Rechtfertigung von Kriegsverbrechen als deutsche Staatsraison | Von Rainer Rupp

Baerbock und die zivilen menschlichen Ziele in Gaza

Ein Kommentar von Rainer Rupp.

Es hat ein paar Tage gedauert bis Annalena Baerbock von der vernichtenden Wirkung ihrer Rede am 10. Oktober im Bundestag eingeholt wurde. In der Rede zum Jahrestag des Hamas-Überfalls auf die israelische Besatzungsmacht gedachte Deutschlands intelligenteste Außenministerin aller Zeiten den auf 1200 geschätzten israelischen Todesopfern. Auch den von Hamas verschleppten israelischen Geiseln galt ihr eher theatralisches Mitgefühl, wobei sie allerdings nicht erwähnte, dass die Hamas ihre israelischen Geiseln gegen Tausende Palästinenser in israelischen Gefängnissen austauschen wollte, wie in der Vergangenheit wiederholt geschehen.

Ansonst war Baerbocks Rede mit den im Zusammenhang mit Israel bis zum Überdruss bekannten, leeren Phrasen prall gefüllt. Und dazu gehörte auch die wiederholt Erwähnung, dass „Israels Sicherheit“ angeblichen „deutsche Staatsraison“ ist.

Hier zwei Beispiele[i] aus der Rede, wiedergegeben im „Plenarprotokoll 20/191, Stenografischer Bericht der 191. Sitzung des Deutschen Bundestags, in Berlin, Donnerstag, den 10. Oktober 2024 (https://dserver.bundestag.de/btp/20/20191.pdf#P.24791) Der Link führt direkt zur Rede von Baerbock.

„Israels Sicherheit ist Teil unserer deutschen Staatsräson. Wir gemeinsam – wir als Bundesrepublik Deutschland, wir als Bundesregierung, ich als Außenministerin, wir als Parlament, die demokratische Mitte, Sie als Parlamentarierinnen und Parlamentarier – haben das immer wieder deutlich gemacht“. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD, der CDU/CSU und der FDP.)

Oder:

„Die Sicherheit Israels ist deutsche Staatsräson, unabhängig davon, wer Deutschland regiert, unabhängig davon, wer Außenpolitik macht.“ (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der FDP.)

Allerdings hängt der Begriff „Staatsraison“ haltlos im politischen Raum, denn keiner weiß, was Staatsraison wirklich ist. Es gibt nicht einmal einen Beschluss des Deutschen Bundestags, der den Begriff definieren würde, den viele so vollmundig benutzen.

Angeblich soll die Formel irgendwann mal Kanzlerin Angela Merkel über die Lippen gekommen sein, wonach sie prompt von pro-zionistischen Kreisen instrumentalisiert und sofort gegen zweifelnde Fragen mit Anti-Semitismus Verdächtigungen wehrhaft abgeschirmt wurde.  Hier folgt ein Versuch, den Begriff und die Politik drumherum einzuordnen:

Die Staatsräson, abgeleitet aus dem Französischen „raison d’état“, ist ein Überbleibsel autokratischer Regierungsformen hauptsächlich aus der Feudalzeit. Sie bezieht sich im Allgemeinen auf die Idee, dass der Staat, also der Herrscher in bestimmten Situationen Maßnahmen ergreifen kann, die aus Sicht der herrschenden Moral problematisch sind oder gegen geltendes Recht verstoßen, aber aus Sicht des Herrschers notwendig für das Überleben seines Staates, bzw. seiner Herrschaft ist.

Dieses Konzept hat ihn früheren Jahrzehnten zu teils hoch sophistischen, politischen und juristischen Streitigkeiten geführt. In jüngeren Zeiten und unter demokratischeren Staatsformen steht der Staat vor allem in der Verantwortung, die Interessen seiner Bürger zu schützen. Der Schutz der Bürger und ihrer Interessen hat demnach – zumindest in den Gesetzestexten Vorrang vor dem Schutz der staatlichen Institutionen.

