Stellungnahme nach §§ 6, 11 PresseG BW zum Bericht der Stuttgarter Nachrichten
Stuttgart/10.05.2021. Die Redaktion der Stuttgarter Zeitung hat in ihrem Bericht vom 19.04.2021 zur Demonstration in Stuttgart mehrere unbewiesene Tatsachenbehauptungen aufgestellt, die entweder unwahr sind oder die durch Weglassen wesentlicher Tatsachen eine verzerrende und irreführende Sachverhaltsdarstellung verbreitet haben.
Die vollständige Pressemitteilung gibt es hier zum Nachlesen.
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