Scharfes Schwert | Von Ulrich Heyden

Die Erweiterung des Paragrafen 130 im Strafgesetzbuch öffnet der Kriminalisierung von missliebigen Meinungen Tür und Tor.

Ein Standpunkt von Ulrich Heyden.

Hinweis zum Beitrag: Der vorliegende Text erschien zuerst im „Rubikon – Magazin für die kritische Masse“, in dessen Beirat unter anderem Daniele Ganser und Hans-Joachim Maaz aktiv sind. Da die Veröffentlichung unter freier Lizenz (Creative Commons) erfolgte, übernimmt apolut diesen Text in der Zweitverwertung und weist explizit darauf hin, dass auch der Rubikon auf Spenden angewiesen ist und Unterstützung braucht. Wir brauchen viele alternative Medien!

514 Abgeordnete des Bundestages stimmten am 20. Oktober 2022 in namentlicher Abstimmung für ein von der Ampelkoalition vorgelegtes Gesetz, welches den Meinungskorridor in der Bundesrepublik einschränken wird. Der Paragraf 130 des Strafgesetzbuches, mit dem Volksverhetzung geahndet wird, wurde um einen Absatz erweitert. Die Erweiterung sieht vor, dass Billigung oder Leugnung von Völkermord mit drei Jahren Gefängnis bestraft werden kann. 92 Abgeordnete von den Parteien Die Linke und AfD stimmten gegen die Gesetzänderung. Zwei Parlamentarier enthielten sich.

Das Omnibus-Verfahren

Die Bundesregierung hatte sich entschieden, die Erweiterung des Paragrafen 130 mit einer Änderung des Bundeszentralregistergesetzes zu verbinden.

Die Ankopplung einer Gesetzesänderung an eine andere, sachfremde Gesetzesänderung nennt man Omnibus-Verfahren. Es drängt sich der Eindruck auf, dass die Ampelkoalition dieses Verfahren wählte, um öffentliche Debatten um die Erweiterung des Paragrafen 130 zu vermeiden.

Der rechtspolitische Sprecher der AfD, Stephan Brandner, war der Einzige, welcher im Bundestag vor der Abstimmung mit einem Redebeitrag gegen die Änderung des Paragrafen 130 argumentierte. Er kritisierte, es werde ein Omnibus-Verfahren genutzt, um „unbestimmte Rechtsbegriffe, die niemand richtig einordnen kann“, in das Strafrecht einzuführen. Gegenüber dem juristischen Fachmagazin Legal Tribune Online sagte Brandner, die Anwendbarkeit des erweiterten Paragrafen 130 sei im Kontext des Krieges in der Ukraine gegeben, „wenngleich die Unbestimmtheit die Anwendungsmöglichkeiten der Vorschrift weitgehend offenlässt“.

Die Öffentlichkeit wurde ausgehebelt

Über die Abstimmung im Bundestag am Donnerstag berichtete einen Tag nach der Abstimmung mit einer Kurzmeldung nur Die Zeit. Am Sonntag — also drei Tage nach der Abstimmung — brachte die taz einen kritischen Artikel. Das Blatt schrieb: „Der Bundestag hat in der Nacht zum Freitag ohne jede Ankündigung das Strafrecht verschärft.“ Am Mittwoch — also sechs Tage nach der Abstimmung — brachte dann das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) einen Bericht, der ebenfalls kritische Stimmen enthielt.

Es drängt sich der Eindruck auf, dass die Ampelkoalition im Schnellverfahren etwas durchziehen wollte, was in einer öffentlichen Debatte viele für die Bundesregierung unangenehme Fragen aufgeworfen hätte.

Der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Günter Krings sprach gegenüber RND von einem „Hauruckverfahren“. Die Umstände seien „ärgerlich wie bedenklich“, da es sich um einen wichtigen Straftatbestand handele. Die Union habe dem Gesetzesentwurf dennoch zugestimmt, da die Verschärfung des Paragrafen 130 „in der Sache richtig“ sei.

Der Bundesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei, Jochen Kopelke, erklärte gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland: „Scheinbar besteht selbst unter den politisch Beteiligten dieser ungewöhnlich eilig zustande gekommenen Gesetzesänderung Uneinigkeit über die inhaltliche Tragweite der beschlossenen Novelle.“ Es sei schwierig, rechtssicher eine Grenze zwischen Meinungsäußerung und strafbaren Aussagen zu ziehen. Dies sei besonders für Beamte in Ad-hoc-Situationen eine Herausforderung.

