Ein Kommentar von Mathias Bröckers.
Einen Tag früher als erwartet sind am Donnerstag die Anhörungen zur Auslieferung von Julian Assange an die USA zu Ende gegangen. Der letzte Tag endete im Streit darüber, ob der Wikileaks-Gründer dem Verfahren im Glaskasten oder auf der Bank mit seinen Anwälten folgen darf. Die vorsitzende Richterin am Woolwich Court, Vanessa Baraitser, hatte den Antrag abgelehnt. Ein außerhalb der für schwer gewalttätige Angeklagte vorgesehenen Panzerglas-Box sitzender Julian Assange stelle, so die Richterin, eine “Gefahr für die Öffentlichkeit“ dar. Doch derartige Einlassungen sind längst nicht die einzigen Schikanen, denen sich Assange in diesem Prozess ausgesetzt sieht, für den das Prädikat „kafkaesk“ sehr angemessen scheint – was die Öffentlichkeit allerdings kaum erfahren würde, denn um einen der sage und schreibe 16 Plätze im Zuschauerraum zu ergattern muss man so früh aufstehen wie Craig Murray. Der ehemalige Diplomat und Botschafter hatte sich jeweils morgens um 6 Uhr angestellt, um einen der Plätze zu bekommen – vor allem seinen Reportagen über die vier Verhandlungstage verdankt sich das Wissen über das an Kafka gemahnende Schauspiel dieses Prozesses.
Dass jeder Angeklagte das Recht auf Verteidigung und auf die Vertraulichkeit der Kommunikation mit seinem Verteidiger hat, ist ein grundlegendes Element der Rechtsordnung. Wenn einem Angeklagten eine solche Vertraulichkeit nicht gewährt wird, kann von einem fairen Strafverfahren keine Rede mehr sein. Schon gar nicht, wenn die gesamte Kommunikation eines Angeklagten mit seinen Verteidigern abgehört und diese Aufzeichnungen an die Partei des Klägers weitergereicht werden. Wie genau das im Fall Julian Assange geschehen ist, wird derzeit von einem spanischen Gericht untersucht, gegen den Gründer der Firma “Undercover Global”, die Assange in der ecuadorianischen Botschaft ausspioniert und die Daten an die CIA weitergeleitet haben soll. Finanziert wurde die Aktion, bei der die Gespräche Assanges mit seinen Verteidigern aufgezeichnet wurden, von dem Großspender Donald Trumps und Casino-Milliardär Sheldon Adelson. Dies wurde von der Verteidigung Assanges am ersten Tag der Anhörung vorgebracht – als eines der Argumente, warum eine Auslieferung des Wikileaks-Gründer abzulehnen ist. Diese ist ausgeschlossen, wenn der Mandant vor dem Gericht, das seine Auslieferung verlangt, kein rechtsstaatliches Verfahren erwarten kann – wovon ausgegangen werden sollte, wenn schon im Vorfeld gegen grundlegende Prinzipien wie die Vertraulichkeit der Verteidigergespräche eklatant verstoßen wurde.
Ebenfalls ausgeschlossen wäre eine Auslieferung, wenn das Begehren politisch motiviert ist. Hierfür brachten die Verteidiger Belege vor, die unter anderem zeigen, wie der ehemalige US-Botschafter in Deutschland, Richard Grenell, den Trump gerade zum Chef der Geheimdienste ernannt hat, für seinen Chef die Strippen zog, um Julian Assange das Asyl in der ecuadorianischen Botschaft zu entziehen. Der Vertreter der USA führte vor dem Gericht eine Behauptung an, die eigentlich schon 2014 von einer Untersuchung des Pentagon selbst widerlegt worden ist, dass nämlich durch die Veröffentlichungen von Wikileaks das Leben unbeteiligter Personen gefährdet worden sei. In dem Verfahren gegen Chelsea Manning musste der mit der Untersuchung beauftragte Pentagon-General eingestehen, dass man “kein spezifisches Beispiel” für eine solche Gefährdung oder einen Todesfall nennen könne. In London konnte der US-Ankläger nun auch keine konkreten Personen nennen, die aufgrund von Wikileaks-Publikationen wirklich Schaden genommen hätten. Wo aber kein Schaden ist, ist auch keine Klage und ein Gericht, das eine faire Abwägung zwischen dem Nutzen der “Tat” (der Veröffentlichung von Kriegsverbrechen) und dem in diesem Fall äußerst un-spezifischen Schaden zu treffen hat, käme um eine Abweisung der Klage wohl kaum herum.