Der Schutz des anonymen Staatsapparates wird jedoch von vielen Politikern und Staatsdienern aus nachvollziehbarem Eigeninteresse als höchste Staatsraison angesehen und führt zwingend zu Spannungen und Widersprüchen zwischen Schutz der Bürgerinteressen und dem Staatsschutz.

Mit anderen Worten der alte, vieldeutige Begriff Staatsraison, widerspiegelt das Spannungsfeld zwischen Gesetz, Recht, Moral einerseits und den Zielen von Politikern und Staatsdienern, bzw. den Kräften aus dem Tiefen Staat andererseits.  Aber egal wie unterschiedlichen die jeweiligen Interessen auf sein mochten, sie waren immer auf den eigenen Staat, bzw. auf die eigene Nation fokussiert.

Historisch und weltweit einmalig ist daher die Tatsache, dass Deutschlands Politiker deklamieren, dass die Sicherheit eines anderen, weit entfernten Staates deutsche Staatsraison ist! Das, obwohl dieser Staat in seiner kurzen Geschichte seit 1948 immer wieder seine Nachbarstaaten überfallen, die ansässige Bevölkerung vertrieben, immer wieder Landraub begangen und zu alledem auch noch einen Apartheidstaat auf den besetzten Gebieten errichtet hat.

Zu allem Überfluss wird dann auch noch diese Staatsraison-Formel von den Herrschenden in der deutschen Politik in eine unantastbare gusseiserne Form gegossen, der auf dem Altar der deutsch-israelischen Beziehungen jeden Tag obligatorische Ehrenbezeugungen erwiesen werden müssen.

Plenarprotokoll 20/191, der Stenografischer Bericht der 191. Sitzung des Deutschen Bundestags, in Berlin, Donnerstag, den 10. Oktober 2024 (https://dserver.bundestag.de/btp/20/20191.pdf#P.24791) Der Link führt direkt zur Rede von Baerbock.

Aber kommen wir nun zum Kern von Baerbocks Rede, der inzwischen rund um die Welt ging und sie mit Wucht eingeholt hat. Mit dem von ihr bereits gewohnten Durchblick hatte Deutschlands führende Völkerball-Rechtlerin vor den Kameras der Welt die notdürftigen Sammelunterkünfte in Gaza für bereits ausgebombte, obdachlose palästinensische Familien zu legitimen militärischen Zielen für die zionistische Soldateska erklärt, und denen in ihrem verbrecherischen Tun weiter deutsche Unterstützung zugesichert. Das ist der Skandal, der rund um die Welt geht.

Da aber der Rest von Baerbocks Rede voller leerer Worthülsen war, hatte scheinbar niemand so richtig hingehört, als die Außenministerin mit der Autorität unseres Landes erklärte, dass israelische Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Ordnung sind und Deutschland weiter hinter den Kindermassenmördern steht.

Was genau hatte nun Baerbock laut Plenarprotokoll gesagt:

„Das humanitäre Völkerrecht und das Existenzrechts Israels gehören auf das Engste zusammen. Dafür steht die deutsche Staatsräson.“

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der FDP)

„Daher haben wir es immer wieder deutlich benannt: Selbstverteidigung bedeutet natürlich, dass man Terroristen nicht nur angreift, sondern zerstört. Deswegen habe ich so klar und deutlich gemacht: Wenn Hamas Terroristen sich hinter Menschen, hinter Schulen verschanzen, dann kommen wir in ganz schwierige Bereiche. Aber wir ducken uns davor nicht weg. Deswegen habe ich vor den Vereinten Nationen deutlich gemacht: Dann können auch zivile Orte ihren Schutzstatus verlieren: weil Terroristen diesen missbrauchen. Dazu steht Deutschland, das bedeutet für uns Sicherheit Israels.“

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der FDP)

Den Stein ins weltweite Rollen hatte der Berliner Journalisten Tarek Baé gebracht, indem er Dienstag ein Video mit dem relevanten Ausschnitt aus Bearbocks Rede mitsamt englischen Untertiteln gepostet hatte. Die Wirkung war ungeheuer. Postwendend meldete sich sogar die UN-Sonderberichterstatterin Francesca Albanese auf X zu Wort:

