Ein Standpunkt von Jochen Mitschka.
Sicher haben die meisten Medienkonsumenten gehört, dass die USA versuchen, eine “Koalition” zusammen zu schweißen, welche “die Sicherheit in der Meerenge von Hormus” sicherstellen soll. Aber wenige verstehen die Hintergründe, weil unsere Medien diese nicht erwähnen. Ich will versuchen, die Lücke zu schließen. Die USA haben wichtige Seerechts-Abkommen nicht ratifiziert, berufen sich aber darauf, während sie für sich eine Kanonenboot-Diplomatie betreiben. Vom Völkerrecht und Seerecht her gesehen sind die USA daher ohne eine Koalition von Staaten, welche die entsprechenden Seerechts-Abkommen ratifiziert haben, vor der Küste des Iran in einer prekären Situation.
Auch wenn die USA in der Vergangenheit wenig Rücksicht auf das Völkerrecht genommen haben, um Angriffskriege durchzuführen, versucht die Regierung doch immer die Vasallen mit in die Verantwortung zu nehmen, um eine spätere Verfolgung der Verbrechen bestmöglich zu verhindern. Im Moment scheint es so, dass die Bundesregierung eine richtige Entscheidung fällt, nämlich sich fern von der Straße von Hormus zu halten. Hier nun die Details:
Das Seerecht
Die Übernahme, das Kapern des ersten Tankers durch Großbritannien vor Gibraltar, erfolgte an einer Stelle, an welcher der Wasserweg so eng war, dass er innerhalb der territorialen Grenzen von zwölf nautischen Meilen liegt. Das gilt übrigens sowohl für den Fall von Gibraltar, als auch für die Straße von Hormus. Die Straße von Gibraltar ist sieben nautische Meilen breit, die Straße von Hormus einundzwanzig nautische Meilen. Und wenn Schiffe ausschließlich in internationalen Gewässern fahren sollen, muss ein Wasserweg mindestens vierundzwanzig nautische Meilen breit sein, zuzüglich von sechs weiteren nautischen Meilen für die aktuellen Bewegungen. Diese sechs nautische Meilen bestehen aus zwei Meilen für jede Richtung und einen “Grünstreifen” von zwei Meilen in der Mitte. Eine Wasserautobahn sozusagen.
Mit anderen Worten: Da ein Wasserweg in jedem Fall mindestens sechs nautische Meilen beansprucht, muss er zwangsläufig sowohl vor Gibraltar britisches Hoheitsgebiet, als auch vor dem Iran, territoriale Gewässer des Iran berühren. Wobei die Hoheit Großbritanniens durch Spanien ja entschieden bestritten wird. Das heißt man könnte sagen, dass das Hoheitsrecht Großbritanniens vor Gibraltar “umstritten” ist.
Um diese Fälle, bei denen internationale Wasserwege zwangsweise die territorialen Gewässer von Anrainerstaaten berühren zu regeln, wurde eine UNO-Konvention vereinbart. Die “United Nations Convention on the Law of the Sea” (UNCLOS) (2). Diese Konvention trat 1994 in Kraft. Die Mitglieder der Konvention erklären, sowohl “arglosen” zivilen als auch militärischen Schiffen das Recht einzuräumen, solche Straßen zu nutzen, auch wenn sie die eigenen territorialen Gewässer durchqueren. Dies ist in Artikel 19 festgelegt(1). 19 erklärt zunächst, was unter “argloser” Nutzung des Wasserweges zu verstehen ist. Nämlich die Passage ist als arglos anzusehen, so lange “sie keine Gefährdung des Friedens, der Ordnung oder Sicherheit des Küstenstaates” bedeuten. Und in 19 (2) wird dann festgelegt, unter welchen Bedingungen solche “arglosen” Passagen erlaubt werden.
So sieht diese Regel eine ganze Reihe von Ausnahmen vor. Zum Beispiel, wenn diese Schiffe drohen, “Gewalt gegen die Souveränität, territoriale Integrität oder politische Unabhängigkeit des Küstenstaates” anzuwenden. Aber es gibt noch wesentlich mehr Ausschlüsse, die von a) bis l) genannt werden. Und im Fall des Einsatzes von Kriegsschiffen aus den USA oder aus Großbritannien, welche “den Seeweg sichern”, könnte man gleich eine ganze Reihe von Ausnahmen als gegeben ansehen. Nicht zuletzt würde ein solcher Einsatz die Souveränität des Iran beschränken, wäre damit illegal und ein Verstoß gegen die Konvention.
