STANDPUNKTE • Großbritannien wiederbelebt Francis Drake, kapert Handelsschiff

Der Unterschied zwischen Piraterie, Freibeutertum und Sanktionen

Ein Standpunkt von Jochen Mitschka.

Gerade hatte ich in Rubikon einen Artikel darüber geschrieben, dass Saudi-Arabien im Jemen und die USA in Syrien wieder Hunger als Waffe gegen die Bevölkerung einsetzt, um die Regierungen zu bezwingen, und dieses als weiteres Zeichen für die Rückkehr der Moral und Ethik des Mittelalters bezeichnet. Und schon kommt die nächste Nachricht, die das bestätigt. Großbritannien überfällt einen Superöltanker und will ihn offensichtlich “konfiszieren”. Als rechtliche Basis dient dem Land der Befehl aus den USA und EU-Sanktionen, die jedoch völkerrechtlich auf dem gleichen Niveau stehen, wie Kaperbriefe des Mittelalters.

Nun verbreiten die deutschen Qualitätsmedien natürlich, ohne es explizit zu sagen, den Eindruck, dass alles rechtlich einwandfrei wäre. So etwas nennt man dann halt Propaganda. Aber schauen wir uns die Fakten an.

Als Kaperei bzw. als Freibeuterei werden Gewaltakte und Plünderungen auf See von dazu staatlich beauftragten privaten Seefahrern bezeichnet. Vom Mittelalter bis Anfang des 19. Jahrhunderts war es eine anerkannte Praxis, dass Staaten oder Souveräne zur Unterstützung ihrer Seestreitkräfte in Kriegszeiten private Seefahrer beauftragten bzw. autorisierten, unter ihrer Flagge Gewalt gegen feindliche Schiffe auszuüben und diese zu plündern. Kaperei war vor allem gegen den feindlichen Seehandel gerichtet (Handelskrieg).

Die USA und die EU führen derzeit einen Handelskrieg gegen den Iran. Sanktionen sollen das Land “in die Knie zwingen”. Und diese führten nun dazu, dass ein Supertanker überfallen wurde. Es gibt einen Unterschied zu der Kaperei des Mittelalters: Diesmal waren es staatliche Freibeuter, nicht private Unternehmen. Aber was nicht ist, kann ja noch kommen.

Nun fragen Sie, wieso denn die Sanktionen keine Rechtsgrundlage für das Kapern des Schiffes waren. Nun das ist einfach. Die Sanktionen, auf die sich Großbritannien beruft, wurden nicht durch eine UNO-Resolution legitimiert. Insofern es handelt sich lediglich um die Androhung von aggressiven Maßnahmen zwischen Staaten. Und dies ist schlicht durch die UNO-Charta verboten. Das heißt, nicht nur das Kapern des Schiffes, sondern schon die Sanktionen selbst verstoßen gegen UNO-Regeln.

In Artikel 2 Absatz 4 wird ganz klar deutlich gemacht, dass jede Einmischung von außen in die inneren Angelegenheiten eines Staates verboten sind. Ebenso die Androhung von Gewalt. Darunter fallen natürlich auch Sanktionen, die grundsätzlich verboten und damit völkerrechtswidrig sind. Der entsprechende Passus lautet:

“Alle Mitglieder unterlassen in ihren internationalen Beziehungen jede gegen die territoriale Unversehrtheit oder die politische Unabhängigkeit eines Staates gerichtete oder sonst mit den Zielen der Vereinten Nationen unvereinbare Androhung oder Anwendung von Gewalt.” (7)

Wenn Sie nicht sicher sind, was “die Androhung von Gewalt” bedeutet, schauen Sie sich die Definition von “Gewalt” an.

Im Sinne der Rechtsphilosophie ist Gewalt gleichbedeutend mit Macht (englisch power, lateinisch potentia) oder Herrschaft (potestas).” (8)

Mit anderen Worten: Auch die Androhung von Machtausübung zur Erzwingung eines bestimmten Verhaltens eines anderen Staates, ist völkerrechtswidrig. Nur Sanktionen, welche nach den Regeln der Gemeinschaft, also der UNO, verhängt werden, sind legal.

