„Volksverhetzung“ – eine Verschärfung der Strafbestimmung | Von Wolfgang Bittner

Ein Kommentar von Wolfgang Bittner.

Fast unbemerkt von der Öffentlichkeit verabschiedete der Deutsche Bundestag am 20. Oktober 2022 eine Änderung des Paragrafen 130 (Volksverhetzung) des Strafgesetzbuches (StGB).(1) Nach dem neu hinzugefügten Absatz 5 kann – vereinfacht und allgemeinverständlich formuliert – bestraft werden, wer gegen eine nationale Gruppe zu Hass oder Gewalt aufstachelt und gemäß Völkerstrafgesetzbuch strafbare Handlungen billigt, leugnet oder verharmlost und dadurch den öffentlichen Frieden stört. Das ist skandalträchtig, denn es könnte Tür und Tor für willkürliche Verurteilungen öffnen.

Der für juristische Laien kaum verständliche Paragraf 130 Absatz 5 StGB lautet:

„Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine Handlung der in den §§ 6 bis 12 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art gegen eine der in Absatz 1 Nummer 1 bezeichneten Personenmehrheiten oder gegen einen Einzelnen wegen dessen Zugehörigkeit zu einer dieser Personenmehrheiten öffentlich oder in einer Versammlung in einer Weise billigt, leugnet oder gröblich verharmlost, die geeignet ist, zu Hass oder Gewalt gegen eine solche Person oder Personenmehrheit aufzustacheln und den öffentlichen Frieden zu stören.“

 Absatz 1 Nummer 1, auf den verwiesen wird, lautet:

„Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zughörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert … wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.“

 In den Paragrafen 6 bis 12. des Völkerstrafgesetzbuches geht es um Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen gegen Personen, Kriegsverbrechen gegen humanitäre Operationen und Embleme, Kriegsverbrechen des Einsatzes verbotener Methoden der Kriegsführung und Kriegsverbrechen des Einsatzes verbotener Mittel der Kriegsführung.

 Das alles erscheint – soweit man es zu entschlüsseln vermag – im ersten Moment vernünftig und plausibel. Das Problem liegt in der Ergänzung:

„Wer eine Handlung … öffentlich oder in einer Versammlung in einer Weise billigt, leugnet oder gröblich verharmlost …“

Eine Einschränkung ist lediglich, dass die Äußerung „geeignet“ sein müsse, zu Hass und Gewalt anzustacheln und den öffentlichen Frieden zu stören.

 Augenscheinlich ist hier im Paragraf 130 Absatz 5 des StGB eine verklausulierte Norm geschaffen worden, die in dem herrschenden gesellschaftspolitischen Klima zu unerträglichen Urteilen führen könnte, weil diese Strafbestimmung in ihrer Auslegung einen überaus weiten Ermessensspielraum für Staatsanwaltschaft und Gerichte bietet. Im Klartext bedeutet das nämlich:

Wer sich in einer Weise öffentlich äußert, die unerwünscht ist und von der Obrigkeit missbilligt wird, kann (womöglich) streng bestraft werden. Das ist unmissverständlich ein weiterer Schritt zur Einschränkung von Grundrechten, insbesondere der Meinungsfreiheit, Pressefreiheit und Freiheit der Wissenschaft.

Denn die Frage ist doch, was nicht öffentlich gebilligt, geleugnet oder gröblich verharmlost werden soll? Genau da wird mit zweierlei Maß gemessen. Angeblich ist Volksverhetzung nicht gegeben, wenn jemand zu Hass gegen Russland aufstachelt und wenn das öffentlich gebilligt wird. Das wird nicht verfolgt, weil sich die ideologisierten und indoktrinierten Strafverfolgungsbehörden moralisch im Recht wähnen, wenn sie das Gesetz hier ignorieren. Derartige Straftaten werden von den weisungsgebundenen Staatsanwälten gar nicht erst zur Anklage gebracht, so dass es von vornherein zu keiner Gerichtsentscheidung kommen kann. Andererseits soll angeklagt werden, wer von der verordneten Meinung, Russland sei „das Reich des Bösen“ abweicht.