Womit wir bei dem politischen Schaden wären, den Wikileaks zum Beispiel mit der Veröffentlichung des “Collateral Murder” Videos oder der emails des “Democratic National Congress” (DNC), die den Betrug des Clinton-Teams an Bernie Sanders offenbarten, ohne Frage angerichtet hat. Am Image der Weltmacht USA und dem der Kandidatin Clinton, was wiederum zu den politischen Motiven führt, den Wikileaks-Gründer als “Staatsfeind Nr. 1” zu verfolgen und ihn als Nicht-Journalisten zu deklarieren. Dazu führte der US-Ankläger Lewis vor dem Gericht ins Feld, dass „Guardian“, „New York Times“ und andere ehemalige Partner von Wikileaks sich von Assange distanziert hätten, weil er die diplomatischen Kabel des US-Außenministeriums unredigiert, ohne geschwärzte Namen ins Netz gestellt hätte. Diese Behauptung wurde am dritten Tag der Anhörung dann von einem Zeugen der Verteidigung, dem ARD-Journalisten John Goetz widerlegt, der damals für den „Spiegel“ mit Wikileaks zusammengearbeitet hatte und klar stellte, dass das Passwort für den Zugang zu den Dokumenten von zwei „Guardian“-Journalisten zuerst in einem Buch veröffentlicht worden war und die diplomatischen Depeschen schon auf diversen Servern kopiert waren, bevor Wikileaks sie dann auch veröffentlichte. Und dass Assange beim US-Außenministerium sofort angerufen und gewarnt hatte, nachdem er von der Publikation des Passworts erfahren hatte.
Am dritten Tag der Anhörung ging es dann im Wesentlichen um die Frage, ob das britische Auslieferungsgesetz von 2003 oder der 2007 geschlossene Auslieferungsvertrag zwischen USA und UK Anwendung findet. In diesem Vertrag ist in Absatz 4.1. ausdrücklich ausgeschlossen, dass politische Vergehen nicht zu einer Auslieferung führen dürfen. Der Vertreter der USA und auch die Richterin argumentierten nun, dass in diesem Fall aber das britische Gesetz von 2003 in dem „political offense“ als Hinderungsgrund nicht erwähnt wird, gelten müsse. Für eine Auslieferung in die USA soll also der entsprechende bilaterale Vertrag ignoriert und das heimische Gesetz angewendet werden? Das wäre eine weitere kafkaeske Pointe wie sie tragischerweise schon in dem Verfahren wegen des schwedischen Auslieferungsantrags stattfand, als der Richter am Supreme Court die französische Übersetzung des europäischen Auslieferungsgesetzes heranzog, um die Gültigkeit des Antrags zu entscheiden. Dieser war nur von der Staatsanwaltschaft, nicht aber von einem schwedischen Gericht ausgestellt worden und Assanges Anwälte hatten durch drei Instanzen vergeblich argumentiert, dass ein gültiger Antrag von einer „judicial authority“ (einem Gericht) und nicht von einem Staatsanwalt kommen muss. In der französischen Übersetzung, wo von „autorité judicial“ die Rede ist, seien Staatsanwälte aber eingeschlossen, hatte der Richter dann argumentiert und dem Antrag stattgegeben. Erst dieser absurde juristische Winkelzug, der klar machte dass es hier nicht um ein ordentliches rechtsstaatliches Verfahren sondern einen politischen Prozess geht, veranlasste Julian Assange dann zu seiner Flucht in das Asyl der ecuadorianische Botschaft. Wie die Anhörungen vergangene Woche zeigten, drohen ihm seitens der britischen Justiz noch weitere solche Winkelzüge.
