ZAAVV: Pressemitteilung – Ankündigung einer Pressekonferenz zum Compact-Verbot am 31. Juli 2024, 18 Uhr

Pressemitteilung – Anwaltsteam Pressefreiheit
Falkensee, 29.07.2024

Das Anwaltsteam Pressefreiheit lädt zu einer Pressekonferenz zum Thema „Verbot des COMPACT-Verlags. Wie geht es weiter?“

Am 16. Juli 2024 hat die Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) die COMPACT-MAGAZIN GmbH und die CONSPECT FILM GmbH unter Anwendung von § 3 Vereinsgesetz verboten. Das Anwaltsteam Pressefreiheit unterstützt die beiden Gesellschaften und deren Mitarbeiter bei der gerichtlichen Anfechtung des Verbots und der daraus resultierenden wirtschaftlichen und  persönlichen Folgen. Zu diesem Zweck werden am Mittwoch, 31. Juli 2024, ab 18 Uhr, Jürgen Elsässer und Herr Rechtsanwalt Gerhard Vierfuß für das Anwaltsteam Pressefreiheit den Fragen der Presse in einer Konferenz im Musiksaal-Gebäude am Gutspark, Am Gutspark 4, 14612 Falkensee, Rede und Antwort stehen. Herr Rechtsanwalt Ralf Ludwig wird die Veranstaltung moderieren.

Zudem werden zwei aktuell namentlich nicht genannte weitere Personen an der Pressekonferenz teilnehmen, die gemeinsam mit Jürgen Elsässer interessierte Medienvertreter über die  publizistische Zukunft der COMPACT-Redaktion informieren werden.

Für das Anwaltsteam Pressefreiheit

RA Gerhard Vierfuß

RA Dr. Alexander Christ

E-Mail: anwaltsteam-compact@gmx.de

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Dieser Beitrag wurde zurerst am 29.7.2024 vom ZAAVV veröffentlicht.

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Bildquelle:  r.classen / Shutterstock.com

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