Der Ukrainer Serhij Zhadan, Friedenspreisträger des Deutschen Buchhandels für das Jahr 2022, kann unangefochten in seinem prämierten Buch „Himmel über Charkow“ schreiben: „Die Russen sind Barbaren, sie sind gekommen, um unsere Geschichte, unsere Kultur, unsere Bildung zu vernichten… Brennt in der Hölle, ihr Schweine.“(2) Er wird dafür belobigt und belohnt. Und auch der unsägliche ukrainische Ex-Botschafter Andrij Melnyk darf offensichtlich straffrei einen Kritiker des Friedenspreisträgers in einem Tweet als „moralischen Abschaum“ bezeichnen.(3)

Dagegen soll ein 62-jähriger Hamburger 4.000 Euro Strafe zahlen, weil er mit einem großen „Z“ an der Heckscheibe seines Autos durch die Stadt gefahren war. Ihm wurde vorgeworfen, „den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine“ gebilligt zu haben. So jedenfalls sah es eine Richterin am Hamburger Landgericht, die davon ausging, das „Z“ sei das Symbol der russischen Kriegsführung in der Ukraine gewesen und die Botschaft des Angeklagten sei demnach gewesen: „Ich stehe hinter Putin.“(4)

Zu erwarten sind also künftig hier und da Prozesse gegen Oppositionelle und „Abweichler“ wegen Volksverhetzung, die voraussichtlich durch mehrere Instanzen gehen werden. Wie letztlich entschieden wird, könnte wiederum eine Sache der Auslegung sein, also von der politischen Einstellung der befassten Richter an den Obergerichten abhängen. Fraglich ist, wer unter diesen Bedingungen noch wagt, Kritik an problematischen oder auch rechtswidrigen Vorgängen zu äußern, die regierungskonform abgesegnet sind.

Die Tragweite der vorgenommenen Gesetzesänderung scheint vielen Bundestagsabgeordneten, die dafür gestimmt haben, überhaupt nicht bewusst gewesen zu sein. Nur ein Beispiel: Wer künftig die – bisher unbewiesene – russische Täterschaft an den Morden in Butscha in Zweifel zieht, kann womöglich ernsthafte Probleme bekommen. Und soll etwa auch bestraft werden, wer nach den Ursachen und Verantwortlichkeiten für den Ukraine-Krieg fragt? Damit wären dann die Relikte einer Debattenkultur in Deutschland der um sich greifenden Intoleranz und politischen Fanatisierung endgültig zum Opfer gefallen, und Geschichtsforschung wäre mit dem Risiko einer Inhaftierung verbunden.

Der Braunschweiger Jurist Helmut Kramer, der jahrzehntelang über den Nationalsozialismus geforscht hat, stellt seinem soeben im Ossietzky Verlag erschienen Buch „Schreibtischtäter und ihre vergessenen Opfer“ das Motto vorweg:

„Wer nicht beizeiten, schon unter dem ungetrübten Himmel von Rechtsstaat und Demokratie, sich in Kritik und Widerspruch übt, wird dazu erst recht nicht unter einem autoritären Regime bereit und in der Lage sein.“

Quellen und Anmerkungen:

Der Schriftsteller und Publizist Dr. jur. Wolfgang Bittner lebt in Göttingen. Von ihm erschienen 2014 „Die Eroberung Europas durch die USA“, 2019 „Die Heimat, der Krieg und der Goldene Westen“ sowie „Der neue West-Ost-Konflikt“ und 2021 „Deutschland – verraten und verkauft. Hintergründe und Analysen“.

(1) https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2022/kw42-de-bundeszentralregister-915600

(2) https://www.nachdenkseiten.de/?p=89603

(3) Andrij Melnyk auf Twitter: „Professor Dr. Harald Welzer ist ein echter Schandfleck für die deutsche Wissenschaft & ein moralischer Abschaum für die deutsche Gesellschaft. Pfui. Etwas läuft schief in der 🇩🇪Erinnerungskultur https://t.co/eI96ZJO3nz https://t.co/d41k52HX5F“ / Twitter (26.10.2022)

(4) Mit “Z”-Symbol durch Hamburg gefahren: 4.000 Euro Geldstrafe | NDR.de – Nachrichten – Hamburg

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Dieser Beitrag erschien zuerst am 27. Oktober 2022 bei den NachDenkSeiten

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Wir danken dem Autor für das Recht zur Veröffentlichung des Beitrags.

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Bildquelle: icedmocha/ shutterstock

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Kommentare (16)

16 Kommentare zu: “„Volksverhetzung“ – eine Verschärfung der Strafbestimmung | Von Wolfgang Bittner

  1. Ursprung sagt:

    Die Intentionen des Schriftstellers Bittner schaetze ich intuitiv als sehr positiv ein. Ebenso intuitiv positiv fuer die biologische Evolution schaetze ich ein das Wirken von rund 15% der Menschen, allen Baeumen und Tieren ein.
    Gefahren fuer die Evolution drohen kurzzeitig immer von Parasiten, sprich falsch Plazierten, die zum Schaden anderer leben.
    Nein, die beruehmten Grizzleys, die Lachse fangen und fressen, sind nicht etwa Parasiten der Lachse, denn ihr Kot aus den Lachsen ermoeglicht erst kanadische Waelder, in deren Frischgewaessern sich die Lachse ueberhaupt erst fuers Lachsbaby-Machen flussaufwaerts bewegen. Lachse und Grizzleys bilden also ein 100%-Erfolgsteam.

