Wann erhält Deutschland eine Verfassung?
Ein Standpunkt von Jochen Mitschka.
Das Grundgesetz wurde dem deutschen Volk nach dem Krieg “gegeben”, weshalb es keine Verfassung im Sinne einer Selbstbestimmung der Völker ist. Weder über diese Verfassung, noch die hunderten von Änderungen, welche durch politische Parteien im Laufe der Jahrzehnte vorgenommen wurden, waren vom Souverän, dem Volk, den Wählern, oder wie man uns nennen mag, direkt abgestimmt bestätigt worden. Im Iran, in Russland, in Syrien … überall werden Verfassungen und Verfassungsänderungen den Menschen zur Bestätigung vorgelegt. Nur in Deutschland wurde dies bisher verweigert, angeblich auf Grund der Erfahrungen im Nazi-Regime und der breiten Zustimmung in der Bevölkerung zum Nazi-Regime.
Nun war das Grundgesetz in seiner ursprünglichen Form eine der besten Verfassungsentwürfe, die es jemals innerhalb eines kapitalistischen Kontextes gegeben hat. Denn es hatte zwischen den Artikeln 1 und 20 die wichtigsten Menschenrechte zur Grundlage des Rechts in Deutschland gemacht. Es hatte die soziale Verantwortung von Vermögen enthalten, welches heute in China real durchgesetzt wird, es hatte die paritätische Mitbestimmung vorgesehen und damit Arbeitnehmerrechte gestärkt, es hatte nicht nur eine Beteiligung an Angriffskriegen, sogar eine Vorbereitung derselben unter Strafe gestellt. Beispiele, die heute in der deutschen Realpolitik nicht mehr zu finden sind.
Insbesondere was die Kriegsbeteiligung Deutschlands betrifft, wurde die anfängliche Angst der Verfasser des Grundgesetzes auf den Kopf gestellt. Während der übergroße Teil der Bevölkerung den Einsatz der Bundeswehr im Ausland mit einer fast Zweidrittelmehrheit ablehnt (1), wird sie ständig und immer stärker in allen möglichen Kriegen durch die politische Führung zum Einsatz gebracht. So dass man sich fragen muss, ob die Bedenken, welche dazu führten, das Grundgesetz nicht durch ein Referendum zur Verfassung werden zu lassen, heute noch gültig sind.
Aus diesem Grund hat sich eine Bewegung gegründet, welche das deutsche Grundgesetz zur Verfassung erheben will. Aber genau dies wird derzeit vom politischen Establishment blockiert. Angela Merkel sprach offen von einem Primat der Politik und verweigerte damit dem Souverän die Mitentscheidung über Krieg und Frieden, über existenzielle politische Entscheidungen. (2) Und als eine Bewegung eine hölzerne Stele mit dem Artikel 20 des Grundgesetzes zu den am Bundestag stehenden anderen Grundgesetzartikeln hinzufügen wollte, wurde das vehement verhindert. Denn Artikel 20 des GG besagt:
- Abs. 1: Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
- Abs. 2 Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
- Abs. 3 Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
- Abs. 4 Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
Ein Bericht über den Versuch der politischen Führung des Landes, den Artikel 20 des GG als unwesentlich erscheinen zu lassen, geht ausführlich aus der Webseite der Bewegung hervor, welche diesen Artikel als untrennbar mit den 19 anderen Artikeln des Grundgesetzes verstanden wissen will. (3) Man muss sich fragen, warum mit allen Mitteln versucht wird, den Artikel 20 im Bewusstsein der Menschen zu unterdrücken, obwohl er doch für die Menschen, neben Artikel 1, der wichtigste aller Artikel ist, da er bestimmt, wer der Souverän des Landes ist.
Wer kontrolliert die Kontrolleure?
Seit der Antike beschäftigt die Frage “Wer kontrolliert die Kontrolleure” des römischen Satiredichters Juvenal die Philosophen und Rechtswissenschaftler. “Wer wird über die Wächter wachen”, wurde dann zur Beruhigung der Massen so beantwortet, dass die Wächter eben einen so hohen moralisch-ethischen Anspruch an sich selbst haben, dass sie sich selbst kontrollieren.
Nun überlegen wir, wer heute Kontrolleur oder Wächter ist, und wer ihn kontrolliert. Wenn wir davon ausgehen, dass die Richter, in letzter Instanz die Verfassungsrichter, die Kontrolleure sind, werden sie aber von den Politikern ins Amt gebracht. Inzwischen ist es sogar üblich geworden, dass ehemalige Politiker zu Verfassungsrichtern mutieren, auch wenn sie gar keine Erfahrung als Richter, sondern nur als Politiker und Jurist haben. Deshalb muss man sich die Frage stellen, ob nicht die Politiker die Kontrolleure sind, insbesondere in Anbetracht der bereits erwähnten Rede von Angela Merkel im Jahr 2010 (2).
