Ein Kommentar von Bernd Lukoschik.
Da war doch was …
… ach ja, so’n alter Schmöker. Irgendwo im Regal. Ab 2020 verschwand er irgendwo ganz hinten hinter Broschüren über Viren, PCR, Impfzentren, Masken und diverses anderes überlebenswichtiges Infomaterial. Jetzt musste ich aber doch mal den zerfledderten Schmöker hervorholen.
Auf dem Buchdeckel steht „Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland vom 23.Mai 1949“. Ganz schön lang her. Kein Wunder, dass das Ding überlebt, d. h. tot ist.
Aber unsere Außenministerin ließ mir halt keine Ruhe und brachte mich auf den Gedanken, doch noch mal hineinzuschauen, bevor ich es endgültig ins Altpapier gebe. Und ich werde das nicht mal traurig tun, denn auch ich bin ja längst in der neuen Normalität angekommen. Ich merkte es nicht einmal.
Artikel 61 und Artikel 56
„(2) Der Bundeskanzler und die Bundesminister leisten bei der Amtsübernahme vor dem Bundestag den in Artikel 56 vorgesehenen Eid.“
Hört sich interessant an. Ich blättere vor.
„Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegenüber jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe.“
Da denke ich: Gut, dass das Ding bald zum Altpapier kommt!
Eine Grüne, die zum Wohle und dann noch des deutschen und des Volkes schwört!? Wohl, deutsch, Volk! Das muss ihr sehr schwergefallen sein. Und dann nicht nur zum Wohle des Grünenwählers, sondern zum Wohle auch der Nichtgrünenwähler? Denn die gehören ja auch zum d… V…
Eine peinliche Veranstaltung, diese Eidableistung!
Kein Wunder, dass unsere Außenministerin ein schweres Trauma davontrug – in Fachkreisen „Mein-Eid-Trauma“ genannt und als kaum heilbar erkannt –, als sie nach der Festivität in ihren neuen Verwirklichungsraum eintrat.
Ich höre sie regelrecht schmollen: „Denen zeig ich’s! Deutsch – wir sind nichts als EU-Bürger! – , Volk – wenn das nicht rechtsnationalistisch ist! –, Wohl eines Volks – was’n das? –, Gerechtigkeit – mit uns Grünen nicht.“
Und dann bietet sich endlich die Gelegenheit zur großen Rache.
Die große Rache der A.-L. B.
In Prag erklärte die Ministerin auf Englisch, sie habe den Ukrainern versprochen, sie so lange wie nötig zu unterstützen:
„no matter what my German voters think“.
Hat sich doch gelohnt, dass ich noch mal nachsah. Ein klarer Fall also:
No Matter: Die Ministerin leistete einen Meineid.
Das muss festgestellt werden, auch wenn eine solche Offensichtlichkeit keinerlei Auswirkungen haben wird seit dem schlagartigen Außerkraftsetzen des Grundgesetzes im Jahr 2020. Wir haben zudem kein Verfassungsgericht mehr, das man gegen der Ministerin Verfassungsbruch anrufen könnte. Denn Gerichte und Exekutive arbeiten ja gedeihlich Hand in Hand. Zum Wohle …?
Sogar ihre German voters sind ihr egal. Von den German Nonvoters ganz zu schweigen. Das ganze Volk ist ihr also egal.
Nun, so ganz egal nicht. Nur insoweit egal, als ihre Voters bzw. Nonvoters ihre Klappe zu halten haben und schlucken müssen, was die große Wertepolitikerin über sie verfügt hat. Nicht egal, weil das Fußvolk natürlich die materielle Basis für die Unterstützung durch die Ministerin wird erarbeiten dürfen.
Dass derjenige, der erarbeiten muss, ganz gern auch ein Wort mitsprechen möchte, was erarbeitet und wie und an wen das Produkt verteilt wird – das sind alte vorgrüne Vorstellungen, die fast schon ein wenig linksextrem klingen.
Und da die Grünen die gesunde Mittelposition einnehmen wollen, also vom Rechtsnationalistischen wie auch vom Linksextremen gleich weit entfernt sein möchten, ist das Schreddern des Grundgesetzes eigentlich ganz konsequent.
Die grüne Ministerin ist nicht links, sie ist nicht rechts – sie ist grundgesetzfrei.
Und da sich auf diesen schönen ministeriellen Englischen Gruß seitens ihrer Ministerkollegen oder gar des Kanzlers nichts hören ließ, ist man wohl ebenfalls ihrer Meinung: Alle haben sie also einen Meineid geschworen.
Furchtbar, dass sich so gar nichts beim Souverän tut!
Quellen:
https://web.de/magazine/politik/geringschaetzung-waehler-baerbock-kreuzfeuer-kritik-37251276
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Wir danken dem Autor für das Recht zur Veröffentlichung.
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Bildquelle: Alexandros Michailidis / Shutterstock.com
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Annalena Baerbock ?
" . . . . ist eine deutsche Reality-Show-Darstellerin, Autorin, Schauspielerin und Sängerin. Gelegentlich arbeitet sie auch als Model."