Nun sind Sie erstaunt und können das nicht glauben? Nun, dass Sanktionen Krieg sind, ist eigentlich schon seit 1934 klar, als das vom Lordpräsidenten des Rates Stanley Baldwin vor dem britischen Unterhaus erklärt wurde “Sanktionen sind Krieg“. Aber es gibt natürlich auch neuere Quellen für eine Bestätigung. Hören wir, was der Botschafter Idriss Jazairy, der seit 2015 UNO-Sonderberichterstatter für die negativen Auswirkungen von einseitigen Zwangsmaßnahmen (also Sanktionen) ist, darüber sagt:

“Sanktionen, die von einem Staat oder von einer Staatengruppe gegen ein anderes Land verhängt werden und die schwerwiegende Auswirkungen auf die Menschenrechte haben und damit die Menschenrechte der einfachen Bevölkerung verletzen, sind illegal. Zwischen diesen beiden Fällen gibt es eine Grauzone. Westliche Staaten betrachten die (einseitigen) Sanktionen als vertretbar, solange sie ihren eigenen Kriterien genügen. Die Mehrheit der UN-Mitgliedsstaaten sieht das nicht so. Sie sind der Meinung, dass alle Sanktionen, die ohne eine Entscheidung des UN-Sicherheitsrates verhängt werden, unrechtmäßig, also illegal sind. Es ist, als nähme man das Recht in die eigenen Hände.” (2)

So erklärt sich, dass die Sanktionen nichts anderes als Kaperbriefe des Mittelalters in Hinsicht auf ihre rechtliche Wirkung sind. Und der Raub von Schiffen ist ein Kriegsakt. Nachdem nun also Großbritannien diesen Kriegsakt gegen den Iran beging, darf man sich nicht wundern, wenn der Iran das mit einer ähnlichen Handlung beantwortet. Aber wir können sicher sein, dass dies in den deutschen Medien als aggressiver Kriegsakt des Irans ohne vorherige Kriegsaktion Großbritanniens dargestellt werden würde.

Nun sagen Sie, aber Moment mal, der Iran soll doch abgehalten werden, die Atombombe, genauer gesagt Kernwaffen zu entwickeln. Deshalb waren doch UNO Sanktionen verhängt worden.

Erstens waren die ersten alten UNO-Sanktionen auf Grund gefälschter Beweise erlassen worden. Was aber keine Behörde, sondern ein investigativer Journalist aufdeckte. Gareth Porter wies zweifelsfrei nach, dass die mysteriösen Laptopdokumente die von westlichen Geheimdiensten dem Sicherheitsrat zugespielt worden waren, nur Fälschungen sein konnten. (3) Und außerdem waren die Sanktionen mit Abschluss des Atomvertrages (JCPOA) ganz formal vom UNO-Sicherheitsrat aufgehoben worden. Es gibt also schlicht keine aktiven UNO-Sanktionen mehr.

Mit der Resolution 2231 wurde der Atomvertrag (4) zu einem Völkerrechtsdokument, und ganz offiziell alle Sanktionen der UNO aufgehoben. Sollte der Iran jedoch gegen das Abkommen verstoßen, würden sie wieder aktiv werden. Allerdings ist alleine die Internationale Atomenergie-Organisation (IAEA) für die Feststellung eines etwaigen Vertragsbruches zuständig. Da nun aber die USA den Vertrag gebrochen hatten, weil sie sich nicht an die Procedere des Vertrages gehalten hatten, sondern einfach “ausgestiegen” waren, wie es in den westlichen Medien beschönigend beschrieben wurde, kann sich der Iran nun auf den Artikel 26 berufen und muss sich eigentlich überhaupt nicht mehr an die vertraglichen Einschränkungen halten.

Die USA haben neue Sanktionen verhängt, die EU hat sich dem lediglich verbal entgegen gestellt, deshalb ist der Iran nun ebenfalls von Auflagen des Vertrages befreit und lediglich den allgemeinen Regeln der IAEA unterworfen. Und das auch nur, so lange das Land Mitglied im Atomsperrvertrag bleibt, den das Land 1970 ratifiziert hatte. Denn in Artikel 26 wurde vereinbart, dass der Iran die Neueinrichtung von Sanktionen als Grund nutzen kann, die eigenen Verpflichtungen aus dem Vertrag auszusetzen, entweder vollständig, oder zum Teil.

Warum es keine Piraterie sondern Freibeutertum ist

Immer wieder wird das Wort Piraterie, besonders außerhalb der NATO-Länder, in Medienkommentaren erwähnt. Das ist nicht korrekt. Piraten arbeiten auf “eigene Rechnung” und überfallen jene, welche leichte Beute sein könnten, oder wer ihnen gerade einfällt. Die Wahl ist oft willkürlich. Freibeutertum ist eine Form der Kriegsführung. Und diese sahen wir beim Kapern des Supertankers.