Wenn also die Politiker die Kontrolleure sind, wer kontrolliert dann diese? Früher hieß es, dass dies die Medien täten. Heute weiß man, dass sich das geändert hat. Die Politiker kontrollieren die Hälfte der Medien über die öffentlich-rechtlichen Medien und eigene, benutzen politische Stiftungen, die bald eine Milliarde Euro an Steuergeldern verschlingen werden, als Lobbyorganisationen, und die privaten Medien werden durch Investoren bestimmt, welche die Politik so lange nicht kontrollieren, wie diese in ihrem Interesse arbeiten. Was derzeit durch Privatisierung, Globalisierung, Banken- und Großkonzernrettung usw. ziemlich offensichtlich der Fall ist.
Was stünde also näher als die Kontrolle der Politiker durch den Souverän zu ermöglichen? Nun werden viele sagen, dass dies doch durch Wahlen indirekt geschehen würde. Dann sollte man sich die Rede von unserer Bundeskanzlerin (2) genau anhören, welche indirekt erklärte, dass Umfragen dazu dienen festzustellen, welchen Propagandaufwand man hat, um die Entscheidungen der Politik durch den Wähler akzeptabel zu machen. Außerdem wissen die Wähler gar nicht, was sie wählen, denn jede Regierung ist im Prinzip eine Wundertüte. Gut zu sehen an der Wahl der neuen EU-Präsidentin, die eigentlich auf keinem Wahlzettel gestanden hatte oder an den üblichen Koalitionsverhandlungen nach Wahlen der “staatstragenden” Parteien.
Grundgesetz zur Verfassung erheben
Aus diesem Grund erscheint es eigentlich logisch, das Grundgesetz durch ein Referendum zur Verfassung zu erheben, und damit auch zukünftig die Mitbestimmung des Souveräns für existenzielle Fragen des Staates sicher zu stellen. Es kann nicht sein, dass der Diener des Souveräns sich anmaßt, selbst Souverän zu sein, und die eigentlichen Entscheider über den Weg der Gesellschaft zu kontrollieren. Das hat nichts mit Demokratie zu tun, noch nicht einmal etwas mit “repräsentativer Demokratie”. Der Souverän muss daher in der Lage sein die Kontrolleure zu kontrollieren, und verhindern, dass unser Grundgesetz, das eines der besten Verfassungsentwürfe der Welt ist, unterminiert wird.
Und genau dies beabsichtigten Projekte, die alle ein gemeinsames Ziel haben: Das Grundgesetz soll unsere Verfassung werden! Dazu gibt es verschiedene Internetseiten, die im Anhang genannt werden, wobei jedoch die ausschlaggebende Quelle der Bewegung in einem Büchlein des gemeinnützigen Vereins “Der Politikchronist” (4) für die Nachwelt festgehalten wurde.
Die Bewegung ist überparteilich und hat ein gemeinsames Ziel: Deutschland zu einer vollwertigen Nation mit einer echten Verfassung zu machen, deren Einhaltung von den Bürgern über Referenden sichergestellt wird.
Diese Bewegung ist auch vollkommen losgelöst von aktuellen politischen Ereignissen. Wenn sich zum Beispiel so genannte “Querdenker” dafür einsetzen, wissen diese genau, dass die öffentliche Meinung derzeit diametral ihren Absichten entgegen steht. Wenn Anhänger unterschiedlichster Parteien und Bewegungen glauben, dass wir diesen Weg gehen müssen, kann man erkennen, dass es nicht um kurzfristige politische Veränderungen, sondern langfristige gesellschaftliche Verbesserungen, hin zu selbstbestimmten Bürgern dieses Landes geht.
Ob Deutschland diesen Weg gehen wird, hängt davon ab, wie viele Menschen sich in der Umfrage beteiligen, die durch die Internetseite www.unsere-verfassung.de gemacht wird, und damit dafür einsetzen. Denn das Volk gibt sich eine Verfassung, wenn es denn mehrheitlich dieser Meinung ist, unabhängig davon, was die Medien dazu sagen oder die Vertreter des Volkes, oder was die von ihnen eingesetzten Verfassungsrichter dazu urteilen mögen (5).
Quellen und Anmerkungen:
- https://www.spiegel.de/politik/deutschland/umfrage-deutsche-lehnen-auslandseinsaetze-der-bundeswehr-ab-a-970463.html
- https://kenfm.de/standpunkte-%E2%80%A2-das-primat-der-politischen-parteien/
- http://www.artikel20gg.de/
- https://www.politikchronist.org/index.php/hikashop-menu-for-categories-listing/product/51-unsere-verfassung
- https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_146.html und https://de.wikipedia.org/wiki/Charta_der_Vereinten_Nationen “Alle Völker haben das Recht auf Selbstbestimmung. Kraft dieses Rechts entscheiden sie frei über ihren politischen Status und gestalten in Freiheit ihre wirtschaftliche, soziale und kulturelle Entwicklung.”
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Danke an den Autoren für das Recht zur Veröffentlichung des Beitrags.
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Bildquelle: Travelvolo /shutterstock
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