.
Die vollständige Pressemitteilung sowie den offenen Brief gibt es hier als PDF zum Download.
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