“Als unabhängige Expertin der UN bin ich sehr besorgt wegen der Haltung, die Deutschland in Bezug auf Israel/Palästina einnimmt, und seine gefährlichen Implikationen und Konsequenzen. Ministerin Baerbock sollte eingeladen werden, Beweise für ihre Behauptungen vorzulegen und dann erklären, wie “zivile Objekte den geschützten Status verlieren und wie die Massaker rechtfertigt, die Israel im Gazastreifen und andernorts verübt.“

„Hat Deutschland entschieden, sich an die Seite eines Staates zu stellen, der Völkerrechtsverbrechen begeht, ist das eine politische Wahl, aber sie hat auch rechtliche Konsequenzen. Möge die Gerechtigkeit siegen, wo die Politik schrecklich versagte.”

Seit der ersten Veröffentlichung des Videos, in dem die “Völkerball-Rechtlerin“ Angriffe auf zivile Ziele rechtfertigt, ging die Nachricht nicht nur in alternativen Medien viral, sondern auch in den Leitmedien der Länder des Globalen Südens, von Al Jazeera über den türkischen Sender TRT und Kuwait Times, nur um einige zu nennen. Das Bearbock-Video hat definitiv eine große Reise durch den arabischsprachigen Raum und darüber hinaus angetreten. Hier ist z.B. eine Baerbock-Video-Persiflage[ii] mit arabischen Untertiteln.

Wenige Tage nach ihrer Bundestag-Rede, am 14. Oktober, hat dann die Genozid verdächtige israelische Armee Flüchtlingszelte vor einer Klinik in Gaza in Brand geschossen und die Bilder von den Frauen und Kindern, die mit brennenden Kleidern versuchten, sich zu retten, gingen ebenfalls um die Welt. Es war ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Aus Sicht des globalen Südens hat die deutsche Außenministerin genau solche Angriffe als rechtmäßig erklärt. So treffen diese Bilder und Baerbocks Rechtfertigung aufeinander und ergeben eine toxische Mischung, die definitiv dem Ruf und Ansehen Deutschlands nachhaltig schaden wird.

Der Schutzstatus ziviler Orte im Völkerrecht verfällt nämlich nicht so einfach, wie die deutsche Völkerball-Rechtsexpertin im Bundestag und vor dem Rest der Welt konstatiert hat.

Zugegeben, die Frage, ob zivile Orte ihren Schutzstatus verlieren, wenn Terroristen sie missbrauchen, ist ein komplexes und kontroverses Thema im Völkerrecht. Denn es berührt mehrere völkerrechtliche Instrumente, insbesondere das humanitäre Völkerrecht, die Haager Landkriegsordnung (HLKO) und die Genfer Konventionen, die den Schutz der Zivilbevölkerung in bewaffneten Konflikten regeln. Schauen wir und das doch mal im Detail an:

Nach dem humanitären Völkerrecht, insbesondere der Haager Landkriegsordnung von 1907 und den Genfer Konventionen von 1949 sowie deren Zusatzprotokollen, sind zivile Personen und Orte vor Angriffen geschützt. Zivilisten dürfen nicht das Ziel von militärischen Angriffen sein, und zivile Objekte wie Wohnhäuser, Krankenhäuser und Schulen genießen besonderen Schutz.

Allerdings gibt eine anerkannte Regel im Völkerrecht, dass zivile Objekte ihren Schutzstatus verlieren können, wenn sie zu militärischen Zwecken genutzt werden, allerdings nicht, wenn sich jemand unter der Zivilbevölkerung versteckt. Zivile Objekte verlieren nur dann ihren Schutzstatus, wenn aus ihnen heraus Angriffe gegen den Gegner erfolgen, sie also zu militärischen Zwecken genutzt werden. Dieser Grundsatz wird oft als „dual-use“-Doktrin bezeichnet. Beispielsweise, wenn eine Schule oder ein Krankenhaus als Basis für militärische Operationen oder zur Lagerung von Waffen dient, kann es zum legitimen Ziel werden.