Freiheitstrafen bis zu drei Jahren

Was steht nun genau im neuen Paragrafen 130 Absatz 5 StGB, der am Donnerstag vom Bundestag durchgewunken wurde?

„Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine Handlung der in den §§ 6 bis 12 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art gegen (…) Personenmehrheiten oder gegen einen Einzelnen (…) öffentlich oder in einer Versammlung in einer Weise billigt, leugnet oder gröblich verharmlost, die geeignet ist, zu Hass und Gewalt gegen eine solche Person oder Personenmehrheit aufzustacheln und den öffentlichen Frieden zu stören.“

Während die Holocaust-Leugnung mit fünf Jahren Haft bestraft werden kann, soll die Leugnung von gebrochenem Völkerrecht von nun an mit drei Jahren Haft bestraft werden.

Der Fall Butscha

Es ist offensichtlich, dass eine Ausweitung des Volksverhetzungsparagrafen in der politischen Situation, in der wir heute leben, Handhabe bietet, abweichende Meinungen zum Ukrainekrieg durch Strafandrohung zu unterdrücken.

Denn wer zum Beispiel anzweifelt, dass es in Butscha bei Kiew im März 2022 ein von Russland organisiertes Massaker an Zivilisten gab und darauf hinweist, dass dieses Ereignis bisher weder von einer unabhängigen Kommission noch von einem Gericht untersucht wurde, setzt sich nach dem neuen Paragrafen der Gefahr aus, als „Leugner“ eines Völkermordes für drei Jahre in Haft zu kommen.

Wie die Zeitung Das Parlament ausführte, hat die Ampelkoalition mit dem neuformulierten Volksverhetzungsparagrafen ausdrücklich keinen Gebrauch von der Möglichkeit gemacht, die

„Strafbarkeit der Leugnung und der gröblichen Verharmlosung nur auf solche Völkerstraftaten zu beschränken, die von einem nationalen oder internationalen Gericht endgültig festgestellt wurden“.

Weiter Spielraum für Anwendung des Paragrafen 130

Die Bundestagsabgeordnete der Grünen, Canan Bayram, welche die Ausweitung des Paragrafen 130 im Bundestag als Mittel gegen die AfD und deren provokative Grenzüberschreitungen lobte, erklärte gegenüber dem juristischen Magazin Legal Tribune Online, es seien „durchaus Konstellationen denkbar“, unter denen die neue Strafvorschrift auch bei Äußerungen zur Anwendung kommen könne, in denen Putins Angriffskrieg gegen die Ukraine beschönigt wird.

„Jetzt könnte zum Beispiel die Billigung eines der im Rahmen des russischen Angriffskriegs gegen die Gruppe der Ukrainer begangenen Kriegsverbrechens durch Parolen oder Schilder auf einer Versammlung strafbar sein.“

Die Rechtspolitikerin der Partei Die Linke, Clara Bünger, die ihre Stellungnahme im Bundestag nur schriftlich zu Protokoll gab, erklärte gegenüber Legal Tribune Online:

„Als Linke sprechen wir uns grundsätzlich dafür aus, die Billigung, Leugnung oder Verharmlosung von Völkermorden und Kriegsverbrachen unter Strafe zu stellen. Allerdings muss auch hier die Schwelle zu einem nach dem Ultima-ratio-Prinzip tatsächlich strafwürdigen Verhalten überschritten werden. Das wäre für uns der Fall, wenn die Handlung entweder eine Drohung, Beschimpfung oder Beleidigung beinhaltet oder aber zu Hass und Gewalt gegen die in § 130 gennannten Personen aufstachelt. Der Wortlaut der vorgeschlagenen Regelungen wird diesen Ansprüchen leider nicht gerecht.“

Der Linken-Politikerin zufolge ist nach dem aktuellen Wortlaut der Regelungen schon bei einer Billigung des Angriffs Russlands auf die Ukraine — je nach genauen Tatumständen — eine Strafbarkeit nach der neuen Vorschrift gegeben.

Das Abstimmungsverfahren im Bundestag hat gezeigt, wie wichtig Opposition und kritische Medien sind. Medien als „vierte Macht“ im Staat, welche Regierung, Parlament und Justiz kritisch beobachten, existieren fast nicht.