„Jemand musste Josef K. verleumdet haben…“ – wie Kafkas Roman begann auch die Verfolgung des Julian A. mit einer Verleumdung. Der Sonderberichterstatter des UN-Hochkommissariats für Menschenrechte, Nils Melzer, hat mit seinen Recherchen dokumentiert, wie aus der Anfrage von zwei schwedischen Frauen bei der Polizei, ob und wie man Assange zu einem Aids-Test veranlassen könne, über Nacht von der Polizei eine Anzeige wegen Vergewaltigung gemacht und an die Boulevardpresse durchgestochen wurde. Mit dieser fingierten Diffamierung nahm 2010 die Schmierenkampagne und die fragwürdige juristische Verfolgung des Wikileaks-Chefs ihren Lauf, die ihn im April 2019 dann in das Hochsicherheitsgefängnis Belmarsh brachte.
Dreimal waren die dubiosen schwedischen Ermittlungen eingestellt und wieder aufgenommen worden. „Wagt es nicht jetzt kalte Füsse zu kriegen“ hatten die britischen Justizbehörden per email die schwedischen Kollegen ermahnt, als diese eine Einstellung des Ermittlungsverfahrens signalisierten. Verhaltensweisen wie diese veranlassten den UN-Beauftragten Nils Melzer dann dazu, von einer „Verschwörung“ zu sprechen, mit der die Behörden von drei Ländern (Schweden, USA, UK) versucht hätten, Assange ins Gefängnis zu bringen.
Nils Melzers akribische Recherchen haben nun dazu geführt, dass sein mit zwei Ärzten im Mai 2019 erstelltes Gutachten über die „psychologische Folter“, der Assange im Gefängnis ausgesetzt sei, zumindest von einigen Journalisten und Politikern ernst genommen wird, sodass in den letzten Wochen erstmals seit zehn Jahren halbwegs sachlich und nicht mehr diffamatorisch über den Fall berichtet worden ist. Die unerhörten Schikanen, denen Julian Assange aber nach wie vor ausgesetzt ist – „Gestern wurde mein Mandant 11 mal mit Handschellen gefesselt, zwei mal nackt durchsucht, in fünf verschiedene Wartezellen gesteckt und seine Papiere wurden ihm weggenommen“, berichtete sein Anwalt Edward Fitzgerald am zweiten Tag – sind aber nach wie vor kein Thema für die Mainstream-Medien. Dass die Weltmacht USA und ihre offenbar nur auf dem Papier der Rechtsstaatlichkeit verpflichteten Vasallen derart inquisitorisch gegen einen einzelnen Journalisten vorgehen, während die Whistleblowerin Chelsea Manning nach wie vor in Beugehaft genommen wird, weil sie keine Aussagen gegen Assange vor einem geheimen Militärgericht machen will – zeigt deutlich, dass 2020 das Mittelalter mit seinen Ketzerprozessen und Scheiterhaufen noch nicht vorbei ist. Auch wenn die US-Ankläger Assange „nur“ für 175 Jahre nach Guantanamo verfrachten wollen. Soviel zum Fortschritt und zur Rechtsstaatlichkeit im „Werte“-Westen. Das Verfahren wird am 18.Mai fortgesetzt, bis dahin wird Julian Assange nach Angaben seiner Anwältin Jennifer Robinson wohl im Gefängnis bleiben.
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Mathias Bröckers veröffentlichte zuletzt „Don’t Kill The Messenger – Freiheit für Julian Assange“ im Westendverlag. Er bloggt auf broeckers.com
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Danke an den Autor für das Recht zur Veröffentlichung des Beitrags.
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Bildquelle: John Gomez / Shutterstock
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