Der Iran ist ein Mitgliedsstaat dieser Konvention (UNCLOS), allerdings mit einer Einschränkung. Der Iran erklärte, nur Unterzeichnerstaaten (natürlich nur solchen, welche den Vertrag auch ratifiziert, also für völkerrechtlich verbindlich erklärt haben), der Konvention die in der Konvention erklärten Rechte einzuräumen. Staaten, welche die UNO-Konvention nicht ratifiziert haben, benötigen demnach eigentlich eine ausdrückliche Erlaubnis des Iran für das Eindringen in die entsprechen- den Hoheitsgewässer.
Nun haben die USA aber diese UNO-Konvention, auf die sie sich jedoch jeden Tag berufen, selbst zwar unterzeichnet, aber nicht ratifiziert.
Das heißt, sie bestreiten die völkerrechtliche Wirksamkeit, insbesondere für den Fall, dass die Regeln gegen die USA angewandt werden. Nochmal, weil es so wichtig ist: Die USA haben zwar maßgeblich bei der Gestaltung der Bestimmungen mitgewirkt, dann aber erklärt, sich selbst nicht an diese Bedingungen halten zu müssen, und die Konvention nie ratifiziert. Ein Vorgehen, ähnlich zu dem mit dem Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag, nun dem Atomabkommen mit dem Iran (JCPOA) und anderen internationalen Vereinbarungen.
Die USA haben sich ihr eigenes Seerecht gebastelt, von dem sie behaupten, dass dieses die UNCLOS-Regeln durchsetzen würde, und welches sie “Freedom of Navigation Program” (FON) (3) nennen und in dessen Namen sie überall auf der Welt Aktionen durchführen. Dabei ist das nichts Anderes als die Kanonenboot-Politik des vorigen Jahrhunderts, was unter dem Mantel von FONOPS (4) (gemeint sind Operationen zur Durchsetzung der freien Schiffahrt) durchgeführt wird. Denn die USA haben unter Verzicht der Ratifizierung von UNCLOS ihre eigenen Interpretationen als “Gewohnheitsrecht” definiert, und behaupten, dass dies gleichbedeutend wäre mit UNCLOS.
Um es noch einmal klar zu machen. Die so genannten Aktionen für “Freiheit der Seewege” sind nichts anderes, als die Durchsetzung der von den USA festgesetzten Regeln mit Hilfe von Kriegsschiffen. Die FONOPS-Maßnahmen haben keine völkerrechtliche Basis, und sind nicht zu verwechseln mit UNCLOS. Diese Kanonenbootdiplomatie (FONOPS) der USA führt übrigens auch zu den Spannungen mit China im Südchinesi- schen Meer, welche jederzeit eskalieren können und vermutlich auch demnächst werden.
Zurück zur Straße von Hormus. Diese Seestraße ist also mitnichten “internationales Gewässer“. Sondern es ist zum Teil Hoheitsgewässer des Iran, durch welches lediglich auf Grund der UN-Konvention Schiffen, die das Gebiet “arglos” durchqueren, die freie Durchfahrt gewährt wird. Dies bedeutet auch, dass alleine der Iran für die Durchsetzung der Gesetze in diesen Gebieten zuständig ist. Wenn die USA und Großbritannien nun mit Kriegsschiffen “die Sicherheit der internationalen Schiff- fahrt” in der Straße und auf Teilen, welche iranische Hoheitsgewässer sind, durchsetzen will, ist dies eine Einschränkung der Souveränität des Iran, ein Verstoß gegen UNCLOS und im Prinzip ein kriegerischer Akt.
Die Tanker-Kaperungen
Die Tankerkrise begann mit der Kaperung des iranischen Tankers Grace 1 mit 2 Millionen Barrel Rohöl durch Großbritannien vor Gibraltar. Da es keine völkerrechtliche Legitimation dafür gibt, handelt es sich um einen Kriegsakt. Die Sanktionen der EU sind völkerrechtlich lediglich mit den Kaperbriefen des Mittelalters vergleichbar, nicht aber mit völkerrechtlich relevanten Sanktionen, die nur von der UNO verhängt werden können. Dabei ist vollkommen unerheblich, ob der Tanker nun wegen EU oder US-Sanktionen “beschlagnahmt” wurde. Darüber wurde bereits ausführlich berichtet (1).