Und die linke Opposition wagt keinen Aufschrei. Sie lässt sich von den Medien domestizieren, anstatt mutig gegen die Aushebelung der Öffentlichkeit zu protestieren und mit klarer Stimme eine Gesetzesänderung abzulehnen, die als Schwert gegen Kritiker eingesetzt werden kann.

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Dank an den Autor und den Rubikon für das Recht zur Veröffentlichung des Beitrags.

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Dieser Beitrag erschien zuerst am 05.11.2022 im Rubikon – Magazin für die kritische Masse.

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Bildquelle: shutterstock / Vladimir Gudvin

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Kommentare (19)

19 Kommentare zu: “Scharfes Schwert | Von Ulrich Heyden

  1. Verfassungswidrigkeit wegen der zu erwartenden Bestrafung Unschuldiger:

    Die Neufassung des § 130 StGB wird zur Folge haben, dass viele Unschuldige bestraft werden, da erfahrungsgemäß nirgendwo so viel gelogen wird wie beim Thema Krieg (vgl. hierzu nur die vielen falschen Kriegsgründe). Sie ist daher auch aus diesem Grunde verfassungswidrig.

  2. Dessen ungeachtet sollte man im Einzelfall zu Gunsten des Angeklagten prüfen, ob er auch wusste, dass er (angeblich) ein Kriegsverbrechen billigte oder verharmloste oder ob er zum Beispiel davon ausging, dass kein Kriegsverbrechen vorlag oder dass die Kriegshandlung gerechtfertigt sei. Falls er dies nicht wusste, dann könnte möglicherweise sein Vorsatz oder wegen Irrtums seine Schuld entfallen.

  3. Und was noch schlimmer ist: Durch die Neufassung werden gegenteilige Meinungen verboten, sodass der normale Bürger nicht mehr die Möglichkeit hat, sich anhand von verschiedenen Meinungen selbst eine Meinung zu bilden.
    Gezüchtet wird damit nicht nur der Folgsame, sondern der unwissende, gläubige Folgsame.

  4. Verfassungswidrigkeit der Neufassung des § 130 StGB wegen Unmöglichkeit pflichtgemäßen Verhaltens:

    So seien nach einigen westlicher Medien die Separatisten in Taiwan und in Jugoslawien die Guten und die Separatisten in der Ukraine die Bösen. Und die Jihadisten in Syrien und in Libyen und die Soldaten in der Armee aus Kiew inklusive einiger Nazis darin seien laut vieler Medien ebenfalls die Guten.

    Der bombende Assad und der bombende Putin seien danach die Bösen, die in Afghanistan, im Irak bombende NATO und der bombende Selenskyj seien die Guten.

    Der neue § 130 StGB verlangt, dass der Bürger dies immer richtig zu werten vermag. Ich bin der Meinung, dass diese Aufgabe zu schwer für den Bürger ist. Woher soll er wissen, welche Medien ihm die „Wahrheit“ sagen und welche nicht. Ihm ist die sichere „Wahrheitsfindung“ nicht möglich. Und etwas Unmögliches darf von ihm nicht verlangt werden. Das wäre verfassungswidrig.

    • Und wer sollte bestimmen dürfen, was geschichtlich wahr ist und was nicht und wie man es zu werten hat?!

      Die obigen Beispiele sollen nur aufzeigen, wie widersprüchlich die westliche herrschende Meinung ist und dass man auf solche Ergebnisse nicht leicht selbst kommen kann, es sei denn, dass man nur untertänigst die herrschende Meinung nachplappert und genau dazu zwingt uns die Neuerung des § 130 StGB und das ist nicht legitim.

  5. Verfassungswidrigkeit auch wegen Verstoßes gegen das Rückwirkungsverbot:

    Außerdem würde eine Bestrafung gegen das verfassungsrechtliche Rückwirkungsverbot („analog nulla poena sine lege praevia“) verstoßen, wonach die dem Täter vorgeworfene Handlung bereits zur Zeit ihrer Ausführung mit Strafe bedroht sein muss.
    Ob eine Handlung ein Kriegsverbrechen darstellt, kann ja – wenn überhaupt – nur ein oberstes Gericht entscheiden. Bis dahin ist es aber offen und unklar, ob diese Handlung ein Kriegsverbrechen darstellt und damit ist bis dahin auch offen und unklar, ob die Billigung oder Verharmlosung dieser Handlung bestraft werden soll oder nicht. Dieser Fall ist vergleichbar mit dem Fall, dass das entsprechende Strafgesetz erst nach der Tat (d.h. nach der Billigung oder Verharmlosung) erlassen wird, und eine Bestrafung würde daher gegen das verfassungsrechtliche Rückwirkungsverbot verstoßen und ist wäre somit verfassungswidrig.