Das Zusatzprotokoll I zu den Genfer Konventionen (Artikel 52) besagt jedoch, dass „militärische Objekte“ ausschließlich solche Objekte sind, die einen effektiven Beitrag zu militärischen Handlungen leisten und deren Zerstörung einen klaren militärischen Vorteil verschafft. Dies bedeutet, dass der bloße Missbrauch eines zivilen Objekts durch Terroristen nicht automatisch zu einem Freibrief für wahllose Angriffe auf dieses Objekt führt. Jeder Angriff muss spezifisch gegen die militärische Funktion des Objekts gerichtet sein.

Eine wichtige Rolle spielt auch der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Ein zentrales Prinzip des humanitären Völkerrechts ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (Artikel 51 und 57 des Zusatzprotokolls I). Dieser besagt, dass militärische Aktionen, auch wenn sie auf legitime militärische Ziele abzielen, nicht unverhältnismäßig viele zivile Opfer fordern dürfen. Der erwartete militärische Vorteil eines Angriffs muss in einem angemessenen Verhältnis zu den zivilen Verlusten und Schäden stehen.

Ein Angriff, der übermäßige zivile Opfer verursacht oder massive Zerstörung ziviler Infrastruktur nach sich zieht, kann leicht als unverhältnismäßig und damit völkerrechtswidrig gelten, selbst wenn das militärische Ziel legitim ist.

Die Haager Landkriegsordnung (HLKO) von 1907 verbietet wahllose Gewaltanwendung und verlangt von den Konfliktparteien, Schäden an der Zivilbevölkerung zu minimieren. Insbesondere Artikel 25 der HLKO verbietet den Beschuss von „nicht verteidigten“ Städten, Dörfern, Wohnstätten oder Gebäuden, und dies bezieht sich auch auf den Schutz von Zivilisten.

Wenden wir nun diese Grundsätze auf die aktuelle Lage im Gaza Konflikt an. Im aktuellen Kontext, etwa bei den Vorwürfen von „Gaza-Massakern“, geht es um die Frage, ob militärische Operationen, die eine große Zahl von zivilen Opfern fordern, völkerrechtskonform sind. Wenn Terroristen in dicht besiedelten zivilen Gebieten wie dem Gazastreifen agieren und zivile Objekte als Schutzschild benutzen, stellt dies die Konfliktparteien vor besondere Herausforderungen.

Artikel 8 des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) betrachtet den bewussten Einsatz von Zivilisten als Schutzschild als Kriegsverbrechen. Doch selbst wenn eine Konfliktpartei Terroristen bekämpft, bleibt sie an den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gebunden. Dies bedeutet, dass selbst wenn Terroristen zivile Schutzschilde verwenden, ein Angriff nicht erfolgen darf, wenn er unverhältnismäßig hohe zivile Verluste zur Folge hat.

Der Vorwurf eines Genozids oder einer ethnischen Säuberung wird dann erhoben, wenn die Gewaltanwendung über das hinausgeht, was als „militärisch notwendig“ angesehen werden kann, und gezielt auf die Auslöschung einer Gruppe abzielt. Dies erfordert eine besondere Untersuchung, insbesondere unter den Vorgaben der Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes von 1948.

Auch wahllose tödliche Gewaltanwendung der Zionisten, wie man sie in Gaza immer wieder sieht, ist nach dem Völkerrecht strengstens verboten. Die Genfer Konventionen und ihre Zusatzprotokolle verbieten explizit Angriffe, bei denen keine Unterscheidung zwischen Kämpfern und Zivilisten gemacht wird. Dies betrifft sowohl den Einsatz schwerer Bombardierungen in dicht besiedelten Gebieten als auch den Einsatz von Waffen, die keine präzise Zielsteuerung ermöglichen.

Fazit

Die Deutsche Außenministerin hat vor ihrer Bundestagsrede wahrscheinlich in ihrem Büchlein „Völkerrecht für Dummköpfe“ einen Kurztext gelesen, wonach zivile Orte unter bestimmten Umständen ihren Schutzstatus verlieren können, wenn sie von Terroristen für militärische Zwecke missbraucht werden. Sie hatte gefunden, was sie brauchte, und blätterte nicht weiter. Aber jeder, der auch nur zwei Semester Jura studiert hat, weiß, dass es für alles Ausnahmeregelungen oder Einschränkungen gibt, egal ob BGB, Handelsrecht oder Strafrecht. Immer ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zentral, und das gilt auch für das Völkerrecht und Kriegsrecht.