Nun führte der Iran eine fast spiegelgleiche Aktion durch, mit von Hubschraubern abgeseilten Soldaten und Schnellbooten, und kaperte die Stena Impero, einen britischen Tanker, vor der Küste des Iran in der Straße von Hormus, innerhalb ihrer Hoheitsgewässer. Auf Videos, die im Internet kursieren, kann man hören, wie der iranische Kommandeur das in der Nähe befindliche britische Kriegsschiff auffordert, sich nicht in die Aktion einzumischen, und dieses tatsächlich klugerweise passiv blieb. Während Großbritannien sich auf EU-Sanktionen berief, welche wie gesagt keine völkerrechtliche Relevanz haben, erklärte der Iran, dass der britische Tanker ein Fischerboot gerammt hätte, und mehrere Fischer dabei verletzt worden wären. Daraufhin hätte die Stena Impero illegalerweise seinen Transponder ausgeschaltet, also die Erkennungs- zeichen, mit denen man Standort und Schiff identifizieren kann. Ein solches Vorgehen ist unverantwortlich in einer so stark befahrenen Re- gion. Dabei hatte nach Angabe des Iran das Schiff versucht eine 180 Grad Wende zu machen, um auf die gegenüberliegende Seite der See- straße zu entkommen. Daraufhin haben die Revolutionsgarden das Schiff geentert um die Verantwortlichen vor einem iranischen Gericht zur Verantwortung zu ziehen.
Dabei wird dem Kapitän vorgeworfen, nicht nur gegen iranische Gesetze, sondern auch gegen Seerecht und insbesondere die Regeln für den Transit durch die Straße von Hormus verstoßen zu haben.
Natürlich könnte die Kollision mit einem Fischerboot ein absichtlich hervorgerufener Vorwand gewesen sein, um ein britisches Schiff beschlagnahmen zu können. So lange dies aber nicht bewiesen ist, erscheint die völkerrechtliche Grundlage der Kaperung deutlich günstiger zu sein, als die Begründung Großbritanniens “EU-Sanktionen” durchgesetzt zu haben.
Wäre die Sperrung der Straße von Hormus illegal?
Unisono erklären westliche Politiker und Medien, dass eine Sperrung der Straße von Hormus durch den Iran illegal wäre. Nur ist die Lage keineswegs so einfach und klar. Für den Teil der Straße, der durch iranisches Hoheitsgewässer führt, behält der Iran die Souveränität und braucht lediglich “arglosen” Schiffsverkehr zu dulden. Die besagten Regeln erklären zu Kriegsschiffen anderer Nationen deutlich, dass diese den Anweisungen des Anrainerstaates Folge zu leisten haben.
“Falls ein Kriegsschiff nicht in Übereinstimmung mit den Gesetzen und Regeln des Küstenstaates hinsichtlich der Passage durch seine territorialen Gewässer handelt, und eine Aufforderung nicht nachkommt, sich entsprechend zu verhalten, hat der Küstenstaat das Recht, das sofortige Verlassen seiner territorialen Gewässer zu verlangen.”
Kuros Yalpani weist in einem Artikel in Heise (14) darauf hin, dass es Vorläuferregelungen von UNCLOS gibt, welche sowohl der Iran als auch die USA ratifiziert hatten, und welches explizit das Recht auf Schlie- ßung der Straße von Hormus vorsieht. Diese Version habe ich hier nicht berücksichtigt. Yalpani erklärt aber, dass auch unter der neuen Version des Seerechts, der Iran zwar nicht mehr explizit das Recht zur Sperrung hat, aber dass das Land das Recht hat, die Transitrechte zurückzu- ziehen, wenn es von den USA politisch und militärisch bedroht wird. Wie vorhin von mir dargelegt.
Der Autor weist auch darauf hin, dass die USA in der Vergangenheit ver- sucht hatten, das Transitrecht zu härten, um dem Iran die rechtliche Basis für eine Sperrung zu nehmen. Dies war aber nicht weiter verfolgt worden, wohl weil die USA im Prinzip für sich selbst in Anspruch nehmen, über dem Völkerrecht zu stehen.