  6. apolut1517 sagt:

    Herr Heyden,

    der § 130 StGB war seiner unbestimmten Rechtsbegriffe wegen immer schon ein rechtsstaatswidriger Paragraph. Insoweit ist Ihr sog. Teaser sprachlich irreführend, weil der Eindruck entstehen könnte, erst ab jetzt wären mit Ergänzung des § 130 StGB der Kriminalisierung von missliebigen Meinungen Tür und Tor geöffnet. Das war aber immer schon der Fall. Erinnert sei nur an das andauernde absurde 130er-Verfahren gegen Herrn Bhakdi.

    Sprachlich irreführend ist auch Ihr Satz:
    "Während die Holocaust-Leugnung mit fünf Jahren Haft bestraft werden kann, soll die Leugnung von gebrochenem Völkerrecht von nun an mit drei Jahren Haft bestraft werden.".
    Dabei hätten Sie bezugnehmend auf § 6 VStGB auch schreiben können:
    "Während die Holocaust-Leugnung mit fünf Jahren Haft bestraft werden kann, soll die Völkermord-Leugnung von nun an mit drei Jahren Haft bestraft werden.". 
    Und da der Holocaust als Völkermord anerkannt wird, hätten sie auch schreiben können:
    "Während die Völkermord-Leugnung mit fünf Jahren Haft bestraft werden kann, soll die Völkermord-Leugnung von nun an mit drei Jahren Haft bestraft werden."
    Aber das hätten Sie nicht weiter erklären können/wollen, oder?

    Weil es für unterschiedliche Völkermorde nach wie vor unterschiedliche Strafrahmen geben soll, stellte Prof. Michael Kubiciel auf verfassungsblog.de jüngst unzutreffend fest: "Insofern verliert der Holocaust nur sub specie § 130 StGB seine (verfassungsrechtlich nicht unproblematische) Singularität, keineswegs aber seine historische Einzigartigkeit."

    Auch der Gesetzgeber wollte die Singularität nicht aufheben: "Wegen der Einzigartigkeit des Holocausts müssen für dessen Billigung, Leugnung und Verharmlosung im Einzelfall höhere Strafen möglich sein als für vergleichbare Äußerungen betreffend andere Völkerrechtsverbrechen." (vgl. BT-Drs. 20/4085)

    Interessant ist, dass der Rahmenbeschlusses 2008/913/JI des Rates vom 28. November 2008 zur strafrechtlichen Bekämpfung bestimmter Formen und Ausdrucksweisen von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit, weshalb die EU-Kommission im Dezember 2021 Vertragsverletzungsverfahren anstrengte und weshalb der Bundestag nun mit diesem sog. Mantel-/Omnibus-Verfahren reagierte, also dass der ursprüngliche EU-Rahmenbeschluss den Holocaust, geschweige denn eine besondere Einzigartigkeit desselben, nicht erwähnt.

    Besten Gruß!

    P.S. "Sagt endlich, dass Mao der größte Massenmörder war" – so lautetete vor Jahren die Überschrift eines Artikels von Alan Posener in der WeLT. Maos Terror wäre gerade im Westen lange "verharmlost" worden. Dabei wären im "größten Massenmord der Geschichte" 45 Millionen Menschen in China gestorben.

    P.P.S. Was ist schlimmer: Semitismus oder Anti-Semitismus?

  7. wasserader sagt:

    Wir können aus der Geschichte lernen .
    Wesentlich z.B. dass Geschichte immer von den Siegern und Machthabern geschrieben wird .
    Geschichte absolut zu setzen ist immer ein totalitärer Akt und abweichende Geschichtsansichten unter schwere Strafe zu stellen ist ein faschistischer Akt .
    Es bezeichnet die Gegenwart, wenn selbsternannte Antifaschisten zur vorgeblichen Verhinderung eines neuen Faschismus
    Methoden des Faschismus anwenden .