    Das ist anders bei Menschen. Nur 15% foerdern die Evolution, 85% leben parasitaer, am schlimmsten davon wueten 0,001% extremparasitaere Milliardaere plus eben von denen zu Sklaven korrumpierte fast 85% Rest.
    Also 15 % Gute, 85 % Versklavte, inklusive der KZ-Kapos zur Versklavung.

    Hier setzt auch Bittner an, er beklagt das Missverhaeltnis zwischen den zahlenmaessig Guten und den Schlechten.
    Uebrigens war das nicht immer schon so: rund 350 T Jahre lang gabs keine Hierarchien, nirgends auf der Erde.
    Die trat erstmals vor rund 16 T Jahren in Mesopotamien auf und das fand etwa 1930 seinen vorlaeufiges Prozesschluss in den Hochtaelern Sumatras.
    Derzeit scheinen aber die angelsaechsischen Massenmoerder mit der Atom-Steinschleuder dem Scheisspiel ein Ende bereiten zu wollen.
    Hoffentlich werden wenigstens die Grizzleys und Forellen das leidlich ueberleben.

  2. Charly1 sagt:

    Geschichte, Religion und BH haben immer die Realität verform!

  3. Das Perverse an dieser Gesetzesänderung ist die Tatsache, daß sich der Bundestag damit selbst verurteilt! Die ständige Hetze der "ehrenwerten" Abgeordneten gegen die AfD findet man in jeder Plenarsitzung; wehren sich die Diffamierten dagegen, werden sie zur Ordnung gerufen. Das Ganze nennt sich dann Demokratie.

    • Ursprung sagt:

      Denn im Bundestag sitzen nur Korrumpierte, Gekaufte aus der Parasitenklasse. Aus den max 15% evolutionaer Aktiven zieht es niemanden in solchen Sauladen.

  4. Koven sagt:

    "Angeblich ist Volksverhetzung nicht gegeben, wenn jemand zu Hass gegen Russland aufstachelt und wenn das öffentlich gebilligt wird."

    Ja, weil nach darunter normalerweise nur Teile der inländischen Bevölkerung zu verstehen ist (z.B. BGH, Beschluss vom 3. Mai 2016, Az. 3 StR 449/15, NStZ 2017, 146 (147)) Auszug: "insoweit gilt der Grundsatz, dass sich die in Betracht kommenden Straftatbestände des deutschen Strafrechts grundsätzlich nicht auf den Schutz der Belange fremder Staaten beziehen, wenn nicht der Gesetzgeber den Anwendungsbereich ausdrücklich auf ausländische staatliche Interessen oder diejenigen internationaler Organisationen ausdehnt"

    Die weiteren Ausführungen erübrigen sich und sind mal wieder nur dazu da, den Angriffskrieg von Russland zu verharmlosen.

    Aufruf zu Hass und Gewalt hat übrigens nichts mit Meinungsfreiheit zu tun, was hier aber gern als Angriff gegen die Meinungsfreiheit dargestellt wird.

    Beschimpfungen (Troll, bezahlter Dummkopf, Schlafschaf etc) , Beleidigungen usw. werde ich wie immer ignorieren.

    • wasserader sagt:

      Wer "zu Hass und Gewalt" aufruft bestimmt wer?
      Wir haben längst den Punkt totalitärer Politik erreicht, wenn ein Regime vorgibt wie Geschichte und Gegenwart unter Strafandrohung zu interpretieren sind.

    • Koven sagt:

      "Wir haben längst den Punkt totalitärer Politik erreicht, wenn ein Regime vorgibt wie Geschichte und Gegenwart unter Strafandrohung zu interpretieren sind."

      Sie reden von Russland. Da haben sie Recht!

  5. cumbb sagt:

    ;-)

    StGB § 130 dient, die Verbrechen der "Staats"-Mißbraucher zu egalisieren;-)

    Nebenher: Staat ist ein Konzept: Die "Staats"-Mißbraucher fürchten ihre und ihrer Verbrechen Deligitimierung;-)
    Faschismus, Faschisten;-)

  6. Kritik an der Anwendung des § 130 StGB

    1. § 130 StGB wird u.a. in Verbindung mit § 13 Völkerstrafgesetzbuch genommen, wenn jemand die Handlungen der prorussischen Ukrainischen Separatisten oder ihrer Hintergrundmacht Russland billigt. Meiner Rechtsansicht wurde § 13 Völkerstrafgesetzbuch nicht für Bürgerkriege konzipiert und passt auf Bürgerkriege nicht, da man bei Bürgerkriegen oft nicht sagen kann, wer wen angegriffen hat und sich alles gegenseitig hochgeschaukelt hat und mit einem Angriff m.E. ein Angriff von außen gemeint ist. Und eine Analogie kommt auch nicht in Betracht, da sie im im Strafrecht grundsätzlich nicht erlaubt ist.