Jeder militärische Angriff muss daher sorgfältig abwägen, ob der militärische Vorteil den potenziellen Schaden für die Zivilbevölkerung rechtfertigt. Eine unterschiedslose Gewaltanwendung, die eine unverhältnismäßig große Zahl von zivilen Opfern fordert, ist völkerrechtswidrig und könnte als Kriegsverbrechen oder gar Völkermord geahndet werden. Auch die UN-Sonderberichterstatterin Francesca Albanese scheint das so zu sehen. Angesichts der Klage in Den Haag, in der Deutschland der Beihilfe zum Genozid beschuldigt wird, könnten Baerbocks Worte von Den Haag noch als Bestätigung angesehen werden. Deutschland befindet sich wieder einmal auf der falschen Seite der Geschichte.

Anmerkungen

 

[i] (https://dserver.bundestag.de/btp/20/20191.pdf#P.24791)

[ii] https://x.com/i/status/1846211978596942169

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Dank an den Autor für das Recht zur Veröffentlichung dieses Beitrags.

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Bildquelle: photocosmos1/ shutterstock

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Kommentare (28)

28 Kommentare zu: “Rechtfertigung von Kriegsverbrechen als deutsche Staatsraison | Von Rainer Rupp

  1. zurfall sagt:

    Alter Spruch…"D….f….g….".

  2. triple-delta sagt:

    Man darf bei der ganzen Diskussion eines nie vergessen. Frau Baerbock ist nicht in einem klassischen Aufstiegsverfahren innerhalb ihrer Partei auf diesen Posten gekommen, sondern durch gezielte Protektion des WEF via Young Global Leader. Sie repräsentiert damit die Interessen des US-Finanzkapitals und hat sich bis jetzt als absoluter Goldgriff erwiesen.

    • Na klar, die wußten schon was sie tun. Dass sie aber so doof sein kann, damit haben die sicherlich nicht gerechnet; mit dem "wir führen Krieg gegen Russland", 360° Kobold, und, und, und.
      Mit "dem Krieg gegen Russland" hätte es schon mächtig schief gehen können. Zum Glück haben die Russen das nicht ernst genommen. Möglicherweise wurde das auch hinter den Kulissen von den Amerikanern wieder gerade gebogen.
      Wobei mit den massiven Waffenlieferungen, die wir nie in Krisengebiete liefern (!), bewegen wir uns in einer dunkelgrauen Zone. Egal wie man sich das gesetzlich, völkerrechtlich oder wie auch immer schön redet.

    • "gezielte Protektion"
      Und sie ist auch nicht alleine.
      Strack-Zimmermann, Kiesewetter, Röttgen, und auch Habeck mit seiner "dienenden Führungsrolle"
      und auch andere.

  3. Die "deutsche Staatsräson" ist so ein "Totschlagargument", mit dem man alles begründen kann.

    Das ist die gleiche Kategorie wie "Corona", "westliche Werte", "westliche Demokratie", "die regelbasierte Weltordnung", "der Kampf gegen den Terror", "der böse Putin", damals "der Jude"usw.

    Nichts als dumme Propagandafloskeln, die als Fahrzeuge für jede unmoralische Haltung und Handlung dienen.
    Ein "Freifahrtschein" für die tiefsten Motivationen = die größten Verbrechen.

    Begriffe hinter denen sich Verbrecher und Verantwortungslose, Unreife verstecken können, um dann, wenn sie erwischt werden, sagen zu können: "wir haben nur unsere Pflicht getan", oder "wir haben nur Befehle befolgt".

    Also ein begriff, um "die Sau rauszulassen", endlich sein Gewissen ignorieren zu können….