Ein Blick in die Qualitätsmedien

Lesen Sie die Nachrichten aufmerksam, falls sie unsere Qualitätsmedien noch konsumieren. Außer bei bekannten reinen Propaganda-Outlets wie der Springer Presse zum Beispiel mit BILD werden sie keinen Artikel finden, in dem eindeutig feststellt wird, dass Großbritannien eine Rechtsgrundlage für das Aufbringen des Tankers hatte. Aber es wird der Eindruck erweckt, als ob das so wäre. Indem die Wortwahl geschickt immer wieder Sanktionen wiederholt und der Iran als Bösewicht dargestellt wird.

Dabei wird lächerlicherweise sogar berichtet, dass nicht einmal gesichert wäre, dass der Iran gegen Sanktionen verstoßen hat. So wird diese Diskussion in den Vordergrund geholt, als ob der Rest ja klar wäre. Wenn nun bewiesen werden sollte, dass das Öl für Syrien bestimmt war, wird es heißen: “Seht ihr, der Iran hat gegen die Sanktionen verstoßen” und niemand wird grundsätzlich die Sanktionen als illegal erwähnen.

In den Überschriften der Massenmedien finden sich immer wieder die Bemerkungen: “Illegale Lieferungen des Iran”, oder “Verstoß gegen Sanktionen”. Dabei kann es keine illegalen Akte gegen etwas geben, was selbst illegal ist, nämlich die Sanktionen.

Außerhalb der Qualitätsmedien, im Internet, findet man zum Beispiel den Bericht in der Strategic Culture Foundation, welcher mehr Einblick in die Tatsachen und Realitäten gibt. Finian Cunningham erklärt, dass der Vorfall ganz offensichtlich von den USA organisiert worden war, um klar zu machen, dass die Europäer keinerlei Zusagen gegenüber dem Iran erfüllen können. Mit dem Ziel, den JCPOA endgültig zum Scheitern zu bringen, indem der Iran dazu gebracht wird, vollständig daraus auszusteigen.

Der Autor bezeichnet den Raub, also die Fracht aus Öl im Wert von 120 Millionen Dollar als anscheinend länger geplante Aktion. Und natürlich gab es prompt wütende Reaktionen von Hardlinern aus dem Iran, welche im Gegenzug die Kaperung britischer Schiffe forderten. Was auch umfassend in westlichen Medien berichtet wurde, aber dann doch auch die Erklärung der iranischen Führung vermehrt berichtet wurde, dass man die Krise diplomatisch bereinigen wolle. Trotzdem drängt sich der Gedanke auf, dass diese Provokation ein weiterer Versuch der Falken in den USA, Israel und Saudi-Arabien ist, den Iran zu militärischen Antworten zu treiben.

“John Bolton, der Krieg befürwortende Nationale Sicherheitsberater von Präsident Trump, freute sich hämisch, dass die britische Operation ‘exzellente Neuigkeiten’ wären. Trump selbst warnte den Iran, er solle ‘sehr, sehr vorsichtig’ mit seiner Antwort auf den Vorfall sein. Diese vorausschauende Reaktion lässt vermuten, dass das Ereignis eine geplante Provokation war. (…) Nun wurde die Provokation durch die Beschlagnahme von iranischem Eigentum und der dringend benötigten Quelle von Exporteinnahmen für das Land unter Sanktionen noch schärfer. (…) Es ist schwer zu erkennen, wie diese ununterbrochenen, kriminellen Provokationen nicht zum Krieg gegen den Iran führen sollen.” (6)

Entgegen Völkerrecht, mit Waffengewalt ein Schiff zu kapern ist kein “Handelskrieg” mehr, sondern ein “Schießkrieg”, auch wenn die britischen Soldaten keinen einzigen Schuss abgeben mussten, haben Sie Waffengewalt eingesetzt. Damit hat Großbritannien im Auftrag der USA die Linie zum offenen militärischen Schlagabtausch überschritten.