Die “Koalition der Willigen”
Seit Jahren erkläre ich den Krieg der USA gegen den Iran (5). Und ein neuer Bombenkrieg ist nur eine Frage der Zeit, auch wenn viele Analysten behaupten, er würde nicht stattfinden. Spätestens nach der Wiederwahl Trumps als Präsident der Vereinigten Staaten wird es soweit sein. Beginnt er vor der Wahl, ist die Wiederwahl in Gefahr. Aus diesem Grund sieht der Iran keinen Grund, sich zurück zu halten. Sollte ein Krieg vor der Wahl ausbrechen, besteht immerhin die Chance, durch einen neuen Präsidenten mehr Spielraum für friedliche Regelungen zu erhalten.
Dies vorausgeschickt erkennt man, dass der Ruf der USA nach einer “Koalition der Willigen” nichts anderes ist als das Zusammenstellen einer Koalition für den zukünftigen Krieg gegen den Iran. Und es scheint, als ob Deutschland dies erkannt hätte, und sich daher nicht an dieser Koalition beteiligen will. Was aber die Gefahr einer Einbeziehung in die kriegerischen Auseinandersetzungen nicht reduziert, ist die Erklärung Berlins, eine separate Koalition aus EU-Staaten zur “Sicherung der Seewege” zusammen stellen zu wollen. Der Iran wird jeden Einsatz eines Kriegsschiffs innerhalb seiner Hoheitsgewässer, die nicht als “arglos” im Sinne des Seerechts bzw. der UNCLOS-Regelungen anzusehen ist, kon- sequent bekämpfen. Deshalb sollte sich Deutschland vollkommen aus diesem Konflikt heraushalten, und sich so sogar eine Möglichkeit eröffnen, zu einem späteren Zeitpunkt vermittelnd auftreten zu können.
Der Iran hat das Völkerrecht auf seiner Seite, wenn er jeden Eingriff ausländischer Kriegsschiffe innerhalb seiner Hoheitsgewässer bekämpft. Und der Iran wird dieses Recht wahrnehmen, denn er hat nichts zu ver- lieren. Der Wirtschaftskrieg der USA schadet dem Land enorm. Durch Erpressung der meisten Länder, haben die USA Unternehmen und Staa- ten gezwungen, sich aus dem Iran zurück zu ziehen. Gerade eben wur- den sogar die angeblichen Vermögenswerte des iranischen Außenminis- ters in den USA eingefroren. Was bedeutet, dass er zu seinen Lebzeiten sicher nicht mehr darauf zugreifen kann, sollte es sie denn überhaupt geben, denn er bestreitet das.
Sicher ist es ein eher symbolischer, beleidigender Akt, aber er zeigt, dass die USA wieder auf dem Weg sind zu erklären, dass 500.000 tote Kinder “den Preis Wert waren”, den die “Sanktionen” brachten. So wie Außenministerin Albright zu den Folgen der Sanktionen gegen den Irak (11). Aber dazu wird es der Iran nicht kommen lassen.
Jedes deutsche Schiff, dass sich tatsächlich in iranische Gewässer begibt, ist ein legitimes Ziel für iranische Raketen. Wer das nicht begreift und daher nicht deutlichen Abstand hält, der will teilhaben am Krieg der “Koalition der Willigen” gegen den Iran. Und wenn der Abgeordnete Nouripour im deutschen öffentlich-rechtlichen Radio sinngemäß erklärt, dass man “die USA und den Iran trennen müsse”, sich dazwischen stellen müsse, um zu deeskalieren, ist das das sichere Rezept, um zwischen den beiden Seiten zerrieben zu werden.
Die transatlantische Lobbyarbeit
Die Bundesregierung erklärte Radioberichten zufolge also am Donnerstag, den 1. August, sich nicht an einer Koalition unter Leitung der USA beteiligen zu wollen. Da sich anscheinend Großbritannien entschlossen hat, genau dies zu tun, so lautet die Regierungsbegründung, ist eine EU-Aktion auch fraglich. Das ist die beste Politik, welche die Bundesregierung derzeit verfolgen kann. (Ja wer kritisiert muss auch mal loben können.) Aber natürlich bleibt diese kluge zurückhaltende Politik nicht ohne Angriffe aus dem transatlantischen Kriegslager.