  4. Der Zivilist sagt:

    Daß diese Frau in London Völkerrecht studiert habe, ist wohl eine ziemlich absurde Behauptung, ihr Englisch ist auch nicht wirklich gut. Da sie gerne Gewaltpornos im Ausland schaut, entsteht ein ganz anderer Verdacht . . .

    https://zivilist.substack.com/p/schaut-frau-baerbock-auf-unsere-kosten

    • "…ihr Englisch ist auch nicht wirklich gut."

      Ihr Englisch ist ausgesprochen schlecht. Wie übrigens auch ihr Deutsch. Dazu kommt noch eine eindeutig zu erkennende Dyslalie. Dafür kann sie vielleicht nichts aber dann ist sie für diesen Posten nicht geeignet. Und überhaupt als Politiker(in) nicht.
      Da muss man sprechen können, auch dann, wenn man nichts sagt.
      Man kann auch kein Dachdecker sein, wenn man an Höhenangst leidet oder Kapitän zur See, wenn man seekrank ist.

    • Der Zivilist sagt:

      Ja, aber das ist ja in Deutschland en vogue, daß Menschen, die den Job nicht können, den Ministerposten bekommen. Unfähigkeit scheint geradezu die Kernkompetenz in der deutschen Politik geworden zu sein.

    • Schon seit sehr langer Zeit. Deswegen sieht es auch so traurig aus in diesem sooo "reichen" Land.
      Man muss kein Fan von beispielsweise Helmut Schmidt gewesen zu sein aber Politiker, echte Politiker, dieses Formats gibt es schon lange nicht mehr.
      Und, dass Baerbock noch Applaus kriegt für den Stuss, den sie von sich gibt, zeigt wie die alle intellektuell belegt sind. Abgesehen von der Gefährlichkeit dessen was sie da quatscht.

  5. Der Zivilist sagt:

    Diese Frau scheint mir eine Terroristin zu sein. Darf Russland jetzt, gegen das Deutschland nach ihrer Meinung schon wieder Krieg führt, den Bundestag bomben, hinter dem sie sich versteckt ?

    Palästina ist ein besetztes Land, die Bürger besetzter Gebiete haben jedes Recht, sich zu wehren, darum ist es egal, ob man das Terrorismus nennt oder nicht, die Palästinenser dürfen das, die Besatzer keineswegs.

  6. wolfcgn sagt:

    …mich beschäftigt die Frage, weshalb ich, der vor 1945 geboren ist, schon ein zweites Mal in Scham darüber versinken muss, dass sich mein Volk an einem schrecklichen Völkermord beteiligt hat.

    • Osterei sagt:

      Wie kommst Du auf so eine Idee? Natürlich können die, die es nicht getan und nicht gebilligt haben, keine Schuld daran haben.
      Es gibt allerdings so etwas wie eine historische Verantwortung, die sich aus der deutschen Geschichte insgesamt und der (nicht wahlfreien) Identifikation mit dem eigenen Land ergibt. Im Falle der Verbrechen des 2. Weltkrieges, darin der Holocaust wie auch 26 000 000 ermordete Sowjetbürger, kann das nur heißen, dass mit dem "Nie Wieder!" nach 1945 eine Haltung gleichsam verpflichtend ist, die da heißt, DIE MENSCHLICHKEIT als primäre Direktive allen Handelns zu sehen, wozu übrigens auch jegliche Form eines Rassismus gehört.
      Und daraus wiederum leitet sich ab, dass die gegenwärtig stattfindenden Verbrechen Israels in Gaza, Westbank, Libanon zu verurteilen sind, denn diese gehen grenzenlos weit über jede Vorstellung von "Selbstverteidigung" hinaus.
      Hieraus kannst Du nun ableiten, was Du vielleicht als "Schuld" ansehen könntest.