Fazit

Sollte das Schiff mit dem iranischen Öl nicht kurzfristig wieder frei gelassen werden, hat Großbritannien ganz offensichtlich gegen im Internationalen Seerecht verankerten Prinzip der “Transitdurchfahrt” (9) verstoßen. Also genau gegen jenes Prinzip, weswegen die USA China im chinesischen Meer ständig provozieren, weil sie deren erweiterte Souveränitätsgrenzen im amerikanischen Meer, pardon im Chinesischen Meer, nicht anerkennen und behaupten China würde diese Prinzip einschränken. Und gegen jenes Prinzip, welches der Iran drohte auf Grund von Formalitäten nicht einhalten zu müssen, sollte sein Ölexport tatsächlich für den Staat bedrohlich durch die Sanktionen eingeschränkt werden. Die Kaperung des Supertankers “Grace 1” ein Präzedenzfall, den nun der Iran für sich nutzen könnte, um seinerseits die Schiffart in der Straße von Hormus nachhaltig zu behindern, mit Verweis auf diesen Präzedenzfall.

Ob der Tanker gegen EU “Sanktionen” (besser gesagt Kaperbriefe) verstieß, die gegen Syrien gerichtet sind, oder gegen Iransanktionen der USA, ist völlig unerheblich. Abgesehen davon, dass der Iran bestreitet, dass das Öl für Syrien bestimmt ist, sind beide Sanktionen illegal. Und so braucht der Iran für seine Aktionen auch lediglich einen “Kaperbrief” auszustellen.

Und so sind wir halt wieder einen Schritt zurück im Mittelalter. Wir sind schon lange zurück im Faustrecht, nur traut sich das Establishment noch nicht, es den Menschen direkt zu sagen. Aber durch Dämonisierung von Gegnern, durch massive Propaganda und willige Politikaristokratie wird die Schwelle in der Bevölkerung immer weiter gesenkt, damit diese akzeptiert, dass eigentlich nur die Macht des Stärkeren herrscht. Das könnte allerdings für den Westen, besser gesagt, die von den USA beherrschte NATO, die derzeit (noch) die stärkste Militärmacht der Welt stellt, noch einmal böse enden.

Im Moment ist die offizielle Reaktion der Führung des Irans, die Krise diplomatisch lösen zu wollen. Aber der Druck aus der Bevölkerung und insbesondere den Kreisen des Militärs ist groß, die Angreifer in ihre Schranken zu verweisen, und lieber Krieg Tod in Kauf zu nehmen, als die ständigen Erniedrigungen. Und niemand sollte die diplomatische Zurückhaltung der iranischen Regierung mit Schwäche und Einschüchterung verwechseln. Die Kriegstreiber in den USA wollen ihren Krieg, und sie werden ihn bekommen, wenn auch vielleicht weil der Iran es nicht zulassen will, dass auch im Iran 500.000 Kinder sterben wie durch die Sanktionen der USA vor dem ersten Irakkrieg (5). Denn wer ein Land durch Sanktionen in die Knie zwingen will, der tötet genau so viele Menschen dadurch wie durch einen Krieg.

Übrigens hatte der heutige Präsident Trump im Jahr 2012 noch über Twitter verkündet, Barack Obama “könnte die Iran-Karte spielen und Krieg beginnen, um wieder gewählt zu werden“. Wenn also heute Medien in Artikeln ausführen, dass Trump sich zwischen dem Krieg gegen den Iran und seiner Widerwahl entscheiden müsse, dass er also sicher nicht wiedergewählt werden würde, wenn er den Krieg beginnt, könnte man einen Krieg auch entgegengesetzt bewerten. Besonders, wenn er dem Narrativ zu Folge ja vom Iran gestartet wurde, und die USA sich lediglich “verteidigen”.

Quellenhinweise:

(1) https://www.rubikon.news/artikel/hunger-als-waffe

(2) http://tlaxcala-int.org/article.asp?reference=26270

(3) https://www.nibe-versand.de/Politik/Schattenkriege-des-Imperiums-Der-Krieg-gegen-den-Iran-Jochen-Mitschka::64.html und http://www.luftpost-kl.de/luftpost-archiv/LP_10/LP22810_011210.pdf#_blank

(4) https://www.auswaertiges-amt.de/blob/202520/0fbc6182ae43e45ee533bc7a61bd0f03/150714-irn-deal-download-data.pdf

(5) https://youtu.be/uJtSpev8zWk

(6) https://www.strategic-culture.org/news/2019/07/08/piracy-on-high-seas-us-and-british-aim-to-sink-iran-nuclear-deal/

(7) https://www.unric.org/de/charta

(8) https://de.wikipedia.org/wiki/Gewalt

(9) https://de.wikipedia.org/wiki/Recht_der_friedlichen_Durchfahrt

Bildquelle: railway fx / Shutterstock

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