    2. § 130 StGB in Verbindung mit § 13 Völkerstrafgesetzbuch passt m.E. auch dann schlecht, wenn ein Angriff provoziert wurde und es dann Schwarz (Angreifer) und Weiß (Verteidiger) mehr gibt.

    3. M.E. ist es auch ungerecht, wenn jemand, der die Taten der einen Bürgerkriegspartei (oder ihrer Hintergrundmacht/Unterstützerin) billigt, straflos davon kommt, während jemand, der die Taten der der anderen Bürgerkriegspartei (oder ihrer Hintergrundmacht/Unterstützerin) billigt, bestraft wird.

    4. M.E. hat sich Selenskyj wegen Totschlages strafbar gemacht, als er die Ostukraine bombardieren ließ, weil dabei auch unstreitig unschuldige Zivilisten getötet wurden. Während seine Unterstützer nicht wegen Beihilfe verfolgt werden, soll jemand, der die Taten der anderen Bürgerkriegspartei billigt, bestraft werden, was ebenfalls m.E. ungerecht ist.

    5. Die Anwendung von § 130 StGB ist leider sehr politisiert. Dies konnte man während der (angeblichen) Corona-Pandemie beobachten, während der Menschen, die gegen Ungeimpfte gehetzt haben, strafrechtlich nicht verfolgt wurden.

  7. Kiristal sagt:

    Das riecht nach Vorbereitung für den Informations-Erntstfall. Russland könnte Dokumnente veröffentlichen die geeignet sind unser Geschichtsbild zu sprengen. Willy Wimmer hatte ja schon eins angedeutet ..geheimes Zusatzabkommen zu Sykes-Picot ..die Zinoisten bekommen einen eigenen Staat Israel ..wenn sie das gute Verhältniss der Deutschen zu den Juden nachhaltig zerstören ..durch Finanzierung Hitlers und der NSDAP?

  8. wasserader sagt:

    Friedenspreis .
    " „Die * sind Barbaren, sie sind gekommen, um unsere Geschichte, unsere Kultur, unsere Bildung zu vernichten… Brennt in der Hölle, ihr Schweine.“
    Das ist ein Stehsatz im Wertewesten.
    Was nun unter * eingefügt werden darf oder werden muss oder hinter Gitter führt bestimmt die Inquisition, vormals Gerichte als Deutschland noch Rechtsstaat war .
    Herren der Inquisition sind die Herren über das westliche Kapital, die nun bevorzugt Frauen an die Front stellen, um den Willen der Inquisition im Volk durchzusetzen .

  9. KaraHasan sagt:

    Kurz gesagt, das Wahrheitsregime entscheidet, was Hetze ist und was nicht.

  10. Pexus sagt:

    Ich werde nicht mehr wählen, bei keiner Pseudo-"Wahl", da von vornherein feststeht, wer gewählt wird. Und wenn solche Gesetze, wie der Volksverhetzungsparagraph, nach Gutdünken verschärft werden, wird es soweit kommen, dass die Mörder, die, wie der Sahin, aufgerufen haben, dass die Leute sich "impfen" lassen sollen, immer als Edelmann dastehen – und nie als Mörder. Wer zum Mord an Dritten aufhetzt und aufruft und Dritte nötigt, sich mit einer Giftinjektion ermorden zu lassen, ist und bleibt selber ein Mörder! Damit unterscheiden sich die staatstragenden Mörder (Sahin ist Beamter – Professor – in Rhl.-Pfalz) der Jetztzeit nicht von den staatstragenden Mördern der Nazizeit. Auch wenn das per Gesetz anders gesehen und anders gewertet wird.

  11. Pexus sagt:

    Klabauterbach hetzt(e) gegen diejenigen, die sich die von ihm gehandelten Drogen ("C"-"Impf"stoff) nicht einspritzen ließen.
    Demzufolge steht Klabauterbach mit einem Bein im Knast, weil bei diesem Verbrecher noch dazu kommt, dass er Kinder, wie Erwachsene belogen und genötigt hat, sich vergiften zu lassen.

  12. Beaunobo sagt:

    Freie Meinungsäußerung war mal. Nun sind Prozesse der Demokratur im Gang.
    Deutschland ist ziemlich weit unten. Aber der mögliche Tiefpunkt wird hoffentlich nicht erreicht.
    — Freiheit für Assange !!! —-

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