    • Osterei sagt:

      PS: Ich bin davon ausgegangen, dass Du, vor 1945 geboren, wohl noch ein Kind warst, als sich das alles abgespielt hat. Solltest Du dagegen auf die 100 zusteuern und selbst noch beteiligt gewesen sein, dann gehört jede Schuld, die Du Dir erworben haben könntest, ganz allein Dir. Da kann Dir dann keiner helfen – weder 1945 noch danach.
      Ähnlich: Hättest Du irgendwann im Leben einen Diebstahl begangen, so verbindet sich damit eine gewisse Schuld, die Du dann bis zum Ende Deines Lebens mit herumtragen darfst.
      ABER…. ich gehe eher davon aus, dass Du damals keine Gelegenheit hattest, "aktiv" gewesen zu sein und als Kind auch nicht verantwortlich gewesen sein kannst dafür, dem Du ausgesetzt warst (Ideologie etc.), denn Kinder sind dem zumeist hilflos und schuldlos ausgesetzt und können erst im erwachsen Werden endlich zu einem eigenen Urteil kommen (Wenn sie sich nicht zu denken weigern).

    • Der Zivilist sagt:

      Das Opfer Monopol von Bibi's Mafia geht mir schon lange auf den Keks. Locker die Hälfte der ermordeten Juden waren doch SU- Bürger, aber gegen deren Nachfolgestaaten darf/ muß die NATO mitsamt der deutschen Kolonie schon wieder Krieg führen, während man jedes Verbrechen Israels unterstützt. Jetzt stellt Isr das Verbrechen des Warschauer Ghettos locker in den Schatten.

      " … Im Herbst 1941 ließ der SS-Hauptsturmführer Karl Fritzsch im Keller von Block 11 des Stammlagers Auschwitz I 600 sowjetische Kriegsgefangene sowie 250 kranke Häftlinge mit Zyklon B vergasen.[19] Der Lagerkommandant Rudolf Höß entschied sich daraufhin, ausschließlich dieses Giftgas zu verwenden, weil er es gegenüber Motorabgasen und Kohlenstoffmonoxid aus Gasflaschen für „effektiver“ hielt.[20]…" Wikip – Zyklon B

      In der Mitte des Gespräches Darryl Cooper – Tucker Carlson sagt Cooper einige Worte dazu, wie die Wehrmacht, die den 'jüdischen Bolschewismus' bekämpfte, so viele SU Bürger ermordete, man hielt es für humaner, die vielen Gefangenen gleich zu erschießen, anstatt sie im kommenden Winter langsam verhungern zu lassen. Man kann das natürlich auch im Kriegstagbuch des OKW nachlesen. Cooper wird prompt von einem deutschen Wikip Eintrag als Holocaustleugner diffamiert

      " Darryl Cooper (* 5. Juli 1981[1]) ist ein US-amerikanischer Podcaster, Influencer und Holocaustleugner. In einem Interview mit Tucker Carlson 2024 bezeichnete er Winston Churchill als den größten Schurken des Zweiten Weltkriegs und behauptete, dass Massenmorde der Nationalsozialisten und der Holocaust auf mangelnde Vorbereitung der Deutschen und fehlende Nahrungsmittel zurückzuführen seien…"

      Es gibt nur den deutschen Wikip Eintrag, keinen englischen, da lügt Wikip. Man sieht also, daß Deutschland der wichtigste Hub der Holocaust Industrie (> Norman Finkelstein) ist.

    • @Osterei
      "Es gibt allerdings so etwas wie eine historische Verantwortung,…"

      Ja, die gibt es. Auch für Spanien, Portugal, Holland, Frankreich, GB, Australien und eigentlich für ganz Europa aus deren Leute die heutige Bevölkerung der USA besteht.

    • > Osterei,

      deine Rationalisierungen in aller Ehre, aber wolfcgn sprach von seinem Gefühl.

      Auch wenn ich deinen Ansatz verstehe und teile, kann ich eine Art (leichte) Scham für das Tun der deutschen Führung (und vieler anderer) damals und heute – vor allem jedoch heute – auch bei mir feststellen, wobei es genauer eher eine Mischung aus Unverständnis, Ärger und Bestürzung ist, und insofern eine Scham über die Geschichtsvergessenheit dieser heutigen Deutschen, die wieder in gleiche Hass-, Denk- und Verhaltensmuster verfallen.

      Wie du, sehe ich mich persönlich nicht schuldig am Geschehen "damals", wie auch heute.