So twitterte Norbert Röttgen, stellvertretender Vorsitzender der pro amerikanischen Lobbyorganisation “Atlantikbrücke” (6), aber als “Vorsitzender des Auswärtigen Ausschusses” im ZDF-Heute-Journal vorgestellt,
“Die Staatspiraterie des #Iran mit rechtswidriger Beschlagnahmung von europ. Schiffen dürfen wir nicht dulden. Einsatz einer europ. Beobach- termission mit dt. Beteiligung ist auch Frage der Glaubwürdigkeit – aus Rhetorik muss konkrete Politik werden! #Hormus (7)” (8)
Natürlich unterschlägt Röttgen geflissentlich, dass Großbritannien mit der Kaperung von Schiffen begonnen hatte, und dass sich der Iran bis- her streng an Völkerrecht und rechtsstaatliche Verfahren hält, solange nicht bewiesen ist, dass der Unfall mit dem Fischerboot eine provozier- te Aktion war, oder nie stattfand. Aber selbst in diesem Fall hatte der Versuch des Tankers, durch gefährliche Navigationsaktionen und Aus- schalten des Transponders, aus iranischen Gewässern zu entkommen, Verstöße gegen gesetzliche Regeln bedeutet. Deshalb ist die Aussage reinste Kriegspropaganda von zwei Vertretern der Atlantikbrücke (Der interviewende Claus Kleber ist Mitglied, jedenfalls entsprechend einer Veröffentlichung der Atlantikbrücke von 2015, war er damals sogar Mitglied des Kuratoriums (8).).
Und natürlich schlägt der Vorsitzende der Atlantikbrücke, Friedrich Merz der nur knapp als Kanzlerkandidat gescheiterte Interessenvertre- ter des größten US-Anlegers, Blackrock, in die gleiche Kerbe:
“Niemand kann bestreiten, dass unsere Freiheit auch von offenen See- wegen abhängt. Deshalb werden wir etwas mehr tun müssen für die Offenheit von Handelswegen.“ ™ (10)
Es ist der Geist des “Trickle Down” an den jene Transatlantiker möglicherweise glauben. Was gut ist für die USA, wäre letztlich auch für Deutschland gut. Es ist der gleiche Fehler, den Gandhi machte, als er für das britische Imperium als Sanitäter half, Aufstände in Afrika blutig nieder zu schlagen (9). Was zeigt, dass niemand vor solchen Irrtümern gefeit ist.
Das Sicherheitskonzept auf Basis der Staaten der Region
Es gibt längst ein Konzept zur Reduzierung der Spannungen und Sicherung der Seewege OHNE die neokolonialen Kanonenboote der USA und Großbritanniens, nämlich auf der Basis der Anrainerstaaten. Keines der Länder der Region ist wirklich an einer Ausweitung der Krise und vielleicht sogar vorübergehenden Sperrung der Straße von Hormus interessiert. Zu groß wäre der Einfluss auf die eigene wirtschaftliche Entwicklung. Das Konzept basiert auf folgenden Überlegungen:
- Alle Parteien, die an der Auslöschung der Brutstätte für Extremismus und Terrorismus im Mittleren Osten interessiert sind, sollten sich in einer einzigen, konsolidierten Koalition zusammen finden und eine nachhaltige politische Lösung in Syrien, im Jemen und anderen Ländern der Region als Priorität fördern. (…)
- Es wird die Mobilisierung der Öffentlichen Meinung quer durch alle islamischen und andere Länder benötigt, um gemeinsam der Gefahr des Terrorismus entgegen zu treten, dabei werden auch integrierte Anstrengungen im Medienbereich benötigt.
- Alle Parteien müssen sich strikt an das Völkerrecht, die UNO-Charta und die Resolutionen des UN-Sicherheitsrates halten. (…)
- Friedenschaffende Maßnahmen können nur auf der Basis relevanter Resolutionen des UN-Sicherheitsrates durchgeführt werden, oder auf Anforderung der legitimen Autoritäten der angegriffenen Staaten. (…)
- Das Sicherheitssystem in der Golfregion sollte universell und umfassend sein. Es sollte auf dem Respekt vor den Interessen allerregionaler und sonstigen Parteien basieren. Und dies in allen Bereichen der Sicherheit, einschließlich der militärischen, wirtschaftlichen und energiepolitischen Dimension. Es sollte die Notwendigkeit humanitärer Hilfe für Länder und Menschen der Region, welche in Not sind beinhalten (…).