So stet´s bei Wikipedia für Daniela Katzenberger
Wäre wirklich dafür Daniela Katzenberger auch ein Ministeramt zu überlassen . . . . . . vielleicht löst sie Lauterbach ab, als neue Gesundheitsministerin . . .
Hallo,
"seit dem schlagartigen Außerkraftsetzen des Grundgesetzes im Jahr 2020"
Das Grundgesetz wurde salamischeibchenweise außer Kraft gesetzt, 1999 mit dem Jugoslawien-Krieg (Wer war mit dabei? Die grüne Partei.), ab 2001 wegen "war on terror", ab 2005 durch Hartz-IV, aber da die Mehrheit der Deutschen ja so toll ihre Geschichte aufgearbeitet hat, wissen alle Deutschen:
Wehret den Anfängen!
Nur BEMERKTE die Mehrheit der Deutsche die Anfänge NICHT. Woran sollte man die denn auch erkennen, wenn keiner braune oder schwarze Uniformen mit bekannten Zeichen trägt?!" Etwa am Inhalt?!
Die normopathische Gesellschaft lässt grüßen.
Aus bestimmter Betrachtung und Perspektive, weiß ich gar nicht, ob dieser Satz von Bärbel Bock so besonders ist.
Ok, inhaltlich betrachtet isses schon ein Meineid, wie der Autor m.E. zurecht feststellt, aber . . .
der Tonfall, der einer Befehligung (an" ihre" dt. Wähler ) gleichkommt, ist doch "dem Deutschen" wohl sehr geläufig und fester Bestandteil autoritärer Erziehung, . . . ich habe es wenigstens für mich so "Hier" kennen gelernt . . .
Du hast dich bitte schön mit Diesem oder Jenem abzufinden, basta (!) völlig gleich welche Bedürfnisse Du sonst noch empfindest oder Konsequenzen, welche sich noch daraus ergeben.
Diese Art Gehorsamsaufforderung ist doch fester Bestandteil dt. Erziehungskultur und "Gutmenschentum", oder . .
Vor diesem Hintergrund kann ich mir vorstellen, dass nicht wenige (trotz Meineid) denken: richtig so, dass Bärbel so bockt, so muss es sein, sonst wird das nix, usw. . . . . .
Wer so im Gehorsam trainiert ist, wie Viele hier in Deutschland,
der zieht sich auch gerne 3 Pullover an, wäscht sich nicht
und ernährt sich von Kloopapier
denn das befriedigende Gefühl seine Sache gut und der Partei zum Wohle erfüllt zu haben,
lässt alles andere vergessen . . .
Souveränität und Selbstbestimmung, um ein sinnerfülltes Leben führen zu können, sind da keine Maßstäbe mehr
Vielleicht ändert es sich ja, wenn es dann (und leider erst dann . .) immer mehr um´s reine Überleben geht . .
Bleiben wir stark!
:-)
Ist das Grundgesetz nach dem 2. Weltkrieg nicht beschlossen worden, um "vom Rechtsnationalistischen wie auch vom Linksextremen gleich weit entfernt (zu) sein." Es ist zwar immer noch das Grundgesetz "für" die Bundesrepublik Deutschland, und nicht "der" Bundesrepublik Deutschland. (vgl. Artikel 146) Aber daran arbeiten wir vom Verein "Unsere Verfassung". Die Volksabstimmung auf Bundesebene fehlt: Das Grundgesetz wird erst dann zur Verfassung, "die von dem Deutschen Volk in freier Entscheidung beschlossen worden ist."
Hallo,
m.E. wären (rein theoretisch ;) viele Probleme gelöst, wenn die Menschenrechte gemäß UN-Menschenrechtserklärung unmittelbar geltendes Recht wären.
Grundgesetz Artikel 1 sieht bekanntlich so aus.
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.
Würde Absatz 2 so lauten:
(2) Die unveräußerlichen Menschenrechten gemäß UN-Menschenrechtserklärung sind in der BRD unmittelbar geltendes Recht und Richter aller Instanzen haben die Menschenrechte gemäß UN-Menschenrechtserklärung vor allen anderen nachrangigen Gesetzen zu berücksichtigen.
dann müsste "nur noch" das Problem gelöst werden, dass Richter keine Rechtsbeugung begehen … und dann könnten Politiker sonstwas machen und würden nicht damit durchkommen, weil Rechtsstaatlichkeit ihren Zweck erfüllen würde, wenn der Bürger seine Grundrechte effektiv durchsetzen könnte.
Die Menschenrechte, die UN-Charta, steht noch über unserem Grundgesetz. Da ist gar nichts zu ändern oder anzupassen. Hier ist besonders auch das von Dr. Daniele Ganser oft zitierte Gewaltverbot zu nennen: „Alle Mitglieder unterlassen in ihren internationalen Beziehungen jede gegen die territoriale Unversehrtheit oder die politische Unabhängigkeit eines Staates gerichtete oder sonst mit den Zielen der Vereinten Nationen unvereinbare Androhung oder Anwendung von Gewalt.“ Du hast Recht, Andreas I, allein die Unabhängigkeit der Judikative fehlt.