      Es ist an uns, Wege und Mittel zu finden, dem entgegen zu wirken.
      Ob es uns – final – gelingen wird, die Entwicklung aufzuhalten, oder sie zu korrigieren, ist natürlich unklar, aber ein Entgegenstellen sind wir der Menschheit, den Bekriegten und uns selbst letztlich wohl schuldig.

    • wolfcgn sagt:

      Kasra Buranor, riichtig ich sprach nicht von Schuld sondern von Scham.

  7. Norbert sagt:

    Wenn es eine Staatsräson geben würde. wäre es
    Artikel 1, Satz 1
    (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
    (2) Das deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
    (3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.
    Oder Satz 2, verkürzt: Nie wieder Krieg!
    Ganz nebenbei: In unserem Grundgesetzt sind Abwehrrechte gegen den Staat, gegen die Staatsräson formuliert.

  8. Norbobot sagt:

    wenn mir jemand erklärt, seit wann Gesetze, Konventionen, Verordnungen Verbrechen verhindert haben, verstehe ich den Artikel vielleicht ;-)

    • Norbert sagt:

      … oder vielleicht auch, wenn sich Imperien (und deren Vasallen) an Gesetzte halten würden …

    • Haben sie nicht aber darum geht es in dem Artikel nicht.
      Sondern darum wie sich unsere so "kompetente" Außenministerin dazu positioniert und praktisch direkt die Verbrechen Israels rechtfertigt, wenn nicht sogar gutheißt.
      Man kann nur hoffen, dass sie wieder mal nicht ernst genommen wird, wie damals, als sie behauptete wir führen Krieg gegen Russland.
      Es ist mir völlig unverständlich wie diese Person ihren Posten nicht längst verloren hätte müssen.

    • @Multum-in-Parvo …. Sie hat das sicher als Mutter gesagt, nicht als Außenministerin (für Insider)

    • @Jochen Mitschka
      Ach sooo. Na dann…
      Mein Fehler; hab' ich nich' auf Anhieb erkannt.
      Sorry. Man kann sich auch mal irren, nich' wahr.

    • Polterjochen sagt:

      @ Jochen Mitschka:
      Herr Mitschka, Ihr Einwand ist albern. Wenn diese 360° Göre ihre Äußerungen tätigt, dann wird sie weltweit als Außenministerin Deutschlands wahrgenommen. Das sie zufällig Mutter ist, interessiert global gesehen, niemanden. Die deutsche Politik – festzustellen bei den Bundespressekonferenzen – redet sich immer mit solch` einem Blödsinn heraus. Sie redet ja nur als Mutter, so das offizielle Deutschland……… ob Mutter oder nicht, es ist unverantwortlich und wird Deutschland im Nahen Osten und dem globalen Süden irgendwann zum Verhängnis werden.

    • @Polterjochen
      Das hat @Jochen Mitschka doch nicht ernst gemeint. (Also gehe ich ganz stark davon aus 😀.)

    • Polterjochen sagt:

      @ MiP:
      o.k. mag sein, das es Ironie ist. Herr Mitschka ist eigentlich nicht dafür bekannt. Sarkasmus/Ironie ist nicht sein Markenzeichen, sondern ernsthafte Analyse. Auch wenn ich mich irren sollte…….. das Thema ist zu ernst und Baerbock zu blöd. Und genau das muss immer wiederholt werden. Die Frau ist fehl am Platz.

    • @Polterjochen
      "…das Thema ist zu ernst und Baerbock zu blöd."
      Da haben Sie natürlich recht. Und, dass die Tante weg muss, habe ich ja auch gesagt. Eigentlich müsste sie zur Verantwortung gezogen werden für all den Mist, den sie produziert hat, und, so wie es aussieht, auch weiter munter produziert.

      "Herr Mitschka ist eigentlich nicht dafür bekannt."
      Dazu kann ich mich nicht so richtig äußern; ich kann mich daran nicht erinnern, wie das in seinen ehemaligen Posts aussah.
      Aber, dass sich eine Außenministerin, als Vertreterin Deutschlands auf internationaler Ebene, in einer so ernsten Angelegenheit, als Mutter äußert, fand ich schon extrem abwegig, um es als ernst gemeint zu verstehen.

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