Tagesdosis 28.5.2019 – Die neue Inquisition

Beugehaft für Chelsea Manning, 175 Jahre Gefängnis für Julian Assange.

Ein Kommentar von Mathias Bröckers.

Am vergangenen Donnerstag hat das US-Justizministerium eine erweiterte Anklage gegen Julian Assange veröffentlicht. Der Wikileaks-Gründer wartet in einem britischen Hochsicherheitsgefängnis auf die Gerichtsverhandlung über den Auslieferungsantrag der USA, die am 12. Juni beginnen soll. Wurde ihm in der ersten Anklage, die im vergangenen Monat veröffentlicht wurde, nur die Verschwörung mit der ehemaligen US-Militärgeheimdienstanalystin Chelsea Manning für einen Hackerangriff vorgeworfen, enthält die neue Anklageschrift nunmehr 17 weitere  Punkte, die unter das US-Bundesgesetz des „Espionage Act“ fallen, der den Verrat militärischer Informationen unter Strafe gestellt.

Nach diesem im ersten Weltkrieg 1917 erlassenen Gesetz, dessen Verstoß mit der Todesstrafe geahndet werden kann, wurde bisher noch niemals ein Publizist verurteilt.

Um eine Auslieferung aus England zu erreichen – was bei drohender Todesstrafe wegen britischer und europäischer Gesetze nicht möglich ist – teilte das US-Justizministerium mit,  dass Assange bei einer Verurteilung pro Anklage mit einer Höchststrafe von 10 Jahren Gefängnis rechnen müsse, für die erste Anklage der Verschwörung zum Eindringen in ein Computersystem wäre die Höchststrafe 5 Jahre. Es drohen maximal also “nur” 175 Jahre Haft.

Die Juristen der Obama-Regierung hatten eine Anklage nach dem Spionage-Gesetz zwar erwogen, dann aber fallenlassen, weil davon dann auch sämtliche klassische Medien betroffen wären, die die von Wikileaks bereitgestellten Informationen ebenfalls veröffentlichten.

 “Rechtswissenschaftler glauben, dass die Verfolgung von Reportern wegen ihrer Arbeit das First Amendment (den Verfassungsgrundsatz der Rede,-und Pressfreiheit) verletzte, doch dies wurde noch nie von einem Gericht verhandelt, da die Regierung noch nie einen Journalisten unter dem Espionage Act angeklagt hat”, schreibt die New York Times.

Auf eine entsprechende Frage antwortete ein Sprecher des Justiz-Ministeriums bei einer Pressekonferenz: ”Das Ministerium nimmt die Rolle von Journalisten in einer Demokratie sehr ernst…Es ist nicht und war nie die Politik des Ministeriums, sie wegen ihrer Berichterstattung zu verfolgen. Aber Julian Assange ist kein Journalist.”

Die New York Times merkt dazu an: “Auch wenn er kein konventioneller Journalist ist, ist doch vieles was Assange bei Wikileaks tut auf rechtlich sinnvolle Weise schwierig von dem zu unterscheiden, was traditionelle Presseorganisationen wie die New York Times tun: Informationen zu finden und zu publizieren, die die Regierung geheim halten will, einschließlich Angelegenheiten der nationalen Sicherheit, und Schritte zu unternehmen, um ihre Quellen zu schützen.”

Etwas anderes hat Julian Assange  nie getan, soll nun aber in einem historischen Präzedenzfall dafür verurteilt werden. Wenn das gelingen sollte ist es mit jeder Form von Pressefreiheit definitiv zu Ende. Nicht nur in den USA, sondern überall dort, wo das US-Imperium oder seine Handlanger zugreifen können, wäre dann echter Journalismus unmöglich. 

Julian Assange hat keine Verbrechen begangen, sondern Verbrechen aufgedeckt, aber er wird behandelt wie ein Schwerkrimineller. 

Er hat die Welt über illegale Foltergefängnisse  aufgeklärt und das Handbuch für den Betrieb von Guantanamo publiziert, aber jetzt droht ihm die Auslieferung an die Betreiber und Wärter dieses Kerkers. 

Er hat als Publizist wichtigere Nachrichten veröffentlicht  – über Kriegsverbrechen, Korruption, politische Morde, Wahlbetrug in aller Welt – als alle großen Medien in aller Welt zusammen, und sitzt in einem Hochsicherheitsgefängnis in Isolationshaft. Er hat mehr getan für die unverzichtbare Institution jeder freien Gesellschaft – die Pressefreiheit als vierte Säule der Demokratie und unabhängiger Kontrolleur der Mächtigen und Herrschenden –  als jeder andere Journalist, doch der von allen freiheitlichen Verfassungen garantierten Schutz der Presse und die Rechte eines Journalisten sind ihm entzogen. Stattdessen wird er als „Terrorist“ verleumdet  und Abgeordnete des US-amerikanischen Kongresses ebenso wie die ehemalige Außenministerin Hillary Clinton konnten offen zu seiner Ermordung aufrufen, ohne für solche Hetze zur Rechenschaft gezogen zu werden. 

Unterdessen wurde Chelsea Manning, die sich weigert vor einer nicht-öffentlichen Grand Jury gegen Julian Assange auszusagen, zum zweiten Mal in Beugehaft genommen. Sie hat angekündigt, sich auch weiterhin nicht erpressen zu lassen, den Wikileaks-Gründer mit irgendwelchen Aussagen zu beschuldigen. Diese Erpressung von Chelsea Manning – neben der Haft soll sie für jeden Tag ihrer Weigerung 500 Dollar und nach 30 Tagen 1000 Dollar Strafe  zahlen –  zeigt deutlich, wie wenig die US-Behörden gegen Assange in der Hand haben. Wie mittelalterliche Inquisitoren sind sie auf Daumenschrauben und Foltergeständnisse angewiesen, um irgendwelche „Beweise“ für die Schuld ihres Opfers präsentieren zu können.

Mit einem fairen, rechtsstaatlichen Strafverfahren hat die Jagd auf Julian Assange nichts zu tun. Es geht bei diesem Fall nicht um eine Person, es geht nicht um ein Helden-oder Schurken-Drama , es geht ums Prinzip, es geht um Grundsätzliches unserer freiheitlichen Verfassung, um die Freiheit der Presse. Der „brother in crime“ von Julian Assange. Edward Snowden, hat es vor einiger Zeit so ausgedrückt: „Wenn das Aufdecken von Verbrechen wie ein Verbrechen behandelt wird, werden wir von Verbrechern regiert.“  

Am Ausgang des Verfahrens gegen Julian Assange wird sich entscheiden, in wie weit sie die Macht schon übernommen haben. Wenn nicht spätestens jetzt sämtliche Medien, Pressverbände und alle Institutionen denen an Demokratie und Pressefreiheit noch irgendetwas gelegen ist, auf die Barrikaden gehen, wann dann bitte schön?

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Mathias Bröckers schrieb zuletzt „Wir sind immer die Guten – Ansichten eines Putinverstehers“ (mit Paul Schreyer) und „Newtons Gespenst und Goethes Polaroid – Über die Natur“, beide im Westendverlag erschienen. Er bloggt auf broeckers.com

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Danke an den Autor für das Recht zur Veröffentlichung des Beitrags.

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