  8. Und ich dachte wir leben in einer Demokratie.

  9. Maulkorb in Bezug auf Krieg:

    Bei Kriegen sagen uns die Herrscher meist, wer der Gute und wer der Böse sein soll. Und wer davon abweicht und die Handlungen der Gegenseite billigt oder verharmlost, etwa indem er Rechtfertigungsgründe oder Entschuldigungsgründe nennt oder darauf hinweist, dass die Gegenseite provoziert wurde, der läuft nun Gefahr, dass er bestraft wird.

    Das Ganze ist auch deswegen so bedenklich, da gerade bei Kriegen besonders oft gelogen wird oder Dinge aufgebauscht werden oder Dinge rechtlich falsch bewertet werden, insbesondere werden oft Kriegsgründe erfunden, um Kriege beginnen zu können. Wenn jemand einen Kriegsgrund bestreitet, dann macht er dadurch unter Umständen ja aus einem Angreifer (Täter) einen Angegriffenen (Opfer) und münzt damit die Angriffshandlungen in Verteidigungshandlungen um, d.h. er billigt oder verharmlost dann ja die Handlungen der Gegenseite.

    Wer zum Beispiel das Narrativ von 9/11 bzw. vom Afghanistankrieg bestreitet, der macht sich nun möglicherweise der Billigung oder Verharmlosung der Taten von Osama Bin Ladin schuldig.

    Beim wichtigsten Thema, nämlich bei dem Thema „Krieg“ wurde uns nun leider ein Maulkorb verpasst. Die meisten haben dies nicht mitbekommen. Und von denen, die es mitbekommen haben, haben nicht wenige leider geschwiegen, insbesondere viele Politiker, Journalisten, Wissenschaftler und Juristen.

    Wenn man nicht frei über Kriege reden darf, dann besteht die Gefahr, dass man ggf. keine ausreichende Kritik gegen einen sich anbahnenden ungerechtfertigten und/oder unnötigen Krieg vortragen kann und dadurch dann selbst leichter in einem solchen Krieg landet. Redefreiheit bezüglich Krieg ist daher existenziell. Die neue Erweiterung des § 130 StGB ist meiner Rechtsansicht nach somit verfassungswidrig.

  10. KaraHasan sagt:

    Darf der Deutsche Staat nun Bürger wegsperren lassen, die nicht verlogen genug sind?!

    • Nevyn sagt:

      Nach 1984 reicht es nicht, verlogen zu sein. Man muss die Lügen auch aufrichtig glauben und verteidigen, um als wertvolles Mitglied der neuen Ordnung anerkannt zu werden.

  11. FizzyIzzy sagt:

    Ob die ehemalige Untersuchungshaftanstalt der Stasi in Berlin-Hohenschönhausen wieder in Betrieb geht?

  12. Wieder einmal bestätigt sich eine alte Volksweisheit:

    "Alle Eile ist vom Teufel."

    Und auch Herr cumbb hat recht, wenn er auf die schon zu Lao Tses Zeiten bekannte Volksweisheit und auf die geschichtliche Erfahrungstatsache hinweist, daß, wer Schwerter und Fallbeile schärft, allzuleicht und schnell selbst zum Opfer werden kann.
    Ja, es ist noch schlimmer: die Betreffenden falllen nicht erst in der Zukunft in die Gruben, die sie wähnen, anderen zu graben, sie liegen, wie ihre schadenfrohen Reflexe vor den Kameras immer deutlicher zeigen, bereits seit einer furchtbar traumatiserenden und entmenschlichenden Kindheit in denselben.
    "Kohl braucht Therapie, nicht Strafe" stand einmal zu Zeiten dieses Kanzlers der Abwicklung meterhoch an einer Frankfurter Hauswand. Wie schnell sich zeigen kann, daß aller Menschen Schicksal eng miteinander verbunden ist, zeigt sich gerade bei der Gesamtabwicklung Deutschlands und Europas. Damals konnten die Wessis sich noch in ihre Sessel zurücklegen und sich mit dem Gedanken beruhigen: "Ooch, das betrifft ja 'nur' die alte DDR."

    Durch bedingungslosen, unverbrüchlichen FRIEDEN mit dem KIND zum FRIEDEN in der Welt.

  13. cumbb sagt:

    ;-)
    Ich bilige, leugne und verharmlose nicht, daß unsere Staasverkörperlinge inklusive Geheimdienstlinge und Militärlinge und Trollinge einen Kollektiven Völkermord an sich und ihren Liebsten begehen;-)
    Die gehören nicht zur Globaen Elite;-))

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