- Multilateralismus wird als ein Mechanismus angesehen, durch den Interessengruppen gemeinsam die Situation bewerten, die Entscheidungen fällen und die Durchführung der Entscheidungen vollziehen. Der Ausschluss einer Interessengruppe, egal aus welchen Gründen, ist unzulässig.
- Der Fortschritt bei der Errichtung eines Sicherheitssystems sollte auf einem Schritt für Schritt -Ansatz basieren, der mit den wichtigsten und dringendsten Problemen beginnt. Dies betrifft zuallererst den Kampf gegen den internationalen Terrorismus, die Beilegung der Krisen im Irak, im Jemen und Syrien, und die Implementierung aller Vereinbarungen, die unter dem iranischen Atomprogramm vereinbart wurden.
- (…) In diesem Zusammenhang sind die Prinzipien der Souveränität und territorialen Integrität, die Lösung innerpolitischer Probleme durch nationalen Dialog, innerhalb des verfassungsmäßigen Rahmens, und ohne äußere Einflüsse, entscheidend. (12)
Fazit
Bleibt die deutsche Regierung bei ihrem Nein zu einer Koalition mit den USA vor der Küste des Irans, und wird mangels Masse keine europäische Kriegsvorbereitung getroffen, ist dies das beste mögliche Ergebnis für Deutschland. Hoffen wir, dass es dabei bleibt, obwohl die Grünen heftig für eine kriegsvorbereitende Aktivität der Bundeswehr in der Region werben. Und hoffen wir, dass die Bundespressekonferenz vom 5. August keine Veränderung der Politik einläutet, und Deutschland in den nächsten Angriffskrieg führt (15).
Wenn die Bundesregierung sich sogar dazu durchringen könnte, den Plan der oben skizzierten regionalen Sicherheitspartnerschaft zu unterstützen, wäre das ein Zeichen, dass man in Berlin die Zeichen der Zeit erkannt hat. Da aber der Vorschlag von Russland kommt und von China unterstützt wird, müssen wir wohl davon ausgehen, dass sich die deutsche Politik davon distanzieren wird. Schade.
Aber wie Angela Merkel sinngemäß schon sagte: Alle wichtigen Entscheidungen wurden durch die Parteien gegen den Willen der Mehrheit gefällt (13).
Quellen:
- https://kenfm.de/standpunkte-%e2%80%a2-grossbritannien-wiederbelebt-francis-drake-kapert-handelsschiff/
- https://www.un.org/depts/los/convention_agreements/texts/unclos/unclos_e.pdf
- https://fas.org/irp/offdocs/nsdd/nsdd-72.pdf
- https://en.wikipedia.org/wiki/Freedom_of_navigation
- https://www.nibe-versand.de/Politik/Schattenkriege-des-Imperiums-Der-Krieg-gegen-den-Iran-Jochen-Mitschka::64.html
- https://www.atlantik-bruecke.org/die-atlantik-bruecke/gremien/
- https://www.zdf.de/nachrichten/heute-journal/nicht-jeden-aggressiven-akt-dulden-100.html
- https://web.archive.org/web/20151213071252/http://www.atlantik-bruecke.org/stiftung
- https://www.kopp-verlag.de/Die-Menschenrechtsindustrie-im-humanitaeren-Angriffskrieg.htm?websale8=kopp-verlag&pi=974000 , Seiten 20-24
- https://www.youtube.com/watch?v=pFzoPKsABWQ
- https://www.youtube.com/watch?v=RM0uvgHKZe8
- http://www.mid.ru/ru/foreign_policy/international_safety/conflicts/-/asset_publisher/xIEMTQ3OvzcA/content/id/3733575?p_p_id=101_INSTANCE_xIEMTQ3OvzcA&_101_INSTANCE_xIEMTQ3OvzcA_languageId=en_GB
- https://www.youtube.com/watch?v=JTZCp36Y0Eo
- https://www.heise.de/tp/news/Waere-eine-Blockade-der-Strasse-von-Hormus-durch-Iran-legal-2021498.html
- https://deutsch.rt.com/inland/90932-bpk-kuenftiger-deutscher-einsatz-im/
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